Drei Studierende posieren vor einem Geländer an dem ein Werbeschild mit der Aufschrift "Gut studieren und leben" hängt.
© Simone Reukauf

Studieren ohne Abitur

Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist immer der Nachweis einer so genannten Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Diese kann auf unterschiedlichen schulischen und/oder beruflichen Wegen erworben werden. Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) ist somit nicht die einzige Eintrittskarte zu Ihrem Studium an der Universität Osnabrück. Entsprechend dem Leitgedanken  Offene Hochschule können Sie bei entsprechendem Vorliegen schulischer oder beruflicher Qualifikation, z.B. durch die fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einen Meister*intitel, ein Studium aufnehmen. Grundlage hierfür ist  § 18 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG).

Mit dem Abschluss der  Berufsoberschule  − ohne zweite Fremdsprache −  wird in Niedersachsen die fachgebundene Hochschulreife erworben, die zum Studium eines bestimmten Fachs oder einer bestimmten Fächergruppe an Universitäten und somit auch zum Studium an der Universität Osnabrück berechtigt.

Für welche Studiengänge der Zugang konkret eröffnet ist, folgt unmittelbar aus der jeweiligen Fachrichtung der besuchten Berufsoberschule. Welche Fachrichtung und Studienfächer in Niedersachsen dann „passig“ sind, folgt aus der  Übersicht zu möglichen studierbaren Studienfächern mit fachgebundener Hochschulreife der Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung Niedersachsen.

Die nachfolgenden Informationen geben detailliert Aufschluss darüber, welche Studiengänge mit einem in und außerhalb Niedersachsens erworbenen Abschluss der Berufsoberschule ohne zweite Fremdsprache bzw. mit einer fachgebundenen Hochschulreife an der Universität Osnabrück studiert werden können. Beachten Sie dazu auch gerne die durch die  Schulministerien der einzelnen Bundesländer bereitgestellten Informationen.

 Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie

 Ernährung und Hauswirtschaft

 Gestaltung

 Gesundheit und Soziales – ohne Schwerpunkt

 Gesundheit und Soziales  – Schwerpunkt Gesundheit und Pflege

 Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Soziales/Sozialpädagogik

 Technik

 Wirtschaft und Verwaltung

Die Fachhochschulreife berechtigt in Niedersachsen zum Studium an Universitäten in einer entsprechenden Fachrichtung und somit grundsätzlich auch zum Studium an der Universität Osnabrück.

Allgemeine Informationen über Erwerb der Fachhochschulreife sind u.a. abrufbar über das  Bildungsportal Niedersachsen.


Im Übrigen gilt zu unterscheiden:

1. Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule, Fachschule, Berufsfachschule oder Berufsschule mit ausgewiesener Fachrichtung

Ist die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule, Fachschule, Berufsfachschule oder Berufsschule mit ausgewiesener Fachrichtung erworben worden, ist die Fachrichtung der Schule maßgeblich für die Entscheidung, welches Studium grundsätzlich in Frage kommen kann.

Welche Fachrichtung und Studienfächer in Niedersachsen dann „passig“ sind, folgt aus der  Übersicht zu möglichen studierbaren Studienfächern mit Fachhochschulreife der Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen.

Die nachfolgenden Informationen geben detailliert Aufschluss darüber, welche Studiengänge bei einer in Niedersachsen durch eine schulisch ausgewiesene Fachrichtung erworbenen Fachhochschulreife an der Universität Osnabrück studiert werden können. Beachten Sie dazu auch gerne die durch die  Schulministerien der einzelnen Bundesländer bereitgestellten Informationen.

 Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie

 Ernährung und Hauswirtschaft

 Gestaltung

 Gesundheit und Soziales – ohne Schwerpunkt

 Gesundheit und Soziales  – Schwerpunkt Gesundheit und Pflege

 Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Soziales/Sozialpädagogik

 Technik

 Wirtschaft und Verwaltung

 

2. Erwerb der Fachhochschulreife durch Abschluss des schulischen Teils an einer allgemeinbildenden Schule und eines sich anschließenden praktischen Teil

Ist die Fachhochschulreife durch Abschluss des schulischen Teils an einer allgemeinbildenden Schule und eines sich anschließenden praktischen Teil erworben worden, ist ausschließlich der erbrachte praktische Teil maßgeblich für die Entscheidung, welches Studium grundsätzlich aufgenommen werden kann.

Der fachpraktische Teil der Fachhochschulreife kann entweder durch

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder
  • ein einjähriges soziales oder ökologisches Jahr oder
  • einen einjährigen Wehr- oder Zivildienst oder
  • einen einjährigen Bundesfreiwilligendienst

erzielt werden.

Das einjährige geleitete Praktikum muss für ein volles Jahr absolviert werden und soll im Umfang der Beschäftigung einer Vollzeitarbeitskraft entsprechen.
Es soll Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und -abläufe bieten und das Kennenlernen und Erproben vielfältiger Arbeitsmethoden ermöglichen.

Ein gelenktes Praktikum wird ordnungsgemäß abgeleistet, wenn es folgende Kriterien vollständig erfüllt:

  1. Es muss auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen (in einem Betrieb) abgeleistet werden.
  2. Es muss einen umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe vermitteln.
  3. Es muss einen umfassenden Überblick über Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung vermitteln.

Das Praktikum soll nach einem geregelten Praktikumsplan abgeleistet werden und die am Ende des Praktikums vorzulegende Bescheinigung soll ausdrücklich die Einhaltung der drei Kriterien dokumentieren.

Auch eine berufliche Hochschulzugangsberechtigung ermöglicht Ihnen ein Studium. 

Eine allgemeine Zugangsberechtigung erlangen Meister*innen, staatlich anerkannte Techniker*innen/Betriebswirt*innen und Inhaber*innen anerkannter Weiterbildungsabschlüsse. Sie können ein  Studium in jeder Fachrichtung aufnehmen.

Ein  Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung ist ebenfalls möglich.

Berufstätige, die eine mindestens dreijährige Ausbildung und drei Jahre Berufspraxis (in Vollzeit) nachweisen können, erhalten eine fachbezogene Zugangsberechtigung. Diese ermöglicht ein  Studium in der entsprechenden Fachrichtung. Die berufliche Qualifikation und Berufstätigkeit müssen eine fachliche Nähe zum angestrebten Studiengang aufweisen.

Bitte beachten Sie, dass in zulassungsbeschränkten Studiengängen in der besonderen Quote für Berufsqualifizierte bis zu 10% der Studienplätze zur Verfügung stehen.

Kontakt und weiterführende Informationen

Mit Fragen zum Studieren ohne Abitur wenden Sie sich bitte an das  Studierendensekretariat.

Einen Überblick über das komplette Studienangebot finden Sie unter  Studiengänge von A-Z.