Lehramt an Grundschulen
Sie möchten Lehrerin oder Lehrer an der Grundschule werden? Dann studieren Sie an unserer Universität eine Kombination aus Bachelor- und Masterstudium!
Der erste Baustein Ihrer akademischen Laufbahn ist der Studiengang Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht (BEU). Darauf aufbauend können Sie den Studiengang Master Lehramt an Grundschulen studieren. Dessen erfolgreicher Abschluss eröffnet Ihnen schließlich den Weg in den Vorbereitungsdienst. Während dieser letzten Phase arbeiten Sie bereits an einer Schule, werden aber auch im Studienseminar weiter ausgebildet, um anschließend in den Beruf als Lehrkraft richtig einzusteigen.
Die Bewertung erbrachter Studienleistungen erfolgt nach dem Leistungspunktesystem ECTS (European Credit Transfer System). Dieses gilt auch in vielen anderen Ländern und erleichtert das gegenseitige Anerkennen von Studienleistungen.
Sie haben Fragen?
Wer bezüglich Ihres Anliegens zu kontaktieren ist, können Sie einfach auf der Seite des Zentrums für Lehrkräftebildung unter Ansprechpersonen nach Themengebieten herausfinden.
Präsentation beim HIT!
Die Folien des Vortrages "Lehrer/in werden in Osnabrück: Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen" beim Osnabrücker Hochschulinformationstag HIT in 2024 können an dieser Stelle zum Nachlesen heruntergeladen werden: Vortragsfolien (PDF, 2.39 MB)
Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht (BEU)
In der Bachelor-Phase studieren Sie in sechs Semestern zwei Unterrichtsfächer. Ergänzt werden diese durch ein vierwöchiges Betriebs-/Sozialpraktikum (BSP), ein fünfwöchiges Allgemeines Schulpraktikum (ASP) und das Kerncurriculum Lehrerbildung (KCL), in dem Sie pädagogische, psychologische, gesellschaftswissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenzen erlangen. Ihre Bachelorarbeit können Sie in einem der beiden Unterrichtsfächer oder im Kerncurriculum Lehrerbildung (KCL) verfassen. Während Ihres Bachelor-Studiums sammeln Sie 180 Leistungspunkte.
Sem. | Bausteine des Studiums | |||
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1 | 1. Fach - 50 LP | 2. Fach - 50 LP | Kerncurriculum | BSP - 6 LP |
2 | ||||
3 | ASP - 10 LP | |||
4 | ||||
5 | ||||
6 | Bachelorarbeit - 12 LP |
Master Lehramt an Grundschulen (Master of Education/M.Ed.)
Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Bachelorstudiums können Sie das Masterstudium mit vier Semestern anschließen, für das allerdings eine erneute Bewerbung erforderlich ist. Der Masterabschluss ist Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat und damit eine berufliche Laufbahn im Schuldienst.
Die Studieninhalte in der Master-Phase umfassen Ihre zwei Unterrichtsfächer mit Praxisphase (18-wöchiges Schulpraktikum / Seminare für dessen Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung) und das Erstellen eines Projektbands in einem Fach (Projektdurchführung während des Praktikums / Seminare für dessen Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung). Außerdem können Sie ein drittes Unterrichtsfach studieren, ein sogenanntes Erweiterungsfach. Hinzu kommt wiederum das Kerncurriculum Lehrerbildung (KCL) für die Vermittlung von pädagogischen, psychologischen, gesellschaftswissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen. Die Masterarbeit können Sie in einem Ihrer Fächer oder im Kerncurriculum Lehrerbildung (KCL) schreiben. Insgesamt sammeln Sie im Masterstudium 120 Leistungspunkte.
Sem. | Bausteine des Studiums | ||||
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1 | Praxisphase - 34 LP | Kerncurriculum | Projektband - 15 LP | ||
1. Fach - 12 LP
| 2. Fach - 12 LP | ||||
2 | |||||
3 | |||||
4 | Masterarbeit - 20 LP & Kolloquium - 3 LP |
Unterrichtsfächer und Fächerkombinationen
Im Rahmen des Lehramtsstudiums werden zwei Unterrichtsfächer in Kombination studiert. Konkrete Informationen zu den Inhalten, möglichen Zulassungsbeschränkungen und zur Bewerbung finden Sie per Klick auf das jeweilige Fach. Für das Unterrichtsfach Sachunterricht gibt es die möglichen Schwerpunktbezugsfächer Arbeit/Wirtschaft, Biologie, Erdkunde, Geschichte, Physik und Politik.
Mindestens eines der Unterrichtsfächer muss Deutsch oder Mathematik sein!
Die zuvor genannten Fächer können Sie untereinander oder mit einem der folgenden Fächer kombinieren:
Ordnungen und Modulbeschreibungen
Per Klick auf Ihr Fach finden Sie die Zugangs-, Zulassungs- und Prüfungsordnungen sowie Modulbeschreibungen, die für Ihr Bachelor- oder Masterstudium relevant sind.
Was ist was?
Eine fachspezifische Zugangsordnung regelt, welche speziellen Voraussetzungen Sie für die Aufnahme eines Bachelor- oder Masterstudiums erfüllen müssen, z. B. Sprachkenntnisse oder fachbezogene Vorkenntnisse. Sofern es keine Zugangsordnung für Ihr Fach gibt, finden Sie alle notwendigen Informationen bei den fachübergreifenden Voraussetzungen für ein Studium.
Eine fachspezifische Zulassungsordnung legt fest, wie die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen vergeben werden.
Die Prüfungsordnungen enthalten rechtlich verbindliche Regelungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des jeweiligen Studiengangs. Dazu zählen unter anderem Informationen über Studieninhalte (Pflicht- und Wahlpflichtmodule) und Prüfungen (Voraussetzungen, Wiederholbarkeit, Freiversuch).
Allgemeine Prüfungsordnung (APO)
Für Studierende fast aller Fächer gilt die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) (PDF, 671 kB). Diese enthält allgemeine und übergreifende Regelungen.
Studiengangspezifische Prüfungsordnung
Eine studiengangspezifische Prüfungsordnung enthält Regelungen, die nur für diesen Studiengang gelten. So legt sie z. B. fest, welcher Hochschulgrad beim Abschluss verliehen wird.
Fachspezifische Teile
Für Mehr-Fächer-Studiengänge (z. B. Zwei-Fächer-Bachelor) gelten zusätzlich zur Allgemeinen Prüfungsordnung und einer studiengangspezifischen Prüfungsordnung noch fachspezifische Teile für die einzelnen Fächer, in denen unter anderem geregelt ist, welche Module des Faches Sie in Ihrem Studiengang studieren müssen.
Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich geschlossene Lehreinheit eines Fachs, in der Kompetenzen und Wissen zu einem bestimmten Themenkomplex vermittelt werden. Es setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungen zusammen (z. B. Seminar, Vorlesung, Praktikum). In den Modulbeschreibungen finden Sie unter anderem auch Angaben zum Arbeitsaufwand, den Studienleistungen und der Benotung.
Welche Module Sie in Ihrem Studienfach absolvieren müssen, ist bei den Ein-Fach-Studiengängen in der studiengangspezifischen Prüfungsordnung und bei Mehr-Fächer-Studiengängen in den jeweiligen fachspezifischen und überfachlichen Teilen geregelt (siehe "Prüfungsordnungen").