Austauschstudium an der Universität Osnabrück
Die Universität Osnabrück hat zahlreiche Partneruniversitäten in der ganzen Welt. Jedes Jahr kommen viele Austauschstudierende verschiedener Partneruniversitäten aus dem Ausland nach Osnabrück, um hier für ein oder zwei Semester zu studieren. Für Austauschstudierende gelten in Hinblick auf die Bewerbung und Zulassung einfachere Bestimmungen als für die übrigen internationalen Studierenden. An dieser Stelle finden Sie alle wichtigen Informationen diebezüglich. Ansprechpartner für Austauschstudierende von Partnerhochschulen ist das International Office.
Studierende, die nicht in einem Austauschprogramm nominiert sind und nicht von einer Partnerhochschule kommen, fallen nicht unter diese Regelungen – auch dann nicht, wenn sie nur einen Teil des Studiums in Osnabrück verbringen und hier keinen Abschluss machen. Sie können sich stattdessen für ein Kurzzeitstudium als Freemover bewerben.

Englischsprachiges Kursangebot
Hier finden Sie das englischsprachige Kursangebot für Studierende, die ein Austauschstudium an der Universität Osnabrück absolvieren.
Ein Austauschstudium an der Universität Osnabrück ist möglich, insofern ein Vertrag mit der Heimatuniversität vorliegt. Andernfalls können internationale Studierende ein Kurzzeitstudium als Freemover an der Universität Osnabrück absolvieren.
Im Gegensatz zu regulären ausländischen Studienbewerber*innen müssen Austauschstudierende von Partnerhochschulen keine Deutschprüfung ablegen und benötigen keine für Deutschland gültige Hochschulzugangsberechtigung. Austauschstudierende müssen nur von ihrer Heimatuniversität für einen Studienaufenthalt an der Universität Osnabrück nominiert werden und können sich dann für das Studium in Osnabrück bewerben.
Sobald Sie für ein Austauschprogramm nominiert wurden und unsere erste Informationsmail erhalten haben, müssen Sie sich über Online-Bewerbung bewerben und dann das PDF-Bewerbungsformular per E-Mail an das International Office via incoming@uos.de schicken, um sich offiziell als Austauschstudierende zu bewerben.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich zum ersten Mal in die Online-Bewerbung einloggen, müssen Sie sich mit Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse und einem von Ihnen ausgedachten Passwort registrieren. Danach können Sie sich dann mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort anmelden. Bitte benutzen Sie den Firefox-Browser und füllen das Formular in der Reihenfolge von oben nach unten aus!
Austauschstudierende von Partnerhochschulen können sich über das International Office für ein Zimmer in den Wohnheimen des Studierendenwerkes bewerben. Die monatlichen Mietpreise liegen circa zwischen 250 Euro und 350 Euro. Internationale Studierende finden in den Wohnheimen besondere Betreuung: Wohnheimtutor*innen helfen ihnen dabei, sich schnell einzuleben.
Derzeit stehen in folgenden Studierendenwohnheimen des Studierendenwerks Osnabrück möblierte Zimmer zur Verfügung: Alte Fabrik (Jahnplatz), Jahnstraße, Leggeweg, Lüstringer Straße, Salzmarkt, Sedanstraße und Ziegelstraße.
International Office
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Tel.: +49 541 969 4599
Fax: +49 541 969 4495
incoming@uni-osnabrueck.de
Bewerbung
Der Online-Aufnahmeantrag (PDF, 203 kB) für ein Zimmer im Studierendenwohnheim muss vor Ende der Bewerbungsfrist an das Studierendenwerk geschickt werden.
WICHTIG: Bitte benutzen Sie NUR den Online-Aufnahmeantrag von dieser Internetseite und NICHT den, den Sie auf der Internetseite des Studierendenwerks finden!
Die Wohnheimzimmer können jeweils nur für sechs Monate gemietet werden. Das heißt, Sie mieten:
- vom 1.10. bis 31.03. für ein Wintersemester
- vom 1.04. bis 30.09. für ein Sommersemester
Sollten Sie ein volles Studienjahr an der Universität Osnabrück als Austauschstudent*in verbringen, erhalten Sie rechtzeitig ein Angebot für eine Mietverlängerung vom Studierendenwerk. Dieses Infoblatt (PDF, 228 kB) (Deutsch & Englisch) fasst die wichtigsten Informationen zur Unterkunft im Wohnheim zusammen.
Kaution
Nach der Ankunft in Osnabrück müssen Sie eine Kaution für das Zimmer bezahlen. In den Wohnheimen beträgt sie zurzeit 600 Euro. Sie bekommen dieses Geld zurück, wenn Sie Ihr Zimmer am Ende Ihres Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen.
Mietausfall
Können Sie aus bestimmten Gründen doch nicht nach Osnabrück kommen, sollten Sie dies schnellstmöglich dem International Office mitteilen. Wenn Sie bereits einen Mietvertrag unterschrieben haben, werden das International Office und das Studierendenwerk versuchen, einen Nachmieter für Ihr Zimmer zu finden. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie für den Mietausfall aufkommen müssen, falls kein Nachmieter gefunden werden kann.
