Losverfahren

Ein Losverfahren um Studienplätze im ersten Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen findet nur dann statt, wenn die  regulären Vergabeverfahren abgeschlossen sind und nicht alle zur Verfügung stehenden Plätze vergeben werden konnten.

Wintersemester 2025/2026

Vom 25. August bis zum 22. September 2025 findet ein Losverfahren für folgende Studienfächer statt:

  • 2-Fächer-Bachelor Biologie
  • 2-Fächer-Bachelor Geschichte
  • Bachelor Berufliche Bildung Fachrichtung Sozialpädagogik
  • Bachelor Berufliche Bildung Unterrichtsfach Biologie
  • Bachelor Berufliche Bildung Unterrichtsfach Sport
  • Master of Science Biology: From Molecules to Organisms
  • Master Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor
    berufliche Fachrichtungen: Elektrotechnik, Metalltechnik, Pflegewissenschaft, Wirtschaftswissenschaft
    allgemeinbildendes Unterrichtsfach: Deutsch, Englisch, Informatik, Physik

Weitere Informationen zu den Studiengängen finden Sie unter  Abschlüsse und Ordnungen.
Interessierte können sich ausschließlich innerhalb dieses Zeitraums für die Teilnahme am Losverfahren über das  Bewerbungsportal der Universität bewerben. Unvollständige oder nicht fristgerecht abgegebene Losanträge können nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen:

  • Ein Losverfahren in einem Studienfach/-gang findet nur statt, wenn alle Bewerbenden über Haupt- und Nachrückverfahren zugelassen werden konnten und danach noch freie Plätze vorhanden sind. Sollten Sie sich also für ein Fach bereits im regulären Verfahren beworben haben, erübrigt sich für dieses Fach die Bewerbung im Losverfahren.
  • Falls Studiengänge, deren Studienplätze im Hauptverfahren über Hochschulstart vergeben werden (Erste juristische Prüfung [Staatsexamen] und Bachelor of Science Psychologie), am Losverfahren teilnehmen, erfolgt das Losverfahren ausschließlich über das Bewerbungsportal der Universität Osnabrück. Hochschulstart ist für die Studienplatzvergabe des Losverfahrens in diesen Fächern nicht beteiligt.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am Losverfahren ist, dass der Erwerb einer geeigneten Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur, Meister o.ä.) nachgewiesen wird. Der Nachweis muss bereits anlässlich der Bewerbung im Rahmen des Losverfahrens im Bewerbungsportal hochgeladen werden.

  • Sofern Sie sich auf einen Studienplatz in einem Masterstudiengang bewerben, beachten Sie bitte die entsprechende  Zugangs- und Zulassungsordnung für den gewünschten Studiengang.

  • Für die Bachelorstudiengänge (zwei Fächer) gilt: Sollten die Bewerbenden einen Platz im Losverfahren erhalten, ist bei den Bachelorstudiengängen (zwei Fächer) eine Kombination nur mit einem Fach ohne Zulassungsbeschränkung, mit einem Fach, für das der/die Bewerbende bereits an der Universität Osnabrück eingeschrieben ist oder mit einem weiteren positiv beschiedenem Losverfahrensplatz für Bachelorstudiengänge (zwei Fächer), möglich.

  • Über Zulassung und Ablehnung im Losverfahren entscheidet ausschließlich das Los. Im Falle der Zulassung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
  • Ablehnungsbescheide werden nicht erstellt.
  • Eine Zulassung im Losverfahren ist nicht übertragbar auf andere Personen.

Studierendensekretariat : Kontaktmöglichkeit

 + 49 541 969 7777 (Info-Line)
Montag-Donnerstag: 09:00-16:00 Uhr
Freitag: 09:00-14:00 Uhr
 studierendensekretariat@uni-osnabrueck.de