W1-Professur & Tenure Track Professur
Im Rahmen der Juniorprofessur oder Tenure Track Professur, im Nachfolgenden W1-Professur genannt, kommen häufig Fragen in Bezug auf die Evaluation, die Auswahl der Gutachter*innen oder auch mögliche Unterstützungsangebote auf. Um eine bestmögliche Transparenz zu schaffen, finden Sie hier eine Zusammenstellung wichtiger Informationen, die diese Phase Ihrer wissenschaftlichen Karriere betreffen.
Bei offenen Fragen oder Ergänzungsvorschlägen nehmen Sie gerne Kontakt zum Team der Organisationsentwicklung auf: organisationsentwicklung@uni-osnabrueck.de.
FAQ zur W1-Professur (‚Juniorprofessur‘) an der Universität Osnabrück
Die Universität Osnabrück ist Vorreiterin bei der Etablierung von W1-Professuren (‚Juniorprofessuren‘) in Deutschland und hat bereits im Jahr 2002 – unmittelbar nachdem die gesetzlichen Rahmenbedingungen realisiert worden sind – die ersten vier Bestellungen vollzogen. Nach fast zwei Jahrzehnten Erfahrung mit dieser neuen Stellenkategorie sowie mit Bewilligung einer Förderung von 8,5 Millionen Euro aus dem Tenure-Track-Programm von Bund und Ländern in 2019 für das Konzept „Tenure Track konsequent“ hat die Universität Osnabrück einen wegweisenden Grundsatzbeschluss gefasst, die W1-Professur mit Tenure Track als zentrales Instrument zur personellen und inhaltlichen Erneuerung strukturell dauerhaft zu implementieren. Hierfür werden alle planmäßig freiwerdenden W2-Professuren in einen zentralen Stellenpool überführt, aus dem W1-Professuren mit Tenure Track geschaffen werden. An der Universität Osnabrück steht die W1-Professur mit Tenure Track hierdurch im Mittelpunkt der akademischen Karriereentwicklung und beschreibt den Regelfall des Einstiegs in eine Lebenszeit-Professur. Die Universität Osnabrück unterstützt mit diesem Modell aktiv die strukturpolitischen Ziele des Tenure-Track-Programms, eine bessere Planbarkeit der wissenschaftlichen Karriere zu ermöglichen und zugleich strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Anteil von Wissenschaftlerinnen, die sich für eine professorale Karriere entscheiden, zu erhöhen.
Nein, nur aufgrund des angewendeten Finanzierungssystems kann fälschlicherweise der Eindruck entstehen, es handele sich um vorgezogene Besetzungen. Das Osnabrücker Tenure-Track-Modell soll neben der personellen vor allem die inhaltliche Weiterentwicklung der Universität forcieren. Mit Etablierung der einzelnen W1-Professuren werden neue thematische Impulse in den Fächern realisiert. Die W1-Professuren verfügen deshalb über Denominationen, die i.d.R. bislang nicht im Fach vorhanden waren (eine Ausnahme von der Verwendung von neuen Denomination ist dann möglich, wenn in der Fachkultur allgemeine Fachgebietsbezeichnungen für Denominationen verwendet werden; nichtsdestotrotz wird auch in diesen Fällen erwartet, dass mit der Etablierung der W1-Professur neue thematische Impulse zum Zwecke der Profilbildung realisiert werden). Die Realisierung der inhaltlichen Erneuerung durch die W1-Professur schließt zugleich jedoch nicht aus, dass eine W1-Professur – mit neuen thematischen Impulsen – in einem Fachgebiet geschaffen wird, in dem in naher Zukunft eine besetzte W2-Planstelle frei werden wird und zugleich der Erhalt des bisherigen Fachgebiets für das Curriculum bzw. das Spektrum der vorhandenen Teildisziplinen im Fach zwingend erforderlich ist.
Rechtliche Vorgaben der Landeshaushaltsordnung machen es erforderlich, bereits zum Zeitpunkt der Etablierung einer W1-Professur mit Tenure Track die im Stellenplan der Universität vorhandene W2-Planstelle zu benennen, die zur dauerhaften Anschlussfinanzierung der W1-Professur herangezogen wird. Aus dieser stellenplanerisch erforderlichen Korrelation darf jedoch nicht fälschlicherweise geschlossen werden, es handele sich um vorgezogene Berufungen im Sinne einer personellen Nachfolge auf eine bereits vorhandene Professur.
