Ausschreibung LehrZeit
Studierenden und Lehrenden Zeit für die Entwicklung innovativer Lehrideen geben – das ist das Ziel der uniinternen Ausschreibung LehrZeit! Gleichzeitig sollen damit die Qualitäts- und Qualifikationsziele Studium und Lehre (Q-Ziele) der Universität Osnabrück umgesetzt werden: Wissenschaftlichkeit, Interdisziplinarität, Profilbildung und Persönlichkeitsbildung. Wie kreativ diese Ideen sein können, lässt sich an den preisgekrönten LehrZeit-Projekten sehen, die bisher gefördert wurden.
Um innovative Konzepte entwickeln und umsetzen zu können, werden jährlich Projektgruppen aus Studierenden und Lehrenden durch Lehrdeputatsreduktion oder Mitarbeiterstellen und Hilfskraftverträge gefördert. Im LehrKolleg vernetzen sich die Projektgruppen untereinander, mit der Abteilung Hochschuldidaktik des virtUOS und der Ständigen AG Lehre.
In jeder Förderrunde werden drei Projektteams aus Studierenden und Lehrenden in einem Sommersemester mit jeweils bis zu 25.000 Euro gefördert.

Die nächste Ausschreibung
Informationen zur nächsten Ausschreibungsrunde finden Sie voraussichtlich ab Juli 2025 auf dieser Seite.
Worum es geht
Interviews zu den Q-Zielen
Details zur Förderung
Studierende oder Lehrende in allen Lehreinheiten. Eine Projektgruppe muss aus mindestens einer Professur, drei bis fünf Studierenden sowie i.d.R. einer Person des Mittelbaus bestehen. Es wird angestrebt, von den insgesamt eingehenden Anträgen in ausgewogener Weise Projekte zu fördern, die zum einen von Studierenden und zum anderen von Lehrenden initiiert und beantragt werden.
Die Förderungsdauer beträgt pro Projektgruppe ein Semester. Pro Projekt können bis insgesamt ca. 25.000 Euro für Hilfskraftverträge für die beteiligten Studierenden sowie für folgende, sich gegenseitig ausschließende Optionen 1) und 2) beantragt werden:
- Kompensation des Lehrausfalls. Die beteiligten Lehrenden werden insgesamt mit bis zu 9 SWS von der Lehre freigestellt und der Lehrausfall kompensiert, wobei pro beteiligter Lehrperson die Lehre bis zu max. 50 Prozent und absolut um i.d.R. max. 4 SWS reduziert werden kann.
- 0,5 Stelle für eine/n wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in für die Mitwirkung am Projekt. Die mit der Stelle verbundene Lehrverpflichtung ist nicht kapazitätswirksam und kann daher als zusätzliche Lehre in das konzipierte Lehrprojekt eingebracht werden.
Die Kompensation des Lehrausfalls erfolgt entweder durch angemessen vergütete Lehraufträge, für die eine besondere Bedeutung im Sinne des § 9 der Richtlinie über die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen an der Universität Osnabrück angenommen werden kann, oder eine 0,5 Stelle für eine Lehrkraft für besondere Aufgaben (mit 9 SWS). Eine Kombination von einzelnen Lehraufträgen und anteiliger Einstellung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben ist nicht möglich.
Die Finanzierung von aktuell bereits angestelltem Personal kann nur erfolgen, wenn es sich um eine Aufstockung von bislang in Teilzeit beschäftigtem Personal zur Kompensation der Lehre bzw. zur Mitwirkung am Projekt handelt. Umfinanzierungen bereits bestehender Vertragsverhältnisse sind nicht vorgesehen.
Studierende (max. 3-5 Pers.) erhalten für die Mitwirkung Hilfskraftverträge (bei vier oder fünf Verträgen max. im Umfang von 10 Stunden pro Woche) und ggf. Leistungspunkte.
- Expliziter Bezug zu einem der vier Qualitäts- und Qualifikationsziele Studium und Lehre
- Möglichkeit der curricularen Verankerung der zu planenden Maßnahme (z.B. in einem Wahlpflichtbereich) und Leistungspunktvergabe
- Übertragbarkeit bzw. Modellcharakter für andere Lehreinheiten
- Hoher Konkretisierungsgrad/Operationalisierbarkeit der beantragten Maßnahme
Die Jury besteht aus den Mitgliedern der Ständigen AG Lehre.
- Innovationsschub mit Breitenwirkung, da die geförderten Konzeptentwürfe in Workshops hochschulöffentlich vorgestellt werden und nach Möglichkeit auf andere Fächer/Studiengänge übertragbar sein sollen
- Nach Ablauf der Projektförderung erfolgt eine Evaluation oder eine vergleichbare Maßnahme zur Qualitätssicherung