Portal für Neuberufene
Sie sind als Professor*in neu an der Universität? Herzlich willkommen in Osnabrück!
Wir unterstützen Sie als Professor*in, W1-Professor*in oder Verwalter*in einer Professur in der Startphase, um Ihnen das Ankommen an der Universität sowie in der Stadt Osnabrück zu erleichtern. Sie finden hier alle Veranstaltungen des Programms für Neuberufene. Außerdem haben wir für Sie wichtige Informationen zu verschiedenen Themen zusammengestellt, die Sie in Ihrem Arbeitsalltag unterstützen sollen.
Falls Sie noch keinen Zugang zum Intranet haben, melden Sie sich gern bei uns und wir stellen Ihnen die gewünschten Informationen zur Verfügung: organisationsentwicklung@uni-osnabrueck.de
Veranstaltungen für Neuberufene
Workshop: Führung in der Wissenschaft - Wirksame Gestaltung der eigenen Professur
Onboarding
Mit einem umfassenden Onboarding-Programm unterstützen wir Sie bei Ihrem erfolgreichen Start an der Universität Osnabrück.
Im Rahmen einer telefonischen Erstberatung vor Antritt planen wir mit Ihnen und den jeweiligen Fachbereichen die vorbereitenden Schritte und beantworten Ihre individuellen Fragen in der Übergangsphase.
Nach Ihrem Start ermöglichen wir in einer individuellen Beratung ein schnelles Einfinden in die Organisation und die Strukturen, abgestimmt auf Ihre Vorerfahrung und aktuellen Bedarfe.
Darüber hinaus werden Sie bei Veränderungsprozessen, bei Führungsthemen, Konflikten oder Qualifizierungsfragen der eigenen Mitarbeiter*innen gerne beraten. Es besteht auch die Möglichkeit, externe Coaching-Angebote in Anspruch zu nehmen, um eigene Themen in einem außeruniversitären Rahmen zu reflektieren.
Kontakt
Pia Freiermuth
Organisationsentwicklung
Neuer Graben 29/Schloss
49074 Osnabrück
Raum: 14/E12
Pendeln & Umziehen
Sie haben die Möglichkeit, Trennungsgeld oder eine Umzugskostenvergütung zu beantragen. Trennungsgeld wird für Aufwendungen gezahlt, die Ihnen entstehen, wenn Sie an einem anderen als Ihrem bisherigen Dienstort arbeiten und Ihre Wohnung weder in der gleichen politischen Gemeinde wie der neue Dienstort ist, noch im Einzugsgebiet liegt. Auf einer üblicherweise befahrbaren Strecke darf Ihre Wohnung nicht weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt sein.
Wenn Sie sich entschließen, nach Osnabrück zu ziehen, dann können Sie sich Umzugskosten erstatten lassen.
Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung werden nur auf schriftlichen Antrag gezahlt. Das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) listet auf seiner Webseite häufige Fragen und Antworten zum Trennungsgeld und zur Umzugskostenvergütung. Informationen und Anträge zum Trennungsgeld und zur Umzugskostenvergütung finden Sie bei IT.Niedersachsen.
Familienservice
Der Familienservice des Gleichstellungsbüros steht Ihnen bei Fragen zur Vereinbarkeit, Kinderbetreuung und Schulen, zur Pflege von Angehörigen sowie zu finanziellen und rechtlichen Fragen, wie bspw. Elterngeld, beratend zur Seite.
Das Team der Organisationsentwicklung stellt für Ihre Partner*innen gern den Kontakt zu internen Netzwerken bei der Jobsuche her. Der Service richtet sich an alle Paare, unabhängig von Ehestatus oder sexueller Orientierung.
Unsere neuen Professor*innen
In unserer Rubrik "Lehren" finden Sie einen Überblick über alle Professuren.