Finanzierung Auslandspraktikum

Diverse interne und externe Stipendien- und Förderprogramme bieten Studierenden und Graduierten der UOS vielfältige Möglichkeiten für eine finanzielle Unterstützung eines Auslandspraktikums.

Hier finden Sie Informationen über die Stipendien- und Förderprogramme der Universität Osnabrück sowie weiterer ausgewählter Förderorganisationen. Im Folgenden erhalten Sie nähere Informationen zu:

  • Monatliche Zuschüsse für Praktika in Europa (Erasmus+ Programmländer)

  • Förderung von Praktika weltweit (Erasmus+ mit Partnerländern)

  • PROMOS-Programm des DAAD

  • Förderung Praktika und Praxisaufenthalte (DAAD und Partnerorganisationen)

  • Auslands-BAföG

Auf einer Holzwippe stehen rechts mehrere Türme aus Geldmünzen, während links ein Finger das Gleichgewicht hält.
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Monatliche Zuschüsse für Praktika in Europa (Erasmus+ Programmländer)

Im Rahmen des ERASMUS-Programms erhalten Studierende und Graduierte (bis zu einem Jahr nach Studienabschluss an der Universität Osnabrück) finanzielle und organisatorische Unterstützung, wenn sie ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren wollen. Dabei können sie Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln und Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren

  • Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.).

  • Praktika im europäischen Ausland von je zwei bis zwölf Monaten Länge (auch mehrfach).

  • Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.

Vorteile eines Erasmus+-Praktikums im Ausland

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem (Learning Agreement for Traineeships)

  • Akademische Anerkennung des Praktikums, sofern vorgesehen

  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen

  • Ggf. Förderung auslandsbedingter Mehrkosten

  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)

Voraussetzungen für ein Erasmus+-Auslandspraktikum

  • Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule

  • Praktikum wird in Vollzeit absolviert (30-40 Wochenstunden)

  • Heimathochschule besitzt eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)

  • Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten

Auswahlkriterien für die Förderung sind:

  • Förderfähigkeit des Praktikums (laut Erasmus Förderrichtlinien)
  • Sprachkenntnisse
  • Leistung
  • Motivation

Weitere Hinweise zur Teilnahme am Erasmus Programm

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „ Erasmus+ Studentencharta (PDF, 1.58 MB)“ geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt wird.

Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Beneficiary Module zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Die Höhe des Erasmus Zuschuss für Praxisaufenthalte für ab dem Projektjahr 2024 wurde durch die Erasmus National Agentur in Deutschland (NA DAAD) einheitlich für ganz Deutschland festgelegt.

Die monatlichen Förderraten betragen folgende Höhe:

Gruppe                                          Länder Mobilitätszuschuss
1 – hohe Lebenshaltungskosten Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein,
Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
750 Euro / Monat
25 Euro / Tag
2 – mittlere Lebenshaltungskosten Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechien, Zypern
690 Euro / Monat
23 Euro / Tag
3 – niedrige Lebenshaltungskosten Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien,
Türkei, Ungarn
690 Euro / Monat
23 Euro / Tag

Änderungen und Neuigkeiten diesbezüglich werden Ihnen sobald wie möglich an dieser Stelle mitgeteilt.

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Zudem können Studierende, die zu einem der folgenden Gruppen gehören, einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus Aufenthalts erhalten (Social Top-up von 250 Euro / Monat):

  • Studierende mit Behinderung ab GdB 20
  • Studierende mit Kind
  • erwerbstätige Studierende (Netto-Einkommen muss mindestens sechs Monate am Stück zwischen 450 Euro und 850 Euro betragen)
  • Erstakademiker (beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule)
  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung

Beratung hierzu erhalten Sie im International Office. Sollten Sie sich für ein Social Top Up qualifizieren, dann reichen Sie bitte bei der Bewerbung für eine Förderung das Dokument  Ehrenwörtliche Erklärung Fewer Opportunities_Green Travel Praktika (PDF, 194 kB) ein.

