Lehramt an Gymnasien

Sie möchten Lehrerin oder Lehrer am Gymnasium werden? Dann studieren Sie an unserer Universität eine Kombination aus Bachelor- und Masterstudium!

Der erste Baustein Ihrer akademischen Laufbahn ist der 2-Fächer-Bachelorstudiengang mit dem Abschlussgrad "Bachelor of Arts" oder "Bachelor of Science". Anschließend können Sie sich für den Studiengang Master Lehramt an Gymnasien bewerben. Dessen erfolgreicher Abschluss "Master of Education" eröffnet Ihnen schließlich den Weg ins Lehramtsreferendariat: Während dieser letzten Phase Ihrer Ausbildung arbeiten Sie im "Vorbereitungsdienst für das Lehramt" an einer Schule und qualifizieren sich für den Beruf als Lehrkraft.

Die Bewertung erbrachter Studienleistungen erfolgt nach dem Leistungspunktesystem ECTS (European Credit Transfer System). Dieses gilt auch in vielen anderen Ländern und erleichtert das gegenseitige Anerkennen von Studienleistungen.

Sie haben Fragen?

Wer bezüglich Ihres Anliegens zu kontaktieren ist, können Sie einfach auf der Seite des Zentrums für Lehrkräftebildung unter  Ansprechpersonen nach Themengebieten herausfinden.

HIT 2024

Die Folien des Vortrages "Lehrer/in werden in Osnabrück: Lehramt an Gymnasien" (Osnabrücker Hochschulinformationstag 2023) können an dieser Stelle zum Nachlesen heruntergeladen werden:  Vortragsfolien (PDF, 724 kB)

2-Fächer-Bachelor

In der Bachelor-Phase studieren Sie in sechs Semestern zwei Unterrichtsfächer. Dabei haben Sie die Wahl zwischen diesen Varianten:

  • Variante Kernfach/Kernfach (KF/KF): Sie studieren zwei Kernfächer mit gleichem Leistungspunkte-Umfang.
  • Variante Hauptfach/Nebenfach (HF/NF): Sie studieren ein Hauptfach und ein Nebenfach. Für das Hauptfach müssen Sie mehr Leistungspunkte erlangen als für das Nebenfach. Wichtig: In der Masterphase kehrt sich dieses Verhältnis um.

Ergänzt wird das fachliche Studium durch ein vierwöchiges  Betriebs-/Sozialpraktikum (BSP), ein fünfwöchiges  Allgemeines Schulpraktikum (ASP) und das  Kerncurriculum Lehrerbildung (KCL), in dem Sie pädagogische, psychologische, gesellschaftswissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenzen erlangen. Ihre Bachelorarbeit können Sie in einem der beiden Unterrichtsfächer (i.d.R. Haupt- oder Kernfach) verfassen. Während Ihres Bachelor-Studiums sammeln Sie 180 Leistungspunkte.

Bachelor: Variante Kernfach/Kernfach

Sem. Bausteine des Studiums
1

Kernfach - 63 LP

Kernfach - 63 LP

Kerncurriculum
Lehrerbildung (KCL)
- 26 LP

BSP - 6 LP
2 ASP - 10 LP
3  
4  
5  
6   Bachelorarbeit - 12 LP    

Bachelor: Variante Hauptfach/Nebenfach

Sem. Bausteine des Studiums
1

Hauptfach - 84 LP

Nebenfach - 42 LP

Kerncurriculum
Lehrerbildung (KCL)
- 26 LP

BSP - 6 LP
2 ASP - 10 LP
3  
4  
5  
6 Bachelorarbeit - 12 LP  

Master Lehramt an Gymnasien (Abschluss: Master of Education)

Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Bachelorstudiums können Sie das Masterstudium anschließen, für das allerdings eine erneute Bewerbung erforderlich ist. Der Masterabschluss ist Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat und damit eine berufliche Laufbahn im Schuldienst.

Auch in der viersemestrigen Master-Phase studieren Sie zwei Unterrichtsfächer. Wenn Sie im Bachelor-Studium die Variante Kernfach/Kernfach gewählt hatten, so studieren Sie weiterhin zwei Kernfächer mit gleichem Leistungspunkte-Umfang (je 30 LP). Im Falle der Variante Hauptfach/Nebenfach kehrt sich der Schwerpunkt im Hinblick auf die Leistungspunkte um: Das Hauptfach wird zum "Zweitfach" (12 LP), das Nebenfach zum "Erstfach" (48 LP).

Ihre Studieninhalte umfassen zudem ein fünfwöchiges  Basisfachpraktikum (BFP) in einem der Unterrichtsfächer und ein vierwöchiges  Erweiterungsfachpraktikum (EFP) in dem anderen Unterrichtsfach. Außerdem können Sie ein drittes Unterrichtsfach studieren, ein sogenanntes  Erweiterungsfach. Hinzu kommt wiederum das  Kerncurriculum Lehrerbildung (KCL) für die Vermittlung von pädagogischen, psychologischen, gesellschaftswissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen. Die Masterarbeit können Sie in einem Ihrer Fächer, in einer der Fachdidaktiken oder unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Kerncurriculums Lehrerbildung schreiben. Insgesamt sammeln Sie im Masterstudium 120 Leistungspunkte.

