Eine Gruppe von Studierenden schiebt ihre Fahrräder durch das Haupttor des Schlosses.
© Simone Reukauf

Masterstudiengänge (zwei Fächer)

Auf dieser Seite finden Sie die Bewerbungsinformationen für alle Lehramts-Masterstudiengänge! Um die für Sie relevanten Informationen zu erhalten, wählen Sie zunächst aus, für welche Schulform Sie sich bewerben wollen:

Bitte beachten Sie mögliche  Zulassungsbeschränkungen und  Zugangsvoraussetzungen!

Lehramt an allgemeinbildenden Schulen (inkl. Erweiterungsfach)
Lehramt an berufsbildenden Schulen

Bewerbungszeitraum

  1. Fachsemester 2. oder 4. Fachsemester 3.  Fachsemester
Studienbeginn im Wintersemester 07.05. - 15.08. nicht möglich 07.05. - 15.08.
Studienbeginn im Sommersemester

01.12. - 15.02.
(nicht möglich für Lehramt
an berufsbildenden Schulen!)

01.12. - 15.02. nicht möglich

Erstes Fachsemester

Das Bewerbungs-, Zulassungs- und Einschreibverfahren an der Universität Osnabrück wird grundsätzlich elektronisch abgewickelt. Erforderliche Unterlagen sind im  Bewerbungsportal der Universität innerhalb der jeweils gesetzten Fristen im PDF-Format hochzuladen. Wir möchten bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich die Universität Osnabrück vorbehält, hochgeladene Dokumente stichprobenartig zu kontrollieren und sich das Originaldokument oder ein verifiziertes Dokument vorlegen zu lassen.

Beachten Sie: Für die Aufnahme Ihres Studiums ist in einigen Studiengängen der Nachweis besonderer Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erforderlich, wie z.B. Sprachkenntnisse. Machen Sie sich daher mit den  Informationen zu besonderen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen vertraut.

Info zum Login im Bewerbungsportal

Sie sind oder waren bereits Studierende*r der Uni Osnabrück? Dann loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten unter „Uni-Login“ ein!

Sie haben noch keine Zugangsdaten? Dann registrieren Sie sich bitte und loggen Sie sich anschließend unter "Bewerber-Login" ein!

 Zum Bewerbungsportal HISinOne

Sofern Sie Ihre Bewerbung innerhalb des o.g.  Bewerbungszeitraums im  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück abgegeben und die Bewerbungsunterlagen dort hochgeladen haben, prüfen die Mitarbeiter*innen im Studierendensekretariat der Universität Ihre Bewerbung/Unterlagen u.a. auf Vollständigkeit.
Erst wenn diese Prüfung insgesamt positiv ausfällt trifft die jeweils zuständige Auswahlkommission im Anschluss daran die Entscheidung darüber, ob Sie grundsätzlich einen Studienplatz erhalten können.

Zulassung für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Teilstudiengang/Fach im Masterstudiengang Lehramt an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen

Fällt die Entscheidung der Auswahlkommission im Falle einer Bewerbung auf einen Platz in einem zulassungsbeschränkten Teilstudiengang/Fach im Masterstudiengang Lehramt an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen positiv aus, erstellt die Auswahlkommission eine Rangliste, anhand derer die Studienplatzvergabe erfolgt (Hauptverfahren). Sobald Sie für den Platz im zulassungsbeschränkten Masterstudiengang an der Universität Osnabrück zugelassen worden sind, wird Ihnen dies im  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück als Statusänderung („Zulassungsangebot liegt vor“) angezeigt.

Wir empfehlen Ihnen, den Status Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal stets im Blick zu behalten. Den formalen Zulassungsbescheid erhalten Sie, sofern Sie zugestimmt haben, über das Bewerbungsportal der Universität Osnabrück auf elektronischem Weg. Im Bewerbungsportal sind auch dazu Informationen und Hinweise hinterlegt. Wir empfehlen Ihnen dringend, nicht nur den Status Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal und Ihren Posteingang dort stets im Blick zu behalten, sondern auch Ihren E-Maileingang im Auge zu behalten. Schauen Sie vorsichtshalber auch immer in den Spam-Ordner.

