Eine Person auf einem Sitzplatz in einem Hörsaal. Sie hält einen Kugelschreiber in der Hand.
© Simone Reukauf

Master

Indem Sie an Ihr Bachelorstudium einen Masterstudiengang anschließen, erlangen Sie vertiefte Kenntnisse in speziellen Schwerpunktbereichen ihres Faches. Die meist viersemestrigen Masterprogramme sind stärker forschungsorientiert als Bachelorstudiengänge und verstehen sich als Angebot an Studierende mit verstärktem wissenschaftlichen Interesse.

Voraussetzung für die Zulassung in einen Masterstudiengang ist der Abschluss eines ersten fachlich einschlägigen berufsqualifizierenden akademischen Abschlusses (in der Regel Bachelor).

Je nach gewähltem Fach erlangen Sie den Titel Master of Arts (M.A.) oder Master of Science (M.Sc.).

Unser Angebot an Masterprogrammen finden Sie unter  Studiengänge von A-Z. Falls Sie sich für ein Masterstudium mit dem Ziel Lehramt interessieren, finden Sie weitere Informationen dazu auf der Seite  Lehramt (Bachelor und Master).

An die Zentrale Studienberatung:

Ordnungen und Modulbeschreibungen

Per Klick auf Ihr Fach finden Sie die Zugangs-, Zulassungs- und Prüfungsordnungen sowie Modulbeschreibungen, die für Ihr fachwissenschaftliches Masterstudium relevant sind. Falls Sie sich für ein Masterstudium mit den Ziel Lehramt interessieren, finden Sie die Ordnungen auf den Seiten der jeweiligen Schulform unter  Lehramt (Bachelor und Master).

Was ist was?

Eine fachspezifische Zugangsordnung regelt, welche speziellen Voraussetzungen Sie für die Aufnahme eines Bachelor- oder Masterstudiums erfüllen müssen, z. B. Sprachkenntnisse oder fachbezogene Vorkenntnisse. Sofern es keine Zugangsordnung für Ihr Fach gibt, finden Sie alle notwendigen Informationen bei den fachübergreifenden  Voraussetzungen für ein Studium.

Eine fachspezifische Zulassungsordnung legt fest, wie die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen vergeben werden.

Die Prüfungsordnungen enthalten rechtlich verbindliche Regelungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des jeweiligen Studiengangs. Dazu zählen unter anderem Informationen über Studieninhalte (Pflicht- und Wahlpflichtmodule) und Prüfungen (Voraussetzungen, Wiederholbarkeit, Freiversuch).

Allgemeine Prüfungsordnung (APO)

Für Studierende fast aller Fächer gilt die  Allgemeine Prüfungsordnung (APO) (PDF, 671 kB). Diese enthält allgemeine und übergreifende Regelungen.

Studiengangspezifische Prüfungsordnung

Eine studiengangspezifische Prüfungsordnung enthält Regelungen, die nur für diesen Studiengang gelten. So legt sie z. B. fest, welcher Hochschulgrad beim Abschluss verliehen wird.

Fachspezifische Teile

Für Mehr-Fächer-Studiengänge (z. B. Zwei-Fächer-Bachelor) gelten zusätzlich zur Allgemeinen Prüfungsordnung und einer studiengangspezifischen Prüfungsordnung noch fachspezifische Teile für die einzelnen Fächer, in denen unter anderem geregelt ist, welche Module des Faches Sie in Ihrem Studiengang studieren müssen.

Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich geschlossene Lehreinheit eines Fachs, in der Kompetenzen und Wissen zu einem bestimmten Themenkomplex vermittelt werden. Es setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungen zusammen (z. B. Seminar, Vorlesung, Praktikum). In den Modulbeschreibungen finden Sie unter anderem auch Angaben zum Arbeitsaufwand, den Studienleistungen und der Benotung.

Welche Module Sie in Ihrem Studienfach absolvieren müssen, ist bei den Ein-Fach-Studiengängen in der studiengangspezifischen Prüfungsordnung und bei Mehr-Fächer-Studiengängen in den jeweiligen fachspezifischen und überfachlichen Teilen geregelt (siehe "Prüfungsordnungen").