Studienplatzvergabe in Masterstudiengängen
Erstes Fachsemester
Studienplätze in Masterstudiengängen werden nach in der Zugangs- und Zulassungsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs geregelten Kriterien vergeben.
Voraussetzung für die Zulassung in einen Masterstudiengang ist der Abschluss eines ersten fachlich einschlägigen berufsqualifizierenden akademischen Abschlusses (in der Regel: Bachelor).
Die Zulassung für einen Masterstudiengang ist unter bestimmten Voraussetzungen auch dann möglich, wenn der erste Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, aber zu erwarten ist, dass der Abschluss im Laufe des ersten Mastersemesters erzielt wird. In diesem Fall sind spezielle Fristen zu beachten und es ist eine besonders sorgfältige Planung erforderlich. Beachten Sie dafür bitte die Informationen zum vorläufigen Masterstudium.
Die Bewerbung auf einen Masterstudienplatz erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal der Universität Osnabrück. Welche Unterlagen hochzuladen sind, können Sie sowohl der jeweiligen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen – Sie finden dazu aber auch im Bewerbungsportal nochmal entsprechende Informationen.
Bewerbungen für Masterstudiengänge werden nach formeller Vorprüfung durch das Studierenden-sekretariat durch die jeweils zuständige Auswahlkommission der Fachbereiche auf Vorliegen der fachlichen Zugangsvoraussetzungen hin überprüft.
Die Auswahlkommission erstellt im Falle eines zulassungsbeschränkten Masterstudiengangs eine Rangliste, anhand derer die Studienplatzvergabe erfolgt. Wie viele Studienplätze vergeben werden, ergibt sich aus der jeweils geltenden Zulassungszahlenverordnung.
Bewerbende, die aufgrund ihres Rangplatzes nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid, auf dem der eigene Rangplatz und der Rang des oder der Letztzugelassenen (Grenzrang) ausgewiesen werden.
Sofern nach Abschluss des Hauptverfahrens noch nicht alle Studienplätze vergeben worden sind, würden die Rangnächsten im Rahmen eines Nachrückverfahrens eine Zulassung erhalten, sofern sie die Teilnahme am Nachrückverfahren im Bewerbungsportal ausdrücklich erklärt haben.
Wenn das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiums durch die Auswahlkommission nicht festgestellt werden konnte, erhalten die Bewerbenden einen Ausschlussbescheid.

Internationale Studieninteressierte
Hier finden Sie Infos zur Studienplatzvergabe an internationale Studieninteressierte.
Informationen zur vorläufigen Einschreibung in einen Masterstudiengang bei ausstehendem Abschluss des Bachelorstudiengangs
Für den Zugang zum Masterstudium ist grundsätzlich ein erster berufsqualifizierender (Bachelor)Abschluss erforderlich.
Eine Bewerbung auf einen Studienplatz in einem Masterstudiengang ist jedoch auch dann möglich, wenn
- Sie alle Leistungen aus dem Bachelorstudiengang erfolgreich erbracht haben, das Bachelorzeugnis aber noch nicht vorgelegt werden kann oder
- Sie zum Bewerbungszeitpunkt mind. 150 Leistungspunkte erbracht haben und aufgrund Ihres bisherigen Studienverlaufs zu erwarten ist, dass Sie den Bachelorabschluss spätestens bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangen werden. Wichtig: Für die Bejahung dieser Erwartbarkeit wird auf die bislang vorliegenden Prüfungsleistungen abgestellt sowie zusätzlich - je nach Masterstudiengang - auf die Zulassung zur Bachelorarbeit (insbesondere bei den Lehramts-Masterstudiengängen)1. In der Folge bedeutet dies, dass Sie - je nach Masterstudiengang - zusätzlich zu einer Leistungsübersicht (Transcript of Records) auch die Zulassung zur Bachelorarbeit einreichen müssen. Die Zulassung zur Bachelorarbeit muss spätestens bis zum 30.09. (bei Bewerbung fürs Wintersemester) bzw. bis zum 31.03. (bei Bewerbung fürs Sommersemester) eingereicht werden. Vorher kann selbst bei Vorliegen aller weiteren Zugangsvoraussetzungen keine Immatrikulation erfolgen.
In diesen o.g. Fällen kann dann - sofern Sie etwaig weitere Zugangsvoraussetzungen für das Masterstudium erfüllen2 - unter gleichzeitig weiterhin bestehender Einschreibung im Bachelorstudiengang, eine vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang bzw. der Zugang zum Masterstudiengang vorläufig gewährt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Bachelorstudium, das zum Masterstudium berechtigt, spätestens bis zum Ende des ersten Mastersemesters erfolgreich absolviert sein muss. Das bedeutet, dass alle noch ausstehenden Leistungen erbracht, bewertet und bis zum 31. März des Folgejahres (bei Einschreibung zum Wintersemester) bzw. bis zum 30. September des laufenden Jahres (bei Einschreibung zum Sommersemester) zwingend in HISinOne eingetragen sein müssen. Hierzu sollten Sie rechtzeitig Kontakt mit dem für Sie zuständigen Prüfungsamt aufnehmen.