Bewerbende, die aufgrund ihres Rangplatzes nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid, auf dem der Rangplatz und der Rang des oder der Letztzugelassenen (Grenzrang) ausgewiesen werden. Sofern nach Abschluss des Hauptverfahrens noch nicht alle Studienplätze vergeben worden sind, würden die Rangnächsten im Rahmen eines Nachrückverfahrens eine Zulassung erhalten.
Wichtig zu wissen! 
An einem Nachrückverfahren nimmt nur teil, wer die Teilnahme am Nachrückverfahren im Bewerbungsportal ausdrücklich erklärt.

Zulassung für einen Studienplatz in einem zulassungsfreien Teilstudiengang/Fach im Masterstudiengang Lehramt an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen

Fällt die Entscheidung der Auswahlkommission im Falle einer Bewerbung auf einen Platz in einem zulassungsfreien Teilstudiengang/Fach im Masterstudiengang Lehramt an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen positiv aus, wird Ihnen dies im  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück als Statusänderung („Zulassungsangebot liegt vor“) angezeigt.

Wir empfehlen Ihnen, den Status Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal stets im Blick zu behalten. Den formalen Zulassungsbescheid erhalten Sie, sofern Sie zugestimmt haben, über das Bewerbungsportal der Universität Osnabrück auf elektronischem Weg. Im Bewerbungsportal sind auch dazu Informationen und Hinweise hinterlegt. Wir empfehlen Ihnen dringend, nicht nur den Status Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal und Ihren Posteingang dort stets im Blick zu behalten, sondern auch Ihren E-Maileingang im Auge zu behalten. Schauen Sie vorsichtshalber auch immer in den Spam-Ordner.

Wenn Ihre Bewerbung den Status „Zulassungsangebot liegt vor“ erreicht hat und Sie den Platz annehmen wollen, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich elektronisch über das  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück. Es müssen keine Unterlagen mehr auf postalischem Weg eingereicht werden, sondern im Bewerbungsportal innerhalb der im Zulassungsbescheid gesetzten Annahme- und Immatrikulationsfrist im PDF-Format hochgeladen werden. Auch hier behält sich die Universität Osnabrück vor, sodann hochgeladene Dokumente stichprobenartig zu kontrollieren und sich das Originaldokument oder ein verifiziertes Dokument vorlegen zu lassen.

Vergessen Sie nicht den Platz auch tatsächlich über das Portal anzunehmen!

Wenn Sie den Platz angenommen haben, den Immatrikulationsantrag ausgefüllt und benötigte Dokumente hochgeladen haben, werden die von Ihnen gemachten Angaben und Unterlagen abschließend auf Vollständigkeit geprüft und wenn auch diese Prüfung insgesamt positiv ausfällt, werden Sie immatrikuliert.

Sie erhalten sodann über das Portal der Universität Osnabrück ein Willkommensschreiben mit weiteren Informationen und Hinweisen für Ihr Studium u.a. zur Einrichtung Ihres Zugangs zu myuos.uni-osnabrueck.de, zur Rückmeldung ins nächste Semester sowie zur Nutzung der E-Mailadresse und zur Campuscard. Achten Sie bitte darauf, dass Sie die Einrichtung des Zugangs innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Willkommensschreibens abschließen.

Alle Informationen zur Einschreibung finden Sie in der  Immatrikulationsordnung.

Informieren Sie sich auch über die  Kosten des Studiums.

Höheres Fachsemester

Sind Masterstudiengänge (zwei Fächer) im ersten Semester zulassungsbeschränkt, so gilt dies auch für die höheren Fachsemester. Plätze in einem höheren Fachsemester können immer nur im Rahmen freier Kapazitäten vergeben werden. Maßgeblich ist dabei, ob die nach der jeweils aktuellen Zulassungszahlenverordnung bereitzustellenden Plätze auch im jeweils höheren Semester (noch) belegt sind.

Beachten Sie, dass Sie im Falle einer gültigen Bewerbung nur in dem beantragten höheren Semester eingeschrieben werden können, wenn Ihr bereits abgeschlossenes Bachelorstudium Ihnen den Zugang zu dem gewünschten Masterstudiengang (zwei Fächer) laut Zugangsordnung ermöglicht und die für Sie zuständige Stelle eine entsprechende Einstufungsempfehlung oder eine Anrechnung bisheriger Studienleistungen bescheinigt.
Um eine Einstufungsempfehlung zu erhalten, ist es notwendig in dem gewünschten Fach bereits fachrelevante Studienleistungen erbracht zu haben.

