International Scientific Staff
Forschung ist aufregend und herausfordernd — sich in einem neuen Land zurechtzufinden noch viel mehr. Neue internationale Forschende, die einen Arbeitsvertrag erhalten, werden von der Organisationsentwicklung der Universität kontaktiert. Dieser Service bietet viele Informationen — egal ob es darum geht, sich im Behördendschungel zurechtzufinden, ein Bankkonto zu eröffnen oder die eigenen Deutschkenntnisse zu verbessern. Internationale Forschende können diesen Service in Anspruch nehmen, um ihre täglichen Aufgaben effizient zu erledigen.
Organisatorische Informationen rund um das Thema "Gäste empfangen" finden Hochschulangehörige unter UOS intern.
Internationale Studierende und Stipendiat*innen finden weitere Informationen beim International Office.
Arbeiten in Osnabrück
Schritt 1: Unterschreiben Sie Ihren Arbeitsvertrag
Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Welcomeservice, um Ihren Vertrag zu unterzeichnen. In den ersten Tagen nach Ihrer Ankunft sind wir Ihr erster Ansprechpartner in der zentralen Verwaltung und unterstützen Sie beim Ausfüllen einiger weiterer offizieller Dokumente, die von der Universität verlangt werden. Außerdem geben wir Ihnen Informationen zur Eröffnung eines Bankkontos, zum Abschluss einer Krankenversicherung, zur Anmeldung Ihrer Adresse bei den Behörden der Stadt und zur Verlängerung Ihres Visums, falls Sie kein EU-Bürger sind. Schließlich helfen wir Ihnen bei allen kulturellen und sprachlichen Problemen, die während Ihres Aufenthalts in Deutschland auftreten können, und unterstützen Sie dabei, Kontakte zu anderen internationalen Mitarbeitern zu knüpfen.
Schritt 2: Gehen Sie zu Ihrem Fachbereich
Vereinbaren Sie so bald wie möglich nach der Vertragsunterzeichnung (am besten noch am selben Tag) einen Termin mit der Kontaktperson in Ihrem Fachbereich. Diese wird in den ersten Tagen Ihres Aufenthaltes die erste und wichtigste Ansprechperson an der Universität sein. Sie wird Ihnen den Fachbereich zeigen und Sie mit anderen Mitgliedern des Fachbereichs bekannt machen. Die Kontaktperson informiert Sie auch über Regelungen, die z. B. den Urlaub oder die Meldung bei Krankheit betreffen.
Schritt 3: Anmeldung bei der Ausländerbehörde der Stadt oder beim Einwohnermeldeamt der Stadt
Unterschreiben Sie Ihren Mietvertrag (der für diesen Schritt benötigt wird) und vereinbaren Sie einen Termin für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der Stadt.
In Deutschland ist man verpflichtet, den eigenen Wohnsitz bei der Stadt anzumelden, in der man lebt. Außerdem müssen Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel beantragen, der es ihnen erlaubt, hier zu arbeiten, und den sie manchmal während ihres Aufenthalts verlängern müssen. Ihre akademische Abteilung kann jemanden organisieren, der Sie zur Ausländerbehörde oder zum Einwohnermeldeamt der Stadt begleitet.
Wohin?
Einwohnermeldeamt der Stadt. Jede deutsche Stadt hat ein solches Amt. Sie sind für alle administrativen Prozesse in Bezug auf Leben in einer deutschen Stadt zuständig.
Addresse
Stadthaus 2, Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück
Was müssen Sie mitbringen?
- Ihren (Reise-)Pass
- Eine sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“, die Ihre Adresse angibt und als offizieller Nachweis dafür dient, dass Sie in Ihrem Wohnort eine Wohnung haben. Bitten Sie Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin, diese auszufüllen.
- Wenn Sie Familienangehörige mitbringen, benötigen Sie zusätzlich diese Unterlagen:
a) Eine Liste mit den Namen aller Familienmitglieder, die angemeldet werden müssen.
b) Ihre Reisepässe, aus denen ihre gültigen Visa hervorgehen.
c) Ihre Original-Heiratsurkunde sowie die Original-Geburtsurkunden aller anzumeldenden Familienangehörigen. Den Heirats- und Geburtsurkunden müssen beglaubigte deutsche Übersetzungen beigefügt werden. - Ein aktuelles biometrisches Foto in Passgröße
- Ihr Arbeitsvertrag/ein Schreiben der Personalabteilung. Diesen erhalten Sie von uns bei unserem ersten Treffen.