Das Osnabrücker Konzept „Tenure Track konsequent“ sieht vor, dass ein bis zu dreijähriger Überlapp zwischen der Etablierung einer W1-Professur und einer besetzten W2-Planstelle besteht, die mit Ausscheiden des bzw. der Stelleninhaber*in in den zentralen Stellenpool überführt wird. Auch daraus darf nicht fälschlicherweise geschlossen werden, es handele sich um vorgezogene Berufungen, denn dieser Überlapp dient dazu, durch die temporär erhöhte Lehrkapazität im Fach strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die W1-Professur in ihrer ersten Phase insbesondere im Bereich der Lehr- und Prüfungsaufgaben nicht überlastet wird.
W1-Professuren sind Teil der Hochschullehrergruppe, die „sich durch die selbständige Wahrnehmung der ihrer Hochschule obliegenden Aufgaben in Wissenschaft und Kunst, Forschung und Lehre sowie Weiterbildung und Dienstleistung für die Berufung zu Professorinnen oder Professoren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule […] qualifizieren.“ (§ 30 Abs. 1 NHG). Hinsichtlich des Titels heißt es im NHG: „Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren führen während der Dauer ihres Dienstverhältnisses den akademischen Titel ‚Professorin‘ oder ‚Professor‘.“ (§ 30 Abs. 6 NHG).
Die vom Gesetz vorgesehen Bezeichnung „Juniorprofessur“ (§ 30 NHG, §§ 47, 48 HRG) wird von der Universität Osnabrück in textlichen Darstellungen i.d.R. nur dann verwendet, wenn diese nicht die Funktion einer personenspezifischen Anrede hat, sondern verwendet wird, um die besonderen Rahmenbedingungen dieser Teilgruppe des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals zu adressieren. Die Universität Osnabrück bevorzugt die neutralere Bezeichnung „W1-Professur“ gegenüber dem Begriff „Juniorprofessur“.
Die Durchführung der Zwischenevaluation ist in der Berufungsordnung (PDF, 2.00 MB) (siehe § 27-28 der Berufungsordnung (BerO) geregelt; die Kernpunkte sind:
Der/die W1-Professor*in beantragt spätestens sechs Monate vor Ende der dreijährigen Dienstzeit mit Vorlage des Selbstberichtes (inkl. der Ergebnisse der Lehrevaluationen) gegenüber dem Dekanat die Verlängerung des Dienstverhältnisses. In der Praxis bedeutet dies, dass i.d.R. bereits zwei Jahre nach Stellenantritt mit der Abfassung des Selbstberichts begonnen werden wird.
Eine positive Zwischenevaluation wird in Berufungsverfahren der Universität Osnabrück als habilitationsäquivalente Leistungen anerkannt. Die Zwischenevaluation überprüft in diesem Sinne, ob der bzw. die W1-Professor*in die Qualifikation zur Berufung auf eine Professur erworben hat. Im Falle von W1-Professuren mit Tenure-Track ist zugleich die Funktion der Zwischenevaluation, zu überprüfen, ob der/die W1-Professor*in auf gutem Wege ist, die Tenure-Kriterien zum Zeitpunkt der abschließenden Tenure-Evaluation erfüllt zu haben.
Zur Abfassung und Strukturierung des Selbstberichts finden sich in Anlage 10 der Berufungsordnung verbindliche Vorgaben. Der Fachbereichsrat benennt anschließend zwei externe Gutachter*innen sowie eine/n interne/n Berichterstatter*in, die/der nach Eingang der Gutachten einen Bericht verfasst, der nach Beschluss im Fachbereichsrat auch dem/der W1-Professor*in zur Orientierung übergeben wird. Der Fachbereichsrat beschließt unter Einbeziehung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten auf Grundlage des Selbstberichts, der Lehrevaluationen, der Stellungnahme der Studiendekanin oder des Studiendekans und der externen Gutachten, ob dem Präsidium die Verlängerung des Dienstverhältnisses vorgeschlagen werden soll. Die abschließende Entscheidung über die Verlängerung des Dienstverhältnisses trifft das Präsidium.