Teilnehmende mit einem festgestellten Grad der Behinderung ab 20, Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Studierende mit einem oder mehreren Kindern haben alternativ die Möglichkeit Langanträge für ihre „realen Kosten“ stellen, um auslandsbedingte Mehrkosten in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Semester erstattet zu bekommen.

Studierende, die über das Erasmus+ Programm ins europäische Ausland gehen, können einen Aufstockungsbetrag zusätzlich zur individuellen Unterstützung für umweltfreundliches Reisen erhalten („Green Erasmus“). Sie können dabei eine zusätzliche Förderung von bis zu vier Reisetagen erhalten (die Fördersätze können Sie in der entsprechenden  Erasmus+ Zuschuss Tabelle einsehen).

Green Travel ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Sollten Sie sich für ein Green Travel Top Up qualifizieren, dann reichen Sie bitte bei der Bewerbung für eine Förderung das Dokument  Ehrenwörtliche Erklärung Fewer Opportunities_Green Travel Praktika (PDF, 194 kB) ein.

Bitte bewerben Sie sich nur, wenn ein Praktikumsplatz vorhanden ist.

Hinweise und  Checkliste (PDF, 1.44 MB) zur Bewerbung für Erasmus Praktika

Einzureichende Unterlagen:

Die Bewerbung gilt erst als vollständig, wenn Online-Bewerbung und die schriftlichen Bewerbungsunterlagen eingereicht wurden!

Förderung von Praktika weltweit (Erasmus+ mit Partnerländern)

Über das Erasmus+ Praktikumsprogramm können Sie mit Fördermitteln für ein Praktikum ins Ausland gehen und damit wertvolle Erfahrungen auf internationalem Parkett sammeln. Auch Praktika außerhalb Europas (in den sog. Erasmus-Partnerländern) über das Erasmus+ Programm können gefördert werden. Stipendien werden vorbehaltlich der Zur Verfügung stehenden Mittel vergeben.

Formale Fördervoraussetzungen

  • Reguläre Immatrikulation an der Universität Osnabrück
  • Praktikumsdauer von mindestens zwei bis maximal zwölf Monaten
  • Vollzeitpraktika ab 30 Stunden pro Woche
  • Freiwillige und Pflichtpraktika
  • Reguläre Praktika, Forschungspraktika
  • Sinnvoller Zusammenhang mit dem (abgeschlossenen) Studiengang
  • Physische Präsenz im Ausland
  • Pflichtpraktika sowie Praktika im Bereich der Lehrerausbildung werden priorisiert
  • Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten

Gruppe                                          Länder Mobilitätszuschuss (2023-2024)
1 – hohe Lebenshaltungskosten Schweiz*, Großbritannien*, Färöer-Inseln* 750 Euro / Monat
25 Euro / Tag
2 – mittlere Lebenshaltungskosten Andorra*, Monaco*, San Marino*, Vatikan Staat* 690 Euro / Monat
23 Euro / Tag
Welweite Förderung:
Alle anderen Länder weltweit
  700 Euro / Monat
23,33 Euro / Tag

* Diese Länder gehören in Erasmus+ zur weltweiten Mobilität, allerdings berechnen sich hier die Raten nach denen der Ländergruppen für eine Mobilität innerhalb Europas (Erasmus+ mit Programmländern).

Studierende, die im Rahmen des Erasmus+ Programms (International) ein Praktikum außerhalb des Erasmus+ Raums absolvieren erhalten einen Reisekostenzuschuss.*

Entfernung Umweltfreundliches Reisen Nicht umweltfreundliches Reisen (2023-2024)
10 - 99 km - 23 Euro
100 - 499 km 210 Euro 180 Euro
500 - 1.999 km 320 Euro 275 Euro
2.000 - 2.999 km 410 Euro 360 Euro
3.000 - 3.999 km 610 Euro 530 Euro
4.000 - 7.999 km - 820 Euro
8.000 km oder mehr - 1.500 Euro

* Reisekostenzuschüsse werden nicht für Aufenthalte in mit dem Programm assoziierten Drittländer (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat, Schweiz, Großbritannien, Färöer-Inseln) vergeben.

