Gender-Consulting

Im Rahmen des Gender-Consultings werden Mitglieder der Universität zu vielfältigen Fragen in den Bereichen Geschlechtergerechtigkeit und Geschlechterforschung beraten. Dies beinhaltet zentrale wie dezentrale Gleichstellungsstrategien, die Umsetzung von Gleichstellungsstandards in Forschung und Lehre sowie individuelle Karriere- und Persönlichkeitsentwicklung.

Gleichstellungsinstrumente sind so individuell und vielseitig wie die Bedarfe der Fachbereiche und Institute, sodass Gleichstellungsmaßnahmen nur dann wirksam sein können, wenn sie auf die fachkulturspezifischen Gleichstellungssituationen angepasst sind. Karrieren von FLINTA* ( zum Glossar) sind somit wesentlich durch fachkulturspezifische Rahmenbedingungen geprägt, Naturwissenschaftler*innen sehen sich mit anderen strukturellen Gegebenheiten, Chancen und Barrieren konfrontiert als Geisteswissenschaftler*innen. Diese Unterschiede wirken in der Regel nicht nur zwischen den einzelnen Fächerkulturen, sondern zum Teil auch innerhalb der einzelnen Fachgebiete.

Die Gleichstellungsbeauftragte bietet den Fachbereichen daher folgende Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Beratung der Fachbereiche in Hinblick auf die Entwicklung von Gleichstellungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Umsetzung fachkulturspezifischer Gleichstellungsstrategien und Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Schaffung von fächerübergreifenden Synergien insbesondere im MINT-Bereich
  • Ausrichtung von Workshops und Tagungen, sowohl zur Professionalisierung in Gleichstellungsfragen wie z.B. Unconscious Bias, homosoziale Kooptation in Berufungsverfahren als auch zur konkreten Maßnahmenentwicklung

Das Unterstützungsangebot richtet sich unabhängig von der Statusgruppe an alle Mitglieder der Fachbereiche.

Die Förderung von Gleichstellung, Diversität und Chancengleichheit genießt nicht nur an der Universität einen hohen Stellenwert, auch Drittmittelgeber*innen messen diesen Themen eine immer größere Bedeutung zu. So hat beispielsweise die DFG in § 1 ihrer  Satzung die „Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wissenschaft“ verankert. Ziel vieler Drittmittelinstitutionen ist neben der Forschungsförderung auch ein geschlechterparitätisches Verhältnis im Wissenschaftssystem. Dies hat zur Folge, dass die Gleichstellungssituation der beantragenden Institution bei der Beurteilung von Drittmittelanträgen einen immer größeren Einfluss hat. Bereiche mit guten Gleichstellungskennzahlen und/oder guten Gleichstellungskonzepten und -maßnahmen haben somit häufig bessere Chancen.

Um die Gleichstellungsanforderungen der Drittmittelgeber*innen zu erfüllen, bietet die zentrale Gleichstellungsbeauftragte allen Mitgliedern der Universität Beratung bei der Formulierung des Drittmittelantrags an, die auf einer datenbasierten Grundlage (Gleichstellungscontrolling) Vorschläge für zielführende Gleichstellungsmaßnahmen beinhaltet. Darüber hinaus bietet die Gleichstellungsbeauftragte Unterstützung bei einer sich möglicherweise anschließenden Begehung an. Bitte wenden Sie sich dazu frühzeitig vor Antragsstellung an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.

Besonders beachtenswert ist, dass eine Drittmittelförderung bei einzelnen Drittmittelgeber*innen ein zusätzliches Budget für Gleichstellungsmaßnahmen ermöglicht. In diesen Fällen unterstützt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte die Antragsteller*innen bei der Identifizierung von Gleichstellungsbedarfen und der Entwicklung von spezifischen Gleichstellungsmaßnahmen zur sinnvollen Verwendung der bereitgestellten Gleichstellungsmittel.

Durch eigene  Drittmitteleinwerbungen im Rahmen des Professorinnen-Programms (I –IV) ist es gelungen, an der Universität Osnabrück ein Gender- und Diversitycontrolling aufzubauen. Ziel ist es u.a., Daten zum Selbstabruf bereitzustellen, die von Mitgliedern der Universität zur Beantragung von Drittmittelgeldern oder zur Konzeption zielgruppenspezifischer Gleichstellungsangebote benötigt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an das  Gleichstellungscontrolling.