Alternative: Freier Wohnungsmarkt
Es steht nur ein gewisses Kontingent an Wohnheimplätzen zur Verfügung. Daher ist eine Bewerbung keine Garantie für einen der begehrten Wohnheimplätze. Bewerben Sie sich daher frühzeitig für einen Wohnheimplatz und informieren sich bei Bedarf über anderweitige Angebote auf dem friee Wohnungsmarkt.

Erklärungen und Wörterbücher zum Thema Wohnen
Hier finden Sie einen Leitfaden, in dem die gebräuchlichsten deutschen Begriffe und Abkürzungen rund um das Thema Wohnen erklärt und ins Englische übersetzt sind:
Gebräuchliche deutsche Abkürzungen zum Thema Wohnen (Deutsch - Englisch) (PDF, 437 kB)
Außerdem stehen illustrierte Wörterbücher zum Thema Wohnheim in verschiedenen Sprachen zur Verfügung:
Wörterbuch Wohnheim (Deutsch - Englisch - Chinesisch) (PDF, 20 MB)
Wörterbuch Wohnheim (Deutsch - Französisch - Arabisch) (PDF, 14.43 MB)
Wörterbuch Wohnheim (Deutsch - Französisch - Spanisch) (PDF, 12.27 MB)
Wörterbuch Wohnheim (Deutsch - Polnisch - Russisch) (PDF, 12.29 MB)
Welche Formalitäten gilt es für einen gültigen Aufenthaltstitel für das Studium in Deutschland zu beachten? Unter Visum und Aufenthalt finden Sie sämtliche Informationen rund um das Thema.
Semesterbeitrag
Voraussetzung für die Einschreibung als Austauschstudent*in ist die Bezahlung des Semesterbeitrags sowie der Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung (siehe Versicherungen).
Austauschstudierende von Partneruniversitäten der Universität Osnabrück bezahlen wie alle anderen Studierenden für jedes Semester einen Semesterbeitrag. Allerdings ist ihr Beitrag etwas niedriger, da sie keine Verwaltungsgebühren (75 Euro pro Semester) bezahlen müssen.
Zur Zeit beträgt Ihr Semesterbeitrag in etwa 290 Euro und setzt sich aus Beiträgen für das Studierendenwerk, die studentische Selbstverwaltung sowie das Semesterticket zusammen. Das Semesterticket berechtigt Sie, die Osnabrücker Busse und viele Regionalzüge der Deutschen Bahn sowie der Nordwestbahn und der Westfalenbahn kostenfrei zu nutzen.
Informationen über die genaue Höhe des Betrages und die Bankdaten der Universität Osnabrück erhalten Sie mit einer Informations-E-Mail nach Bewerbungsschluss.
Bankkonto
Als EU-Bürger*in benötigen Sie nicht zwingend ein deutsches Bankkonto, sondern können das Konto von Ihrer Heimatbank nutzen, falls diese ein SEPA-Lastschriftverfahren aus dem Ausland zulässt. Dieses ist erforderlich für die Mietzahlungen an das Studierendenwerk, falls Sie dort ein Zimmer gemietet haben.
Als Nicht-EU-Bürger*in benötigen Sie ein deutsches Konto, mit dem Sie Mietzahlungen, Versicherungsbeiträge und Ähnliches abwickeln können. Sie können entweder ein Online-Konto eröffnen oder sich für einen Termin zur Kontoeröffnung während der Welcome Week anmelden. Dies wird in unserer Arrival Survey abgefragt.
Krankenversicherung
Austauschstudierende aus der EU
Studierende aus der EU sind in der Regel von der Krankenversicherungspflicht befreit, wenn Sie eine EHIC besitzen. Allerdings muss diese Befreiung von einer deutschen Krankenversicherung geprüft werden. Bitte senden Sie eine Kopie Ihrer EHIC an eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Teilen Sie der Krankenkasse mit, dass Sie zum kommenden Semester als Austauschstudent*in an der Universität Osnabrück studieren werden, und bitten Sie um elektronische Meldung an die Univeristät Osnabrück unter Angabe der folgenden Absendernummer H0001356.
Austauschstudierende aus Nicht-EU-Ländern
Studierende aus Nicht-EU-Ländern benötigen eine Krankenversicherung, die der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Grundsätzlich ist das Leistungsspektrum öffentlicher Krankenkassen (und auch die monatlichen Kosten) sehr vergleichbar. Falls Sie neben der Krankenversicherung auch ein Sperrkonto benötigen, finden Sie auf folgender Seite weitere Informationen Blocked Account Germany
Studierende aus Staaten mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland können einen entsprechenden Nachweis bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen (z.B. Türkei A/T 11).
