Ausschreibung LehrZeit

Studierenden und Lehrenden Zeit für die Entwicklung innovativer Lehrideen geben – das ist das Ziel der uniinternen Ausschreibung LehrZeit! Gleichzeitig sollen damit die  Qualitäts- und Qualifikationsziele Studium und Lehre (Q-Ziele) der Universität Osnabrück umgesetzt werden: Wissenschaftlichkeit, Interdisziplinarität, Profilbildung und Persönlichkeitsbildung. Wie kreativ diese Ideen sein können, lässt sich an den preisgekrönten  LehrZeit-Projekten sehen, die bisher gefördert wurden.

Um innovative Konzepte entwickeln und umsetzen zu können, werden jährlich Projektgruppen aus Studierenden und Lehrenden durch Lehrdeputatsreduktion oder Mitarbeiterstellen und Hilfskraftverträge gefördert. Im  LehrKolleg vernetzen sich die Projektgruppen untereinander, mit der Abteilung Hochschuldidaktik des virtUOS und der Ständigen AG Lehre.

In der neuen Förderrunde sollen erneut drei Projektteams aus Studierenden und Lehrenden für ein Semester (SoSe 2026) mit jeweils bis zu 25.000 Euro gefördert werden. Dabei liegt der Förderschwerpunkt in dieser Ausschreibungsrunde auf Projekten und Formaten, die sich mit dem Q-Ziel 3: Individuelle Profilbildung und Professionalisierung kreativ auseinandersetzen.

Bewerben Sie sich bis zum 31. Oktober 2025! Wir freuen uns auf Ihre Projektideen!

Eine Skizze eines Zählers oder eine Anzeige mit einer rot gefärbten Zeigerposition, die auf ein bestimmtes Niveau hinweist. In der Mitte des Zählers steht eine einfache Zeichnung einer Person, die aussieht, als würde sie ein Diagramm oder einen Prozess überwachen.
© Gerhard Dänekamp

Aktuelle Ausschreibung

Die Antragsfrist läuft bis 31. Oktober 2025! Alle Infos zur Bewerbung finden Sie unter  Aktuelle Ausschreibung.

Worum es geht

Interviews zu den Q-Zielen

Aktuelle Ausschreibung

Die aktuelle Auschreibungsrunde  läuft bis zum 31. Oktober 2025.

Diesmal liegt der Förderschwerpunkt auf Projekten und Formaten, die sich im Sommersemester 2026 mit dem Q-Ziel 3: "Individuelle Profilbildung und Professionalisierung" kreativ auseinandersetzen.

Um an der Ausschreibung teilzunehmen, füllen Sie bitte das  Antragsformular (PDF, 1.08 MB) aus und formulieren Sie eine Antragsskizze. Diese sollte nicht mehr als zwei Seiten umfassen. Folgende Punkte sind dabei wichtig:

1. Kurzbeschreibung der Konzept-/Projektidee

  • Was ist die Ausgangssituation?

  • Was möchten Sie erreichen? Was ist Ihre Idee zur Weiterentwicklung der Lehre?

  • Welches der vier Qualitäts- und Qualifikationsziele Studium und Lehre – Wissenschaftlichkeit, Interdisziplinarität, Profilbildung, Persönlichkeitsbildung – möchten Sie mit Ihrer Idee umsetzen?

2. Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit

  • Wie kann Ihre Idee im Fach realisiert werden?

  • (Wie) Lässt sich Ihre Idee bei Erfolg im Curriculum verankern?

  • (Wie) Lässt sich Ihre Konzeptidee auf andere Fächer oder Studiengänge übertragen?

3. Vorgehen und benötigte Ressourcen

  • Wie sieht der grobe zeitliche Ablauf aus (Maßnahmen-/Meilensteinplan)?

  • Wird eine Lehrdeputatsreduktion (für wie viele Personen und in welcher Höhe) oder eine 0,5 Stelle für eine/n wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in für ein Semester für die Mitwirkung am Projekt beantragt?

