Losverfahren

Ein Losverfahren um Studienplätze im ersten Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen findet nur dann statt, wenn die  regulären Vergabeverfahren abgeschlossen sind und nicht alle zur Verfügung stehenden Plätze vergeben werden konnten.

Anmeldung zum Losverfahren

Die Bewerbung im Losverfahren ist ausschließlich über das  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück und in dem festgelegten Bewerbungszeitraum möglich.
Der Bewerbungszeitraum wird kurzfristig auf der Website bekanntgegeben.

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen:

  • Ein Losverfahren in einem Studienfach/-gang findet nur statt, wenn alle Bewerbenden über Haupt- und Nachrückverfahren zugelassen werden konnten und danach noch freie Plätze vorhanden sind. Sollten Sie sich also für ein Fach bereits im regulären Verfahren beworben haben, erübrigt sich für dieses Fach die Bewerbung im Losverfahren.
  • Sofern Sie im Rahmen des Hauptverfahrens über Hochschulstart keinen Platz in der Ersten juristischen Prüfung [Staatsexamen] bekommen haben, können Sie sich im Losverfahren direkt über das  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück auf einen Platz bewerben.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Losverfahren ist, dass der Erwerb einer geeigneten Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur, Meister o.ä.) nachgewiesen wird. Der Nachweis muss bereits anlässlich der Bewerbung im Rahmen des Losverfahrens im Bewerbungsportal hochgeladen werden.

  • Sofern Sie sich auf einen Studienplatz in einem Masterstudiengang bewerben, beachten Sie bitte die entsprechende  Zugangs- und Zulassungsordnung für den gewünschten Studiengang.

  • Für die Bachelorstudiengänge (zwei Fächer) gilt: Sollten die Bewerbenden einen Platz im Losverfahren erhalten, ist bei den Bachelorstudiengängen (zwei Fächer) eine Kombination nur mit einem Fach ohne Zulassungsbeschränkung, mit einem Fach, für das der/die Bewerbende bereits an der Universität Osnabrück eingeschrieben ist oder mit einem weiteren positiv beschiedenem Losverfahrensplatz für Bachelorstudiengänge (zwei Fächer), möglich.

  • Über Zulassung und Ablehnung im Losverfahren entscheidet ausschließlich das Los. Im Falle der Zulassung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
  • Ablehnungsbescheide werden nicht erstellt.
  • Eine Zulassung im Losverfahren ist nicht übertragbar auf andere Personen.