Finanzierung

Ein Auslandsstudium ist oft mit zusätzlichen bzw. höheren Kosten verbunden als an der Heimatuniversität, zum Beispiel durch Reisekosten oder höhere Unterkunfts- und/oder Lebenshaltungskosten in anderen Ländern. Es bieten sich jedoch zahlreiche Möglichkeiten, über Stipendien, Auslands-BAföG sowie über eigene Förderprogramme der Universität Osnabrück eine finanzielle Unterstützung ihres Auslandsaufenthaltes zu erhalten.

Finanzielle Vorteile bei Austauschprogrammen

Für Lebensunterhalt und Unterkunft muss je nach Gastland mit unterschiedlichen Kosten gerechnet werden. Die Studiengebühren werden für fast alle im Rahmen der jeweils vereinbarten Austauschquote vermittelten Studierenden erlassen. Darüber hinaus stellen einige Partneruniversitäten zusätzliche Plätze gegen Zahlung einer reduzierten Studiengebühr (sogenannte „Zahlplätze“) zur Verfügung. Studienplätze im Rahmen des Erasmus+ Programms sind grundsätzlich studiengebührenbefreit.

Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung bezieht sich immer auf die reinen Studiengebühren („tuition“). Es können zum Teil nicht unerhebliche Verwaltungsgebühren o. ä. zu entrichten sein, die aktuell den Homepages der Partnerhochschulen entnommen werden können. Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Reise, Visagebühren, Krankenversicherung und für den persönlichen Bedarf sind von den Studierenden selbst zu tragen.

Ein kleiner Doktorhut aus Pappe liegt auf 50 und 20 Euro Scheinen und daneben liegen ein paar einzelne Eurostücke.
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Studierende, die an einem Austauschprogramm teilnehmen, können sich zusätzlich für andere Stipendien sowie um eine Förderung durch Auslands-BAföG bewerben!

Stipendien und Förderungen

Das „ Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS)“ des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert. Es richtet sich an alle deutschen Studierenden und ausländische Studierende, die voll immatrikuliert sind, und soll die Durchführung kürzerer Auslandsaufenthalte ermöglichen. Dazu zählen sowohl Studien- und Praxisaufenthalte als auch Sprach- und Fachkurse.

Erhalten Sie durch  lebendige Reisereportagen einen besseren Eindruck davon wie und warum PROMOS das studieren weltweit ermöglicht.

Bewerbungstermine (jedes Jahr gültig)

30. November: Für Auslandsaufenthalte im ersten Halbjahr des Folgejahres

30. April: Für Auslandsaufenthalte im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres

Gefördert werden können:

  • Aufenthalte an Partneruniversitäten oder selbst organisierte Studienaufenthalte im Ausland von bis zu sechs Monaten
  • Kürzere Aufenthalte an ausländischen Hochschulen, beispielsweise zur Anfertigung einer Abschlussarbeit (ein bis sechs Monate)
  • Praktika im Ausland mit einer Dauer von einem bis zu sechs Monaten. Die  spezifischem Praktikumsprogramme des DAAD sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. 
  • Sprach- und Fachkurse an staatlichen und privaten Hochschulen sowie an etablierten Sprachinstituten im Ausland von Studierenden und Doktorand*innen (Sprachkurse: drei Wochen bis sechs Monate, mindestens 25 Wochenstunden, Fachkurse: bis sechs Wochen)

Nicht förderbar sind:

  • Studien- und Forschungsaufenthalte sowie Praktika von Doktorand*innen
  • Studienaufenthalte in der EU, Island, Liechtenstein, Kroatien, Norwegen und der Türkei (Erasmus-Raum). Ausnahme: ein weiterer Erasmus-Aufenthalt ist aufgrund einer vorhergehenden Erasmus-Förderung ausgeschlossen.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen werden lediglich in einfacher Ausführung benötigt.

  •  Online-Bewerbung (ein ausgedrucktes und unterschriebenes Exemplar erhält das International Office)
  •  Bewerbungsformular PROMOS (PDF, 270 kB)
  • Motivationsschreiben inkl. Begründung der Hochschulwahl bzw. Begründung der Praktikumswahl (formlos)
  • Lebenslauf (lückenlos, tabellarisch) 
  • Gutachten eine/-r Hochschullehrenden (formlos), nicht bei Sprachkursen im Rahmen von PROMOS. Das Gutachten ist von Gutachter*innen direkt per Hauspost oder Email an das International Office zu senden.
  • Sprachzeugnis* ( DAAD-Sprachzeugnis (PDF, 145 kB), TOEFL, IELTS, Duolingo), nicht bei Basis-Sprachkursen im Rahmen von PROMOS. Andere Sprachzeugnisse werden in der Regel nicht akzeptiert. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Auswahlkommission über die Zulässigkeit des eingereichten Sprachzeugnisses. 
  • Nachweis über bisherige Studienleistungen (Notenspiegel, Transcript of Records, Bachelor-Zeugnis, Vordiplom-/Zwischenprüfungszeugnis oder ähnliches) 
  • Zulassung der ausländischen Hochschule bzw. Zusage des ausländischen Praktikumsgebers. (kann ggf. nachgereicht werden)

 

* Im Promos-Programm sind folgende Studierende von der Vorlage eines Sprachzeugnisses befreit:

  1. Studierende des Studiengangs „Cognitive Science“ (nur wenn Englisch die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache während des Auslandsaufenthaltes ist)
  2. Studierende einer modernen Fremdsprache (nur wenn die studierte Sprache Unterrichts- bzw. Arbeitssprache während des Auslandsaufenthaltes ist).