Im Intranet finden Sie  alle weiteren Informationen zu Drittmittelanträgen.

Die Unterrepräsentanz von Frauen ist innerhalb der Universität auch in den universitären Gremien und auf wissenschaftlichen Führungspositionen sichtbar. Beispielhaft ist hier ein universitätsweiter Professorinnenanteil von knapp 30% zu nennen. Diesen Anteil hält die Universität bereits seit einigen Jahren und liegt selbst mit diesem Anteil über dem bundesweiten Durchschnitt. Darüber hinaus ist erst seit dem 01.10.2019 mit Prof.in Dr.in Susanne Menzel-Riedl die erste Frau an der Spitze der Universität.

Ein Grund für die Unterrepräsentanz ist neben den immer noch benachteiligenden Strukturen auch die damit häufig verbundene Mehrfachbelastung der Wissenschaftlerinnen. In Bereichen, in denen es ohnehin deutlich weniger Frauen gibt, müssen diese überproportional oft Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung übernehmen, um die z.T. vorhandenen gesetzlichen Vorgaben für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis z.B. in Berufungskommissionen sicher zu stellen. Die Arbeit in der universitären Selbstverwaltung verteilt sich also bei Frauen aufgrund der prozentualen Unterrepräsentanz auf weniger Personen, als es bei Männern der Fall ist. Hier zeigt sich, dass gesetzliche Regelungen zur Repräsentanz von Frauen in Gremien zwar einerseits gleichstellungspolitisch wichtig sind, aber andererseits zu einer Mehrfachbelastung von Wissenschaftlerinnen führen können.

Im Rahmen der qualitativen Berichte zu den forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG sowie in allen Antragstellungen im Professorinnen-Programm des Bundes und der Länder hat sich die Universität mit der Repräsentanz von Frauen in universitären Gremien befasst. Zwar haben sich die von der Universität getroffenen Maßnahmen zur Gewinnung von Frauen für Gremien und Führungspositionen in den vergangenen Jahren positiv ausgewirkt, jedoch besteht in einigen Gremien nach wie vor ein deutlicher Repräsentationsunterschied. Konkrete Zielvorgaben zur Repräsentanz von Wissenschaftlerinnen in den universitären Gremien entnehmen Sie bitte den jeweils  aktuellen gleichstellungspolitischen Papieren.

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte berät die Hochschulleitung, Gremien, Fachbereiche und interessierte FLINTA* zu den Möglichkeiten der Gremienbeteiligung und möglicher individueller Maßnahmen zur Übernahme einer Gremien- und Führungsposition.

FLINTA* aller Statusgruppen, die sich für die Wahl in den Senat oder andere Gremien aufstellen möchten, können sich an ihr  Dekanat oder das  Dezernat 4 wenden. Darüber hinaus hat das Dezernat 4  alle Informationen zur Wahl gebündelt zusammengefasst.

Durch ein Engagement in den universitären Gremien können FLINTA* ihren Einfluss entfalten und universitäre Strukturen mitgestalten sowie einen Kulturwandel vorantreiben.  Die Gleichstellungsbeauftragten bieten daher Beratung und Unterstützungsmöglichkeiten an. Wenden Sie sich für weitere Informationen gerne an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.

Neben den strukturellen Angeboten und Programmen des Gleichstellungsbüros bieten Dr.in Sabine Jösting und Annkatrin Kalas individuelle Karriereberatung für Wissenschaftler*innen in der Qualifizierungsphase und Professorinnen an. Dabei geht es darum, mit Ihnen den für Sie passenden Weg zu finden, an dessen Ende durchaus auch die Entscheidung gegen eine wissenschaftliche Karriere stehen kann.

