Erasmus+ Mobilität von Lehrenden (STA)
Im Rahmen der Erasmus+ Mobilität zur Lehre (Programmländer) bietet die Universität Osnabrück eine Lehrendenmobilität (STA1) und die Förderung von ausländischem Unternehmenspersonal (STA2).
Erasmus fördert Gastdozenturen an Europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer Erasmus-Universitätscharta sind. Die Gastdozierenden sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen u.a. jenen Studierenden vermitteln, die ggf. nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden. Die Lehraufenthalte müssen mindestens zwei Tage (Ausnahme UK, hier muss der Aufenthalt mindestens fünf Tage dauern) und maximal zehn Tage dauern. Ein Lehraufenthalt muss mindestens 8 Unterrichtsstunden in der Woche (oder in einem kürzeren Aufenthaltszeitraum) umfassen. Wenn die Mobilität länger als eine Woche dauert, sollte die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden für eine unvollständige Woche proportional zur Dauer der betreffenden unvollständigen Woche berechnet werden (Formel: 8 h / 5 Tage x Anzahl zusätzlicher Tage).
Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.
Folgender Personenkreis kann beispielsweise gefördert werden:
- Dozierende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- Emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- Wissenschaftliche Mitarbeitende
- Unternehmenspersonal (Incoming)
Bewerbungsverfahren
Die Ausschreibung der Förderung für Erasmus Lehrendenmobilitäten erfolgt in der Regel vor Vorlesungsbeginn eines jeden Wintersemesters per E-Mail über die Erasmus-Fachbereichskoordinator*innen. Nach Abschluss der ersten Antragsrunde (Frist 31. Oktober 2024) stehen für 2025 noch Restgelder zur Verfügung. Weitere Anträge für Lehrendenmobilitäten können daher laufend beim International Office eingereicht werden. Die Anträge werden nach Reihenfolge des Eingangs geprüft und je nach Mittelverfügbarkeit entschieden. Anträge sollten mindestens vier Wochen vor Beginn der geplanten Mobilität eingereicht werden.
In unserer Austauschdatenbank können Interessierte die für 2024/25 vertraglich vereinbarten Lehrendenmobilitäten mit den jeweiligen europäischen Partnerhochschulen einsehen. Wenn Sie einen Antrag für eine Lehrendenmobilität einreichen möchten, loggen Sie sich bitte mit Ihrer LDAP-Kennung im Online-Portal ein und starten Sie dort die Online-Bewerbung. Mit der Online-Bewerbung einzureichende Unterlagen sind das Mobility Agreement (DOCX, 51 kB), welches zusammen mit der aufnehmenden Einrichtung zu erstellen ist, und ggf. die Ehrenwörtliche Erklärung für Green Travel (PDF, 214 kB).
Das Programm bietet folgende Leistungen (bis zu gewissen Höchstsätzen):
Erasmus+ Stückkosten für Hin- und Rückfahrt in der Personalmobilität zu Lehrzwecken
Die Entfernung können Sie mithilfe des Distance Calculator der EU berechnen.
Einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilehmer*in (= Hin- und Rückfahrt) | |
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Reguläre Reisen | "Grünes" Reisen (Bus/Bahn/Fahrgemeinschaft) | |
10 - 99 km | 23,00 Euro | - |
100 - 499 km | 180,00 Euro | 210,00 Euro |
500 - 1999 km | 275,00 Euro | 320,00 Euro |
2000 - 2999 km | 360,00 Euro | 410,00 Euro |
3000 - 3999 km | 530,00 Euro | 610,00 Euro |
4000 - 7999 km | 820,00 Euro | - |
8000 km und mehr | 1500,00 Euro | - |
Erasmus+ Stückkosten für Aufenthaltstage in der Personalmobilität zu Lehrzwecken
Zielland | Stückkosten pro Teilehmer*in bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) | Stückkosten pro Teilnehmer*in vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage), 70% des Satzes |
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Dänemark, Finnland, Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 180,00 Euro | 126,00 Euro |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160,00 Euro | 112,00 Euro |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakai, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140,00 Euro | 98,00 Euro |
Auswahlverfahren
Die Entscheidung über eine Mittelbewilligung wird – falls erforderlich bei nicht ausreichender Mittelverfügbarkeit – in Zusammenarbeit mit einer hochschulinternen Auswahlkommission getroffen. Es werden die Auswahlkriterien (u. a. erstmaliger Antrag, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Reziprozität, Verknüpfung mit anderen Kooperationsaktivitäten) entsprechend der EU-Richtlinien herangezogen.
Ansprechpartnerin
Anne Bartke

International Office
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Raum: 19/E05