Gleichstellungsbeauftragte
Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wird an der Universität Osnabrück auf unterschiedlichen Ebenen ausgeübt. So gibt es neben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten eine Stellvertreterin auf zentraler Ebene und dezentrale Gleichstellungsbeauftragte in den Fachbereichen und Organisationseinheiten. Im Rahmen ihrer Amtsaufgaben unterstützen die Gleichstellungsbeauftragten die Universität dabei, auf die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit aller Geschlechter hinzuwirken und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen. Sie beteiligen sich insbesondere bei der Hochschulentwicklungsplanung, bei Struktur- und Personalentscheidungen, bei der Durchsetzung, Weiterentwicklung und Evaluierung von Förderrichtlinien und bei der Beratung von Hochschulangehörigen (§ 42 NHG).
Wohlwissend, dass die gesetzliche Grundlage für Gleichstellungsarbeit an niedersächsischen Hochschulen nach wie vor auf der Vorstellung einer binären Geschlechterordnung fußt (vgl. § 3 Absatz 3 NHG; Artikel 2, Absatz 3 GG; Dritter Teil NGG), inkludiert das Verständnis von Gleichstellung, für welches die Gleichstellungsbeauftragten der Universität Osnabrück einstehen, sowohl geschlechtliche Vielfalt als auch Intersektionalität. Zu den Gundsätzen der Gleichstellungsarbeit an der Universität Osnabrück
Dr.in Sabine Jösting ist seit 2008 zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität Osnabrück und gleichzeitig Leiterin des Gleichstellungsbüros, Vertreterin gleichstellungspolitischer Belange der Hochschulangehörigen, Vorsitzende des Rates der Gleichstellungsbeauftragten sowie zuständig für Wissenschaftsberichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit unter gleichstellungspolitischer Perspektive. Anders als die in ihren jeweiligen dezentralen Einheiten gewählten dezentralen Gleichstellungsbeauftragten ist die zentrale Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich in diesem Amt beschäftigt. Sie wird vom Senat gewählt und für eine Amtszeit von sechs Jahren bei erstmaliger Wahl und acht Jahren bei Wiederwahl bestellt. Sowohl in der Funktion als zentrale Gleichstellungsbeauftragte als auch als Leiterin des Gleichstellungsbüros wird Frau Jösting von Annkatrin Kalas vertreten.
Dr.in Sabine Jösting und ihre Stellvertreterin Annkatrin Kalas sind damit Ihre ersten Ansprechpartnerinnen für Fragen zum Thema Gleichstellung. Diese können dabei in unterschiedlichen Kontexten wie beispielsweise in Berufungskommissionen, Stellenbesetzungsverfahren, Drittmitteleinwerbungen, der Lehre, Karriereberatung oder weiteren Bereichen des universitären Alltags aufkommen. Auf unserer Homepage stellen wir Ihnen grundlegende Informationen für diese Bereiche zur Verfügung, Ihre Fragen können gerne auch im persönlichen Kontakt besprochen werden.
Auf dezentraler Ebene erfüllen dezentrale Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich den Gleichstellungsauftrag in ihren jeweiligen Fachbereichen und Organisationseinheiten. Darüber hinaus unterstützen die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und tragen mit ihrer Fachkompetenz in den einzelnen Fachbereichen wesentlich zu einer transparenten und wirkungsvollen Gleichstellungsarbeit bei. Zusammen mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten Dr.in Sabine Jösting bilden sie den Rat der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten.
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten werden durch die Gleichstellungsversammlungen der Fachbereiche und Institute, zu der alle Mitglieder des Fachbereichs eingeladen werden, vorgeschlagen. Anschließend entscheidet der Fachbereichsrat über diesen Vorschlag. Zur Wahl stellen können sich – unabhängig von der geschlechtlichen Identität – Dozierende, Mitarbeitende in Technik, Verwaltung und Wissenschaft sowie Studierende. Die Wahl erfolgt bei unbefristet Beschäftigten für die Dauer von zwei Jahren und bei befristet Beschäftigten und Studierenden für die Dauer von einem Jahr (§ 12 Abs. 5 S.6 GO). Die Amtszeit beginnt jeweils am 1. April und endet jeweils am 31. März eines Jahres.
Wenn Sie selbst Interesse haben, die Gleichstellungsarbeit der Universität Osnabrück mitzugestalten, wenden Sie sich entweder an das Gleichstellungsbüro oder an die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten Ihres Fachbereichs oder Instituts.
Zu den Kontaktdaten der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten
Grundlage für die Gleichstellungsarbeit ist Artikel 3, insbesondere Absatz 3, des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Für die Gleichstellungsarbeit an niedersächsischen Hochschulen gelten unter anderem folgende gesetzliche Grundlagen:
- das niedersächsische Hochschulgesetz: § 3 Abs. 3 NHG
- das niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz: dritter Teil
- das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Kontaktieren Sie uns
Dr.in Sabine Jösting (sie/ihr)

Tel.: +49 541 969-4767
sabine.joesting@uos.de
Raum: 52/507
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück
Kurzvita: Sabine Jösting
Annkatrin Kalas, M.A. (sie/ihr)

Tel.: +49 541 969-4520
annkatrin.kalas@uos.de
Raum: 52/505
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück