Lehramt an berufsbildenden Schulen

Sie möchten Lehrerin oder Lehrer an einer berufsbildenden Schule werden? Dann studieren Sie an unserer Universität eine Kombination aus Bachelor- und Masterstudium!

Der erste Baustein Ihrer akademischen Laufbahn ist der Studiengang Bachelor Berufliche Bildung (BB). Anschließend können Sie sich für den Studiengang Master Lehramt an berufsbildenden Schulen bewerben. Dessen erfolgreicher Abschluss eröffnet Ihnen schließlich den Weg ins Lehramtsreferendariat: Während dieser letzten Phase Ihrer Ausbildung arbeiten Sie im "Vorbereitungsdienst für das Lehramt" an einer Schule und qualifizieren sich für den Beruf als Lehrkraft.

Falls Sie schon einen Hochschulabschluss haben, können Sie an der Universität Osnabrück möglicherweise direkt in den Masterstudiengang  Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor einsteigen. Dieser wird für die Fächer Elektrotechnik, Metalltechnik, Pflegewissenschaft und Sozialpädagogik angeboten.

Die Bewertung erbrachter Studienleistungen erfolgt nach dem Leistungspunktesystem ECTS (European Credit Transfer System). Dieses gilt auch in vielen anderen Ländern und erleichtert das gegenseitige Anerkennen von Studienleistungen.

Sie haben Fragen?

Wer bezüglich Ihres Anliegens zu kontaktieren ist, können Sie einfach auf der Seite des Zentrums für Lehrkräftebildung unter  Ansprechpersonen nach Themengebieten herausfinden.

HIT 2024

Die Folien des Vortrages "Lehrer/in werden in Osnabrück: Lehramt an berufsbildenden Schulen" (Osnabrücker Hochschulinformationstag 2024) können an dieser Stelle zum Nachlesen heruntergeladen werden:  Vortragsfolien (PDF, 1.01 MB)

Bachelor Berufliche Bildung (BB)

In der Bachelor-Phase studieren Sie eine berufliche Fachrichtung und ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach. Ergänzt werden diese Inhalte durch Lehrveranstaltungen der  Berufs- und Wirtschaftspädagogik und  Allgemeine Schulpraktische Studien (A-LbS) inkl. eines 5-wöchigen Schulpraktikums. Ihre Bachelorarbeit können Sie zu einem Thema der beruflichen Fachrichtung oder der Berufs- und Wirtschaftspädagogik in Kooperation mit der beruflichen Fachrichtung verfassen. Während Ihres Bachelor-Studiums sammeln Sie 180 Leistungspunkte.

Sem. Bausteine des Studiums
1

Berufliche Fachrichtung - 95 LP

inkl. Didaktik der beruflichen Fachrichtung

Allgemeinbildendes Unterrichtsfach - 42 LP

inkl. Fachdidaktik

Berufs- und Wirtschaftspädagogik
- 21 LP

 
2  
3 A-LbS - 10 LP
4
5  
6 Bachelorarbeit - 12 LP  

Master Lehramt an berufsbildenden Schulen (Master of Education)

Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Bachelorstudiums können Sie das Masterstudium anschließen, für das allerdings eine erneute Bewerbung erforderlich ist. Der Masterabschluss ist Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat und damit eine berufliche Laufbahn im Schuldienst.

Die Studieninhalte in der Master-Phase umfassen Ihre berufliche Fachrichtung, ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach und die  Berufs- und Wirtschaftspädagogik. Hinzu kommen   Spezielle Schulpraktische Studien (S-LbS) und  Fachpraktika (FP-LbS) inkl. eines fünfwöchigen Schulpraktikums.

Die Masterarbeit können Sie zu einem Thema der beruflichen Fachrichtung, des allgemeinbildenden Unterrichtsfachs oder der Berufs- und Wirtschaftspädagogik schreiben. Insgesamt sammeln Sie im Masterstudium 120 Leistungspunkte.