Das Bachelorzeugnis muss im Anschluss daran
- bei Einschreibung zum Wintersemester spätestens bis 15. April des Folgejahres
- bei Einschreibung zum Sommersemester spätestens bis 15. Oktober des laufenden Jahres
im Studierendensekretariat vorliegen. Auf die entsprechenden Fristen werden Sie nochmals im Zulassungs-/Zugangsbescheid hingewiesen!
Es ist daher empfehlenswert, im Vorfeld bereits Folgendes zu bedenken:
- Sie dürfen die Bewerbung auf einen Studienplatz in einen Masterstudiengang nur dann einreichen, wenn der Abschluss des Bachelorstudiengangs innerhalb des ersten Mastersemesters als sicher anzusehen ist.
- Sie sollten sich zum Zeitpunkt der Bewerbung tatsächlich in der Abschlussphase Ihres Bachelorstudiums befinden. Es wäre mehr als sinnvoll, die Bachelorarbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung auf den Masterstudienplatz bereits abgegeben zu haben oder mindestens geplant zu haben, diese bis zum Ende des Semesters vor Aufnahme des Masterstudiengangs abgegeben zu haben.
- Sie sollten die für Prüfer*innen nach den Prüfungsordnungen vorgesehenen Korrekturfristen beachten und einplanen. So sieht die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) der Universität Osnabrück z.B. für die Korrektur von Bachelorarbeiten 6 Wochen und von studienbegleitenden Prüfungsleistungen 4 Wochen vor.
- Sie sollten sich bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt erkundigen, welche Zeit Sie für die Erstellung Ihres Abschlusszeugnisses einplanen müssen. Beachten Sie bitte, dass die Abschlussdokumente für den jeweiligen Studiengang frühestens mit dem Erscheinen der endgültigen Gesamtnote in HisinOne erstellt werden können.
Explizit darauf hinweisen möchten wir, dass
- bei einer erneuten Bewerbung für den Masterstudiengang, sofern sich aus den Übergangsregelungen nichts Anderweitiges ergibt, die dann jeweils geltende und im Vergleich zum Vorjahr ggf. geänderte Prüfungsordnung Anwendung findet,
- Sie im Falle einer im Bewerbungssemester (auch neu) bestehenden Zulassungsbeschränkung am regulären Vergabeverfahren teilnehmen,
- die vorläufige Einschreibung über ein Semester hinaus nicht verlängert werden kann!
Keine fristgerechte Erlangung des Bachelorabschlusses oder des Bachelorzeugnisses möglich - was nun?
Sollten Sie Ihren Bachelorabschluss nicht bis zum 31.03. des Folgejahres (bei Einschreibung zum Wintersemester) bzw. bis zum 30.09. des laufenden Jahres (bei Einschreibung zum Sommersemester) erlangen, erfolgt i.d.R. automatisch die Exmatrikulation aus dem Masterstudiengang zum Ende des ersten Mastersemesters (d.h. 31.03. bzw. 30.09.). An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass eine Einschreibung im Bachelorstudiengang - sollten Sie neben dem Masterstudiengang in einem Bachelorstudiengang an der Universität Osnabrück eingeschrieben sein - von der Exmatrikulation aus dem Masterstudiengang nicht betroffen ist.
Sofern Sie Ihren Bachelorabschluss zwar fristgerecht erlangen, Ihnen die Vorlage Ihres Zeugnisses jedoch nicht fristgerecht bis zum 15.04. des Folgejahres (bei Einschreibung zum Wintersemester) bzw. bis zum 15.10. des laufenden Jahres (bei Einschreibung zum Sommersemester) möglich sein wird, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit den Mitarbeiter*innen im Studierendensekretariat in Verbindung. Das Studierendensekretariat kann Sie daraufhin um die Vorlage weiterer Nachweise bitten (beispielsweise von Ihrem zuständigen Prüfungsamt) und Ihnen gegebenenfalls eine Fristverlängerung zur Vorlage des Zeugnisses gewähren.
Unter Umständen ist eine erneute Bewerbung für den Masterstudiengang sinnvoll (denken Sie bitte auch an eine erneute Bewerbung auf die Erweiterungsfächer im Lehramtsbereich). Auch dies sollten Sie individuell mit den Mitarbeiter*innen im Studierendensekretariat erörtern. Bitte berücksichtigen Sie dabei schon die Bewerbungsfristen und den Umstand, dass nicht alle Masterstudiengänge auch zum Sommersemester beginnen. Bei Rückfragen und Unklarheiten beraten wir Sie gerne!
