Erste Juristische Prüfung (Staatsexamen)
Die Ausbildung zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen besteht aus zwei Teilen: Dem Studium und dem Referendariat.
Das Universitätsstudium dauert laut Regelstudienzeit zehn Semester und endet mit der Ersten Juristischen Prüfung. Mit dieser erwerben die Absolventinnen und Absolventen gleichzeitig ein Diplom (Dipl. Jur.).
Während des sich anschließenden zweijährigen Referendariats durchlaufen Sie als Referendarinnen und Referendare in den einzelnen Ausbildungsabschnitten verschiedene Pflicht- und Wahlstationen. Am Ende des Vorbereitungsdienstes steht die Zweite Juristische Prüfung/Staatsexamen.
Wenn Sie beide Ausbildungsabschnitte erfolgreich durchlaufen haben, besitzen Sie als Volljuristin oder Volljurist (Assessorin/Assessor) die Befähigung zum Richteramt, zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst sowie zur Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt.
Unter Ordnungen Juristische Prüfung (Staatsexamen) finden Sie die Ordnungen und Vorgaben, die für Ihr rechtswissenschaftliches Studium relevant sind.