Sem. Bausteine des Studiums
1

Berufliche Fachrichtung - 30 LP

inkl. Didaktik der beruflichen Fachrichtung

Allgemeinbildendes Unterrichtsfach - 30 LP

inkl. Fachdidaktik

Berufs- und Wirtschaftspädagogik
- 27 LP
S-LbS und FP-LbS - 10 LP
2
3  
4 Masterarbeit - 20 LP & Kolloquium - 3 LP  

Fächerkombinationen

Im Rahmen des Lehramtsstudiums müssen Sie eine berufliche Fachrichtung und ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach studieren. Für einige Fächer gelten besondere Zugangsvoraussetzungen. Mit Ausnahme des Fachs Biologie lassen sich alle Fächer mit allen Fachrichtungen kombinieren:

Berufliche Fachrichtungen

 Elektrotechnik in Kooperation mit der Hochschule Osnabrück

 Fahrzeugtechnik in Kooperation mit der Hochschule Osnabrück

 Gesundheitswissenschaften

 Informationstechnik in Kooperation mit der Hochschule Osnabrück

 Kosmetologie

 Metalltechnik in Kooperation mit der Hochschule Osnabrück

 Ökotrophologie in Kooperation mit der Hochschule Osnabrück

 Pflegewissenschaft

 Sozialpädagogik

Wirtschaftswissenschaften (voraussichtlich ab WiSe 2025/26)

Allgemeinbildende Unterrichtsfächer

 Biologie ist nur kombinierbar mit Gesundheitswissenschaften, Kosmetologie und Pflegewissenschaft!

 Chemie

 Deutsch

 Englisch

 Evangelische Religion

 Informatik

 Islamische Religion

 Katholische Religion

 Mathematik

 Physik

 Spanisch

 Sport

Berufspraktische Tätigkeiten

Die Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen schreibt vor, dass für das Lehramt an berufsbildenden Schulen  berufspraktische Tätigkeiten nachgewiesen werden müssen.

Im Falle der beruflichen Fachrichtung Pflegewissenschaft müssen Sie eine einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Für die beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Gesundheitswissenschaften, Kosmetologie, Metalltechnik, Ökotrophologie, Sozialpädagogik sowie Wirtschaftswissenschaften können Sie den Nachweis ebenfalls durch erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildungen erbringen, alternativ sind hier aber auch berufspraktische Tätigkeiten in geeigneten Berufsfeldern im Umfang von 52 Wochen ausreichend.

Ordnungen und Modulbeschreibungen

Per Klick auf Ihr Fach finden Sie die Zugangs-, Zulassungs- und Prüfungsordnungen sowie Modulbeschreibungen, die für Ihr Bachelor- oder Masterstudium relevant sind.

Was ist was?

Eine fachspezifische Zugangsordnung regelt, welche speziellen Voraussetzungen Sie für die Aufnahme eines Bachelor- oder Masterstudiums erfüllen müssen, z. B. Sprachkenntnisse oder fachbezogene Vorkenntnisse. Sofern es keine Zugangsordnung für Ihr Fach gibt, finden Sie alle notwendigen Informationen bei den fachübergreifenden  Voraussetzungen für ein Studium.

Eine fachspezifische Zulassungsordnung legt fest, wie die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen vergeben werden.

Die Prüfungsordnungen enthalten rechtlich verbindliche Regelungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des jeweiligen Studiengangs. Dazu zählen unter anderem Informationen über Studieninhalte (Pflicht- und Wahlpflichtmodule) und Prüfungen (Voraussetzungen, Wiederholbarkeit, Freiversuch).

Allgemeine Prüfungsordnung (APO)

Für Studierende fast aller Fächer gilt die  Allgemeine Prüfungsordnung (APO) (PDF, 671 kB). Diese enthält allgemeine und übergreifende Regelungen.

Studiengangspezifische Prüfungsordnung

Eine studiengangspezifische Prüfungsordnung enthält Regelungen, die nur für diesen Studiengang gelten. So legt sie z. B. fest, welcher Hochschulgrad beim Abschluss verliehen wird.

Fachspezifische Teile

Für Mehr-Fächer-Studiengänge (z. B. Zwei-Fächer-Bachelor) gelten zusätzlich zur Allgemeinen Prüfungsordnung und einer studiengangspezifischen Prüfungsordnung noch fachspezifische Teile für die einzelnen Fächer, in denen unter anderem geregelt ist, welche Module des Faches Sie in Ihrem Studiengang studieren müssen.

Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich geschlossene Lehreinheit eines Fachs, in der Kompetenzen und Wissen zu einem bestimmten Themenkomplex vermittelt werden. Es setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungen zusammen (z. B. Seminar, Vorlesung, Praktikum). In den Modulbeschreibungen finden Sie unter anderem auch Angaben zum Arbeitsaufwand, den Studienleistungen und der Benotung.

Welche Module Sie in Ihrem Studienfach absolvieren müssen, ist bei den Ein-Fach-Studiengängen in der studiengangspezifischen Prüfungsordnung und bei Mehr-Fächer-Studiengängen in den jeweiligen fachspezifischen und überfachlichen Teilen geregelt (siehe "Prüfungsordnungen").