  • Benötigen Sie eine Unterstützung von virtUOS/Hochschuldidaktik?

Bitte reichen Sie das Formular und die Antragsskizze – gern auch auf elektronischem Wege – bis zum 31. Oktober 2025 über das Studiendekanat Ihres Fachbereichs bei der Hochschulleitung ein.

Für Fragen steht Ihnen Frau Dr. Britta Scheideler zur Verfügung: Tel.  +49 541 969 4080, E-Mail:  britta.scheideler@uni-osnabrueck.de.

Details zur Förderung

Studierende oder Lehrende in allen Lehreinheiten. Eine Projektgruppe muss aus mindestens einer Professur, drei bis fünf Studierenden sowie i.d.R. einer Person des Mittelbaus bestehen. Es wird angestrebt, von den insgesamt eingehenden Anträgen in ausgewogener Weise Projekte zu fördern, die zum einen von Studierenden und zum anderen von Lehrenden initiiert und beantragt werden.

Die Förderungsdauer beträgt pro Projektgruppe ein Semester. Pro Projekt können bis insgesamt ca. 25.000 Euro für Hilfskraftverträge für die beteiligten Studierenden sowie für folgende, sich gegenseitig ausschließende Optionen 1) und 2) beantragt werden:

  1. Kompensation des Lehrausfalls. Die beteiligten Lehrenden werden insgesamt mit bis zu 9 SWS von der Lehre freigestellt und der Lehrausfall kompensiert, wobei pro beteiligter Lehrperson die Lehre bis zu max. 50 Prozent und absolut um i.d.R. max. 4 SWS reduziert werden kann.
  2. 0,5 Stelle für eine/n wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in für die Mitwirkung am Projekt. Die mit der Stelle verbundene Lehrverpflichtung ist nicht kapazitätswirksam und kann daher als zusätzliche Lehre in das konzipierte Lehrprojekt eingebracht werden.

Die Kompensation des Lehrausfalls erfolgt entweder durch angemessen vergütete Lehraufträge, für die eine besondere Bedeutung im Sinne des § 9 der Richtlinie über die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen an der Universität Osnabrück angenommen werden kann, oder eine 0,5 Stelle für eine Lehrkraft für besondere Aufgaben (mit 9 SWS). Eine Kombination von einzelnen Lehraufträgen und anteiliger Einstellung einer Lehrkraft für besondere Aufgaben ist nicht möglich.

Die Finanzierung von aktuell bereits angestelltem Personal kann nur erfolgen, wenn es sich um eine Aufstockung von bislang in Teilzeit beschäftigtem Personal zur Kompensation der Lehre bzw. zur Mitwirkung am Projekt handelt. Umfinanzierungen bereits bestehender Vertragsverhältnisse sind nicht vorgesehen.

Studierende (max. 3-5 Pers.) erhalten für die Mitwirkung Hilfskraftverträge (bei vier oder fünf Verträgen max. im Umfang von 10 Stunden pro Woche) und ggf. Leistungspunkte.

  • Expliziter Bezug zu einem der vier Qualitäts- und Qualifikationsziele Studium und Lehre
  • Möglichkeit der curricularen Verankerung der zu planenden Maßnahme (z.B. in einem Wahlpflichtbereich) und Leistungspunktvergabe
  • Übertragbarkeit bzw. Modellcharakter für andere Lehreinheiten
  • Hoher Konkretisierungsgrad/Operationalisierbarkeit der beantragten Maßnahme

Die Jury besteht aus den Mitgliedern der  Ständigen AG Lehre.

  • Innovationsschub mit Breitenwirkung, da die geförderten Konzeptentwürfe in Workshops hochschulöffentlich vorgestellt werden und nach Möglichkeit auf andere Fächer/Studiengänge übertragbar sein sollen
  • Nach Ablauf der Projektförderung erfolgt eine Evaluation oder eine vergleichbare Maßnahme zur Qualitätssicherung