Ein Reisepass mit vielen Stempeln auf zwei Seiten. Er liegt auf einer Weltkarte und einem Flugticket.
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Visum und Aufenthalt

Vor der Einreise nach Deutschland

Für die Einreise aus bestimmten Ländern besteht in Deutschland Visumpflicht. Ob Sie ein Visum benötigen, erfahren Sie bei der Deutschen Botschaft, dem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland oder mittels dem  Visa-Navigator oder der  Übersicht zur Visumspflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vom Auswärtigen Amt. Bürger*innen aus Ländern, die in dieser Übersicht mit "(3)" oder "(4)" markiert sind und bei denen unter "Visumpflicht für Deutschland" "nein" steht, dürfen zum Studium nach Deutschland ohne Visum einreisen. Eine Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf der ersten 90 Tage bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Bürger*innen aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz müssen kein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen. Eine Liste der deutschen Vertretungen im Ausland finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Für ein Studierendenvisum brauchen Sie die Zulassung zum Studium an einer deutschen Hochschule. Das Studierendenvisum ist in der Regel für drei Monate gültig und kann dann in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke umgewandelt werden.
Bitte beachten Sie: Ein Touristenvisum kann in keinem Fall in eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke umgewandelt werden!

Grundsätzlich benötigen Sie zur Beantragung eines Visums folgende Unterlagen:

  • Reisepass
  • Bewerbungsbestätigung oder Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule
  • Nachweis über die Finanzierung des Studiums in Deutschland
  • Krankenversicherung

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland über die notwendigen Formalitäten für die Beantragung des Visums. Das Verfahren dauert oft mehrere Monate. Eine verspätete Einreise führt möglicherweise dazu, dass Sie wichtige Termine verpassen.

Auf den Seiten der Stadt Osnabrück finden Sie mehr Informationen zum Thema  Aufenthaltsrecht für ausländische Studierende.

Test für Ausländische Studierende (TestAS)

Sie möchten, dass Ihr Antrag schneller und in der Tendenz positiv entschieden wird? Wir empfehlen, vorab einen  Test für Ausländische Studierende (TestAS) abzulegen. Dies ist eine standardisierte Überprüfung von Fähigkeiten, die fürs Studium wichtig sind und wird vom DAAD gefördert. Das Ergebnis ist beim Visumsantrag an die Botschaft mit einzureichen.

Achtung: Für internationale Austauschstudierende, die für ein oder zwei Semester an der Universität Osnabrück studieren, ist die Absolvierung des Tests für Ausländische Studierende (TestAS) nicht relevant.

Nach der Ankunft in Deutschland

Studierende aus Ländern der EU und des EWR reisen visumfrei nach Deutschland ein, müssen sich aber nach der Einreise bei der Meldebehörde an dem Ort, in dem sie in Deutschland wohnen, anmelden. Sie erhalten dann eine Meldebescheinigung über ihren Aufenthalt in Deutschland. Eine Aufenthaltserlaubnis ist nicht notwendig.

Sie melden sich, wenn sie in Osnabrück wohnen, beim  Bürgeramt der Stadt Osnabrück an - entweder im Rahmen der  Welcome Week des International Office oder individuell. In jedem Fall müssen Sie im Bürgeramt einen  Termin vereinbaren. Im Rahmen der Welcome Week gibt es einen Termin an dem Tutor*innen neu ankommende Studierende zum Bürgeramt begleiten, wenn diese für den Tag einen Termin gebucht haben. Bitte beachten Sie, dass Sie zu dem angegebenen Termin pünktlich erscheinen, da das gebuchte Zeitfenster sonst verfällt!

Studierende, die im Landkreis wohnen, wenden sich an die Ausländerbehörde und das Meldeamt in ihrem Ort.

Studierende aus nicht-EU/EWR-Ländern müssen sich nach der Einreise bei der Meldebehörde in der Stadt, in der sie in Deutschland wohnen, anmelden. Sie erhalten dann eine Meldebescheinigung über ihren Aufenthalt in Deutschland. Wenn sie in Osnabrück wohnen, melden Sie sich beim  Bürgeramt der Stadt Osnabrück an - entweder im Rahmen der  Welcome Week des International Office oder individuell. In jedem Fall müssen Sie im Bürgeramt einen  Termin vereinbaren. Im Rahmen der Welcome Week gibt es einen Termin an dem Tutor*innen neu ankommende Studierende zum Bürgeramt begleiten, wenn diese für den Tag einen Termin gebucht haben. Bitte beachten Sie, dass Sie zu dem angegebenen Termin pünktlich erscheinen, da das gebuchte Zeitfenster sonst verfällt! Studierende, die im Landkreis wohnen, wenden sich an die Ausländerbehörde und das Meldeamt in ihrem Ort.