- Nachweis über eine Krankenversicherung. Informationen dazu erhalten Sie bei unserem ersten Treffen.
Kosten: Die Registrieriung kostet eine entsprechende Gebühr. Bitte denken Sie daran Geld mitzubringen. Die genauen Kosten finden Sie auf der Seite der Stadt bzw. Gemeinde.
Schritt 4: Erledigung praktischer und offizieller Angelegenheiten
Neben der Eingewöhnung an der Universität müssen Sie sich auch um einige verwaltungstechnische und praktische Dinge kümmern, sobald Sie hier sind, z. B:
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Eröffnen Sie ein Bankkonto: Dies können Sie erst tun, nachdem Sie Ihre Adresse bei den Behörden der Stadt angemeldet haben. Darüber hinaus benötigen einige Banken auch Ihre Aufenthaltsgenehmigung. Sie können bei jeder Bank ein Konto eröffnen.
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Geben Sie die folgenden Informationen und Dokumente an uns weiter:
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Steuer-ID: Sie wird Ihnen zugeschickt, nachdem Sie beim Einwohnermeldeamt der Stadt gewesen sind.
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Bankverbindung: IBAN, BIC, Bankanschrift. Diese werden Ihnen mitgeteilt, wenn Sie Ihr Bankkonto eröffnen. Bitte vergessen Sie nicht, die Anschrift Ihrer Bank zu notieren.
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Führungszeugnis: Fordern Sie es bei der Ausländerbehörde oder dem Einwohnermeldeamt der Stadt an. Bitten Sie diese, es direkt an den für Sie zuständigen Personalverantwortlichen zu schicken.
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Meldebescheinigung: Das ist die Bescheinigung über die Anmeldung Ihrer Adresse in Deutschland. Diese Bescheinigung wird vom Einwohnermeldeamt der Stadt ausgestellt.
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Nachweis der medizinischen Versorgung und der Sozialversicherung: Sie können entweder persönlich zu einer Krankenkasse gehen oder sich online anmelden.
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Aus versicherungstechnischen, verwaltungstechnischen und organisatorischen Gründen ist es wichtig, den "Papierkram" zu erledigen, wenn Sie Urlaub nehmen oder eine Dienstreise antreten. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte, die Sie dabei beachten sollten.
Urlaub beantragen
Wenn Sie Urlaub nehmen möchten, verwenden Sie bitte das orangefarbene Formular „Urlaubsantrag“. Es wird Ihnen von dem für Ihre Forschungsgruppe zuständigen Sekretariat ausgehändigt. Mit diesem Formular beantragen und dokumentieren Sie Ihren Urlaub während der gesamten Dauer Ihres Vertrags. Jeder Urlaubsantrag muss von Ihrem Betreuer genehmigt werden.
Krankheitstage
Wenn Sie krank werden, wenden Sie sich an das Sekretariat Ihrer Forschungsgruppe — auch wenn Sie im Urlaub sind. Sie können anrufen oder eine E-Mail schicken. Ab dem vierten Tag benötigen Sie ein ärztliches Attest, das Sie dem Sekretariat vorlegen oder zusenden müssen. Informieren Sie das Sekretariat auch, wenn Sie wieder an Ihrem Arbeitsplatz sind.
Dienstreisen
Wenn Sie eine Dienstreise antreten, z. B. weil Sie an einer Konferenz teilnehmen oder einen Feldversuch unternehmen, müssen Sie ein Dokument ausfüllen, das sich „Dienstreisegenehmigung“ nennt. Das Dokument finden sie untet UOS intern. Füllen Sie das Dokument aus und lassen Sie es von Ihrem Vorgesetzten unterschreiben, bevor Sie Ihre Dienstreise antreten. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Dokuments benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren oder den Verwaltungsmitarbeitenden, der Ihre Forschungsgruppe betreut, um Hilfe zu bitten.
Die Universität Osnabrück ist eine familienfreundliche Hochschule und unterstützt Sie gerne bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Deshalb gibt es den Familienservice, der zum Beispiel Beratung für Alleinerziehende anbietet oder Informationen zur Kinderbetreuung gibt. Zögern Sie nicht, sich an den Familienservice zu wenden, wenn Sie Fragen haben.
