Praxisphase und Praxisblock GHR300

Informationsveranstaltung zu GHR 300 - Folien

Am Donnerstag, den 20. Juni 2024, fand eine Informationsveranstaltung zu GHR300 statt.

Diese Veranstaltung wendete sich vorrangig an diejenigen, die planen, im Wintersemester 2024/25 den Masterstudiengang „Lehramt an Grundschulen“ bzw. den Masterstudiengang „Lehramt an Haupt- und Realschulen“ an der Universität Osnabrück aufzunehmen.

Die dabei verwendeten Folien werden folgend zum Download angeboten:
 Vortragsfolien vom 20. Juni 2024 (PDF, 3.10 MB)

Ansprechpartnerin für diesbezügliche Nachfragen:

PD Dr. Petra Ludewig
Zentrum für Lehrkräftebildung
Raum 52/316
Tel.: +49 541/969-6338
Email:  petra.ludewig@uni-osnabrueck.de

Kurze Erläuterung zu "GHR 300"

Das Kürzel „GHR 300“ weist stolz darauf hin, dass das Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen – ebenso wie das Lehramt an Gymnasien und berufsbildenden Schulen – 300 LP umfasst, denn das war früher nicht so.

Allgemeine Informationen

Die Praxisphase besteht für jedes der beiden Unterrichtsfächer aus Seminaren für die Vorbereitung, die Begleitung und die Nachbereitung des Praxisblocks sowie dem Praxisblock selbst. Letzterer ist ein 18-wöchiges Schulpraktikum, das im 2. Schulhalbjahr stattfindet und dem Schulleben in seiner Gänze gewidmet ist. Je Unterrichtsfach werden die Studierenden von den Dozent*innen ihrer zugehörigen Seminare anlässlich mindestens zweier Unterrichtsversuche besucht und beraten.

Schematische Darstellung von Praxisphase mit Praxisblock

Der Grafik ist zu entnehmen, dass es in den Vorlesungszeiten der Wintersemestern Vorbereitungsveranstaltungen in den beiden studierten Fächern gibt, in der Vorlesungsfreien Zeit des Wintersemesters sowie der Vorlesungszeit des Sommersemesters dann der Praxisblock absolviert wird, während dessen in der Regel auch das Forschungsvorhaben des Projektbandes durchgeführt wird, und es anschließend bis in das folgende Wintersemester hinein Nachbereitungsveranstaltungen in beiden Fächern gibt.

Durchgang Praxisblock "GHR 300" im Frühjahr 2025 (17.2.-2.7.2025)

Erforderlichkeit des Nachweises eines Masernimpfschutzes!

Seit März 2020 gilt ein neues Masernschutzgesetz.
Dieses beinhaltet u.a., dass alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Schule, KiTa) betreut werden oder dort tätig sind, entweder einen ausreichenden Masernimpfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen.

Dies bedeutet, dass auch alle Studierenden, die ein Praktikum in einer Schule (oder KiTa) absolvieren, vor Antritt des Praktikums der Schulleitung einen ausreichenden Masernimpfschutz oder eine Immunität  gegen Masern nachweisen müssen.
Dies kann durch Vorlage eines Impfausweises mit entsprechender Eintragung oder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erfüllt werden.

 Formular für ärztliche Bescheinigung (PDF, 441 kB)

Anmeldung zur Praxisphase von "GHR 300"

Im Rahmen der Masterstudiengänge "Lehramt an Grundschulen" und "Lehramt an Haupt- und Realschulen" ist ein 18wöchiger Praxisblock in einer Schule vorgesehen, der im Semester zuvor vorbereitet und im Anschluss nachbereitet wird.

Da bereits zu Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2023/24 feststehen soll, welche Studierenden ein Team bilden, damit dies bei den Vorbereitungsseminaren berücksichtigt werden kann, ist eine Anmeldung bis zum 30.9.2024 erforderlich.

Die Anmeldung erfolgt online.

Vom 1.7. bis zum 30.9.2024 ist eine Anmeldung möglich, wobei es hinsichtlich der Vergabe der Praktikumsplätze keinen Unterschied macht, ob man sich am ersten oder letzten Tag des Anmeldezeitraums anmeldet.

Während des Anmeldezeitraums ist die Anmeldemaske bei Stud.IP in der Veranstaltung "Lehramtsbezogene Praktika" unter dem Karteireiter "Praktika" zu finden.