Zusätzlich müssen Studierende aus nicht-EU/EWR-Ländern, egal ob sie mit oder ohne Visum nach Deutschland eingereist sind, innerhalb der Gültigkeit ihres Visums oder - bei visumfreier Einreise - innerhalb von drei Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der   Ausländerbehörde online beantragen. Hierbei müssen alle Nachweise ( Einreise ohne Visum (PDF, 362 kB),  Einreise mit Visum (PDF, 341 kB)) digital eingereicht werden. Sie können den  Antrag für den Aufenthaltstitel entweder eigenständig einreichen oder am Termin des International Offices während der Welcome Week zu Semesterbeginn teilnehmen, bei dem wir den Antrag gemeinsam ausfüllen. Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie per Mail einen Termin bei der Ausländerbehörde, bei dem die letzten Formalitäten für die Ausstellung des Aufenthaltstitels erledigt werden. Die Kosten für die Aufenthaltserlaubnis liegen bei 100 Euro für eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu einem Jahr.

Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie als so genannten elektronischen Aufenthaltstitel in Form einer Chipkarte. Darauf wird Ihr Fingerabdruck zusammen mit Ihrem Foto und Ihren persönlichen Daten gespeichert. Die Nebenbestimmungen werden ebenfalls auf dem Chip gespeichert und auf einem Zusatzblatt ausgedruckt. Darüber hinaus gibt es eine freiwillige Online-Ausweisfunktion und eine elektronische Unterschriftsfunktion. Die Karte wird nicht direkt in der Ausländerbehörde ausgestellt. Es dauert einige Wochen, bis Sie die Karte bei der Ausländerbehörde abholen können. Bitte bedenken Sie dies vor der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis und wenden sich rechtzeitig an die Ausländerbehörde. An dieser Stelle finden Sie weitere Informationen zum  Elektronischen Aufenthaltstitel. Weitere Fragen beantwortet Ihnen auch gern das  International Office.

Sehr wichtig ist der Nachweis über die Finanzierung des Studienaufenthalts. Sie müssen nachweisen, auf welche Weise und in welcher Höhe die Finanzierung erfolgt. Zurzeit gehen die deutschen Behörden davon aus, dass Studierende monatlich etwa 992 Euro benötigen, um ihren Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten zu können. Informationen darüber, wie Sie die Finanzierung Ihres Studiums in Osnabrück nachweisen können, erhalten Sie von der Ausländerbehörde oder unter  Tipps für internationale Studierende - Wie finanziere ich mein Studium in Deutschland?.

Anmeldung Wohnsitz in Osnabrück / Beantragung des Aufenthaltstitels sowie erforderliche Dokumente

Bringen Sie bitte generell folgende Unterlagen zu dem Termin mit und beachten die nachfolgenden Hinweise für Einreise und Umzug:

  • Passkopie (Personalseite, falls vorhanden: Visum + Einreisestempel)
  • Wohnungsgeberbestätigung (erhalten Sie bei Einzug von Ihrem/r Vermieter/in)

Zusätzlich notwendige Dokumente und Hinweise zur Anmeldung / Aufenthaltsgenehmigung (gelten nicht für EU-/EWR-Bürger*innen):

 Einreise mit Visum (PDF, 341 kB)

 Einreise ohne Visum (PDF, 362 kB)

 Umzug innerhalb Deutschlands nach Osnabrück (PDF, 282 kB)

Nach Abschluss des Studiums in Deutschland

Nach der Exmatrikulation ist eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nicht mehr gültig, auch wenn die Aufenthaltserlaubnis ursprünglich noch länger gültig war!

Nach dem Studium haben Studierende aus nicht-EU-Ländern die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis mit 18-monatiger Dauer zur Arbeitssuche zu beantragen. Während dieser Zeit dürfen sie uneingeschränkt arbeiten.

Das Projekt  Study and Stay @OS bietet ein umfassendes Service- und Beratungsangebot, damit Sie ihre Karriere in Deutschland vorbereiten können.

Weitere Infos über Bewerbungen, Jobangebote und lokale Kontakte gibt es zudem auf  Make it in Germany.

Weitere Informationen zum Thema Aufenthalt in Deutschland