Pool Frauenförderung
Mit dem Pool Frauenförderung unterstützt die Universität Osnabrück Vorhaben, die zur tatsächlichen Durchsetzung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern beitragen. Ziel ist es, die Unterrepräsentanz von Frauen abzubauen und vielversprechende Projekte im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung zu fördern.
Vor diesem Hintergrund sieht die Universität Osnabrück mit dem Pool Frauenförderung folgende Förderungen vor:
Gefördert werden Promotions- bzw. Habilitationsprojekte, die kurz vor dem Abschluss stehen und für die in dem beantragten Förderzeitraum keine andere Fördermöglichkeit besteht. Die Förderdauer beträgt maximal sechs Monate bei einer Fördersumme von 1.200 Euro im Monat. Promotionen oder Habilitationen mit einem erkennbaren Genderbezug können maximal zwölf Monate mit einer Fördersumme von 1.200 Euro im Monat gefördert werden. Stipendiatinnen können Kinderzulagen erhalten, wenn sie ein oder mehrere Kinder unter 14 Jahren in ihrem eigenen Haushalt betreuen. Die Höhe der Kinderzulage beträgt 150 Euro für ein Kind, 250 Euro für zwei und mehr Kinder.
Gefördert werden Postdoktorandinnen zur Förderung ihrer wissenschaftlichen Karriere in Forschung und Lehre. Die Förderung kann Sach- und Personalmittel umfassen, es werden jedoch keine Stipendien vergeben.
Antragsdokumente
Gefördert werden zum Beispiel Gastvorträge, Symposien oder Ringvorlesungen zu Genderthemen. In Betracht kommt auch eine Teilfinanzierung von Lehraufträgen zu Frauen- oder Geschlechterforschung oder eine Bezuschussung von Forschungsprojekten zu innovativen Themen in der Frauen- und Geschlechterforschung.
Gefördert werden Vorhaben und Projekte zur Gendersensibilisierung sowie Vorhaben, Projekte und Lehraufträge, die dazu beitragen, geschlechtliche Unterrepräsentanzen abzubauen. Projekte und Vorhaben erhalten in der Regel keine Vollfinanzierung, sondern lediglich einen (variablen) Zuschuss.
Bewerbungsfristen
Die Förderungen aus dem Pool Frauenförderung werden zweimal jährlich durch die Zentrale Kommission für Gleichstellung (ZKfG) vergeben.
Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Januar und der 15. Juli eines Jahres.
Vergaberichtlinie
Alle Informationen zu Möglichkeit, Dauer und Höhe von Förderungen sowie zu den Pflichten von Geförderten entnehmen Sie bitte der Vergaberichtlinie für den Pool Frauenförderung (PDF, 121 kB).
Ansprechpersonen
Jessica Bourdon (sie/ihr)

Tel.: +49 541 969-4487
gleichstellungsbuero@uos.de
Raum: 52/508
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück
Kurzvita: Jessica Bourdon
Dimitri Gerhardt (er/ihm)
Tel.: +49 541 969-4487
gleichstellungsbuero@uos.de
Raum: 52/508
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück
Laura Penning, M.A. (sie/ihr)
Tel.: +49 541 969-4047
annelaura.penning@uos.de
Raum: 52/510
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück
Kurzvita: Laura Penning