Vorbereitung

Ein Auslandsaufenthalt erfordert grundsätzlich eine gute Vorbereitung. Daher sollten Sie ca. 1 bis 1,5 Jahre vor dem geplanten Start mit der Beschaffung aller notwendigen Informationen beginnen.

Zu folgenden Fragen sollten Sie sich bei einer Bewerbung Informationen verschaffen: 

  • Gibt es in meinem Studienfach konkrete Vereinbarungen?
  • Welche Länder und welche Universitäten sind daran beteiligt?
  • Wie sieht das Bildungs- bzw. Hochschulsystem des Ziellandes aus?
  • Habe ich bzw. wie verschaffe ich mir die nötigen Fremdsprachenkenntnisse?
  • Werden an meiner potenziellen Gastuniversität geeignete Kurse für mein Fachstudium angeboten?
  • Werden meine im Ausland erbrachten Studienleistungen hier anerkannt? Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollten Sie Ihr Studienvorhaben unbedingt mit dem für Sie zuständigen Prüfungsverantwortlichen abstimmen.
Eine junge Frau steht lächelnd in sommerlicher Kleidung mit Hut auf dem Kopf, Rucksack auf den Schultern und Handy in der Hand in einer Flughafenhalle. Im Hintergrund sind digitale Tafeln mit den Ablufinformationen zu sehen.
© Anastasia Nelen - Adobe Stock

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Sprache des Ziellandes spätestens bei Ihrer Abreise soweit beherrschen, dass Sie nach einer kurzen Eingewöhnungsphase den Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule folgen können. Welche Sprachnachweise zu erbringen sind, entnehmen Sie der Stipendienausschreibung bzw. den jeweiligen Bewerbungsunterlagen. Je nach Studienland genügen Sprachprüfungen, die Sie am  Sprachenzentrum der Universität Osnabrück abgelegen können. In einigen Ländern, z. B. den USA, Kanada, ggf. Australien und Neuseeland, werden jedoch standardisierte Sprachtests verlangt.

Der bekannteste Sprachtest ist der  TOEFL. Er ist zwei Jahre lang gültig und kann beliebig oft wiederholt werden. Melden Sie sich früh genug an! Testtermine sind manchmal ausgebucht und von der Anmeldung bis zur Zusendung des Testergebnisses kann einige Zeit vergehen.

Wer seine Sprachkenntnisse vor einem Auslandsaufenthalt verbessern oder auffrischen möchte, kann einen Kurs am  Sprachenzentrum der Universität Osnabrück, an der Volkshochschule Osnabrück oder an einer privaten Sprachschule besuchen.

Gute Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache (mindestens B1, bei einigen Partneruniversitäten B2 oder C1) sind unerlässlich. Bei einer Bewerbung um einen Austauschplatz an einer Partneruniversität außerhalb Europas ist das jeweilige Sprachniveau bei Bewerbung in der Regel durch ein DAAD-Sprachzeugnis bzw. einen TOEFL-Test (mindestens 80 Punkte; erforderlich bei Bewerbungen für die USA und Kanada, ggf. Australien; alternativ Duolingo mit mindestens 115 Punkten oder IELTS 6,5) nachzuweisen. Für nähere Informationen siehe  Bewerbung.

Vor und während eines Auslandsaufenthaltes empfehlen wir, dass Sie sich auf der  Website des Auswärtigen Amts oder der  Reise-App des Auswärtigen Amts regelmäßig über die aktuelle Sicherheitslage informieren. Deutsche Staatsbürger können sich zusätzlich in der  Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ eintragen lassen.

Bitte beachten Sie, dass das Auswärtige Amt regelmäßig Reisehinweise, Sicherheitshinweise und Reisewarnungen veröffentlicht.

Reisehinweise

Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinischen Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Sicherheitshinweise

Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisen und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Reisewarnungen

Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Eine Reisewarnung wird nur selten ausgesprochen. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.

Erste Informationen zu Einreisebestimmungen und Visa erhalten Sie beim  Auswärtigen Amt bzw. bei der Botschaft / konsularischen Vertretung Ihres Gastlandes. Das Visum müssen Sie selbst beantragen, die Mitarbeitenden des International Office unterstützen Sie jedoch gerne im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Die Studierenden sind verpflichtet, ihr Studierendenvisum ordnungsgemäß zu beantragen und nicht ohne gültiges Studierendenvisum in das jeweilige Land einzureisen.

