Bewerbung, Zulassung und Einschreibung
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Universität Osnabrück interessieren! Unter unserem Motto „Gut studieren und leben in Osnabrück“ heißen wir Sie herzlich willkommen. Nachfolgend informieren wir Sie rund um die Themen Bewerbung, Zulassung und Einschreibung. Wenn Sie weitere Fragen und Beratungsbedarf haben, melden Sie sich gerne bei uns oder werfen Sie einen Blick in unsere FAQs!
Das Bewerbungs-, Zulassungs- und Einschreibverfahren für das Wintersemester 2025/26 beginnt an der Universität Osnabrück am 7. Mai 2025 mit der Öffnung des Bewerbungsportals. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich online über das Portal für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben oder für einen Studienplatz in einem zulassungsfreien Studiengang einschreiben.
Bitte beachten Sie dringend die Informationen zu Zulassungsbeschränkungen.
Das Wintersemester startet am 1. Oktober 2025, Vorlesungsbeginn ist am 13. Oktober 2025. Die Einführungswoche zum kommenden Wintersemester findet vom 6. bis 11. Oktober 2025 statt.
Hilfe und Kontakt zur Bewerbung
Studierendensekretariat
+49 541 969 7777 (Info-Line) oder studierendensekretariat@uni-osnabrueck.de
Montag bis Donnerstag: 9 - 16 Uhr
Freitag: 9 - 14 Uhr
Das Bewerbungs-, Zulassungs- und Einschreibverfahren unterliegt grundsätzlich unterschiedlichen Bewerbungsmodalitäten, -fristen und -bedingungen. Um weitere Informationen zu erhalten, treffen Sie hier bitte eine Wahl:
FAQ rund um die Bewerbung
Unter Termine ist für das aktuelle, zukünftige und vergangene Semester der jeweilige Vorlesungsbeginn ausgewiesen.
Darüber, ob und wann Einführungswochen konkret angeboten werden, informieren die Fachbereiche. Erste Informationen und weiterführende Links sind über die Seite Einführungswoche zu finden.
An der Universität Osnabrück sind dies Bachelorstudiengänge und die Erste juristische Prüfung-Staatsexamen. Informationen und weiterführende Links dazu finden Sie unter Abschlüsse und Ordnungen.
Wenn die Nachfrage das Angebot an Studienplätzen in diesem Studiengang an der Universität Osnabrück überschreitet und mangels Kapazitäten nicht alle Bewerbenden einen Studienplatz erhalten können.
Eine Auflistung der zulassungsbeschränkten Studiengänge und weitere Informationen hierzu bekommen Sie in der Übersicht der Zulassungsbeschränkungen.
Die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze variiert für jeden zulassungsbeschränkten Studiengang und wird jeweils in der Zulassungszahlenverordnung des Landes für jedes Studienjahr neu festgelegt.
Sofern Sie sich auf einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, dessen Vergabe durch Hochschulstart.de koordiniert wird, finden Sie dazu detaillierte Informationen über die Seite Hochschulstart.de!
In allen anderen Fällen gilt Folgendes:
- Sofern Sie noch nie an der Universität Osnabrück eingeschrieben waren, müssen Sie einmalig eine Registrierung im Bewerbungsportal der Universität Osnabrück durchführen. Sie erhalten danach per E-Mail eine Registrierungsbestätigung mit Ihrer Benutzungskennung. Folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs und melden sich anschließend unter "Bewerber-Login" an, um die das Online-Bewerbungsverfahren bzw. das Immatrikulationsverfahren zu starten.
- Sofern Sie schon (mal) an der Universität Osnabrück eingeschrieben waren, melden Sie sich im Bewerbungsportal der Universität Osnabrück unter "Uni-Login" mit Ihrem Uni-Login an und nutzen Sie dann die Online-Bewerbungsfunktion. Das Uni-Login ist Ihnen mit Ihrem Willkommensschreiben mitgeteilt worden.
Wichtige Hinweise zu den Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfristen in der folgenden Übersicht gelten für Bewerbende mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung. Für Bewerbende mit internationalen Zeugnissen gelten ggf. andere Fristen. Informationen dazu finden Sie unter Internationale Bewerbende.
Wenn Sie sich für einen Bachelor- oder Masterstudiengang (zwei Fächer) bewerben möchten, bei dem eines der Fächer zulassungsbeschränkt ist, gilt die für das zulassungsbeschränkte Fach gültige Frist für den gesamten Antrag!
Bewerbungs- und Einschreibefristen
Sommersemester 2025
Studiengänge | ins ... Fachsemester | Fristen |
zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge Bachelorstudiengänge (ein Fach), Bachelorstudiengänge (zwei Fächer) und Erste Juristische Prüfung [Staatsexamen] | höhere | 02.12.2024 - 15.01.2025 |
zulassungsfreie Bachelorstudiengänge (ein Fach) | höhere | 02.12.2024 - 31.03.2025 |
zulassungsfreie Bachelorstudiengänge (zwei Fächer) | höhere | 02.12.2024 - 31.03.2025 |
grundsätzlich für Masterstudiengänge (ein Fach) | erste und höhere | 02.12.2024 - 15.01.2025 |
Masterstudiengänge (zwei Fächer) Lehramt an allgemeinbildenden Schulen | erste und höhere | 02.12.2024 - 15.02.2025 |
Masterstudiengänge (zwei Fächer) Erweiterungsstudiengänge | erste und höhere | 02.12.2024 - 15.02.2025 |
Promotionsstudiengänge | 02.12.2024 - 15.01.2025 | |
Einschreibung zur Promotion | 02.12.2024 - 31.03.2025 |
Diese werden nicht festgesetzt. Sie stehen vielmehr erst am Ende eines jeden Vergabeverfahrens fest, denn der sogenannte N.C. (Numerus Clausus/Verfahrensnote oder auch Auswahlgrenze) ist für jedes Vergabeverfahren abhängig von der jeweiligen Anzahl der gültigen Bewerbungen auf den jeweiligen Studiengang, von den Noten der Bewerbenden sowie von der jeweiligen Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze (Angebot und Nachfrage). Die Auswahlgrenzen der Vorjahreswerte können daher nur der groben Orientierung dienen.
Informationen dazu finden Sie bei den Bewerbungsinformationen für internationale Studierende und unter uni-assist.
Bei einer Bewerbung zum Wintersemester: grundsätzlich nur für ungerade Semester.
Ausnahme: Im Studiengang Erste Juristische Prüfung [Staatsexamen] für jedes Semester. Auch in einigen Masterstudiengängen wird die Möglichkeit geboten, sich für gerade und ungerade höhere Semester zu bewerben.
Bei einer Bewerbung zum Sommersemester: grundsätzlich nur für gerade Semester.
Ausnahme: Im Studiengang Erste Juristische Prüfung [Staatsexamen] für jedes Semester. Auch in einigen Masterstudiengängen wird die Möglichkeit geboten, sich für gerade und ungerade höhere Semester zu bewerben.