Über die persönliche Beratung hinaus bietet die Universität an unterschiedlichen Stellen verschiedene Unterstützungs- sowie Mentoringprogramme an:

In Kooperation mit der Personal- und Organisationsentwicklung stellt die Gleichstellungsbeauftragte folgende Angebote bereit:

 Onboarding Programm für neuberufene Professorinnen

 Coaching- und Workshopprogramm EmpowHer für Professorinnen und weibliche Führungskräfte aus der Universitätsverwaltung

Die Gleichstellung der Geschlechter spielt in Forschung und Lehre eine immer größere Rolle und wird dort mehr und mehr als Querschnittsfaktor berücksichtigt. Die Mitarbeitenden im Gleichstellungsbüro sind für Fragen und Anmerkungen zu diesem Themenbereich ansprechbar und arbeiten aktiv an der Erweiterung ihres Angebots.

Die im VirtUOS – Zentrum für Digitale Lehre, Campus-Management und Hochschuldidaktik – verortete  Hochschuldidaktik bietet ein vielfältiges Programm rund um das Thema Lehre. In Kooperation mit der Hochschuldidaktik initiieren und konzipieren wir Veranstaltungen und Angebote zum Thema Gender in der Lehre, die als Querschnittsthemen in die etablierten Programme aufgenommen werden.

Neben dem VirtUOS ist die „ Forschungsstelle Geschlechterforschung“ der Ort, an dem Gender und Diversitythemen in Forschung und Lehre diskutiert und etabliert werden. Wenn Sie selbst Teil der Forschungsstelle Geschlechterforschung sein möchten, können Sie dies in Form einer Mitgliedschaft werden. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die Forschungsstelle.

Eine Übersicht über die Geschlechterverteilungen mit Blick auf eingeworbene Drittmittel erarbeitet das  Gleichstellungscontrolling.

Berichte der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte berichtet in unterschiedlichen Formaten über die Gleichstellungsarbeit an der Universität Osnabrück.

  • Das  Konzept für Parität (2023) (PDF, 5.21 MB) und das  Gleichstellungszukunftskonzept (2018) (PDF, 8.09 MB): In diesen Konzepten finden Sie datenbasierte Informationen zum aktuellen Stand der Universität aus gleichstellungspolitischer Sicht. Gleichzeitig gibt es einen Ausblick auf die Zukunft und die Gleichstellungsziele der Universität.
  •  Jubiläumsbuch (2018) (PDF, 2.30 MB): Das Jubiläumsbuch wurde anlässlich der 11-jährigen Amtszeit von Dr.in Sabine Jösting als zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität erstellt. Hier erhalten Sie sowohl von Dr.in Sabine Jösting selbst als auch von den Mitarbeiter*innen des Gleichstellungsbüros, Gleichstellungsakteur*innen der Universität und weiteren Wegbegleiter*innen Einblicke in die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und des Gleichstellungsbüros.

Externe Newsletter, Rankings & Datenquellen

  •  CEWS Gleichstellungsranking: Das CEWS veröffentlicht in einem zweijährigen Rhythmus auf Grundlage der Daten des statistischen Bundesamtes ein Ranking der deutschen Hochschulen unter Gleichstellungsaspekten.
  •  Deutscher Frauenrat: Der Deutsche Frauenrat ist ein Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen und die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland.
  •  GWK: Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz ist die Organisation, in der Bund und Länder die Priorität für Wissenschaft und Forschung gemeinsam Realität werden lassen. Im Rahmen der GWK verhandeln und beschließen sie gemeinsame Programme zur Wissenschaftsförderung. Mitglieder der GWK sind die Wissenschaftsministerinnen und -minister sowie die Finanzministerinnen und -minister von Bund und Ländern. Die GWK veröffentlicht regelmäßig Datenmaterial zu Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen.
  •  DFG: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft veröffentlicht jährlich zum Ende des ersten Quartals einen Berichte des Chancengleichheits-Monitorings.

Ansprechpersonen

Dr.in Sabine Jösting (sie/ihr)

Portraitfoto einer Frau mit Brille und hochgestecktem, blondem Haar
© Stephan Schute

Tel.: +49 541 969-4767
 sabine.joesting@uos.de

Raum: 52/507
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück

 Kurzvita: Sabine Jösting

Annkatrin Kalas, M.A. (sie/ihr)

Portraitfoto einer Frau mit Brille und hochgestecktem Haar
© Stephan Schute

Tel.: +49 541 969-4520
 annkatrin.kalas@uos.de

Raum: 52/505
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück

 

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