Fünf Studierende unterschiedlicher Nationalitäten sitzen gemeinsam an einem Tisch vor aufgeschlagenen Büchern und beraten sich mit Klebezetteln in der Hand.
© Jacob Ammentorp

Austauschstudium im Rahmen des Erasmus+ Programms

Das Hochschulprogramm Erasmus+

Das Erasmus+ Programm, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozierenden und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund 13 Millionen Menschen mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.
Das Erasmus+ Programm ist für seine siebenjährige Laufzeit (2021-2027) mit einem Gesamtbudget von ca. 26 Mrd. Euro ausgestattet. Diese unterteilen sich in folgende drei Leitaktionen:

  1. Lernmobilität von Einzelpersonen
  2. Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
  3. Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

Unter der Leitaktion 1 werden in Erasmus+ Programm Studienaufenthalte für Studierende aber auch Auslandspraktika und Lehr- und Trainingsaufenthalte von Lehrenden und Angestellten der Universität Osnabrück gefördert.

Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil: Die 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei sowie Nordmazedonien.

Jede Hochschuleinrichtung, die am Erasmus-Programm teilnehmen möchte, muss über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Die Erasmus-Charta für Hochschulbildung (ECHE) wurde der Universität Osnabrück von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus-Programm erfüllt.

 Erasmus Charta für Hochschulbildung (ECHE) 2021-2027 (PDF, 5.53 MB)
 European Policy Statement (EPS) 2021-2027 (PDF, 249 kB)

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der/die Verfasser*in; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim  NA DAAD Deutschen Akademischen Austauschdienst. Allgemeine Informationen zum Erasmus+ Programm finden Sie auf den  Webseiten der Europäischen Kommission.

Auslandsstudium im Rahmen des Erasmus+ Programms

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

Studierende können während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren.

  • Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.)
  • Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 3-12 Monaten Länge (auch mehrfach)

Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium

  • Immatrikulation an der Universität Osnabrück für die gesamte Zeit des Auslandsaufenthaltes
  • Mindestens zwei absolvierte Fachsemester bei Antritt des Auslandsstudiums 
  • ausreichendes „Mobilitätskonto“ für den Aufenthalt (es können innerhalb von Bachelor, Master und Promotion je max. 12 Monate mit Erasmus im Ausland verbracht werden)
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (Inter-Institutional Agreement) abgeschlossen hat (siehe  Datenbank Austauschprogramme)
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
  • Sprachliche Anforderungen: Sie sollten vor Antritt des Aufenthaltes über das mit der Gasthochschule vereinbarte Sprachniveau verfügen (Erasmus-Fachbereichskoordinator*in fragen). Falls Sie bisher keine ausreichenden Sprachkenntnisse haben, sollten Sie Ihr Sprachniveau durch einen Sprachkurs, z.B. beim  Sprachenzentrum der Universität Osnabrück, verbessern.

Fördersätze für Studienaufenthalte ab dem akademischen Jahr 2024/25

Die Höhe des Erasmus Zuschusses für Studienaufenthalte ab dem akademischen Jahr 2024/25 wurde von der Erasmus National Agentur in Deutschland (NA DAAD) für ganz Deutschland einheitlich festgelegt. Für den Fall, dass die Höhe der Mittel zu gering ist, um alle Erasmus Outgoings fördern zu können, wird eine Auswahl der Zuschussempfänger*innen anhand von Ranglisten stattfinden.
Achtung: Neue Länderzuordnung innerhalb der Gruppen.

Erasmus Zuschuss für Studienaufenthalte nach Ländergruppen

Gruppe Länder Mobilitätszuschuss
1 – hohe Lebenshaltungskosten Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxemburg,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereintes Königreich*
600 Euro pro Monat
20 Euro pro Tag
2 – mittlere Lebenshaltungskosten Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakai, Slowenien, Spanien,
Tschechien, Zypern
540 Euro pro Monat
18 Euro pro Tag
3 – niedrige Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 540 Euro pro Monat
18 Euro pro Tag

*Erasmus+ International. Vergabe von Stipendien vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel.

Studierende, die über das Erasmus+ Programm ins europäische Ausland gehen, können einen Aufstockungsbetrag zusätzlich zur individuellen Unterstützung für umweltfreundliches Reisen erhalten („Green Erasmus“). Sie können eine zusätzliche Förderung von bis zu 4 Tage Reisetagen erhalten. Green Travel ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Die Reisetage werden über eine Ehrenwörtliche Erklärung beantragt.

Fördersätze für Studienaufenthalte ab dem akademischen Jahr 2025/26

Die Höhe des Erasmus Zuschusses für Studienaufenthalte ab dem akademischen Jahr 2025/26 wurde von der Erasmus National Agentur in Deutschland (NA DAAD) für ganz Deutschland einheitlich festgelegt. Für den Fall, dass die Höhe der Mittel zu gering ist, um alle Erasmus Outgoings fördern zu können, wird eine Auswahl der Zuschussempfänger*innen anhand von Ranglisten stattfinden.

Gruppe Länder Mobilitätszuschuss
1 – hohe Lebenshaltungskosten Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxemburg,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereintes Königreich*
600 Euro pro Monat
20 Euro pro Tag
2 – mittlere Lebenshaltungskosten Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakai, Slowenien, Spanien,
Tschechien, Zypern
540 Euro pro Monat
18 Euro pro Tag
3 – niedrige Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 540 Euro pro Monat
18 Euro pro Tag

*Erasmus+ International. Vergabe von Stipendien vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel.