Leben in Osnabrück
Sie sind als Mitarbeiter*in, Doktorand*in, Postdoc oder Gastwissenschaftler*in aus dem Ausland nach Osnabrück gekommen und suchen nach Gleichgesinnten, mit denen Sie sich austauschen können?
Die Universität Osnabrück und die Hochschule Osnabrück bieten regelmäßig Events zum gemeinsamen Vernetzen an. Die Treffen finden an jedem dritten Donnerstag im Monat ab 19 Uhr an einem anderen Ort statt.
Mehr Informationen zu den nächsten Treffen
Die Teilnahme ist kostenlos und wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen! Natürlich sind auch deutsche Promovierende und Mitarbeiter*innen willkommen. Wenn Sie möchten, dass wir Sie per E-Mail an unsere Veranstaltungen erinnern, nehmen wir Sie gerne in unseren Verteiler auf. Melden Sie sich einfach unter welcome-center@hs-osnabrueck.de.
Mit der Fachschaft Promotion und dem Projekt PhD interConnect gibt es an der Uni Osnabrück außerdem zwei zentrale Anlaufstellen für Promovierende, die sich gerne vernetzen, austauschen und einbringen wollen oder einfach an Veranstaltungen für Promovierende teilnehmen möchten. Mehr Informationen
Hinweise zur Wohnungssuche
Sie sind neu in Osnabrück und auf der Suche nach einer Unterkunft?
- Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft und es ist nicht einfach, eine Unterkunft zu finden. Es ist aber auch nicht unmöglich, wenn Sie früh anfangen, Ihre Netzwerke nutzen (z.B. in Ihrem Fachbereich) und bereit sind, zu Beginn Ihres Aufenthalts einige Kompromisse einzugehen.
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Bitte beachten Sie: Wenn Sie Zweifel an der Seriosität eines Wohnungsangebots haben, können Sie sich gerne an uns wenden — vor allem, wenn der Vermieter eine Vorauszahlung verlangt!
Bitte fragen Sie in Ihrer Abteilung nach, wenn Sie weitere Hilfe bei der Wohnungssuche benötigen.

Gästehaus der Universität Osnabrück
Das Gästehaus der Universität Osnabrück bietet zehn Appartements in unterschiedlichen Größen!
Adresse: Lürmannstrasse 33, 49076 Osnabrück
Kontakt: Tel.: +49 541 609090, E-Mail: gaestehaus@uni-osnabrueck.de
Möblierte Ein-Zimmer-Wohnungen
Darüber hinaus verfügt die Universität über möblierte Ein-Zimmer-Wohnungen, die internationalen Mitarbeitern vorübergehend zur Verfügung stehen - vorausgesetzt, sie sind auch als Doktoranden eingeschrieben. Die Wohnung befindet sich in einem der neuesten Gebäude des Studentenwerks und liegt ganz in der Nähe des Westerberg-Geländes. Wenn Sie Interesse haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Adresse: Natruper Str. 160, 49076 Osnabrück
Kontakt: welcomeservice@uos.de
Unterkünfte anbieten
Haben Sie eine Unterkunft, die Sie unseren internationalen Forschern anbieten möchten? Bitte wenden Sie sich dazu an die Berater*innen für internationale Bedienstete.
- Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates.
- Eltern haben Anspruch auf Kindergeld, bis ihr Kind 18 Jahre alt wird. Nimmt das Kind einen Ausbildungsplatz an oder studiert es, besteht der Anspruch auf Kindergeld weiter, bis maximal zum 25. Lebensjahr.
- Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz haben ebenso wie deutsche Staatsangehörige Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland leben und/oder arbeiten. Auch andere ausländische Eltern haben in der Regel einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis haben, die es ihnen erlaubt, legal in Deutschland zu arbeiten.