Weitere  Informationen zum Vergabeverfahren in ein höheres Semester und zur Einstufungsempfehlung/Anrechnung von Studienleistungen sowie entsprechende Formulare finden Sie hier.

Dringende Empfehlung!
Nehmen Sie vor dem Wechsel an die Universität Osnabrück gerne  Kontakt mit den jeweiligen Studienfachberatungen/ Studiendekanaten auf, um abzuklären, welche Leistungen angerechnet werden können und, ob der praktische Einstieg in das höhere Fachsemester problemlos und ohne Zeitverlust möglich ist.

Bewerbungsmodalitäten

Für einen Studienplatz in einem höheren Semester in einem Masterstudiengang (zwei Fächer) müssen Sie sich ausschließlich über das   Bewerbungsportal der Universität Osnabrück bewerben! Im Bewerbungsportal selber werden alle erforderlichen Schritte erklärt und Sie werden dort sicher und informativ durch Ihr Bewerbungsverfahren geleitet.

Beachten Sie: Für die Aufnahme Ihres Studiums ist in einigen Studiengängen der Nachweis besonderer Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erforderlich, wie z.B. Sprachkenntnisse. Machen Sie sich daher mit den  Informationen zu besonderen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen vertraut.

Info zum Login im Bewerbungsportal

Sie sind oder waren bereits Studierende*r der Uni Osnabrück? Dann loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten unter „Uni-Login“ ein!

Sie haben noch keine Zugangsdaten? Dann registrieren Sie sich bitte und loggen Sie sich anschließend unter "Bewerber-Login" ein!

 Zum Bewerbungsportal HISinOne

Sofern Sie Ihre Bewerbung innerhalb des o.g.  Bewerbungszeitraums im Bewerbungsportal der Universität Osnabrück abgegeben und die Bewerbungsunterlagen dort hochgeladen haben, prüfen die Mitarbeiter*innen im Studierendensekretariat der Universität Ihre Bewerbung/Unterlagen u a. auf Vollständigkeit.
Erst wenn diese Prüfung insgesamt positiv ausfällt trifft die jeweils zuständige Auswahlkommission im Anschluss daran die Entscheidung darüber, ob Sie (ggf. vorausgesetzt freier Kapazität in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen (zwei Fächer)) grundsätzlich einen Studienplatz erhalten können.


Dann gilt es Folgendes zu unterscheiden:

Zulassung für einen Studienplatz im höheren Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten Teilstudiengang/Fach im Masterstudiengang Lehramt an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen

Fällt die Entscheidung der Auswahlkommission im Falle einer Bewerbung auf einen Platz im höheren Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten Teilstudiengang/Fach im Masterstudiengang Lehramt an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen positiv aus, erstellt das Studierendensekretariat eine Rangliste mit allen Bewerbenden, anhand derer die Studienplatzvergabe erfolgt (Hauptverfahren). Sobald Sie für den Platz im zulassungsbeschränkten Masterstudiengang an der Universität Osnabrück zugelassen worden sind, wird Ihnen dies im  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück als Statusänderung („Zulassungsangebot liegt vor“) angezeigt.

Wir empfehlen Ihnen, den Status Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal stets im Blick zu behalten. Den formalen Zulassungsbescheid erhalten Sie, sofern Sie zugestimmt haben, über das Bewerbungsportal der Universität Osnabrück auf elektronischem Weg. Im Bewerbungsportal sind auch dazu Informationen und Hinweise hinterlegt. Wir empfehlen Ihnen dringend, nicht nur den Status Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal und Ihren Posteingang dort stets im Blick zu behalten, sondern auch Ihren E-Maileingang im Auge zu behalten. Schauen Sie vorsichtshalber auch immer in den Spam-Ordner.

Bewerbende, die mangels Kapazität mit ihrem Ranglistenplatz nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid. Sollten sich im Laufe des Verfahrens z.B. durch nicht erfolgte Rückmeldung bereits immatrikulierter Studierender freie Kapazitäten ergeben, werden im Rahmen eines Nachrückverfahrens Zulassungen ausgesprochen.
Wichtig zu wissen! 
An einem Nachrückverfahren nimmt nur teil, wer die Teilnahme am Nachrückverfahren im Bewerbungsportal ausdrücklich erklärt.

