Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor
Sie haben bereits einen Hochschulabschluss und möchten Lehrerin oder Lehrer an einer berufsbildenden Schule werden? Dies ist bei uns möglich, wenn Sie eines der folgenden Fächer oder vergleichbare Studienfächer studiert haben:
- Elektrotechnik
- Metalltechnik/Maschinenbau
- Pflegewissenschaft
- Sozialpädagogik
- Wirtschaftswissenschaften (voraussichtlich ab Wintersemester 2025/26)
Ihr Studium startet direkt mit der Master-Phase, die Sie in der Regel nach vier Semestern mit dem akademischen Grad Master of Education (M. Ed.) abschließen. Die Studieninhalte umfassen ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach, die Berufs- und Wirtschaftspädagogik und die Didaktik Ihrer beruflichen Fachrichtung . Hinzu kommen die Allgemeinen Schulpraktischen Studien (A-LbS) und das Verfassen einer Masterarbeit.
Sie können Ihre berufliche Fachrichtung mit einem der folgenden allgemeinbildenden Unterrichtsfächer kombinieren: Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Informatik, Katholische Religion, Islamische Religion, Mathematik oder Physik.
Der erfolgreiche Master-Abschluss eröffnet Ihnen den Weg ins Lehramtsreferendariat: Während dieser letzten Phase Ihrer Ausbildung arbeiten Sie im "Vorbereitungsdienst für das Lehramt" an einer Schule und qualifizieren sich für den Beruf als Lehrkraft.
Nicht zu verwechseln!
Bei diesem Angebot handelt es sich nicht um einen „Quereinstieg“, bei dem Sie sofort als Lehrkraft an einer Schule arbeiten und sich parallel fortbilden. Ihre Berufstätigkeit als Lehrkraft beginnt erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums!
Mehr Informationen – auch zu den konkreten Arbeits- und Tätigkeitsfeldern, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Nachweis berufspraktischer Tätigkeiten – finden Sie auf den Seiten der Abteilung Berufs- und Wirtschaftspädagogik und in den einzelnen Studiengang-Beschreibungen:
Studienverlaufsplan für den Masterstudiengang - 120 LP
für die beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik, Metalltechnik, Pflegewissenschaft, Sozialpädagogik und voraussichtlich ab Wintersemester 2025/26 Wirtschaftswissenschaften
Allgemeinbildendes Unterrichtsfach - 63 LP | Berufs- und Wirtschaftspädagogik - 39 LP | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1. Sem. | Wählbare Fächer:
|
| Einführung in die Theorien, Strukturen und Funktionen beruflicher Bildung - 5 LP | Didaktik der beruflichen Fachrichungen - 7 LP (Die Inhalte unterscheiden sich je nach beruflicher Fachrichtung.) | Allgemeine Schulpraktische Studien (A-LbS) - 9 LP Vorbereitung A-LbS Nachbereitung | ||||
2. Sem. | Berufliche Didaktik – Vertiefungsstudien 9 LP | ||||||||
3. Sem. | (Die Inhalte unterscheiden sich je nach allgemeinbildendem Unterrichtsfach) | Strukturen und Funktionen beruflicher Bildung – Vertiefungsstudien - 9 LP | |||||||
4. Sem. | Masterarbeit - 15 LP Masterkolloquium - 3 LP (können entweder im allgemeinbildenden Fach oder in der Berufs- und Wirtschaftspädagogik geschrieben/absolviert werden.) |
Ordnungen und Modulbeschreibungen
Hier finden Sie die Zugangs-, Zulassungs- und Prüfungsordnungen sowie Modulbeschreibungen, die für Ihr Studium relevant sind.
Was ist was?
Eine fachspezifische Zugangsordnung regelt, welche speziellen Voraussetzungen Sie für die Aufnahme eines Bachelor- oder Masterstudiums erfüllen müssen, z. B. Sprachkenntnisse oder fachbezogene Vorkenntnisse. Sofern es keine Zugangsordnung für Ihr Fach gibt, finden Sie alle notwendigen Informationen bei den fachübergreifenden Voraussetzungen für ein Studium.
Eine fachspezifische Zulassungsordnung legt fest, wie die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen vergeben werden.
Die Prüfungsordnungen enthalten rechtlich verbindliche Regelungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des jeweiligen Studiengangs. Dazu zählen unter anderem Informationen über Studieninhalte (Pflicht- und Wahlpflichtmodule) und Prüfungen (Voraussetzungen, Wiederholbarkeit, Freiversuch).
Allgemeine Prüfungsordnung (APO)
Für Studierende fast aller Fächer gilt die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) (PDF, 671 kB). Diese enthält allgemeine und übergreifende Regelungen.
Studiengangspezifische Prüfungsordnung
Eine studiengangspezifische Prüfungsordnung enthält Regelungen, die nur für diesen Studiengang gelten. So legt sie z. B. fest, welcher Hochschulgrad beim Abschluss verliehen wird.
Fachspezifische Teile
Für Mehr-Fächer-Studiengänge (z. B. Zwei-Fächer-Bachelor) gelten zusätzlich zur Allgemeinen Prüfungsordnung und einer studiengangspezifischen Prüfungsordnung noch fachspezifische Teile für die einzelnen Fächer, in denen unter anderem geregelt ist, welche Module des Faches Sie in Ihrem Studiengang studieren müssen.
Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich geschlossene Lehreinheit eines Fachs, in der Kompetenzen und Wissen zu einem bestimmten Themenkomplex vermittelt werden. Es setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungen zusammen (z. B. Seminar, Vorlesung, Praktikum). In den Modulbeschreibungen finden Sie unter anderem auch Angaben zum Arbeitsaufwand, den Studienleistungen und der Benotung.
Welche Module Sie in Ihrem Studienfach absolvieren müssen, ist bei den Ein-Fach-Studiengängen in der studiengangspezifischen Prüfungsordnung und bei Mehr-Fächer-Studiengängen in den jeweiligen fachspezifischen und überfachlichen Teilen geregelt (siehe "Prüfungsordnungen").