Die Durchführung der Tenure-Evaluation ist in der Berufungsordnung (PDF, 2.00 MB) geregelt (siehe insbesondere § 22 sowie § 29-30 der Berufungsordnung). Entsprechend der Vorgaben des NHG handelt es sich dabei formal – anders als im Falle der Zwischenevaluation – um ein Berufungsverfahren, bei dem die als fachbereichsübergreifendes Gremium angesiedelte Tenure-Kommission der Universität Osnabrück im Vorfeld der Entscheidung des Fachbereichsrats eingebunden wird. Das Verfahren initiiert der/die W1-Professor*in spätestens neun Monate vor Ablauf des Dienstverhältnisses mit Vorlage des Selbstberichts (wiederum entsprechend der Anlage 10 der Berufungsordnung). Die Tenure-Kommission, die auf Antrag des Dekans/der Dekanin durch die Präsidentin beauftragt wird, besteht aus drei ständigen Mitgliedern der Hochschullehrergruppe der Universität sowie drei weiteren Mitgliedern, die fallspezifisch vom Fachbereichsrat im Einvernehmen mit dem Präsidium eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um zwei fachlich einschlägige externe Wissenschaftler*innen sowie ein Mitglied der Hochschullehrergruppe des jeweiligen Fachbereichs. Die Tenure-Kommission holt zwei externe Gutachten ein und spricht anschließend eine Empfehlung gegenüber dem Fachbereichsrat aus. Das Berufungsverfahren sieht daran anknüpfend Beschlussfassungen im Fachbereichsrat, dem Senat, der in der Regel durch den ständigen Senatsausschuss für Berufungen und Selbstverwaltung (ABS) Stellung nimmt, dem Präsidium sowie im Hochschulrat vor (Details in §§ 22, 18, 19 der Berufungsordnung).
Die Möglichkeit, gegenüber dem Selbstbericht aktualisierte Informationen, z.B. zur Annahme von eingereichten Publikationen, im laufenden Berufungsverfahren zu berücksichtigen, ist mit dem Dekanat im Einzelfall zu besprechen.
Erhält ein/eine W1-Professor*in nach erfolgreicher Zwischenevaluation einen externen Ruf auf eine unbefristete W2- oder W3-Universitätsprofessur, kann das abschließende Berufungsverfahren zeitlich vorgezogen werden und auf die Einbindung der Tenure-Kommission – und damit auf das Einholen externer Gutachten durch die Tenure-Kommission – verzichtet werden.
Die Tenure-Kriterien werden im Vorfeld der Ausschreibung einer W1-Professur vom Fachbereichsrat und Präsidium beschlossen. Für die Abfassung der Tenure-Kriterien gibt es in Anlage 9 der Berufungsordnung (PDF, 2.00 MB) eine Mustervorlage. Die Tenure-Kriterien werden unmittelbar nach Amtsantritt dem/der W1-Professor*in vom Dekanat zur Orientierung übergeben.
Funktion der Zwischenevaluation ist es, zu überprüfen, ob der/die W1-Professor*in auf gutem Wege ist, die Tenure-Kriterien zum Zeitpunkt der abschließenden Tenure-Evaluation erfüllt zu haben. Für die abschließende Tenure-Evaluation sollte sich der/die W1-Professor*in möglichst eng an der Erfüllung der einzelnen Tenure-Kriterien orientieren. Dabei sind jedoch Abweichungen, die im Selbstbericht ausführlich begründet werden sollten, möglich. Ausschlaggebend ist, ob das Gesamtbild der wissenschaftlichen Leistungen, das durch die Summe der Tenure-Kriterien gezeichnet wird, von dem/der W1-Professor*in erfüllt worden ist. Substantielle Abweichungen von den Tenure-Kriterien sollten jedoch möglichst frühzeitig mit dem/der Dekan*in besprochen werden.
Um eine unabhängige Begutachtung zu gewährleisten, haben W1-Professor*innen formal kein Recht, an der Auswahl der Gutachter*innen für die Zwischen- oder Tenure-Evaluation beteiligt zu werden. Die Gutachter*innen für die Zwischenevaluation werden vom Fachbereichsrat bestellt, die Gutachter*innen der Tenure-Evaluation werden von der Tenure-Kommission benannt.
