Gleichstellungsarbeit in Auswahlverfahren
Berufungsverfahren und Stellenbesetzungsverfahren an Universitäten stellen entscheidende Schaltstellen für die Förderung einer geschlechterparitätischen Repräsentanz in der akademischen Welt dar ( aktuelle Gleichstellungsdaten). In einer Zeit, in der Gleichstellung und Diversität zunehmend in den Fokus gesellschaftlicher und institutioneller Diskussionen rücken, sind diese Verfahren von zentraler Bedeutung, um strukturelle Ungleichheiten abzubauen und eine ausgewogene Vertretung aller Geschlechter in wissenschaftlichen Positionen zu gewährleisten. Durch die gezielte Gestaltung und Implementierung von Auswahlkriterien, die Vielfalt und Chancengleichheit fördern, können Universitäten nicht nur die Qualität ihrer Lehre und Forschung steigern, sondern auch ein inklusives Umfeld schaffen, das die Talente aller Geschlechter wertschätzt und nutzt. Die Art und Weise, wie Berufungen und Stellenbesetzungen durchgeführt werden, hat somit weitreichende Auswirkungen auf die akademische Kultur, die Sichtbarkeit von Frauen und anderen marginalisierten Gruppen in Führungspositionen und die Entwicklung einer gerechteren Wissenschaftslandschaft. In diesem Kontext ist es unerlässlich, die bestehenden Verfahren kritisch zu hinterfragen und innovative Ansätze zu entwickeln, die eine echte Gleichstellung in der Hochschulbildung ermöglichen.
Um u.a. die Einhaltung und Berücksichtigung gesetzlicher Gleichstellungsvorgaben, der internen Ordnungen und Regelungen sowie geschlechtergerechter, transparenter und fairer Auswahlverfahren zu gewährleisten, ist die zentrale Gleichstellungsbeauftragte beratendes Mitglied in allen Berufungs- und Auswahlkommissionen, ausgestattet mit spezifischen Rechten, u.a. einem Vetorecht.
Auf dieser Seite möchten wir interessierten Personen einen Einblick in die Gleichstellungsarbeit in Berufungskommissionen und anderen Personalauswahlverfahren geben.
Fragen zu Berufungsverfahren oder Stellenbesetzung?
Die Verpflichtung, die Gleichstellungsbeauftragte umfassend in allen Verfahren zu beteiligen, ist gesetzlich festgelegt und somit elementarer Bestandteil eines jeden Berufungsverfahrens. Aus diesem Grund ist die Gleichstellungsbeauftragte zwingend von Beginn an – also ab der Formulierung des Freigabeantrags – in ein geplantes Verfahren einzubeziehen.
Die Zuständigkeit für die Begleitung der Berufungsverfahren liegt an der Universität Osnabrück bei der zentralen Gleichstellungsbeauftragten. Diese kann sich bei Bedarf sowohl von ihrer zentralen Stellvertreterin als auch von den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche vertreten lassen. Eine Vertretung ist dabei, anders als bei den übrigen Mitgliedern der Berufungskommissionen, entweder für das gesamte Verfahren oder für einzelne Sitzungen der Berufungskommission möglich.
Wie bei Berufungsverfahren ist die Gleichstellungsbeauftragte bei Stellenbesetzungsverfahren von Beginn an einzubeziehen, also ab der Freigabe der Stelle. Sie ist wie ein Kommissionsmitgleid in das gesamte Verfahren einzubeziehen. Anders als bei den Berufungsverfahren liegt die Verantwortung für Stellenbesetzungsverfahren hauptsächlich bei den dezentralen Amtsinhaber*innen.
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte kann zu jeder Zeit die bei den dezentralen Kolleg*innen liegenden Verfahren an sich ziehen bzw. können die Kolleg*innen die Verfahren jederzeit an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte abgeben.
Die aktive Rekrutierung umfasst die gezielte Recherche und eine sich anschließende persönliche Kontaktaufnahme zu potentiellen, erwartbar qualifizierten Kandidat*innen für eine ausgeschriebene Professur.
Immer noch scheiden FLINTA* ( zum Glossar) nach ihrer Promotion aufgrund struktureller Benachteiligungen überproportional häufig aus dem Wissenschaftssystem aus. Damit verringert sich die Gruppe der potentiell berufbaren Wissenschaftler*innen deutlich. Mit den Active Recruiting Maßnahmen soll diesem Phänomenen gezielt entgegengewirkt und die Verantwortlichen motiviert werden, sich nach aussichtsreichen Bewerber*innen umzuschauen und diese gezielt anzusprechen und zu einer Bewerbung zu motivieren.
Das Ziel eines jeden Berufungs- und Personalauswahlverfahrens ist die Gewinnung der für die jeweilige Position am besten qualifizierten und geeigneten Person. In diesen Personalauswahlprozessen unterliegen wir dabei grundsätzlich unbewussten Annahmen und Vorurteilen, einem sogenannten unconscious bias, der uns leitet. Zudem ist das Phänomen der sogenannten homosozialen Kooptation wirksam. Gemeint ist damit die Neigung der Entscheider*innen, bei Auswahlprozessen Angehörige der eigenen sozialen Gruppe zu bevorzugen. Die Geschlechtszugehörigkeit ist dabei eine dominante Auswahlkategorie.
Diese Faktoren führen dazu, dass Leistungen aber auch das Verhalten und Auftreten von Bewerber*innen unterschiedlich bewertet werden. Ein selbstbewusstes und energisches Auftreten ist z.B. bei einem Bewerber eher mit Assoziationen von Durchsetzungsstärke, Souveränität und Tatkraft verbunden, bei einer Bewerberin hingegen mit Arroganz, Überheblichkeit und mangelnder Teamfähigkeit. Ein und dasselbe Verhalten wird je nach Geschlecht, aber z.B. auch Alter oder ethnischer Zugehörigkeit, anders bewertet, wobei diese Wertung häufig gängigen Geschlechterstereotypisierung folgen. Auf der Basis stereotyper Geschlechterzuschreibungen können auch wissenschaftliche Leistungen und Gepflogenheiten unterschiedlich bewertet werden, wie z.B. die Publikationsstrategie, häufige oder eben keine Wechsel der Universitäten oder Forschungseinrichtungen, Auslandaufenthalte etc..
Diese Effekte des unconscious bias führen zu Verzerrungen im Bewerbungsfeld, die häufig Wissenschaftlerinnen und andere unterrepräsentierte Personengruppen benachteiligen. Die meisten Menschen bewerten die Leistungen von Wissenschaftler*innen nicht vorsätzlich unterschiedlich oder nehmen sich vor, diskriminierend vorzugehen, vielmehr fallen wir alle unseren eigenen unbewussten Vorannahmen und Vorurteilen zum Opfer.
Ansprechpersonen
Dr.in Sabine Jösting (sie/ihr)

Tel.: +49 541 969-4767
sabine.joesting@uos.de
Raum: 52/507
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück
Kurzvita: Sabine Jösting
Annkatrin Kalas, M.A. (sie/ihr)

Tel.: +49 541 969-4520
annkatrin.kalas@uos.de
Raum: 52/505
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück