Erweiterungsfächer

Überblick

An der Universität Osnabrück wird angeboten:

  • Erweiterungsfach Lehramt an Grundschulen
  • Erweiterungsfach Lehramt an Haupt- und Realschulen
  • Erweiterungsfach Lehramt an Gymnasien

Mit Ausnahme des Fachs Sport und des Fachs Sachunterricht sind alle Fächer als Erweiterungsfächer wählbar, die in der jeweiligen Schulform auch regulär angeboten werden. Im Falle des Lehramts an Gymnasien kommt noch das Erweiterungsfach Italienisch hinzu.

Beratung zum Erweiterungsfach:

Sebastian Ellinghaus

Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB)

Neuer Graben 7 - 9
49069 Osnabrück

Raum: 52/315
Sprechstunde: Do 9-10 und n. V.

 +49 541 969-4478
 sebastian.ellinghaus@uni-osnabrueck.de

Studienbeginn und Bewerbungsfrist

Das Studium kann zum Wintersemester (empfohlen) oder Sommersemester begonnen werden.
Die schriftliche Bewerbung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern muss bis zum 15. August für ein Wintersemester und bis zum 15. Februar für ein Sommersemester eingegangen sein. Die schriftliche Bewerbung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern ausländischer Staatsangehörigkeit und mit ausländischem Bachelorabschluss muss mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Juli für ein Wintersemester und bis zum 15. Januar für ein Sommersemester bei Uni-Assist eingegangen sein. Die Bewerbung gilt nur für die Vergabe der Studienplätze des betreffenden Bewerbungstermins.

Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen

Um das Studium eines Erweiterungsfachs aufnehmen zu können, muss die Bewerberin oder der Bewerber entweder an der Universität Osnabrück in dem Master-Studiengang mit Ziel Lehramt in derselben Schulform (oder einem vergleichbaren Studiengang an einer anderen Universität) in zwei anderen Fächern eingeschrieben sein oder einen gleichwertigen Abschluss bzw. ein Erstes Staatsexamen (Lehramt in derselben Schulform) nachweisen.
Eine parallele Bewerbung auf den Master-Studiengang und ein Erweiterungsfach ist möglich. Die Zulassung für das Erweiterungsfach erfolgt allerdings erst, wenn die Zulassung in den Master-Studiengang erfolgt ist.

Darüber hinaus sind ggf. vorhandene fachbezogene Zugangsbedingungen zu beachten!

Dauer und Gliederung des Studiums

Das Studium ist in zwei Phasen unterteilt, wobei die erste Phase (A-Phase) dem Studienprogramm des Faches im Bachelor und die zweite Phase (B-Phase) dem Studienprogramm des Faches im Master entspricht. Die jeweiligen Phasen setzen sich aus den Modulen und Veranstaltungen des Unterrichtsfaches im Rahmen der entsprechenden Studiengänge zusammen.

Die einzige Ausnahme ist das Fach Italienisch, bei dem der Studienverlauf in einer gesonderten Prüfungsordnung geregelt wird, da das Fach Italienisch im Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien nicht angeboten wird.

Für alle Fächer und Schulformen gilt: Die A-Phase des Erweiterungsfaches muss vor Beginn der B-Phase abgeschlossen sein.

Im Rahmen des Studiums des Erweiterungsfaches müssen keine schulischen Praktika, kein lehramtsspezifischer Professionalisierungsbereich, keine mündliche Masterabschlussprüfung absolviert und keine Masterarbeit geschrieben werden.

Das Erweiterungsfach kann allerdings erst erfolgreich abgeschlossen werden, wenn ein Master-Abschluss oder ein 1. Staatsexamen für die entsprechende Schulform vorliegt, denn es wird kein eigener Hochschulgrad erteilt und ein Zeugnis nur ausgestellt, wenn der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines Masterstudiengangs oder über einen gleichwertigen Abschluss geführt wird, für den durch den Abschluss des Erweiterungsstudiengangs die Voraussetzungen für eine Erweiterung vermittelt werden sollte.

Das Erweiterungsfach wird in der Regel in Teilzeit studiert, im Falle eines bereits aufgenommen Master-Studiums parallel zu diesem.

Ggf. anfallende Entgelte

Solange eine gleichzeitige Einschreibung an der Universität Osnabrück in einen Studiengang mit dem Ziel Master of Education besteht, fallen keine Studienentgelte an. Andernfalls, werden Entgelte von 250 Euro pro Semester (zusätzlich zum Semesterbeitrag!) erhoben.

Ordnungen und Modulbeschreibungen

Per Klick auf Ihre Schulform finden Sie die Zugangs-, Zulassungs- und Prüfungsordnungen sowie Modulbeschreibungen, die für Ihr Studium relevant sind.

Was ist was?

Eine fachspezifische Zugangsordnung regelt, welche speziellen Voraussetzungen Sie für die Aufnahme eines Bachelor- oder Masterstudiums erfüllen müssen, z. B. Sprachkenntnisse oder fachbezogene Vorkenntnisse. Sofern es keine Zugangsordnung für Ihr Fach gibt, finden Sie alle notwendigen Informationen bei den fachübergreifenden  Voraussetzungen für ein Studium.

Eine fachspezifische Zulassungsordnung legt fest, wie die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen vergeben werden.

Die Prüfungsordnungen enthalten rechtlich verbindliche Regelungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des jeweiligen Studiengangs. Dazu zählen unter anderem Informationen über Studieninhalte (Pflicht- und Wahlpflichtmodule) und Prüfungen (Voraussetzungen, Wiederholbarkeit, Freiversuch).

Allgemeine Prüfungsordnung (APO)

Für Studierende fast aller Fächer gilt die  Allgemeine Prüfungsordnung (APO) (PDF, 671 kB). Diese enthält allgemeine und übergreifende Regelungen.

Studiengangspezifische Prüfungsordnung

Eine studiengangspezifische Prüfungsordnung enthält Regelungen, die nur für diesen Studiengang gelten. So legt sie z. B. fest, welcher Hochschulgrad beim Abschluss verliehen wird.

Fachspezifische Teile

Für Mehr-Fächer-Studiengänge (z. B. Zwei-Fächer-Bachelor) gelten zusätzlich zur Allgemeinen Prüfungsordnung und einer studiengangspezifischen Prüfungsordnung noch fachspezifische Teile für die einzelnen Fächer, in denen unter anderem geregelt ist, welche Module des Faches Sie in Ihrem Studiengang studieren müssen.

Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich geschlossene Lehreinheit eines Fachs, in der Kompetenzen und Wissen zu einem bestimmten Themenkomplex vermittelt werden. Es setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungen zusammen (z. B. Seminar, Vorlesung, Praktikum). In den Modulbeschreibungen finden Sie unter anderem auch Angaben zum Arbeitsaufwand, den Studienleistungen und der Benotung.

Welche Module Sie in Ihrem Studienfach absolvieren müssen, ist bei den Ein-Fach-Studiengängen in der studiengangspezifischen Prüfungsordnung und bei Mehr-Fächer-Studiengängen in den jeweiligen fachspezifischen und überfachlichen Teilen geregelt (siehe "Prüfungsordnungen").