Das Dekanat muss insbesondere mit Blick auf die Zwischenevaluation sicherstellen, dass keine sog. ‚Gefälligkeitsgutachten‘ eingeholt werden. Zugleich sollte in einem informellen Austausch zwischen Dekanat und W1-Professor*in sichergestellt werden, dass mit der Auswahl der Gutachter*innen neben formalen Befangenheiten (entsprechend § 9 der Berufungsordnung (PDF, 2.00 MB) der Uni Osnabrück) keine disziplinenübergreifenden Schulenkonflikte adressiert werden und von einem unabhängigen Votum ausgegangen werden kann.
Die Beteiligung an der Selbstverwaltung der Universität ist originärer Teil einer professoralen Tätigkeit; bei der Besetzung von W1-Professuren wird in der Regel auf ein entsprechend erwartetes Engagement im Ausschreibungstext hingewiesen und es ist in der Regel zugleich Teil der Tenure-Kriterien. Der erwartete zeitliche Umfang wird dabei in der Regel nicht spezifiziert, dieser ist somit Ergebnis einer umsichtigen Absprache zwischen Dekanat (ggf. Institutsleitung) und W1-Professor*in. Insbesondere die Übernahme von zeitaufwendigen Funktionsämtern (Studiendekanat, Prüfungsausschussvorsitzende*r) sollte i.d.R. nicht in der Phase der W1-Professur, also vor der Entfristung erfolgen. Grundsätzlich ist seitens des Dekanats bzw. der Institutsleitung sicherzustellen, dass durch die damit einhergehende zeitliche Belastung die Erfüllung der Tenure-Kriterien im Bereich Forschung sowie Studium und Lehre dauerhaft nicht substantiell beeinträchtigt wird.
Forschungsverbünde, insbesondere drittmittelfinanzierte Forschungsverbünde, spielen für die Profilbildung der Universität Osnabrück eine herausragende Rolle. Sofern das durch eine W1-Professur vertretende Fachgebiet in kohärenter und substantieller Weise zum Forschungsprogramm eines universitätsinternen Verbunds beitragen kann, besteht die Erwartung, dass eine Projektbeteiligung ernsthaft geprüft wird. Dabei implizieren Projektbeteiligungen jedoch nicht, dass die projektspezifischen Fragestellungen zugleich zum ausschließlichen neuen Mittelpunkt der Forschungsaktivitäten der W1-Professur gemacht werden. Die Erwartung, dass sich der/die W1-Professor*in in Profilschwerpunkte des Fachbereichs bzw. der Uni einbringt oder an bereits laufenden Drittmittelverbünden beteiligt, wird in der Regel bereits in den Ausschreibungstexten genannt und ist dadurch zugleich Gegenstand der Überprüfung im Rahmen der Zwischen- und Endevaluation.
Nach § 4 Abs. 1 Nds. Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) haben W1-Professuren gegenüber W2-/W3-Professuren ein substantiell reduziertes Lehrdeputat. Hieraus ergibt sich, dass W1-Professuren nicht die komplette Lehre von W2-Professuren übernehmen können.
Die Studiengänge, für die W1-Professor*innen Lehrveranstaltungen anzubieten haben, werden i.d.R. im Ausschreibungstext genannt. Diese Aufzählung muss nicht zwingend abschließend sein. Die Beteiligung an bereits bestehenden oder neu geplanten Studiengängen sollte darüber hinaus Gegenstand der Auswahlgespräche mit der Berufungskommission gewesen sein. Allgemein gilt: Die Modulverantwortlichkeiten für die Studiengänge ergeben sich aus der inhaltlichen Zuständigkeit für ein spezifisches Fachgebiet. Dies impliziert jedoch nicht, das eine W1-Professur alle Lehrveranstaltungen zu übernehmen hat, die dem Fachgebiet in der Vergangenheit zugeordnet waren. Anpassungen des Curriculums können (wie auch im Falle von W2/W3-Berufungen) erforderlich sein, insbesondere dann, wenn bereits bei der Personalauswahl erkennbar war, dass nicht erwartet werden kann, dass der/die künftige Stelleninhaber*in aufgrund ihrer/seiner Qualifikation und Arbeitsrichtung bislang angebotene thematische Schwerpunkte bedienen kann.
Zur Kompensation von kapazitären Defiziten, die durch das verringerte Deputat einer W1-Professur entstehen können, können von zentraler Seite auf Antrag des Dekanats befristet Kompensationsmittel bereitgestellt werden (hierzu ist mit dem ZBW Kontakt aufzunehmen).
