Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor

Sie haben bereits einen Hochschulabschluss und möchten Lehrerin oder Lehrer an einer berufsbildenden Schule werden? Dies ist bei uns möglich, wenn Sie eines der folgenden Fächer oder vergleichbare Studienfächer studiert haben:

  • Elektrotechnik
  • Metalltechnik/Maschinenbau
  • Pflegewissenschaft
  • Sozialpädagogik
  • Wirtschaftswissenschaften (voraussichtlich ab Wintersemester 2025/26)

Ihr Studium startet direkt mit der Master-Phase, die Sie in der Regel nach vier Semestern mit dem akademischen Grad Master of Education (M. Ed.) abschließen. Die Studieninhalte umfassen ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach, die Berufs- und Wirtschaftspädagogik und die Didaktik Ihrer beruflichen Fachrichtung . Hinzu kommen die  Allgemeinen Schulpraktischen Studien (A-LbS) und das Verfassen einer Masterarbeit.

Sie können Ihre berufliche Fachrichtung mit einem der folgenden allgemeinbildenden Unterrichtsfächer kombinieren: Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Informatik, Katholische Religion, Islamische Religion, Mathematik oder Physik.

Der erfolgreiche Master-Abschluss eröffnet Ihnen den Weg ins Lehramtsreferendariat: Während dieser letzten Phase Ihrer Ausbildung arbeiten Sie im "Vorbereitungsdienst für das Lehramt" an einer Schule und qualifizieren sich für den Beruf als Lehrkraft.

Nicht zu verwechseln!

Bei diesem Angebot handelt es sich nicht um einen „Quereinstieg“, bei dem Sie sofort als Lehrkraft an einer Schule arbeiten und sich parallel fortbilden. Ihre Berufstätigkeit als Lehrkraft beginnt erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums!

Mehr Informationen – auch zu den konkreten Arbeits- und Tätigkeitsfeldern, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Nachweis berufspraktischer Tätigkeiten – finden Sie auf den Seiten der  Abteilung Berufs- und Wirtschaftspädagogik und in den einzelnen Studiengang-Beschreibungen:

Studienverlaufsplan für den Masterstudiengang - 120 LP

für die beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik, Metalltechnik, Pflegewissenschaft, Sozialpädagogik und voraussichtlich ab Wintersemester 2025/26 Wirtschaftswissenschaften

  Allgemeinbildendes Unterrichtsfach - 63 LP Berufs- und Wirtschaftspädagogik - 39 LP
1. Sem.

Wählbare Fächer:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Evangelische Religion
  • Informatik

 

  • Islamische Religion
  • Katholische Religion
  • Mathematik
  • Physik
Einführung in
die Theorien,
Strukturen und
Funktionen beruflicher Bildung - 5 LP
Didaktik der beruflichen
Fachrichungen - 7 LP
(Die Inhalte unterscheiden
sich je nach beruflicher
Fachrichtung.)

Allgemeine Schulpraktische Studien (A-LbS) - 9 LP

Vorbereitung

A-LbS
Praxisphase
(Schulpraktikum)
5 Wochen

Nachbereitung

2. Sem.   Berufliche
Didaktik –
Vertiefungsstudien
9 LP
3. Sem. (Die Inhalte unterscheiden sich je nach allgemeinbildendem Unterrichtsfach) Strukturen und Funktionen
beruflicher Bildung –
Vertiefungsstudien - 9 LP
 
4. Sem.    

Masterarbeit - 15 LP

Masterkolloquium - 3 LP

(können entweder im allgemeinbildenden Fach oder in der Berufs- und Wirtschaftspädagogik geschrieben/absolviert werden.)

   

 

Ordnungen und Modulbeschreibungen

Hier finden Sie die Zugangs-, Zulassungs- und Prüfungsordnungen sowie Modulbeschreibungen, die für Ihr Studium relevant sind.

Was ist was?

Eine fachspezifische Zugangsordnung regelt, welche speziellen Voraussetzungen Sie für die Aufnahme eines Bachelor- oder Masterstudiums erfüllen müssen, z. B. Sprachkenntnisse oder fachbezogene Vorkenntnisse. Sofern es keine Zugangsordnung für Ihr Fach gibt, finden Sie alle notwendigen Informationen bei den fachübergreifenden  Voraussetzungen für ein Studium.

Eine fachspezifische Zulassungsordnung legt fest, wie die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen vergeben werden.

Die Prüfungsordnungen enthalten rechtlich verbindliche Regelungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des jeweiligen Studiengangs. Dazu zählen unter anderem Informationen über Studieninhalte (Pflicht- und Wahlpflichtmodule) und Prüfungen (Voraussetzungen, Wiederholbarkeit, Freiversuch).

Allgemeine Prüfungsordnung (APO)

Für Studierende fast aller Fächer gilt die  Allgemeine Prüfungsordnung (APO) (PDF, 671 kB). Diese enthält allgemeine und übergreifende Regelungen.

Studiengangspezifische Prüfungsordnung

Eine studiengangspezifische Prüfungsordnung enthält Regelungen, die nur für diesen Studiengang gelten. So legt sie z. B. fest, welcher Hochschulgrad beim Abschluss verliehen wird.

Fachspezifische Teile

Für Mehr-Fächer-Studiengänge (z. B. Zwei-Fächer-Bachelor) gelten zusätzlich zur Allgemeinen Prüfungsordnung und einer studiengangspezifischen Prüfungsordnung noch fachspezifische Teile für die einzelnen Fächer, in denen unter anderem geregelt ist, welche Module des Faches Sie in Ihrem Studiengang studieren müssen.

Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich geschlossene Lehreinheit eines Fachs, in der Kompetenzen und Wissen zu einem bestimmten Themenkomplex vermittelt werden. Es setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungen zusammen (z. B. Seminar, Vorlesung, Praktikum). In den Modulbeschreibungen finden Sie unter anderem auch Angaben zum Arbeitsaufwand, den Studienleistungen und der Benotung.

Welche Module Sie in Ihrem Studienfach absolvieren müssen, ist bei den Ein-Fach-Studiengängen in der studiengangspezifischen Prüfungsordnung und bei Mehr-Fächer-Studiengängen in den jeweiligen fachspezifischen und überfachlichen Teilen geregelt (siehe "Prüfungsordnungen").