Vorbereitung Auslandspraktikum
Ein Auslandspraktikum ist eine wertvolle Erfahrung, die eine sorgfältige Vorbereitung erfordert. Sie sollten ca. ein Jahr vor dem geplanten Start Ihres Auslandsaufenthalts mit der Beschaffung aller notwendigen Informationen und der Klärung organisatorischer Fragen z. B. zu den Einreisebestimmungen des Gastlandes und den sprachlichen Voraussetzungen beginnen.
Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, die Sie bei Ihrer Vorbereitung beachten sollten.
Im Ausland (vor allem im außereuropäischen Ausland) ist in der Regel ein Visum und evtl. eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Für die Organisation eines Visums sind Studierende eigenständig verantwortlich.
Erste Informationen zu Einreisebestimmungen und Visa erhalten Sie beim Auswärtigen Amt bzw. bei der Botschaft / konsularischen Vertretung Ihres Gastlandes. Das Visum müssen Sie selbst beantragen, die Mitarbeitenden des International Office unterstützen Sie jedoch gerne im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Die Studierenden sind verpflichtet, ihr Visum (falls benötigt) ordnungsgemäß zu beantragen und nicht ohne gültiges Visum in das jeweilige Land einzureisen.
- Überprüfen Sie die Visabestimmungen für Ihr Zielland.
- Beantragen Sie frühzeitig das erforderliche Visum.
- Prüfen Sie eventuelle Aufenthaltsgenehmigungen oder Arbeitserlaubnisse.
Studierende müssen während des Auslandspraktikums einen umfangreichen Versicherungsschutz vorweisen (Kranken- Unfall- und Haftpflichtversicherung im Ausland). Die Universität Osnabrück stellt Studierenden während des Auslandssemester keinen Versicherungsschutz zur Verfügung.
Informieren Sie sich über eine geeignete Auslandskrankenversicherung und prüfen Sie, ob Ihre bestehende Krankenversicherung Auslandsschutz bietet. Erkundigen Sie sich über notwendige Impfungen und medizinische Versorgung im Zielland.
Als Teilnehmer*in des Erasmus Programms verpflichten Sie sich, für die Dauer Ihres Aufenthaltes für ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen. Im Rahmen des europäischen Sozialversicherungsabkommens sind Sie in der Regel im europäischen Ausland krankenversichert, jedoch empfiehlt sich hier ggf. der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung, da zum Teil nicht alle Versicherungsfälle abgedeckt werden. Auch der (eventuell schon bestehende) Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sollte auf Gültigkeit im Ausland überprüft werden und ggf. entsprechend durch den Abschluss einer Zusatzversicherung gewährleistet werden. Teilnehmer*innen des Erasmus Programms haben z.B. die Möglichkeit, die DAAD Gruppenversicherung (Kranken-/Unfall-/Haftpflichtversicherungsschutz) auf eigene Kosten abzuschließen.
Ein Auslandspraktikum ist oft mit zusätzlichen bzw. höheren Kosten verbunden zum Beispiel durch Reisekosten oder höhere Unterkunfts- und/oder Lebenshaltungskosten in anderen Ländern.
Studierenden bieten sich über Stipendien oder das Auslands-BAföG eine Reihe von Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung ihres Auslandsaufenthaltes.
Weitere Informationen finden Sie unter Finanzierung Auslandspraktikum.
Für die Organisation einer Unterkunft im Ausland sind die Studierenden selbstständig verantwortlich.
Recherchieren Sie frühzeitig verschiedene Unterkunftsmöglichkeiten (WG, Studierendenwohnheim, Gastfamilie, eigene Wohnung) und prüfen Sie vorab die Mietbedingungen.
In der Regel kann die aufnehmende Einrichtung erste Unterstützung in Bezug auf Wohnraum bieten – normalerweise in Form von Auskünften über den freien Wohnungsmarkt vor Ort oder in Form von sonstiger Unterstützung (z.B. Unterbringung in unternehmenseigenen Unterkünften, Hilfe bei der Suche nach einer Gastfamilie, etc.). Auch im Ausland gibt es entsprechende Internetportale, die für die Zimmer- oder Wohnungssuche genutzt werden können. Falls Sie Ihr eigenes Zimmer während des Auslandsaufenthaltes zwischenvermieten möchten, kann das International Office ggf. an Incoming Studierende vermitteln.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Sprache des Ziellandes spätestens bei Ihrer Abreise soweit beherrschen, dass Sie in der geforderten Arbeitssprache das Praktikum durchführen können. Wer seine Sprachkenntnisse vor einem Auslandsaufenthalt verbessern oder auffrischen möchte, kann einen Kurs am Sprachenzentrum der Universität Osnabrück, an der Volkshochschule Osnabrück oder an einer privaten Sprachschule besuchen. Am Sprachenzentrum der Universität Osnabrück können Sie Sprachprüfungen ablegen, sollten Sie den Nachweis für Ihre Bewerbung (oder eine Bewerbung für ein Stipendienprogramm) benötigen. Bitte prüfen Sie immer vorab, ob Sie ein bestimmtes Sprachzertifikat (z.B. für die Beantragung eines Visums) benötigen.
Wer für einen längeren Zeitraum im Ausland leben und arbeiten möchte, sollte die Besonderheiten der eigenen und anderer Kulturen erkennen. Ein tieferes Verständnis kultureller Zusammenhänge und interkulturelle Handlungskompetenz sind Voraussetzungen für einen gelungenen Auslandsaufenthalt. Interkulturelle Kompetenzen machen das Leben oft einfacher. Jedes Land hat seine eigenen Traditionen, Werte und alltäglichen Routinen. Diese zu kennen oder sich dieser bewusst zu sein, erspart einem so manches Fettnäpfchen oder Missverständnis. Sie sollten sich also mit der Kultur und den Gepflogenheiten des Ziellandes vertraut machen, um sich möglichst gut auf den Aufenthalt vorzubereiten.
An der Universität Osnabrück sollte für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Ist der Auslandsaufenthalt für ein volles Jahr geplant oder wird er nachträglich verlängert, muss die übliche Rückmeldung bzw. ein erneuter Antrag auf Beurlaubung an der Universität Osnabrück für das folgende Semester allerdings erfolgen.
Nähere Auskünfte erteilt das Studierendensekretariat.
Vor und während eines Auslandsaufenthaltes empfehlen wir, dass Sie sich auf der Website des Auswärtigen Amts oder der Reise-App des Auswärtigen Amts regelmäßig über die aktuelle Sicherheitslage informieren. Deutsche Staatsbürger können sich zusätzlich in der Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass das Auswärtige Amt regelmäßig Reisehinweise, Sicherheitshinweise und Reisewarnungen veröffentlicht.
Reisehinweise
Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinischen Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisen und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Reisewarnungen
Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Eine Reisewarnung wird nur selten ausgesprochen. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.