Wichtige Hinweise

Für Praktika bei internationalen Organisationen, EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands, und den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten, den Goetheinstituten, dem Deutschen Archäologischen Institut sowie den Deutschen Schulen im Ausland ist weiterhin eine  Individual-Bewerbung beim DAAD möglich.

Für Praktika von Lehramtsstudierenden steht ein eigenes DAAD-Förderprogramm zur Verfügung (Lehramt.International).

Die PROMOS-Stipendien werden in einem gemeinsamen Bewerbungs- und Auswahlverfahren mit den Mobilitätszuschüssen der Universität Osnabrück vergeben. Dies bedeutet, dass automatisch alle Bewerbungen für beide Förderprogramme berücksichtigt werden, eine doppelte Bewerbung ist daher nicht erforderlich!

Ansprechpartnerin

Beate Teutloff

Foto Beate Teutloff
International Office

Neuer Graben 27
49074 Osnabrück

Raum: 19/E08
Sprechstunde: Telefon: Mo 14-15:30 Uhr, Di 10-12 Uhr | Online: Mi 14-15:30 Uhr, Do 10-12 Uhr. Persönliche Beratung nach Absprache.

 +49 541 969-4126
 beate.teutloff@uni-osnabrueck.de

Online-Sprechstunden

Hier gelangen Sie zur virtuellen Sprechstunde von  Beate Teutloff (Mi 14-15:30 Uhr, Do 10-12 Uhr).

Hinweis Online-Sprechstunde: Bitte warten Sie nach Betreten des Big Blue Button Raums bis Sie in die virtuelle Sprechstunde eingeladen werden. Die Freigabe zum Betreten des Raumes erfolgt in der Reihenfolge der Zutrittsanfragen. Bei den Online-Sprechstunden kann es zu Wartezeiten kommen.

Eine Beratung erfolgt ferner auch jederzeit per E-Mail.

Studierende, die einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+ Programms absolvieren, erhalten für Ihren Aufenthalt einen Erasmus-Zuschuss. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier unter  Austauschstudium mit Erasmus+.

Größter Stipendiengeber für Auslandsaufenthalte ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). In der  Stipendiendatenbank des DAAD können Sie nach geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten recherchieren. Im International Office ist außerdem eine Broschüre des DAAD erhältlich.

Ein weiterer wichtiger Stipendiengeber, speziell für die USA, ist die  Fulbright-Kommission. Sie vergibt Voll-, Teil- und Reisestipendien.

Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie z.B. bei  StipendiumPlus.

Bewerbung und Auswahlverfahren

Stipendien werden in der Regel leistungsabhängig vergeben. Die Bewerbungstermine liegen dabei oft mehr als ein Jahr vor Antritt des Auslandsaufenthaltes. Die Bewerbung erfolgt online über das DAAD-Portal.

Zum Auswahlverfahren des DAAD, der Fulbright-Kommission und anderer Förderorganisationen gehören Auswahlgespräche. Teilweise führen die Förderinstitutionen diese Interviews selbst durch. In einigen Programmen erfolgt lediglich eine Papierauswahl. Wenn Sie zu einem Auswahlinterview eingeladen werden, sollten Sie sich nicht nur auf Fragen zu Ihrem Fach vorbereiten, sondern auch zu politisch-historischen und kulturellen Gegebenheiten des Gastlandes und zum aktuellen Geschehen. Sie werden außerdem zu Ihrem Studienvorhaben im Ausland, dessen Vorbereitung und zu Ihren Beweggründen für die Stipendienbewerbung gefragt.

Chancen auf Auslands-BAföG haben auch Studierende, die bislang knapp an den Einkommensgrenzen gescheitert sind. Denn für eine Ausbildung im Ausland können höhere Kosten geltend gemacht werden.

Wichtig: Nicht das BAföG-Amt in Osnabrück ist zuständig, sondern es gibt verschiedene Landesämter für die Ausbildungsförderung im Ausland.

Voraussetzungen für die Gewährung von Auslands-BAföG sind unter anderem ein mindestens zweisemestriges Studium in Deutschland, Sprachkenntnisse und der Nachweis eines Studienplatzes im Ausland. Bewilligt wird in der Regel der deutsche Fördersatz, eine länderabhängige Auslandszulage (nur noch für Nicht-EU-Länder), eine Reisekostenpauschale, Kosten für Krankenversicherung (falls zutreffend) sowie Studiengebühren bis maximal 5.600 Euro.

Das Studium an einer Hochschule im Ausland wird in der Regel für ein Jahr gefördert und unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf die Förderhöchstdauer angerechnet.