Haftpflichtversicherung
Studierende sind im Rahmen ihrer Immatrikulation nicht haftpflichtversichert. Die Universität kommt für eventuelle Haftpflichtschäden, z. B. aus Fahrradunfällen oder bei Diebstahl und Schäden an ausgeliehenen Geräten nicht auf. Es wird daher allen Studierenden empfohlen, für diese Fälle eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zur verpflichtenden Krankenversicherung und empfohlene Haftpflichtversicherung finden Sie unter Versicherungen für internationale Studierende.
Unsere Welcome Week für neue internationale Austauschstudierende des Sommersemesters 2025 findet vom 7. - 12. April 2025 statt. In diesem Zeitraum erwartet Sie ein vielseitiges Programm mit Infoveranstaltungen, Stadt- und Campusführungen und get-togethers. Informieren Sie sich im detaillierten Flyer der Welcome Week für internationale Austauschstudierende (PDF, 498 kB).
Certificate of Attendance
Wir können Ihnen und Ihrer Heimatuniversität gerne eine Bestätigung über die Zeit ausstellen, in der Sie an der Universität Osnabrück studiert haben. Bitte kommen Sie hierfür vor Ihrer Abreise in das International Office mit dem entsprechenden Formular. Nach den Richtlinien der Europäischen Kommission ist das Ende Ihres Aufenthalts nicht das Datum Ihrer tatsächlichen Abreise, sondern das Ende Ihrer letzten Prüfung, der Vorlesungszeit oder einer Lehrveranstaltung. Bitte beachten Sie, dass wir dieses Dokument frühestens 5 Tage vor dem Ende Ihres Aufenthalts erstellen dürfen!
Transcript of Records
Falls Sie Ihre an der Universität Osnabrück erbrachten Studienleistungen an Ihrer Heimatuniversität anerkennen lassen wollen, sammeln Sie Ihre Ergebnisse bitte möglichst bevor Sie nach Hause fahren und schicken Sie sie an das International Office. Wir erstellen dann ein „Transcript of Records“ mit einer Übersicht aller Ihrer Kurse, Noten und Leistungspunkte.
Abmeldung in Osnabrück
Melden Sie sich vor Ihrer Abreise beim Bürgeramt der Stadt Osnabrück ab buergeramt@osnabrueck.de. Ihre Aufenthaltserlaubnis wird nach der Abmeldung ungültig! Falls Sie also nach Ihrer Abreise aus Osnabrück noch innerhalb Deutschlands oder in andere Länder des Schengen-Raums reisen möchten, melden Sie sich erst für den Zeitpunkt ab, an dem Sie endgültig nach Hause fahren.
Abmeldung von der Universität Osnabrück
Melden Sie sich auch im Studierendensekretariat von der Universität ab. Dies nennt man „Exmatrikulation“. Ihre Aufenthaltserlaubnis wird nach der Exmatrikulation ungültig! Exmatrikulieren Sie sich also bitte erst für den Zeitpunkt, an dem Sie wirklich nach Hause fahren (evtl. inkl. Reisen in Deutschland / andere Schengenländer). Sie können sich auch schon früher für einen Zeitpunkt in der Zukunft exmatrikulieren. Der spätmöglichste Zeitpunkt ist der 31. März (Wintersemester) bzw. der 30. September (Sommersemester). Füllen Sie dafür das Formular zur Exmatrikulation (PDF, 151 kB) aus.
Kündigung der Krankenversicherung
Kündigen Sie Ihre deutsche Krankenversicherung (nur, wenn Sie eine Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen haben). Hierfür benötigen Sie die Bescheinigung über die Exmatrikulation vom Studierendensekretariat (siehe Punkt Abmeldung von der Universität). Dann schicken Sie bitte eine Kündigung per E-Mail zusammen mit der Exmatrikulationsbescheinigung an Ihre Krankenkasse.
Schließung des Bankkontos
Egal, wo Sie Ihr deutsches Bankkonto eröffnet haben: Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihr Bankkonto zu schließen, um unnötige Gebühren zu vermeiden. Um dies zu tun, kontaktieren Sie Ihre Bank und erkundigen Sie sich nach möglichen Kündigungsoptionen.
Auszug aus Ihrer Wohnung oder dem Studierendenwohnheim
Wenn Sie in einer privaten Unterkunft wohnen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer/m Vermieter*in, wie Sie den Auszug aus Ihrem Zimmer organisieren können.
Falls Sie in einem Zimmer des Studierendenwerks wohnen, vereinbaren Sie mindestens zwei Wochen vor Ihrem Auszug mit dem/der zuständigen Hausmeister*in einen Termin an einem Wochentag für die Übergabe Ihres Zimmers.
Ansprechpartnerinnen
Kathrin Beermann, M. Sc.

International Office
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Raum: 19/E05
Sprechstunde: Di: 13:30-15:00h, oder nach Vereinbarung
Sabine Jones

International Office
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Raum: 19/E04
Sprechstunde: Mo 14-15:30, Thu 10-12 and on request.