Weiße Puzzelstücke sind in Form eines Gehirns angerichtet. Auf einigen Puzzelstücken steht das Wort "Bias".

Gleichstellungsarbeit in Auswahlverfahren

Berufungsverfahren und Stellenbesetzungsverfahren an Universitäten stellen entscheidende Schaltstellen für die Förderung einer geschlechterparitätischen Repräsentanz in der akademischen Welt dar ( aktuelle Gleichstellungsdaten). In einer Zeit, in der Gleichstellung und Diversität zunehmend in den Fokus gesellschaftlicher und institutioneller Diskussionen rücken, sind diese Verfahren von zentraler Bedeutung, um strukturelle Ungleichheiten abzubauen und eine ausgewogene Vertretung aller Geschlechter in wissenschaftlichen Positionen zu gewährleisten. Durch die gezielte Gestaltung und Implementierung von Auswahlkriterien, die Vielfalt und Chancengleichheit fördern, können Universitäten nicht nur die Qualität ihrer Lehre und Forschung steigern, sondern auch ein inklusives Umfeld schaffen, das die Talente aller Geschlechter wertschätzt und nutzt. Die Art und Weise, wie Berufungen und Stellenbesetzungen durchgeführt werden, hat somit weitreichende Auswirkungen auf die akademische Kultur, die Sichtbarkeit von Frauen und anderen marginalisierten Gruppen in Führungspositionen und die Entwicklung einer gerechteren Wissenschaftslandschaft. In diesem Kontext ist es unerlässlich, die bestehenden Verfahren kritisch zu hinterfragen und innovative Ansätze zu entwickeln, die eine echte Gleichstellung in der Hochschulbildung ermöglichen.

Um u.a. die Einhaltung und Berücksichtigung gesetzlicher Gleichstellungsvorgaben, der internen Ordnungen und Regelungen sowie geschlechtergerechter, transparenter und fairer Auswahlverfahren zu gewährleisten, ist die zentrale Gleichstellungsbeauftragte beratendes Mitglied in allen Berufungs- und Auswahlkommissionen, ausgestattet mit spezifischen Rechten, u.a. einem Vetorecht.

Auf dieser Seite möchten wir interessierten Personen einen Einblick in die Gleichstellungsarbeit in Berufungskommissionen und anderen Personalauswahlverfahren geben.

Fragen zu Berufungsverfahren oder Stellenbesetzung?

Berufungsverfahren

Bitte wenden Sie sich ausschließlich an  bk-gleichstellungsbeauftragte@uni-osnabrueck.de.
Nur auf diesem Wege kann eine zeitnahe und fristgerechte Bearbeitung erfolgen.


Stellenbesetzungsverfahren

Bitte wenden Sie sich ausschließlich an  stellen-gleichstellungsbeauftragte@uni-osnabrueck.de.

Die Verpflichtung,  die Gleichstellungsbeauftragte umfassend in allen Verfahren zu beteiligen, ist gesetzlich festgelegt und somit elementarer Bestandteil eines jeden Berufungsverfahrens. Aus diesem Grund ist die Gleichstellungs­beauftragte zwingend von Beginn an – also ab der Formulierung des Freigabeantrags – in ein geplantes Verfahren einzubeziehen.

Die Zuständigkeit für die Begleitung der Berufungsverfahren liegt an der Universität Osnabrück bei der zentralen Gleichstellungsbeauftragten. Diese kann sich bei Bedarf sowohl von ihrer zentralen Stellvertreterin als auch von den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche vertreten lassen. Eine Vertretung ist dabei, anders als bei den übrigen Mitgliedern der Berufungskommissionen, entweder für das gesamte Verfahren oder für einzelne Sitzungen der Berufungskommission möglich.

Details zum ­Verfahren

Der Ablauf von Berufungsverfahren an der Universität Osnabrück ist in der Verfahrensordnung zur Besetzung von Professuren und Juniorprofessuren in den Fachbereichen (BerO) festgeschrieben.

 Berufungsordnung (BerO)

Wie bei Berufungsverfahren ist die Gleichstellungsbeauftragte bei Stellenbesetzungs­verfahren von Beginn an einzubeziehen, also ab der Freigabe der Stelle. Sie ist wie ein Kommissionsmitgleid in das gesamte Verfahren einzubeziehen. Anders als bei den Berufungsverfahren liegt die Verantwortung für Stellenbesetzungs­verfahren hauptsächlich bei den dezentralen Amtsinhaber*innen.

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte kann zu jeder Zeit die bei den dezentralen Kolleg*innen liegenden Verfahren an sich ziehen bzw. können die Kolleg*innen die Verfahren jederzeit an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte abgeben.

Die aktive Rekrutierung umfasst die gezielte Recherche und eine sich anschließende persönliche Kontaktaufnahme zu potentiellen, erwartbar qualifizierten Kandidat*innen für eine ausgeschriebene Professur.