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Zudem können Studierende, die zu einem der folgenden Gruppen gehören, einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus Aufenthalts erhalten (Social Top-up von 250 Euro/Monat):

  • Studierende mit Behinderung ab GdB 20
  • Studierende mit Kind
  • Erwerbstätige Studierende (Netto-Einkommen muss mindestens sechs Monate am Stück zwischen 450 Euro und 850 Euro betragen)
  • Erstakademiker (beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule)
  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung

Teilnehmende mit einem festgestellten Grad der Behinderung ab GdB20 sowie Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Studierende, die mit einem oder mehreren Kindern ins Ausland gehen, haben alternativ die Möglichkeit Langanträge für ihre „realen Kosten“ stellen, um auslandsbedingte Mehrkosten in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Semester erstattet zu bekommen.

Weitere Beratung hierzu erhalten Sie im International Office.

(Nur für Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat, Schweiz, Großbritannien, Färöer-Inseln)

Studierende, die über das Erasmus+ Programm ins europäische Ausland gehen, können einen Aufstockungsbetrag für umweltfreundliches Reisen erhalten („Green Erasmus“). Sie erhalten dabei einmalig ein Green Travel Top Up von 50 Euro und können eine zusätzliche Förderung von bis zu 4 Reisetagen erhalten.

Green Travel ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.

Beide Top Ups (Grünes Reisen + geringere Chancen) beantragen Sie mit einer Ehrenwörtlichen Erklärung. Diese wird erst bei einer erfolgreichen Entscheidung Ihrer Bewerbung von Ihnen nachgefordert.

Die Erasmus-Stipendien für weltweite Praktika werden in einem gemeinsamen Bewerbungs- und Auswahlverfahren mit den Mobilitätszuschüssen der Universität Osnabrück und dem PROMOS Stipendium vergeben. Dies bedeutet, dass automatisch alle Bewerbungen für alle Förderprogramme berücksichtigt werden, eine doppelte Bewerbung ist daher nicht erforderlich!

Für die Bewerbung auf Erasmus+ Stipendien für Praktika weltweit nutzen Sie bitte die folgenden PROMOS-Bewerbungsunterlagen.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen werden lediglich in einfacher Ausführung benötigt.

  •  Online-Bewerbung (ein ausgedrucktes und unterschriebenes Exemplar erhält das International Office)
  •  Bewerbungsformular PROMOS (PDF, 270 kB)
  • Motivationsschreiben inkl. Begründung der Hochschulwahl bzw. Begründung der Praktikumswahl (formlos)
  • Lebenslauf (lückenlos, tabellarisch) 
  • Gutachten eine/-r Hochschullehrenden (formlos), nicht bei Sprachkursen im Rahmen von PROMOS. Das Gutachten ist von Gutachter*innen direkt per Hauspost oder Email an das International Office zu senden.
  • Sprachzeugnis* ( DAAD-Sprachzeugnis (PDF, 145 kB), TOEFL, IELTS, Duolingo), nicht bei Basis-Sprachkursen im Rahmen von PROMOS. Andere Sprachzeugnisse werden in der Regel nicht akzeptiert. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Auswahlkommission über die Zulässigkeit des eingereichten Sprachzeugnisses. 
  • Nachweis über bisherige Studienleistungen (Notenspiegel, Transcript of Records, Bachelor-Zeugnis, Vordiplom-/Zwischenprüfungszeugnis oder ähnliches) 
  • Zulassung der ausländischen Hochschule bzw. Zusage des ausländischen Praktikumsgebers. (kann ggf. nachgereicht werden)

 

* Im Promos-Programm sind folgende Studierende von der Vorlage eines Sprachzeugnisses befreit:

  1. Studierende des Studiengangs „Cognitive Science“ (nur wenn Englisch die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache während des Auslandsaufenthaltes ist)
  2. Studierende einer modernen Fremdsprache (nur wenn die studierte Sprache Unterrichts- bzw. Arbeitssprache während des Auslandsaufenthaltes ist).

