Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung

Falls Sie die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife mit schulischer Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung erworben haben, können Sie an der Universität Osnabrück folgende Studiengänge studieren:

Rechtsgrundlage

Ein-Fach-Bachelorstudiengänge

  • Europäische Studien
  • Sozialwissenschaften
  • Wirtschaftsinformatik
  • Wirtschaftsrecht
  • Wirtschaftswissenschaften (BWL/VWL)

Zu beachten sind etwaig erforderliche Zugangsvoraussetzungen wie  Sprachkenntnisse.

 Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang

Qualifikation für ein fachwissenschaftliches Masterstudium

  • Soziologie
  • Volkswirtschaftslehre
  • Wirtschaftswissenschaften (BWL/VWL)

und (zwingend) ein weiteres i.d.R.  frei wählbares Fach.

Hinweis
Der erfolgreiche berufsqualifizierende Abschluss des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs mit den Fächern Soziologie, Volkswirtschaftslehre oder Wirtschaftswissenschaft qualifiziert nicht für die Aufnahme eines Masterstudiums an der Universität Osnabrück mit dem Berufsziel Lehramt, aber grundsätzlich für die Aufnahme eines Studiums in den an der Universität Osnabrück angebotenen  fachwissenschaftlichen Masterstudiengängen.

Die Universität Osnabrück bietet keinen Studiengang an, der für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in der Fachrichtung Wirtschaft(-spädagogik) qualifiziert.

Zu beachten sind insgesamt die möglichen Fächerkombinationen, etwaig bestehende  Zulassungsbeschränkungen und/oder erforderliche Zugangsvoraussetzungen wie  Sprachkenntnisse.

Bachelorstudiengang Bildung, Erziehung und Unterricht

a) mit dem Berufsziel  Lehramt an Grundschulen

  • Sachunterricht mit dem Schwerpunktbezugsfach Arbeit und Wirtschaft

und zwingend Deutsch/Germanistik oder Mathematik als zweites Fach.

Zu beachten sind insgesamt die möglichen Fächerkombinationen, etwaig bestehende  Zulassungsbeschränkungen und/oder erforderliche Zugangsvoraussetzungen wie  Sprachkenntnisse.

 Erste juristische Prüfung/Rechtswissenschaften

Hinweis

  • Der Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife mit dem Schwerpunkt „Verwaltung und Rechtspflege“ berechtigt ebenfalls zum Studium Erste juristische Prüfung/Rechtswissenschaften.
  • Der Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nur mit dem Schwerpunkt „Wirtschaft“ berechtigt aufgrund mangelnder Fachbindung nicht zur Aufnahme des Studiums Erste Juristische Prüfung/Rechtswissenschaften.

Zu beachten sind insgesamt etwaig bestehende  Zulassungsbeschränkungen.