Um Überlegungen hinsichtlich der Schulwünsche zu unterstützen, werden an dieser Stelle Auflistungen der Schulen veröffentlicht:

 Für Studierende mit Ziel Master Lehramt an Grundschulen nach Ortsnamen sortierte Übersicht der bei der Anmeldung wünschbaren Schulen (Stand 13. Juni 2024) (PDF, 149 kB)

 Für Studierende mit Ziel Master Lehramt an Haupt- und Realschulen nach Ortsnamen sortierte Übersicht der bei der Anmeldung wünschbaren Schulen (Stand 13. Juni 2024) (PDF, 118 kB)

Für Studierende mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion stellen wir ergänzend die folgende Liste mit Schulen zur Verfügung, an denen voraussichtlich im Frühjahr 2025 eine Absolvierung des Praxisblocks mit diesem Unterrichtsfach umgesetzt werden kann, damit sie dieses bei der Angabe der Schulwünsche berücksichtigen können:

 Für Studierende mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion wünschbare Schulen (PDF, 68 kB)

Zusätzliche Information für Studierende anderer Universitäten, die zum WiSe 2024/25 an die Universität Osnabrück wechseln

Für den Fall, dass Sie - wie von Ihnen erhofft - eine Zulassung zum Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen oder Masterstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen der Universität Osnabrück erhalten, sich für unsere Universität entscheiden und innerhalb der vom Studierendensekretatriat mitgeteilten Frist einschreiben, bitten wir Sie, sobald als möglich wie folgt vorzugehen:

  • Mit den Immatrikulationsbescheinigungen  erhalten Sie eine Kennung ( Benutzername und Passwort ) für den Zugang zum Stud.IP der Universität Osnabrück.
  • Über den folgenden Link kommen Sie zu der Startseite:  Stud.IP. Mit der Ihnen zugegangenen Kennung können Sie sich einloggen.
  • Wenn Sie bei Stud-IP eingeloggt sind, suchen Sie bitte die Veranstaltung „Lehramtsbezogene Praktika“.
  • Klicken Sie nach Aufruf dieser Veranstaltung im Kasten rechts auf das Angebot „Tragen Sie sich hier für die Veranstaltung ein“.
  • Wenn Sie dann auf „direkt zur Veranstaltung gehen“ klicken, sehen Sie einen Karteireiter „Praktika“.
  • Dort findet sich die Anmeldemaske für den Praxisblock im Frühjahr 2024, die selbsterklärend ist.

Bitte unbedingt beachten:

Die Praktikumsdatenbank ist nur bis zum 30.09.2024 freigeschaltet!

Nach unseren terminlichen Absprachen mit dem Studierendensekretariat werden alle Zulassungsbescheide früh genug verschickt, damit Sie die Anmeldung bei StudIP und in der Praktikumsdatenbank noch vornehmen können.

FAQ zum Erweiterten Führungszeugnis

Häufig gestellte Fragen bezüglich des erweiterten Führungszeugnisses werden auf der folgend verlinkten Seite beantwortet:

 FAQ zum erweiterten Führungszeugnis

Formulare im Kontext des RdErl. d. MK v. 1.8.2014 ad 5.1.
(Vorgehen Durchgang Frühjahr 2024)


Gemäß  RdErl. d. MK v. 1.8.2014 ad 5.1. sind die Studierenden verpflichtet spätestens bei Antritt des Praxisblocks der Schulleitung Folgendes vorzulegen:

a) Verschwiegenheitserklärung

b) Bescheinigung über die Belehrung nach §35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

c) Erweitertes Führungszeugnis nach §30a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG)

Vom ZLB wurden zur Erleichterung der Erfüllung dieser Vorschrift, Formulare für die Verschwiegenheitserklärung und für die Belehrung nach §35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erstellt.

Es werden dementsprechend folgende Dateien zum Download angeboten:

 Formular Verschwiegenheitserklärung (PDF, 96 kB)

 Formular Belehrung nach §35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (PDF, 45 kB)

Alle Studierenden, die im Frühjahr 2025 den Praxisblock GHR300 absolvieren wollen, sind aufgefordert, sich diese Dateien herunter zu laden, auszudrucken, gründlich zu lesen, zu unterzeichnen und spätestens am 17.2.2025 der Schulleitung der Praktikumsschule auszuhändigen.

Individuell ausgestellte Bestätigungen zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wurden Ende 2024 ausgegeben, sodass alle Studierenden genügend Zeit hatten, dieses zu beantragen, um es ebenfalls spätestens am 17.2.2025 der Schulleitung zur Einsichtnahme vorlegen zu können.

Ansprechpersonen

Dr. phil. Judith Böddeker

Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB)

Neuer Graben 7 - 9
49076 Osnabrück

Raum: 52/314

 +49 541 969-4221
 judith.boeddeker@uni-osnabrueck.de