Zulassung für einen Studienplatz im höheren Fachsemester in einem zulassungsfreien Teilstudiengang/Fach im Masterstudiengang Lehramt an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen

Fällt die Entscheidung der Auswahlkommission im Falle einer Bewerbung auf einen Platz im höheren Fachsemester in einem zulassungsfreien Teilstudiengang/Fach im Masterstudiengang Lehramt an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen positiv aus, wird Ihnen dies im  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück als Statusänderung („Zulassungsangebot liegt vor“) angezeigt.

Wir empfehlen Ihnen, den Status Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal stets im Blick zu behalten. Den formalen Zulassungsbescheid erhalten Sie, sofern Sie zugestimmt haben, über das Bewerbungsportal der Universität Osnabrück auf elektronischem Weg. Im Bewerbungsportal sind auch dazu Informationen und Hinweise hinterlegt. Wir empfehlen Ihnen dringend, nicht nur den Status Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal und Ihren Posteingang dort stets im Blick zu behalten, sondern auch Ihren E-Maileingang im Auge zu behalten. Schauen Sie vorsichtshalber auch immer in den Spam-Ordner.

Wenn Ihre Bewerbung den Status „Zulassungsgebot liegt vor“ erreicht hat und Sie den Platz annehmen wollen, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich elektronisch über das  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück. Es müssen keine Unterlagen mehr auf postalischem Weg eingereicht werden, sondern im Bewerbungsportal innerhalb der im Zulassungsbescheid gesetzten Annahme- und Immatrikulationsfrist im PDF-Format hochgeladen werden. Auch hier behält sich die Universität Osnabrück vor, sodann hochgeladene Dokumente stichprobenartig zu kontrollieren und sich das Originaldokument oder ein verifiziertes Dokument vorlegen zu lassen.

Vergessen Sie nicht den Platz auch tatsächlich über das Portal anzunehmen!

Wenn Sie den Platz angenommen haben, den Immatrikulationsantrag ausgefüllt und benötigte Dokumente hochgeladen haben, werden die von Ihnen gemachten Angaben und Unterlagen abschließend auf Vollständigkeit geprüft und wenn auch diese Prüfung insgesamt positiv ausfällt, werden Sie immatrikuliert.

Sie erhalten sodann über das Portal der Universität Osnabrück ein Willkommensschreiben mit weiteren Informationen und Hinweisen für Ihr Studium u.a. zur Einrichtung Ihres Zugangs zu myuos.uni-osnabrueck.de, zur Rückmeldung ins nächste Semester sowie zur Nutzung der E-Mailadresse und zur Campuscard. Achten Sie bitte darauf, dass Sie die Einrichtung des Zugangs innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Willkommensschreibens abschließen.

Alle Informationen zur Einschreibung finden Sie in der  Immatrikulationsordnung.

Informieren Sie sich auch über die  Kosten des Studiums.

Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor

Bewerbungszeitraum

  1. Fachsemester 2. oder 4. Fachsemester 3.  Fachsemester
Studienbeginn im Wintersemester 07.05. - 15.07. nicht möglich 07.05. - 15.07.
Studienbeginn im Sommersemester nicht möglich 01.12. - 15.01. nicht möglich

Erstes Fachsemester

Das Bewerbungs-, Zulassungs- und Einschreibverfahren an der Universität Osnabrück wird grundsätzlich elektronisch abgewickelt. Erforderliche Unterlagen sind im  Bewerbungsportal der Universität innerhalb der jeweils gesetzten Fristen im PDF-Format hochzuladen. Wir möchten bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich die Universität Osnabrück vorbehält, hochgeladene Dokumente stichprobenartig zu kontrollieren und sich das Originaldokument oder ein verifiziertes Dokument vorlegen zu lassen.

Beachten Sie: Für die Aufnahme Ihres Studiums ist in einigen Studiengängen der Nachweis besonderer Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erforderlich, wie z.B. Sprachkenntnisse. Machen Sie sich daher mit den  Informationen zu besonderen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen vertraut.

Info zum Login im Bewerbungsportal

Sie sind oder waren bereits Studierende*r der Uni Osnabrück? Dann loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten unter „Uni-Login“ ein!

Sie haben noch keine Zugangsdaten? Dann registrieren Sie sich bitte und loggen Sie sich anschließend unter "Bewerber-Login" ein!