In der Regel bietet die Gastuniversität Unterstützung in Bezug auf Wohnraum – normalerweise in Form von Plätzen in einem Studierendenwohnheim oder in Form von sonstiger Unterstützung (z.B. Vermittlung von Adressen und Ansprechpersonen) bei der Suche nach Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt. Auch im Ausland gibt es entsprechende Internetportale, die für die Zimmer- oder Wohnungssuche genutzt werden können. Falls Sie Ihr eigenes Zimmer während des Auslandsaufenthaltes zwischenvermieten möchten, kann das International Office ggf. an Incoming Studierende vermitteln.

An der Universität Osnabrück sollte für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes ein  Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Ist der Auslandsaufenthalt für ein volles Jahr geplant oder wird er nachträglich verlängert, muss die übliche Rückmeldung bzw. ein erneuter Antrag auf Beurlaubung an der Universität Osnabrück für das folgende Semester allerdings erfolgen.

Nähere Auskünfte erteilt das  Studierendensekretariat.

Studierende müssen während des Auslandssemesters einen umfangreichen Versicherungsschutz vorweisen. Die Universität Osnabrück stellt Studierenden während des Auslandssemester keinen Versicherungsschutz zur Verfügung.

Teilnehmende des Erasmus Programms verpflichten sich, für die Dauer Ihres Aufenthaltes für ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen. Im Rahmen des europäischen Sozialversicherungsabkommens sind Sie in der Regel im europäischen Ausland krankenversichert, jedoch empfiehlt sich hier ggf. der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung, da z. T. nicht alle Versicherungsfälle abgedeckt werden. Auch der (evtl. schon bestehende) Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sollte auf Gültigkeit im Ausland überprüft werden und ggf. entsprechend durch den Abschluss einer Zusatzversicherung gewährleistet werden. Teilnehmende des Erasmus Programms haben z.B. die Möglichkeit, die  DAAD Gruppenversicherung (Kranken-/Unfall-/Haftpflichtversicherungsschutz) auf eigene Kosten abzuschließen.

Bei einer Beurlaubung bleibt die Immatrikulation in Osnabrück bestehen; somit sind die Studierenden weithin in Deutschland krankenversichert. Allerdings wird eine deutsche Krankenversicherung in fast allen außereuropäischen Ländern nicht anerkannt, so dass eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden muss. Auskünfte über deutsche Anbieter erteilen die Krankenkassen; meistens bieten auch die ausländischen Partnerhochschulen ein – zum Teil verpflichtend abzuschließendes – studentisches Versicherungsprogramm an.

Ein Auslandsstudium ist oft mit zusätzlichen bzw. höheren Kosten verbunden als an der Heimatuniversität zum Beispiel durch Reisekosten oder höhere Unterkunfts- und/oder Lebenshaltungskosten in anderen Ländern.

Studierenden bieten sich über Stipendien oder das Auslands-BAföG eine Reihe von Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung ihres Auslandsaufenthaltes.

Weitere Informationen finden Sie unter  Finanzierung

Studierende, die einen Auslandsaufenthalt anstreben, sollten sich im Vorfeld zur Bewerbung rechtzeitig Gedanken über die Kurswahl and der Gasthochschule sowie ggf. die Anerkennung von Leistungen an Ihrem Fachbereich Gedanken machen. Um Enttäuschungen zu vermeiden sollten Sie Ihr Studienvorhaben unbedingt mit den Prüfungsverantwortlichen an Ihrem Fachbereich abstimmen und ggf. ein Learning Agreement vor Ihrer Abreise abschließen.

Das Learning Agreement ist ein Vertrag zwischen den Studierenden, der Heimat- und der Gasthochschule über die im Rahmen von ECTS zu besuchenden Veranstaltungen. Damit wird sichergestellt, dass die im Ausland besuchten Lehrveranstaltungen auf das Studium angerechnet werden können.

Nominierte Teilnehmende am Erasmus-Programm müssen nach einer erfolgreichen Bewerbung um einen Austauschplatz ein "Online Learning Agreement (OLA)" verpflichtend abschließen und vor Studienbeginn im International Office einreichen. Verwenden Sie dafür den  Leitfaden zur Erstellung des Online Learning Agreements (PDF, 1.44 MB). Bei Studienaufenthalten außerhalb des Erasmus+ Programms wird ebenfalls der Abschluss eines Learning Agreements dringend empfohlen, damit Planungssicherheit bezüglich der Anrechenbarkeit der im Ausland erbrachten Studienleistungen nach Rückkehr an die UOS besteht. An dieser Stelle finden Sie eine  Vorlage zum Learning Agreement (DOCX, 1.66 MB) (Auslandsstudium außerhalb vom Erasmus+ Programm).