Immer noch scheiden FLINTA* ( zum Glossar) nach ihrer Promotion aufgrund struktureller Benachteiligungen überproportional häufig aus dem Wissenschafts­system aus. Damit verringert sich die Gruppe der potentiell berufbaren Wissenschaftler*innen deutlich. Mit den Active Recruiting Maßnahmen soll diesem Phänomenen gezielt entgegengewirkt und die Verantwortlichen motiviert werden, sich nach aussichtsreichen Bewerber*innen umzuschauen und diese gezielt anzusprechen und zu einer Bewerbung zu motivieren.

Materialsammlung

Mitglieder von Berufungskommissionen finden im Intranet  die „Checkliste zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrags und Dokumentation von Active Recruiting Aktivitäten in Berufungsverfahren“ sowie weitere Hinweise und Vorlagen zum Active Recruiting. Grundsätzlich sind die Materialien auch auf andere Stellenbesetzungsverfahren übertragbar.

 Materialien zum Active Recruiting

Das Ziel eines jeden Berufungs- und Personalauswahlverfahrens ist die Gewinnung der für die jeweilige Position am besten qualifizierten und geeigneten Person. In diesen Personalauswahlprozessen unterliegen wir dabei grundsätzlich unbewussten Annahmen und Vorurteilen, einem sogenannten unconscious bias, der uns leitet. Zudem ist das Phänomen der sogenannten homosozialen Kooptation wirksam. Gemeint ist damit die Neigung der Entscheider*innen, bei Auswahlprozessen Angehörige der eigenen sozialen Gruppe zu bevorzugen. Die Geschlechtszugehörigkeit ist dabei eine dominante Auswahlkategorie.

Diese Faktoren führen dazu, dass Leistungen aber auch das Verhalten und Auftreten von Bewerber*innen unterschiedlich bewertet werden. Ein selbstbewusstes und energisches Auftreten ist z.B. bei einem Bewerber eher mit Assoziationen von Durchsetzungsstärke, Souveränität und Tatkraft verbunden, bei einer Bewerberin hingegen mit Arroganz, Überheblichkeit und mangelnder Teamfähigkeit. Ein und dasselbe Verhalten wird je nach Geschlecht, aber z.B. auch Alter oder ethnischer Zugehörigkeit, anders bewertet, wobei diese Wertung häufig gängigen Geschlechterstereotypisierung folgen. Auf der Basis stereotyper Geschlechter­zuschreibungen können auch wissenschaftliche Leistungen und Gepflogenheiten unterschiedlich bewertet werden, wie z.B. die Publikationsstrategie, häufige oder eben keine Wechsel der Universitäten oder Forschungseinrichtungen, Auslandaufenthalte etc..

Diese Effekte des unconscious bias führen zu Verzerrungen im Bewerbungsfeld, die häufig Wissenschaftlerinnen und andere unterrepräsentierte Personengruppen benachteiligen. Die meisten Menschen bewerten die Leistungen von Wissenschaftler*innen nicht vorsätzlich unterschiedlich oder nehmen sich vor, diskriminierend vorzugehen, vielmehr fallen wir alle unseren eigenen unbewussten Vorannahmen und Vorurteilen zum Opfer.

Materialsammlung

Mitglieder von Berufungskommissionen finden im Intranet eine Materialsammlung mit weiteren Informationen und Fortbildungsmaterialien zum Thema unconscious bias.

Implicit Association Test

Testen Sie Ihre eigenen Vorannahmen und Vorurteile.

Workshops & Trainings

Zur Erhöhung des professionellen Umgangs von Führungskräften mit den Effekten des unconscious bias organisiert das Gleichstellungsbüro Workshops und Trainings in diesem Themenbereich. Gehen Sie auch gerne auf die Gleichstellungsbeauftragte zu, wenn Sie weitere Bedarfe wahrnehmen.

Ansprechpersonen

Dr.in Sabine Jösting (sie/ihr)

Portraitfoto einer Frau mit Brille und hochgestecktem, blondem Haar
© Stephan Schute

Tel.: +49 541 969-4767
 sabine.joesting@uos.de

Raum: 52/507
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück

 Kurzvita: Sabine Jösting

Annkatrin Kalas, M.A. (sie/ihr)

Portraitfoto einer Frau mit Brille und hochgestecktem Haar
© Stephan Schute

Tel.: +49 541 969-4520
 annkatrin.kalas@uos.de

Raum: 52/505
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück

 

Verwandte Inhalte

Gleichstellung

Erfahren Sie mehr über die Gleich­stel­lungs­arbeit an der Uni­versi­tät Osna­brück.

Beauftragte

Erhalten Sie Infor­ma­tionen zu Amt und Aufgaben der Gleich­stel­lungs­be­auftragten.

Gender-Consulting

Nehmen Sie die Be­ra­tung der Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten in An­spruch.

Controlling

Sehen Sie ak­tu­elle Gleich­stel­lungs­daten für die Uni­versi­tät Osna­brück ein.