Ab dem Projekt 2025/26 erhalten alle Studierende, die ein Erasmus+ Stipendium erhalten können zusätzlich zum Mobilitätszuschuss einen Reisekostenzuschuss. Dieser bemisst sich wie folgt und unterscheidet sich nach Art des Transportmittels:

Reisedistanz                                                             Standardreise                                                  Green Travel (Bus, Bahn, Fahrgemeinschaft)
10 bis 99 km 38 Euro 56 Euro
100 bis 499km 211 Euro 285 Euro
500 bis 1999 km 309 Euro 417 Euro
2000 bis 2999 km 395 Euro 535 Euro
3000 bis 3999 km 580 Euro 785 Euro
4000 bis 7999 km 1.188 Euro 1.188 Euro
8000 km und mehr 1.735 Euro 1.735 Euro

Studierende, die über das Erasmus+ Programm ins europäische Ausland gehen, können einen Aufstockungsbetrag zusätzlich zur individuellen Unterstützung für umweltfreundliches Reisen erhalten („Green Erasmus“). Sie können eine zusätzliche Förderung von bis zu sechs Reisetagen erhalten. Green Travel ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Die Reisetage werden über eine Ehrenwörtliche Erklärung beantragt.

Erasmus Sonderförderung

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Studierende mit einer chronischen Erkrankung, mit einer Behinderung ab GdB 20, Erstakademiker*innen, Erwerbstätige und Studierende mit Kind können daher einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus Aufenthalts erhalten (Social Top-up von 250 Euro pro Monat). Das Top Up wird über eine Ehrenwörtliche Erklärung beantragt. Beratung hierzu erhalten Sie im International Office.

Informieren Sie sich zu behindertengerechten Hochschulen der  European Agency for Development in Special Needs Education.

Bewerbungen auf Aufenhalte im Rahmen des Erasmus+ Programms werden an Ihrem Fachbereicht eingereicht. Unter  Bewerbung finden Sie eine Liste der Ansprechpersonen und weitere Informationen.

Die Europäische Kommission hat einen Online-Sprachtest für viele Sprachen zur Verfügung gestellt.

Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten und kann sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts in der Arbeitssprache absolviert werden.

Zwischen Partnerhochschulen getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit einem Online-Test zu belegen / zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen werden bei der Auswahl der Studierenden in den Fachbereichen durch andere Nachweise abgesichert.

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der  Erasmus+ Studierendencharta (PDF, 291 kB) geregelt, die allen Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt wird.

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht (EU-Survey) zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer, Transcript of Records der Gasteinrichtung) einzureichen.

Studierende müssen während des Auslandssemesters in Vollzeit studierenden und Kurse im Umfang von 24-30 ECTS absolvieren (bzw. das Äquivalent eines Vollzeitstudiums eines regulären Studierenden an der Gastuniversität).

Lust auf ein Auslandsstudium? Informieren Sie sich hier!

Eine Frau steht nachdenklich vor einem grau gezeichnetem Hinterkopf. Neben ihrem Kopf ist eine Denkblase mit einem Kompass drin gezeichnet.
© Dada Lin

Austauschplatz

Welche Möglichkeiten gibt es einen Studienplatz im Ausland zu finden und was muss ich dabei beachten?

Eine junge Frau steht lächelnd in sommerlicher Kleidung mit Hut auf dem Kopf, Rucksack auf den Schultern und Handy in der Hand in einer Flughafenhalle. Im Hintergrund sind digitale Tafeln mit den Ablufinformationen zu sehen.
© Anastasia Nelen - Adobe Stock

Vorbereitung

Wie bereite ich mich bestmöglich auf ein Studium im Ausland vor? Welche Aspekte gibt es bezüglich Sprache, Visa etc. zu beachten?

Auf einer blauen Bewerbungsmappe liegen ein schwarzer Stift und ein ausgedruckter Lebenslauf.
© Bjoern Wylezich - Fotolia

Bewerbung

Wie bewerbe ich mich für ein Studium im Ausland und wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

Ein kleiner Doktorhut aus Pappe liegt auf 50 und 20 Euro Scheinen und daneben liegen ein paar einzelne Eurostücke.
© zimmytws - Fotolia

Finanzierung

Wie gestaltet sich die Finanzierung des Studiums im Ausland und welche Unterstützung kann ich erhalten?

Ein blauer Kügelschreiber liegt auf einem weissen Notizblock mit der Aufschrift 'welcome back', auf einer Holzunterlage.
© Robert Plociennik - stock.adobe.com

Nach Aufenthalt

Welche Schritte gibt es nach dem Aufenthalt im Ausland zu beachten und was muss ich bei der Rückkehr in mein Heimatland einreichen?

Ansprechpartnerin

Nutzen Sie die  Informationsveranstaltungen des International Office. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch, per E-Mail oder in der Online-Sprechstunde!

Laura Rohe, M.A.

Foto Laura Rohe, M.A.
International Office

Neuer Graben 27
49074 Osnabrück

Raum: 19/E06
Sprechstunde: Telefon: Mo 14-15:30 Uhr, Di 10-12 Uhr | Online: Mi 14-15:30 Uhr, Do 10-12 Uhr | Persönliche Beratung nach Absprache.

 +49 541 9694708
 laura.rohe@uni-osnabrueck.de

Online-Sprechstunde

Hier gelangen Sie zur virtuellen Sprechstunde von  Laura Rohe (Mi 14-15:30 Uhr, Do 10-12 Uhr).

Bitte warten Sie nach Betreten des Big Blue Button Raums bis Sie in die virtuelle Sprechstunde eingeladen werden. Die Freigabe zum Betreten des Raumes erfolgt in der Reihenfolge der Zutrittsanfragen. Bei den Online-Sprechstunden kann es zu Wartezeiten kommen.