Master: Variante Kernfach/Kernfach

Sem. Bausteine des Studiums
1

Kernfach - 30 LP

Kernfach - 30 LP

Kerncurriculum
Lehrerbildung (KCL)
- 23 LP

BFP - 8 LP
2 EFP - 6 LP
3  
4 Masterarbeit - 20 LP & Kolloquium - 3 LP  

Master: Variante Erstfach/Zweitfach

Sem. Bausteine des Studiums
1

Zweitfach - 12 LP

(ehemals Hauptfach)

Erstfach - 48 LP

(ehemals Nebenfach)

Kerncurriculum
Lehrerbildung (KCL)
- 23 LP

BFP - 8 LP
2 EFP - 6 LP
3  
4 Masterarbeit - 20 LP & Kolloquium - 3 LP  

Unterrichtsfächer und Fächerkombinationen

Im Rahmen des Lehramtsstudiums werden zwei Unterrichtsfächer studiert, entweder in der Variante Kernfach/Kernfach oder in der Variante Hauptfach/Nebenfach. Bitte beachten Sie die gültigen Kombinationen! Konkrete Informationen zu den Inhalten, möglichen Zulassungsbeschränkungen und zur Bewerbung finden Sie per Klick auf das jeweilige Fach.

Mindestens eines der folgenden Fächer müssen Sie studieren. Sie können auch zwei Fächer aus dieser Liste kombinieren.

Studienfach Hauptfach Kernfach Nebenfach
 Englisch   ja ja
 Französisch   ja ja
 Deutsch   ja ja
 Kunst ja ja ja
 Latein   ja  
 Mathematik ja ja ja
 Musik   ja  
 Physik ja ja ja
 Spanisch   ja ja

Aus diesen Fächern können Sie Ihr zweites Fach wählen: 
 

Studienfach Hauptfach Kernfach Nebenfach
 Biologie
(auch kombinierbar mit Chemie)
ja ja ja
 Chemie
(auch kombinierbar mit Biologie)
ja ja ja
 Erdkunde ja ja ja
 Evangelische Religion ja ja ja
 Geschichte   ja ja
 Informatik   ja ja
 Islamische Religion   ja ja
 Katholische Religion   ja ja
 Sport   ja ja

Ordnungen und Modulbeschreibungen

Per Klick auf Ihr Fach finden Sie die Zugangs-, Zulassungs- und Prüfungsordnungen sowie Modulbeschreibungen, die für Ihr Bachelor- oder Masterstudium relevant sind.

Was ist was?

Eine fachspezifische Zugangsordnung regelt, welche speziellen Voraussetzungen Sie für die Aufnahme eines Bachelor- oder Masterstudiums erfüllen müssen, z. B. Sprachkenntnisse oder fachbezogene Vorkenntnisse. Sofern es keine Zugangsordnung für Ihr Fach gibt, finden Sie alle notwendigen Informationen bei den fachübergreifenden  Voraussetzungen für ein Studium.

Eine fachspezifische Zulassungsordnung legt fest, wie die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen vergeben werden.

Die Prüfungsordnungen enthalten rechtlich verbindliche Regelungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des jeweiligen Studiengangs. Dazu zählen unter anderem Informationen über Studieninhalte (Pflicht- und Wahlpflichtmodule) und Prüfungen (Voraussetzungen, Wiederholbarkeit, Freiversuch).

Allgemeine Prüfungsordnung (APO)

Für Studierende fast aller Fächer gilt die  Allgemeine Prüfungsordnung (APO) (PDF, 671 kB). Diese enthält allgemeine und übergreifende Regelungen.

Studiengangspezifische Prüfungsordnung

Eine studiengangspezifische Prüfungsordnung enthält Regelungen, die nur für diesen Studiengang gelten. So legt sie z. B. fest, welcher Hochschulgrad beim Abschluss verliehen wird.

Fachspezifische Teile

Für Mehr-Fächer-Studiengänge (z. B. Zwei-Fächer-Bachelor) gelten zusätzlich zur Allgemeinen Prüfungsordnung und einer studiengangspezifischen Prüfungsordnung noch fachspezifische Teile für die einzelnen Fächer, in denen unter anderem geregelt ist, welche Module des Faches Sie in Ihrem Studiengang studieren müssen.

Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich geschlossene Lehreinheit eines Fachs, in der Kompetenzen und Wissen zu einem bestimmten Themenkomplex vermittelt werden. Es setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungen zusammen (z. B. Seminar, Vorlesung, Praktikum). In den Modulbeschreibungen finden Sie unter anderem auch Angaben zum Arbeitsaufwand, den Studienleistungen und der Benotung.

Welche Module Sie in Ihrem Studienfach absolvieren müssen, ist bei den Ein-Fach-Studiengängen in der studiengangspezifischen Prüfungsordnung und bei Mehr-Fächer-Studiengängen in den jeweiligen fachspezifischen und überfachlichen Teilen geregelt (siehe "Prüfungsordnungen").