Die Festlegung der thematischen Ausrichtung einer Professur (und somit auch von W1-Professuren) erfolgt im Vorfeld der jeweiligen Stellenausschreibung in Abstimmung zwischen Fach/Fachbereich, dem Präsidium sowie dem Wissenschaftsministerium. Die Denomination der Professur, die Beschreibung der Arbeitsschwerpunkte im Ausschreibungstext sowie die Tenure-Kriterien, die bereits im Vorfeld der Besetzung der W1-Professur festgelegt werden, sind für die Tenure-Entscheidung ausschlaggebend. Liegt die so festgelegte thematische Ausrichtung der W1-Professur nicht im Zentrum der Profilbildungsbestrebungen eines Fachs, kann dies nicht nachteilig im Tenure-Verfahren geltend gemacht werden. Anders verhält es sich jedoch, wenn die bzw. der Stelleninhaber*in in der Phase der W1-Professur primär Arbeitsschwerpunkte bedient, die randständig mit Blick auf die Denomination der Professur sowie randständig mit Blick auf die Aufgabenbeschreibung des Ausschreibungstextes sind. Hier wird im Tenure-Verfahren überprüft werden, ob der/die Stelleninhaber*in das Fachgebiet angemessen vertreten kann, das durch die Denomination der Professur beschrieben wird.
Die (für den jeweiligen Fachbereich) zuständige Personalsachbearbeitung im Dezernat 2 beantwortet Fragen zum formalen Ablauf. Es wird nachdrücklich empfohlen, im Vorfeld der persönlichen Entscheidungsfindung eine Beratung durch die zentrale Gleichstellungsbeauftragte in Anspruch zu nehmen, die u.a. die möglichen Auswirkungen von Teilzeit auf die persönliche Karriereentwicklung in den Blick nehmen wird. Der Familienservice im Gleichstellungsbüro steht für allgemeine Fragen zur Vereinbarkeit und zur Kinderbetreuung zur Verfügung.
Der/die Dekan*in soll zeitnah nach Stellenantritt des/der W1-Professor*in ein Orientierungsgespräch – als Teil des Onboardings im Fachbereich – mit dieser/diesem führen, bei dem auch die Tenure-Kriterien besprochen werden.
Als Kontaktpersonen für Beratungsanliegen stehen darüber hinaus die „Vertrauenspersonen für W1-Professuren“ zur Verfügung:
- Aus der Gruppe der W1-Professuren: Prof.in Dr. Sophie Ellsäßer, Prof. Dr. Martin Belz (Stellvertreter).
- Aus der Gruppe der W2/W3-Professuren: Prof.in Dr. Susanne Boshammer, Prof. Dr. Robert Gillenkirch, Prof. Dr. Heinz-Jürgen Steinhoff (im Ruhestand).
Im Präsidium steht als Ansprechpartnerin für W1-Professor: innen zur Verfügung: Prof.in Dr. Andrea Lenschow als Vizepräsidentin für Internationales, Diversität und wissenschaftliche Qualifikation.
Seitens der wissenschaftsunterstützenden Einheiten agieren als Ansprechpersonen, die für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung stehen und bei Bedarf externe Coachings vermitteln können (in alphabetischer Reihenfolge):
- Pia Freiermuth (Leiterin Organisationsentwicklung; Ansprechpartnerin für Fragen zum Thema Onboarding, Führung und bei Konflikten, Vermittlung von externen Coachings)
- Dr. Sabine Jösting (zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Leiterin des Gleichstellungsbüros; Ansprechpartnerin für Fragen zur Karriereentwicklung, der Vereinbarkeit von Karriere und Familie und bei Konflikten),
- Dr. Frank Krön (Leiter des Dezernats Hochschulentwicklungsplanung, Ansprechpartner für Fragen zur Karriereentwicklung sowie zur Ausstattungsplanung, Vermittlung von externen Coachings).
Für die Beratung zu Verdachtsfällen von wissenschaftlichem Fehlverhalten stehen die Mitglieder des Ombudsgremiums zur Verfügung:
- Prof.in Dr. Mary-Rose McGuire
- Prof.in Dr. Alexander De Juan
- Dr. Annette Hohenberger.