Sollten Sie für eine Förderung durch das Erasmus+ Programm ausgewählt werden, werden weitere Unterlagen nachgefordert.

Bewerbungsfristen

Bewerbungsfrist für ein Praktikum außerhalb Europas: 30. April und 30. November jeden Jahres. Die Bewerbungsunterlagen reichen Sie bei  Beate Teutloff in Papierform ein.

  • Bisherige Studienleistungen
  • Qualität des geplanten Vorhabens und dessen Begründung
  • Qualität des einzureichenden Gutachtens
  • Ehrenamtliches Engagement der/des Studierenden
  • Sprachkenntnisse der Bewerberin / des Bewerbers

PROMOS-Programm des DAAD

Das Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert. Es richtet sich an alle deutschen Studierenden (auch ausländische Studierende, die voll immatrikuliert sind, können sich bewerben) und soll die Durchführung kürzerer Auslandsaufenthalte ermöglichen. Dazu zählen sowohl Studien- und Praxisaufenthalte als auch Sprach- und Fachkurse.

Weitere Informationen erhalten Sie unter  Finanzierung.

Förderung Praktika und Praxisaufenthalte (DAAD und Partnerorganisationen)

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) beitet ein breites Spektrum an Stipendien. Entdecken Sie die für Sie passende Förderung in der  Stipendiendatenbank des DAAD.

Lehramtsstudierende ab dem ersten Fachsemester können sich in diesem Programm auf Stipendien für ein- bis sechsmonatige selbstorganisierte Praktika an schulischen Einrichtungen und Hochschuleinrichtungen im Ausland bewerben. Sowohl zum Zeitpunkt der Bewerbung als auch während des gesamten Praktikumszeitraumes müssen die Bewerber*innen eingeschrieben sein. Es kann sich um ein Pflichtpraktikum oder um ein freiwilliges Praktikum handeln.

Hier geht es zur  Stipendiendatenbank.

Absolvent*innen von Lehramtsstudiengängen können sich in diesem Programm auf Stipendien für drei- bis zwölfmonatige selbstorganisierte Praktika an schulischen Einrichtungen und Hochschuleinrichtungen im Ausland bewerben. Das Praktikum muss vor dem Ausbildungsteil Referendariat, d.h. nach dem Masterabschluss stattfinden.

Hier geht es zur  Stipendiendatenbank.

Kurzstipendien für Praktika im Rahmen von auslandsbezogenen Studiengängen/Förderung von selbstbeschafften Praktika in internationalen Organisationen oder deutschen Außenvertretungen und Schulen.

Hier geht es zur  Stipendiendatenbank.

Carlo-Schmid-Programm bietet Praktika in internationalen Organisationen und EU-Institutionen.

Hier geht es zur  Stipendiendatenbank.

Rise bietet weltweit Forschungspraktika für Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Geowissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Medizin, Cognitive Science oder verwandte Disziplinen.

Hier geht es zur  Stipendiendatenbank.

Auslands-BAföG

Chancen auf Auslands-BAföG haben auch Studierende, die bislang knapp an den Einkommensgrenzen gescheitert sind. Denn für eine Ausbildung im Ausland können höhere Kosten geltend gemacht werden.

Wichtig zu wissen ist, dass nicht das BAföG-Amt in Osnabrück, sondern je nach Zielland verschiedene Landesämter für Ausbildungsförderung zuständig sind. Adressen und Ansprechpartner finden Sie im Faltblatt „Auslands-BAföG“, das im International Office ausliegt.

Weitere Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie unter  Ausland – Studium, schulische Ausbildung, Praktika und  Auslands-BAföG DAAD.