Ausstellung von DAAD-Sprachzeugnissen
Sie planen einen Auslandsaufenthalt? In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Sprache des Ziellandes spätestens bei Ihrer Abreise soweit beherrschen, dass Sie nach einer kurzen Eingewöhnungsphase den Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule folgen können.
Da nicht für alle Bewerbungen das DAAS-Sprachzeugnis ausreichend ist, beachten Sie bitte die jeweiligen Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen unter Bewerbung.
Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise, wenn Sie für eine Bewerbung ein DAAD-Sprachzeugnis benötigen und verwenden Sie das anliegende Formular DAAD-Sprachzeugnis (PDF, 145 kB).
Englisch
Die Sprachzeugnisse werden von den Lektorinnen/Lektoren des FB Sprach- und Literaturwissenschaft (Gebäude 41) ausgestellt (Frau Wright, Herr Murphy, Herr Sexson). Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig um einen entsprechenden Prüfungstermin und nehmen Sie das Sprachzeugnis-Formular (PDF, 145 kB) zum Prüfungstermin mit.
Wenn Sie dem Sprachenzentrum nachweisen können, dass Sie eingeschriebene*r CogSci-Student*in sind, kann das Sprachniveau Englisch B2 im DAAD-Sprachzeugnis seitens des Sprachenzentrums ohne weiteren Test eingetragen werden. Wenn Sie ein höheres Sprachniveau bescheinigt bekommen möchten, müssen Sie sich dem Test unterziehen.
Die Sprachprüfungen werden vom Sprachenzentrum der Universität Osnabrück (Ansprechpartner: Jan-Heinrich Brockmann, Jan.Heinrich.Brockmann@uos.de) an zentralen Terminen (Januar, April, Juni, Oktober, Dezember) durchgeführt. Bitte informieren Sie sich in Stud.IP (Veranstaltung: DAAD-Sprachtests für Auslandsaufenthalte). Dort finden Sie auch die jeweils gültigen Anmeldefristen. Die Auswertung der Tests kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Französisch, Spanisch und Italienisch
Studierende wenden sich zwecks Terminabsprache für einen Sprachtest an die Lektoren im Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaft (Spanisch: Frau Orta Galindo, Frau García Sánchez; Französisch: Herr Calba; Italienisch: Herr Palermo). Danach füllen dann die Lektoren das Sprachzeugnis-Formular (PDF, 145 kB) aus.
Die Sprachprüfungen werden vom Sprachenzentrum der Universität Osnabrück (Ansprechpartner: Jan-Heinrich Brockmann, Jan.Heinrich.Brockmann@uos.de) an zentralen Terminen (Januar, April, Juni, Oktober, Dezember) durchgeführt. Bitte informieren Sie sich in Stud.IP (Veranstaltung: DAAD-Sprachtests für Auslandsaufenthalte). Dort finden Sie auch die jeweils gültigen Anmeldefristen. Die Auswertung der Tests kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Bitte wenden Sie sich zunächst an das Sprachenzentrum (Ansprechpartner: Jan-Heinrich Brockmann, Jan.Heinrich.Brockmann@uos.de) und klären, ob eine Prüfung der Sprachkenntnisse dort organisiert werden kann. Falls nicht, halten Sie bitte Rücksprache mit dem International Office.
Studierende, die bereits innerhalb der letzten zwei Jahre einen Sprachkurs in der relevanten Sprache am Sprachenzentrum der Universität Osnabrück besucht haben, wenden sich an das Sprachenzentrum. Mitzubringen ist die Teilnahmebescheinigung des Sprachenzentrums über den besuchten Sprachkurs sowie das DAAD-Sprachzeugnis-Formular (PDF, 145 kB), welches vom Sprachenzentrum ohne eine weitere Prüfung ausgefüllt wird.
Ansprechpartnerinnen
Studium (Europa), Praktikum (weltweit)
Laura Rohe, M.A.

International Office
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Raum: 19/E06
Sprechstunde: Telefon: Mo 14-15:30 Uhr, Di 10-12 Uhr | Online: Mi 14-15:30 Uhr, Do 10-12 Uhr | Persönliche Beratung nach Absprache.
Studium (Übersee)
Beate Teutloff

International Office
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Raum: 19/E08
Sprechstunde: Telefon: Mo 14-15:30 Uhr, Di 10-12 Uhr | Online: Mi 14-15:30 Uhr, Do 10-12 Uhr. Persönliche Beratung nach Absprache.
Online-Sprechstunden
Hier gelangen Sie zur virtuellen Sprechstunde von Beate Teutloff (Mi 14-15:30 Uhr, Do 10-12 Uhr) und von Laura Rohe (Mi 14-15:30 Uhr, Do 10-12 Uhr).
Hinweis Online-Sprechstunde: Bitte warten Sie nach Betreten des Big Blue Button Raums bis Sie in die virtuelle Sprechstunde eingeladen werden. Die Freigabe zum Betreten des Raumes erfolgt in der Reihenfolge der Zutrittsanfragen. Bei den Online-Sprechstunden kann es zu Wartezeiten kommen.
Eine Beratung erfolgt ferner auch jederzeit per E-Mail.