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Sofern Sie Ihre Bewerbung innerhalb des o.g.  Bewerbungszeitraums im  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück abgegeben und die Bewerbungsunterlagen dort hochgeladen haben, prüfen die Mitarbeiter*innen im Studierendensekretariat der Universität Ihre Bewerbung/Unterlagen u.a. auf Vollständigkeit.
Erst wenn diese Prüfung insgesamt positiv ausfällt trifft die jeweils zuständige Auswahlkommission im Anschluss daran die Entscheidung darüber, ob Sie grundsätzlich einen Studienplatz erhalten können.

Zulassung für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Teilstudiengang/Fach im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor

Fällt die Entscheidung der Auswahlkommission im Falle einer Bewerbung auf einen Platz in einem zulassungsbeschränkten Teilstudiengang/Fach im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor positiv aus, erstellt die Auswahlkommission zudem eine Rangliste, anhand derer die Studienplatzvergabe erfolgt (Hauptverfahren). Sobald Sie für den Platz im zulassungsbeschränkten Masterstudiengang an der Universität Osnabrück zugelassen worden sind, wird Ihnen dies im  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück als Statusänderung („Zulassungsangebot liegt vor“) angezeigt.

Wir empfehlen Ihnen, den Status Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal stets im Blick zu behalten. Den formalen Zulassungsbescheid erhalten Sie, sofern Sie zugestimmt haben, über das Bewerbungsportal der Universität Osnabrück auf elektronischem Weg. Im Bewerbungsportal sind auch dazu Informationen und Hinweise hinterlegt. Wir empfehlen Ihnen dringend, nicht nur den Status Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal und Ihren Posteingang dort stets im Blick zu behalten, sondern auch Ihren E-Maileingang im Auge zu behalten. Schauen Sie vorsichtshalber auch immer in den Spam-Ordner.

Bewerbende, die aufgrund ihres Rangplatzes nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid, auf dem der Rangplatz und der eigene Rang des oder der Letztzugelassenen (Grenzrang) ausgewiesen werden. Sofern nach Abschluss des Hauptverfahrens noch nicht alle Studienplätze vergeben worden sind, würden die Rangnächsten im Rahmen eines Nachrückverfahrens eine Zulassung erhalten.
Wichtig zu wissen! 
An einem Nachrückverfahren nimmt nur teil, wer die Teilnahme am Nachrückverfahren im Bewerbungsportal ausdrücklich erklärt.

Zulassung für einen Studienplatz in einem zulassungsfreien Teilstudiengang/Fach im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor

Fällt die Entscheidung der Auswahlkommission im Falle einer Bewerbung auf einen Platz in einem zulassungsfreien Teilstudiengang/Fach im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor positiv aus, wird Ihnen dies im  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück als Statusänderung („Zulassungsangebot liegt vor“) angezeigt.

Wir empfehlen Ihnen, den Status Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal stets im Blick zu behalten. Den formalen Zulassungsbescheid erhalten Sie, sofern Sie zugestimmt haben, über das Bewerbungsportal der Universität Osnabrück auf elektronischem Weg. Im Bewerbungsportal sind auch dazu Informationen und Hinweise hinterlegt. Wir empfehlen Ihnen dringend, nicht nur den Status Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal und Ihren Posteingang dort stets im Blick zu behalten, sondern auch Ihren E-Maileingang im Auge zu behalten. Schauen Sie vorsichtshalber auch immer in den Spam-Ordner.

Wenn Ihre Bewerbung den Status „Zulassungsgebot liegt vor“ erreicht hat und Sie den Platz annehmen wollen, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich elektronisch über das  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück. Es müssen keine Unterlagen mehr auf postalischem Weg eingereicht werden, sondern im Bewerbungsportal innerhalb der im Zulassungsbescheid gesetzten Annahme- und Immatrikulationsfrist im PDF-Format hochgeladen werden. Auch hier behält sich die Universität Osnabrück vor, sodann hochgeladene Dokumente stichprobenartig zu kontrollieren und sich das Originaldokument oder ein verifiziertes Dokument vorlegen zu lassen.

Vergessen Sie nicht den Platz auch tatsächlich über das Portal anzunehmen!

Wenn Sie den Platz angenommen haben, den Immatrikulationsantrag ausgefüllt und benötigte Dokumente hochgeladen haben, werden die von Ihnen gemachten Angaben und Unterlagen abschließend auf Vollständigkeit geprüft und wenn auch diese Prüfung insgesamt positiv ausfällt, werden Sie immatrikuliert.

