Blick über die Sitzreihen in einem Hörsaal auf Studierende.
© Simone Reukauf

Mono-Bachelor

Beim „Mono-Bachelor“ handelt es sich um einen Ein-Fach-Studiengang, Sie studieren also ein einzelnes Fach. Während des Studiums wird die wissenschaftliche Grundlage für eine berufliche Tätigkeit oder für eine wissenschaftliche Laufbahn gelegt. Bereits nach sechs Semestern können Sie die Universität mit einem berufsqualifizierenden Abschluss verlassen oder ein Masterstudium anschließen.

Je nach gewähltem Fach erlangen Sie den akademischen Titel Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.) oder Bachelor of Laws (LL.B.).

Mono-Bachelor-Programme sind oft mehrsprachig.

Die Bewertung erbrachter Studienleistungen erfolgt nach dem Leistungspunktesystem ECTS (European Credit Transfer System). Dieses gilt auch in vielen anderen Ländern und erleichtert das gegenseitige Anerkennen von Studienleistungen.

An die Zentrale Studienberatung:

Ordnungen und Modulbeschreibungen

Per Klick auf Ihr Fach finden Sie die Zugangs-, Zulassungs- und Prüfungsordnungen sowie Modulbeschreibungen, die für Ihr Mono-Bachelorstudium relevant sind.

Was ist was?

Eine fachspezifische Zugangsordnung regelt, welche speziellen Voraussetzungen Sie für die Aufnahme eines Bachelor- oder Masterstudiums erfüllen müssen, z. B. Sprachkenntnisse oder fachbezogene Vorkenntnisse. Sofern es keine Zugangsordnung für Ihr Fach gibt, finden Sie alle notwendigen Informationen bei den fachübergreifenden  Voraussetzungen für ein Studium.

Eine fachspezifische Zulassungsordnung legt fest, wie die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen vergeben werden.

Die Prüfungsordnungen enthalten rechtlich verbindliche Regelungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des jeweiligen Studiengangs. Dazu zählen unter anderem Informationen über Studieninhalte (Pflicht- und Wahlpflichtmodule) und Prüfungen (Voraussetzungen, Wiederholbarkeit, Freiversuch).

Allgemeine Prüfungsordnung (APO)

Für Studierende fast aller Fächer gilt die  Allgemeine Prüfungsordnung (APO) (PDF, 671 kB). Diese enthält allgemeine und übergreifende Regelungen.

Studiengangspezifische Prüfungsordnung

Eine studiengangspezifische Prüfungsordnung enthält Regelungen, die nur für diesen Studiengang gelten. So legt sie z. B. fest, welcher Hochschulgrad beim Abschluss verliehen wird.

Fachspezifische Teile

Für Mehr-Fächer-Studiengänge (z. B. Zwei-Fächer-Bachelor) gelten zusätzlich zur Allgemeinen Prüfungsordnung und einer studiengangspezifischen Prüfungsordnung noch fachspezifische Teile für die einzelnen Fächer, in denen unter anderem geregelt ist, welche Module des Faches Sie in Ihrem Studiengang studieren müssen.

Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich geschlossene Lehreinheit eines Fachs, in der Kompetenzen und Wissen zu einem bestimmten Themenkomplex vermittelt werden. Es setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungen zusammen (z. B. Seminar, Vorlesung, Praktikum). In den Modulbeschreibungen finden Sie unter anderem auch Angaben zum Arbeitsaufwand, den Studienleistungen und der Benotung.

Welche Module Sie in Ihrem Studienfach absolvieren müssen, ist bei den Ein-Fach-Studiengängen in der studiengangspezifischen Prüfungsordnung und bei Mehr-Fächer-Studiengängen in den jeweiligen fachspezifischen und überfachlichen Teilen geregelt (siehe "Prüfungsordnungen").