Pool Frauenförderung

Mit dem Pool Frauenförderung unterstützt die Universität Osnabrück Vorhaben, die zur tatsächlichen Durchsetzung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern beitragen. Ziel ist es, die Unterrepräsentanz von Frauen abzubauen und vielversprechende Projekte im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung zu fördern.

Vor diesem Hintergrund sieht die Universität Osnabrück mit dem Pool Frauenförderung folgende Förderungen vor:

Gefördert werden Promotions- bzw. Habilitationsprojekte, die kurz vor dem Abschluss stehen und für die in dem beantragten Förderzeitraum keine andere Fördermöglichkeit besteht. Die Förderdauer beträgt maximal sechs Monate bei einer Fördersumme von 1.200 Euro im Monat. Promotionen oder Habilitationen mit einem erkennbaren Genderbezug können maximal zwölf Monate mit einer Fördersumme von 1.200 Euro im Monat gefördert werden. Stipendiatinnen können Kinderzulagen erhalten, wenn sie ein oder mehrere Kinder unter 14 Jahren in ihrem eigenen Haushalt betreuen. Die Höhe der Kinderzulage beträgt 150 Euro für ein Kind, 250 Euro für zwei und mehr Kinder.

Gefördert werden Postdoktorandinnen zur Förderung ihrer wissenschaftlichen Karriere in Forschung und Lehre. Die Förderung kann Sach- und Personalmittel umfassen, es werden jedoch keine Stipendien vergeben.

Gefördert werden zum Beispiel Gastvorträge, Symposien oder Ringvorlesungen zu Genderthemen. In Betracht kommt auch eine Teilfinanzierung von Lehraufträgen zu Frauen- oder Geschlechterforschung oder eine Bezuschussung von Forschungsprojekten zu innovativen Themen in der Frauen- und Geschlechterforschung.

Gefördert werden Vorhaben und Projekte zur Gendersensibilisierung sowie Vorhaben, Projekte und Lehraufträge, die dazu beitragen, geschlechtliche Unterrepräsentanzen abzubauen. Projekte und Vorhaben erhalten in der Regel keine Vollfinanzierung, sondern lediglich einen (variablen) Zuschuss.

Bewerbungsfristen

Die Förderungen aus dem Pool Frauenförderung werden zweimal jährlich durch die  Zentrale Kommission für Gleichstellung (ZKfG) vergeben.

Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Januar und der 15. Juli eines Jahres.

Vergaberichtlinie

Alle Informationen zu Möglichkeit, Dauer und Höhe von Förderungen sowie zu den Pflichten von Geförderten entnehmen Sie bitte der  Vergaberichtlinie für den Pool Frauenförderung (PDF, 121 kB).

Ansprechpersonen

Jessica Bourdon (sie/ihr)

Portraitfoto von einer Frau mit langen, blonden Haaren und einer Brille
© Stephan Schute

Tel.: +49 541 969-4487
 gleichstellungsbuero@uos.de

Raum: 52/508
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück

 Kurzvita: Jessica Bourdon

Dimitri Gerhardt (er/ihm)

Tel.: +49 541 969-4487
 gleichstellungsbuero@uos.de

Raum: 52/508
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück

 

Laura Penning, M.A. (sie/ihr)

Tel.: +49 541 969-4047
 annelaura.penning@uos.de

Raum: 52/510
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück

 Kurzvita: Laura Penning

Verwandte Inhalte

Gleichstellung

Erfahren Sie mehr über die Gleich­stel­lungs­arbeit an der Uni­versi­tät Osna­brück.

ZKfG

Finden Sie wei­tere Infor­ma­tio­nen zur Zen­tra­len Kom­mis­sion für Gleich­stel­lung (ZKfG).

Stipendien

Erhalten Sie einen Über­blick über wei­tere Mög­lich­kei­ten der fi­nan­ziel­len För­derung.

Glossar

Infor­mie­ren Sie sich über die vom Gleich­stel­lungs­büro ge­nutz­ten Begriff­lich­keiten.