Mehr Informationen zum Thema:
In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Kinderbetreuung:
Kindertagesstätte
In Osnabrück gibt es eine große Anzahl verschiedener Kinderbetreuungseinrichtungen: öffentliche, private, konfessionelle und internationale. Auch die Universität Osnabrück hat eine eigene Kindertagesstätte für Studierende und Mitarbeiter. Allerdings ist die Nachfrage nach Plätzen deutlich höher als das Angebot. Wir empfehlen daher dringend, sich so früh wie möglich um eine geeignete Kinderbetreuung zu bemühen. In der Regel kommen Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren für eine Kinderbetreuung in Frage. Die Aufnahme erfolgt in der Regel zum 1. August eines jeden Jahres, und Bewerbungen werden bis Mitte/Ende Januar angenommen. Aufnahmen während des Jahres sind seltener und hängen meist von freien Plätzen ab, die durch den Umzug von Familien in eine andere Stadt entstehen. Kinderbetreuungseinrichtungen sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten hängt vom Einkommen der Eltern ab.
mehr Informationen zu Kindertagesstätten
(Häusliche) Tagesbetreuung
Die häusliche Tagesbetreuung wird auf Deutsch auch „Tagesmütter“ oder „Tagesväter“ genannt. Sie bieten eine individuelle Betreuung und haben flexiblere Arbeitszeiten. Sie betreuen in der Regel mehrere Kinder gleichzeitig in ihren eigenen vier Wänden. Tagesmütter und -väter sind geschult und verfügen über eine offizielle Erlaubnis des örtlichen Amtes für Kinder, Jugend und Familie.
mehr Informationen zur Tagesbetreuung
Babysitter
Babysitter betreuen Ihre Kinder nur für ein paar Stunden am Tag oder abends auf Anfrage. Die beste Möglichkeit, einen Babysitter zu finden, ist, Ihre Kollegen oder Nachbarn zu fragen - vielleicht kennen sie jemanden, der sich für Babysitting interessiert. Babysitter sind oft junge Schüler oder Studenten, die sich etwas Geld verdienen wollen.
- Es besteht Schulpflicht im Alter von 6 bis 15 Jahren (auch für in Deutschland lebende Kinder aus dem Ausland).
- Der Besuch der öffentlichen Schulen ist in Deutschland kostenlos.
- In Niedersachsen beginnt das Schuljahr im August/September nach sechs Wochen Sommerferien.
Schulformen
Die Schulausbildung der Kinder beginnt mit der Grundschule (1. bis 4. Klasse). Am Ende des 4. Schuljahres muss entschieden werden, welche weiterführende Schule das Kind besuchen soll. In Niedersachsen gibt es verschiedene Arten von öffentlichen weiterführenden Schulen:
- Gymnasium (5. bis 13. Klasse): bietet eine breite und vertiefte Ausbildung. Mit dem Abschluss dieser Schulart können Sie anschließend an einer Universität studieren
- Realschule (5. bis 10. Klasse): fundierte Ausbildung und berufsorientierte Kompetenzen. Nach Abschluss dieser Schulform kann man eine Lehre beginnen oder auf eine andere Schule (z.B. Gymnasium) wechseln.
- Hauptschule (Klasse 5 bis 9/10): allgemeinbildende Schule. Nach Abschluss dieser Schulform kann man eine Lehre beginnen oder auf eine andere Schule (z. B. Realschule oder Gymnasium) wechseln.
- Gesamtschule: Die Gesamtschule vereint alle anderen Schulformen in einer einzigen Schule. Sie ist eine gute Option, wenn sich Eltern nicht schon nach der Grundschule für eine der anderen drei Schulformen entscheiden können. Manchmal ist es einfach sehr schwierig, die Fähigkeiten eines Kindes einzuschätzen, wenn es noch so jung ist.
Je nach Heimatland benötigt Ihre Familie für den Aufenthalt in Osnabrück auch ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung. Bitte teilen Sie uns so früh wie möglich mit, ob Ihre Familie auch nach Osnabrück kommt, damit wir Ihnen bei der Vorbereitung und Erledigung der erforderlichen Formalitäten helfen können. Bitte beachten Sie, dass es mindestens 12 Wochen oder sogar länger dauern kann, bis Sie ein Visum erhalten.
Wenn Ihre Familie ein Visum benötigt...
- Informieren Sie sich auf der Website Ihres Auswärtigen Amtes über die genauen Visabestimmungen und -vorschriften.
- Bitte beachten Sie, dass die Ausländerbehörde in Osnabrück nur Heiratsurkunden oder Geburtsurkunden (in deutscher Sprache oder englischer Übersetzung) mit der Legalisation eines deutschen Konsulats akzeptiert.
Weitere Informationen
Überblick über die Visabestimmungen für die Einreise nach Deutschland