Sie erhalten sodann über das Portal der Universität Osnabrück ein Willkommensschreiben mit weiteren Informationen und Hinweisen für Ihr Studium u.a. zur Einrichtung Ihres Zugangs zu myuos.uni-osnabrueck.de, zur Rückmeldung ins nächste Semester sowie zur Nutzung der E-Mailadresse und zur Campuscard. Achten Sie bitte darauf, dass Sie die Einrichtung des Zugangs innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Willkommensschreibens abschließen.

Alle Informationen zur Einschreibung finden Sie in der  Immatrikulationsordnung (PDF, 461 kB).

Informieren Sie sich auch über die  Kosten des Studiums.

Höheres Fachsemester

Sind Masterstudiengänge (zwei Fächer) im ersten Semester zulassungsbeschränkt, so gilt dies auch für die höheren Fachsemester. Plätze in einem höheren Fachsemester können immer nur im Rahmen freier Kapazitäten vergeben werden. Maßgeblich ist dabei, ob die nach der jeweils aktuellen Zulassungszahlenverordnung bereitzustellenden Plätze auch im jeweils höheren Semester (noch) belegt sind.

Beachten Sie, dass Sie im Falle einer gültigen Bewerbung nur in dem beantragten höheren Semester eingeschrieben werden können, wenn Ihr bereits abgeschlossenes Bachelorstudium Ihnen den Zugang zu dem gewünschten Masterstudiengang (zwei Fächer) laut Zugangsordnung ermöglicht und die für Sie zuständige Stelle eine entsprechende Einstufungsempfehlung oder eine Anrechnung bisheriger Studienleistungen bescheinigt.
Um eine Einstufungsempfehlung zu erhalten, ist es notwendig in dem gewünschten Fach bereits fachrelevante Studienleistungen erbracht zu haben.

Weitere  Informationen zum Vergabeverfahren in ein höheres Semester und zur Einstufungsempfehlung/Anrechnung von Studienleistungen sowie entsprechende Formulare finden Sie hier.

Dringende Empfehlung!
Nehmen Sie vor dem Wechsel an die Universität Osnabrück gerne  Kontakt mit den jeweiligen Studienfachberatungen/ Studiendekanaten auf, um abzuklären, welche Leistungen angerechnet werden können und, ob der praktische Einstieg in das höhere Fachsemester problemlos und ohne Zeitverlust möglich ist.

Bewerbungsmodalitäten

Für einen Studienplatz in einem höheren Semester in einem Masterstudiengang (zwei Fächer) müssen Sie sich ausschließlich über das  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück bewerben! Im Bewerbungsportal selber werden alle erforderlichen Schritte erklärt und Sie werden dort sicher und informativ durch Ihr Bewerbungsverfahren geleitet.

Beachten Sie: Für die Aufnahme Ihres Studiums ist in einigen Studiengängen der Nachweis besonderer Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen erforderlich, wie z.B. Sprachkenntnisse. Machen Sie sich daher mit den  Informationen zu besonderen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen vertraut.

Info zum Login im Bewerbungsportal

Sie sind oder waren bereits Studierende*r der Uni Osnabrück? Dann loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten unter „Uni-Login“ ein!

Sie haben noch keine Zugangsdaten? Dann registrieren Sie sich bitte und loggen Sie sich anschließend unter "Bewerber-Login" ein!

 Zum Bewerbungsportal HISinOne

Sofern Sie Ihre Bewerbung innerhalb des o.g.  Bewerbungszeitraums im Bewerbungsportal der Universität Osnabrück abgegeben und die Bewerbungsunterlagen dort hochgeladen haben, prüfen die Mitarbeiter*innen im Studierendensekretariat der Universität Ihre Bewerbung/Unterlagen u.a. auf Vollständigkeit.
Erst wenn diese Prüfung insgesamt positiv ausfällt trifft die jeweils zuständige Auswahlkommission im Anschluss daran die Entscheidung darüber, ob Sie (ggf. vorausgesetzt freier Kapazität in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen (zwei Fächer)) grundsätzlich einen Studienplatz erhalten können.