Die Zuständigkeiten für die Anerkennung von Leistungen an Ihrem Fachbereich finden Sie in der folgenden Übersicht über die Unterschriftsberechtigten der Fachbereiche für die Lernvereinbarung.

Übersicht Unterschriftsberechtigte der Fachbereiche für Lernvereinbarung (inkl. Online Learning Agreement)

Fach Name Mail Raum Durchwahl
Geographie Prof. Dr. Kim Schumacher  kim.schumacher@uos.de 02/302 -4276
Geschichte Prof. Dr. Christoph Raß  christoph.rass@uos.de 03/222 -4912
Kunst Prof. Sigrun Jakubaschke-Ehlers  sigrun.jakubaschke-ehlers@uos.de 05/202 -4157
Sozialwissenschaften Mareike Tudor  insowiss@uos.de 15/108 -4381
Textiles Gestalten Prof. Dr. Bärbel Schmidt  baerbel.schmidt@uos.de 05/212 -4217
IMIS Mira Hazzaa
Sophie Hinger (EUMIGS)
 fachstudienberatung-imib@uos.de
 sophie.hinger@uos.de
03/122
02/307
-6040
-4352

 

Fach Name Mail Raum Durchwahl
Erziehungswissenschaft Nora Sophia Sperling  nora.sperling@uos.de    
Katholische Theologie Prof. Dr. Margit Eckholt  margit.eckholt@uos.de 17/102 -4216
Sachunterricht Prof. Dr. Eva Gläser  eglaeser@uos.de 52/205 -4122
Sportwissenschaft Sönke Kamp  sokamp@uos.de 24/C15 -6080
Institutsübergreifend
(in Vertretung)
Inka Tourgman  Inka.tourgman@uos.de 43/E12 -4459
Islamische Theologie Yilmaz Gümüs  yilmaz.guemues@uos.de 51/213 -6254
Musikwissenschaft UMD Dr. Claudia Kayser-Kadereit  ckayserk@uos.de 11/322 -4755
Evangelische Theologie Prof. Dr. Martin Jung  martin.jung@uos.de 11/113

-4216

 

Fach Name Mail Raum Durchwahl
 Biologie Dr. Luca Gentile  luca.gentile@uos.de   35/E43

-3502

Fach Name Mail Raum Durchwahl
Mathematik Prof. Dr. Stefan Kunis  stefan.kunis@uos.de 69/209 -2538
Informatik Prof. Dr. Markus Chimani  markus.chimani@uos.de 50/509 -2428
Systemwissenschaft Dr. Jörg Klasmeier  joerg.klasmeier@uos.de 66/E20 -2574
Physik Prof. Dr. Wolfgang Harneit  wolfgang.harneit@uos.de 32/193 -3411

 

Fach Name Mail Raum Durchwahl
Anglistik / Amerikanistik Dr. phil. Elisabeth Reichel  ifaa.abroad@uos.de 41/125 -4253
Germanistik Prof. Dr. phil. Olav Krämer  olav.kraemer@uos.de 41/221 -4672
Latinistik Roswitha Papenhausen  rpapenha@uos.de 41/E12 4231
Romanistik Prof. Dr. phil. Yves D‘hulst  ydhulst@uos.de 41/311 4724

Fach Name Mail Raum Durchwahl
Cognitive Science Prof. Dr. Sven Walter  ola-cognitivescience@uos.de 50/306 -3355
Psychologie Christopher Klanke
(nach vorheriger Absprache der Studierenden mit den betreffenden Professor*innen; Nachweise sind vorzulegen)
 cklanke@uos.de 15/109 -4414
Philosophie Charles Lowe  lowech@uos.de 69/104 -7106

Fach Name Mail Raum Durchwahl
Institutsübergreifend Elena Romanenchuk
Martina Schmitz-Barton
Sarah Bokel
 international.wiwi@uos.de 29/203
29/204
29/205
-2685
-2645
-2748

Fach Name Mail Raum Durchwahl
Institutsübergreifend Katharine Brennecke
Matthew LeMieux
 erasmus@uos.de 22/120 -6130