Umsetzung gesetzlicher Vorgaben

Die Uni Osnabück und ihre Beschäftigten übernehmen gemeinsam Verantwortung für die Gesundheit am Arbeitsplatz. Vorgaben wie das betriebliche Eingliederungsmanagement, Gefährdungsbeurteilungen oder das Schwebehindertenrecht stellen dafür Rahmenbedingungen und Standards auf.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Die Gesundheit zu erhalten und zu fördern und damit präventiv für ein gesundheitsförderndes Arbeitsklima zu sorgen, es zu erhalten und zu verbessern, sind unter anderem die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Das BEM begleitet und unterstützt die Mitarbeiter*innen zudem bei dem Wiedereinstieg in den Beruf nach einer längeren krankheitsbedingten Pause.

Burghard Ilgener

Fachbereich 5: Biologie/Chemie

Barbarastraße 11
49076 Osnabrück

Raum: 61/106

 +49 541 969-2709
 bilgener@uni-osnabrueck.de

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Präventionsinstrument zur Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. 

Darunter versteht man eine systematische Bewertung aller potenziellen Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dabei werden mögliche Gefährdungen identifiziert, bewertet und Maßnahmen zur Risikominimierung entwickelt und umgesetzt. Gefährdungsbeurteilungen sind Teil des Arbeitsschutzgesetzes und damit für Arbeitgeber*innen verpflichtend.  Mehr Informationen

Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Zu den arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren gehört auch die psychische Belastung bei der Arbeit. Diese ist im arbeitswissenschaftlichen Verständnis zu verstehen als „die Gesamtheit aller erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“ und als wertneutral zu sehen (gem. DIN EN ISO 10075-1). Demzufolge geht es um eine Einschätzung der psychischen Belastungsfaktoren, die einer Tätigkeit zugrunde liegen (sog. Verhältnisprävention) und nicht um die Einschätzung von Verhaltensweisen der Mitarbeiter*innen (sog. Verhaltensprävention).

Als Arbeitgeberin ist die Universität Osnabrück gesetzlich verpflichtet, Gefährdungen durch psychische Belastungen zu identifizieren und zu beheben. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, wurde im Rahmen eines Projekts der Stabsstelle ‚Arbeitsschutz und Gefahrstoffmanagement‘ ein Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit entwickelt und in der Umsetzung mit einem externen Dienstleister begleitet. Der  Arbeitsschutz steht Ihnen für Fragen zur Verfügung. 

Schwerbehindertenrecht und Berufliche Teilhabe

Die Beschäftigung von schwerbehinderten und behinderungsbedrohten Menschen und die Hilfestellung bei der Beantragung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung sind nur einige Beispiele dafür wie die Universität Osnabrück ihren Beitrag zur Inklusion schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben leistet. Darüber hinaus wird für die Umsetzung präventiver Maßnahmen Sorge getragen sowie bei der Beantragung von Zuschüssen beim Integrationsamt bzw. der Agentur für Arbeit unterstützt.

Die rechtliche Grundlage hierfür bieten u.a. das Grundgesetz, das Sozialgesetzbuch IX, die Schwerbehindertenrichtlinie des Landes Niedersachsen, das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Aktionsplan des Landes Niedersachsen zur Umsetzung. Umgesetzt werden diese rechtlichen Regelungen an der Universität Osnabrück durch verschiedene Akteure.  Mehr Informationen