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Landesstipendium Niedersachsen
© Nataliia Kalinina
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Landesstipendium Niedersachsen

Jedes Jahr vergibt die Universität Osnabrück anlässlich eines vom Land Niedersachsen aufgelegten Programms Stipendien in Höhe von jeweils 500 Euro (Einmalzahlung). Ein solches Landesstipendium können Sie für besondere Leistungen oder eine herausgehobene Befähigung, für eine herausragende ehrenamtliche Tätigkeit sowie zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich und des Austauschs zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen erhalten. Bei der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, die sich an einer entsprechendenen Richtlinie orientiert, werden die Belange internationaler Studierender besonders berücksichtigt. Die Stipendien werden jeweils zum Wintersemester ausgeschrieben und spätestens zum 1. April ausgezahlt.

Bewerbungsinfos

Informationen zum Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2025/2026 werden voraussichtlich ab September 2025 auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Quotierung der zu vergebenden Stipendien

  • 10 % an Studierende im 1. Hochschulsemester
  • 75 % an deutsche Studierende ab dem 2. Hochschulsemester
  • 15 % an ausländische Studierende

Voraussetzungen

  • Sie müssen im entsprechenden Wintersemester in einem grundständigen Studiengang (Bachelor, Staatsexamen) oder in einem konsekutiven Masterstudiengang an der Universität Osnabrück mit Abschlussziel immatrikuliert sein.
  • Sie dürfen die Regelstudienzeit mit Beginn des entsprechenden Wintersemesters nicht überschritten haben.
  • Sofern Sie bereits anderweitig ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sind Sie von der Vergabe ausgeschlossen.

Vergabe der Stipendien

Die besonderen Leistungen/herausgehobenen Befähigungen werden anhand der innerhalb der letzten 12 Monate erbrachten Studienleistungen (Leistungsübersicht) nachgewiesen. Daneben wird auch ein absolvierter oder aktuell andauernder Studienaufenthalt im Ausland als besondere Leistung anerkannt. Vorrangig werden daneben die familiäre Bildungssituation (Studierende, die als erste in ihrer Familie ein Studium aufnehmen und deren Eltern über keinen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss verfügen) sowie flucht- oder kriegsbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen von Studierenden, berücksichtigt. Zudem werden sonstige besondere soziale Umstände, Tätigkeiten in der akademischen bzw. studentischen Selbstverwaltung sowie ehrenamtliches Engagement als Auswahlkriterium herangezogen. Für Erstsemester erfolgt die Vergabe anhand der Abiturnote. Bei ausländischen Studierenden findet bei gleichwertigen Leistungen der Grad der Bedürftigkeit Berücksichtigung.

Die Vergabe erfolgt anhand der vorgenannten Kriterien durch eine zentrale Auswahlkommission. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht.

Hinweis für BAföG-Empfänger*innen

Die Bewilligung von Stipendien findet unter Umständen bei der Gewährung von Leistungen nach dem BAföG Anrechnung als Einkommen. Verbindliche Auskunft hierzu kann die  BAföG-Abteilung des Studentenwerks Osnabrück geben.

Glückwunsch!

Auch im Wintersemester 2024/25 konnte die Universität Osnabrück wieder Niedersachsenstipendien verleihen. Die 141 ausgewählten Studierenden können sich über eine Einmalzahlung von 500 Euro freuen!

Ansprechperson

Claudia Kirchner

Foto Claudia Kirchner
Dezernat 5: Studentische Angelegenheiten

Neuer Graben 27/ StudiOS
49074 Osnabrück

Raum: 19/E17

 +49 541 969-4144
 claudia.kirchner@uni-osnabrueck.de