Antidiskriminierung

Die Universität Osnabrück ist sich bewusst, dass auch Hochschulen Orte sind, an denen gesellschaftliche Machtverhältnisse reproduziert werden, die bestimmte Gruppen privilegieren und andere benachteiligen. Daher nimmt sie sich selbst als Produzentin von Ausschlussprozessen in den Blick und wirkt darauf hin, Diskriminierungen sowohl auf der Ebene des Individuums, als auch auf institutioneller Ebene abzubauen.Die Antidiskriminierungsarbeit an der Universität Osnabrück zielt auf der individuellen Ebene auf die Unterstützung und den Schutz von Diskriminierung betroffenen Menschen und bietet hierfür Beratung und Hilfestellungen an. Auf der institutionellen Ebene geht es vor allem um die Identifizierung und den Abbau struktureller und institutioneller Barrieren und Benachteiligungen.

Von Diskriminierung wird dann gesprochen, wenn eine Person aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener gruppenspezifischer Merkmale wie Geschlecht und geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, kultureller oder sozialer Herkunft, Behinderung, Religion/Weltanschauung, Alter oder aufgrund rassistischer oder antisemitischer Zuschreibungen benachteiligt wird. Mit dem Begriff der intersektionalen Diskriminierung wird eine Diskriminierungsform bezeichnet, die durch das spezifische Zusammenwirken von unterschiedlichen Diskriminierungsmerkmalen (z.B. Geschlecht und Behinderung) zustande kommt. Diskriminierung tritt nie als Einzelereignis auf, sondern findet strukturell in allen Bereichen der Gesellschaft statt.

Das Gleichstellungsbüro der UOS bietet für Betroffene von Diskriminierung eine vertrauliche und auf Wunsch anonyme Beratung an. Die Beratung richtet sich an alle Mitglieder und Angehörigen der UOS, die diskriminierende Äußerungen und/oder diskriminierendes Verhalten erlebt oder beobachtet haben. Sprechen Sie uns auch gerne an, wenn Sie das Gefühl haben, an der UOS auf struktureller bzw. institutioneller Ebene diskriminiert zu werden. Eine Beratung kann für Sie die Chance sein, einmal Ihre Erlebnisse zu schildern. Selbst wenn Sie danach keine weiteren Schritte gehen möchten, sind Ihre Erfahrungs­berichte für die Universität wichtig, damit Problemfelder erkannt und präventive Maßnahmen eingeleitet werden können. Gemeinsam finden wir einen Weg. Für eine Beratung wenden Sie sich gerne an die auf dieser Seite gelisteten Berater*innen.

Neben der Antidiskriminierungsberatung bietet das Gleichstellungsbüro auch Beratung in Fällen von erlebter oder beobachteter  sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt an.

Bei Benachteiligungserfahrungen im Studium aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung wenden Sie sich bitte an die  Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Darüber hinaus haben Sie als Beschäftigte*r das Recht, im Fall von Diskriminierung eine Beschwerde bei der  Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Universität einlegen.

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