Dann gilt es Folgendes zu unterscheiden:

Zulassung für einen Studienplatz im höheren Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten Teilstudiengang/Fach im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor

Fällt die Entscheidung der Auswahlkommission im Falle einer Bewerbung auf einen Platz im höheren Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten Teilstudiengang/Fach im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor positiv aus, erstellt das Studierendensekretariat eine Rangliste mit allen Bewerbenden, anhand derer die Studienplatzvergabe erfolgt (Hauptverfahren). Sobald Sie für den Platz im zulassungsbeschränkten Masterstudiengang an der Universität Osnabrück zugelassen worden sind, wird Ihnen dies im  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück als Statusänderung („Zulassungsangebot liegt vor“) angezeigt.

Wir empfehlen Ihnen, den Status Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal stets im Blick zu behalten. Den formalen Zulassungsbescheid erhalten Sie, sofern Sie zugestimmt haben, über das Bewerbungsportal der Universität Osnabrück auf elektronischem Weg. Im Bewerbungsportal sind auch dazu Informationen und Hinweise hinterlegt. Wir empfehlen Ihnen dringend, nicht nur den Status Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal und Ihren Posteingang dort stets im Blick zu behalten, sondern auch Ihren E-Maileingang im Auge zu behalten. Schauen Sie vorsichtshalber auch immer in den Spam-Ordner.

Bewerbende, die mangels Kapazität mit ihrem Ranglistenplatz nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid. Sollten sich im Laufe des Verfahrens z.B. durch nicht erfolgte Rückmeldung bereits immatrikulierter Studierender freie Kapazitäten ergeben, werden im Rahmen eines Nachrückverfahrens Zulassungen ausgesprochen.
Wichtig zu wissen! 
An einem Nachrückverfahren nimmt nur teil, wer die Teilnahme am Nachrückverfahren im Bewerbungsportal ausdrücklich erklärt.

Zulassung für einen Studienplatz im höheren Fachsemester in einem zulassungsfreien Teilstudiengang/Fach im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor

Fällt die Entscheidung der Auswahlkommission im Falle einer Bewerbung auf einen Platz im höheren Fachsemester in einem zulassungsfreien Teilstudiengang/Fach im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor positiv aus, wird Ihnen dies im  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück als Statusänderung („Zulassungsangebot liegt vor“) angezeigt.

Wir empfehlen Ihnen, den Status Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal stets im Blick zu behalten. Den formalen Zulassungsbescheid erhalten Sie, sofern Sie zugestimmt haben, über das Bewerbungsportal der Universität Osnabrück auf elektronischem Weg. Im Bewerbungsportal sind auch dazu Informationen und Hinweise hinterlegt. Wir empfehlen Ihnen dringend, nicht nur den Status Ihrer Bewerbung im Bewerbungsportal und Ihren Posteingang dort stets im Blick zu behalten, sondern auch Ihren E-Maileingang im Auge zu behalten. Schauen Sie vorsichtshalber auch immer in den Spam-Ordner.

Wenn Ihre Bewerbung den Status „Zulassungsgebot liegt vor“ erreicht hat und Sie den Platz annehmen wollen, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich elektronisch über das  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück. Es müssen keine Unterlagen mehr auf postalischem Weg eingereicht werden, sondern im Bewerbungsportal innerhalb der im Zulassungsbescheid gesetzten Annahme- und Immatrikulationsfrist im PDF-Format hochgeladen werden. Auch hier behält sich die Universität Osnabrück vor, sodann hochgeladene Dokumente stichprobenartig zu kontrollieren und sich das Originaldokument oder ein verifiziertes Dokument vorlegen zu lassen.

Vergessen Sie nicht den Platz auch tatsächlich über das Portal anzunehmen!

Wenn Sie den Platz angenommen haben, den Immatrikulationsantrag ausgefüllt und benötigte Dokumente hochgeladen haben, werden die von Ihnen gemachten Angaben und Unterlagen abschließend auf Vollständigkeit geprüft und wenn auch diese Prüfung insgesamt positiv ausfällt, werden Sie immatrikuliert. 

Sie erhalten sodann über das Portal der Universität Osnabrück ein Willkommensschreiben mit weiteren Informationen und Hinweisen für Ihr Studium u.a. zur Einrichtung Ihres Zugangs zu myuos.uni-osnabrueck.de, zur Rückmeldung ins nächste Semester sowie zur Nutzung der E-Mailadresse und zur Campuscard. Achten Sie bitte darauf, dass Sie die Einrichtung des Zugangs innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Willkommensschreibens abschließen.

Alle Informationen zur Einschreibung finden Sie in der  Immatrikulationsordnung.

Informieren Sie sich auch über die  Kosten des Studiums.