Ausschüsse und Kommissionen

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Senat Ausschüsse und Kommissionen bilden. Ausschüsse sind beratende Gremien, denen ausschließlich Mitglieder des Senats angehören. Kommissionen sind beratende Gremien, denen auch Personen angehören können, die nicht Mitglieder des Senats sind. In Kommissionen und Ausschüssen müssen alle Statusgruppen vertreten sein.

Den Vorsitz in den Senatsausschüssen führt die Präsidentin.

Die weiteren Ausschüsse und Kommissionen (abgesehen vom Ombudsgremium und der Tenure-Kommission) wählen jeweils einen Vorsitz aus ihrer Mitte.