Zudem können Sie sich bezüglich der Beratung zu noch ausstehenden Prüfungsleistungen für Ihren Bachelorabschluss an die jeweiligen Fachstudienberatungen und auch an die Zentrale Studienberatung (ZSB) wenden.
Ihr Team im Studierendensekretariat
Stand April 2025
1 Schauen Sie daher unbedingt in die für Ihren Studiengang geltenden individuellen Regelungen, die sie in der Zugangs- und Zulassungsordnung Ihres gewünschten Masterstudiengangs finden.
2 Bitte beachten Sie ergänzend die individuellen Regelungen in der Zugangs- und Zulassungsordnung des gewünschten Masterstudiengangs.
Höheres Fachsemester
Grundsätzliches
Sind Masterstudiengänge im ersten Semester zulassungsbeschränkt, so gilt dies auch für die höheren Fachsemester. Plätze in einem höheren Fachsemester können immer nur im Rahmen freier Kapazitäten vergeben werden. Maßgeblich ist dabei, ob die nach der jeweils aktuellen Zulassungszahlenverordnung bereitzustellenden Plätze auch im jeweils höheren Semester (noch) belegt sind.
Sofern Plätze vorhanden sind, wird unter den gültigen Bewerbungen in folgender Reihenfolge ausgewählt:
- Bewerbende, für die die Ablehnung der Zulassung aus Gründen, die in der eigenen Person liegen, eine besondere Härte bedeuten würde;
- Bewerbende, die im gleichen Studiengang der Hochschule für einen Teilstudienplatz eingeschrieben sind;
- Bewerbende, die im gleichen Studiengang an einer anderen deutschen Hochschule, einer Hochschule eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eingeschrieben sind oder waren (Studienortswechselnde im identischen Studiengang);
- Bewerbende, die im gleichen Studiengang mit deutscher Staatsangehörigkeit oder zulassungsrechtlich deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind oder waren;
- Bewerbende, die im gleichen Studiengang für das erste Fachsemester zugelassen worden sind und in ein höheres Semester eingestuft werden können (Hochstufung);
- Bewerbende, die sonstige Gründe geltend machen:
Studiengangwechslende beziehungsweise Quereinsteigende mit Einstufungsempfehlung
Innerhalb der oben genannten Fallgruppen entscheiden bei Ranggleichheit zunächst die für die Ortswahl maßgebenden sozialen, insbesondere familiären und wirtschaftlichen Gründe, danach die Durchschnittsnote des vorangegangenen qualifizierenden Abschlusses und danach das Los über die exakte Rangfolge.
Dringende Empfehlung!
Nehmen Sie vor dem Wechsel an die Universität Osnabrück gerne Kontakt mit den jeweiligen Studienfachberatungen/ Studiendekanaten auf, um abzuklären, welche Leistungen angerechnet werden können und, ob der praktische Einstieg in das höhere Fachsemester problemlos und ohne Zeitverlust möglich ist.
Beachten Sie außerdem: Mit einer Einstufungsempfehlung ist keine Zusage hinsichtlich eines Studienplatzes für zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Universität Osnabrück verbunden.
Bewerbung für Masterstudiengänge im höheren Fachsemester
Hier finden Sie Informationen zur Bewerbung im höheren Fachsemester für Masterstudiengänge (ein Fach) und für Masterstudiengänge (zwei Fächer).
Einstufungsempfehlung : Formular
Bewerbende für Masterstudiengänge (ein Fach) müssen keine Einstufungsempfehlung einreichen. Da Ihre Masterbewerbung sowieso vom Fachbereich (Auswahlkommission) auf fachliche Eignung des Bachelorstudienganges überprüft wird, werden Ihre bisher erbrachten Leistungen im Master gleichzeitig mit überprüft und eine entsprechende Rückmeldung an die Sachbearbeitung gegeben. Dies ist dann mit einer Einstufungsempfehlung gleichzusetzen.
Bewerbungen für Masterstudiengänge (zwei Fächer) werden von der Sachbearbeitung zwecks Prüfung der fachlichen Eignung an das Mehrfächerprüfungsamt PATMOS weitergeleitet. Hiernach erhalten Sie von uns Informationen zu Ansprechpartner*innen bzgl. Ihrer einzureichenden Einstufungsempfehlung (PDF, 129 kB). Zur Abgabe der Bewerbung ist diese also noch nicht erforderlich.
Möchten Sie sich (erneut) für den vorläufgen Master einschreiben, weil Ihnen Ihr Bachelorzeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, bewerben Sie sich unebdingt auf das erste Fachsemester, selbst wenn Sie schon Leistungen im Master erbracht haben. Ohne Bachelorzeugnis ist eine Bewerbung/Einschreibung in ein höheres Masterfachsemester nicht möglich!