Ein Blick auf das Dach zweier Gebäude. Das vordere Gebäude hat gelbe Wände und ein Dach mit roten Ziegeln. Im Hintergrund sind weitere gelbe Wände mit Fenstern zu sehen. Auf dem Balkon steht eine Reihe von Fahrrädern.
© Elena Scholz

Mehrfächer-Prüfungsamt PATMOS

Das Mehrfächer-Prüfungsamt ist zuständig für die Prüfungsadministration des fachübergreifenden Bereichs (Kerncurriculum Lehrerbildung, allgemeine Schlüsselkompetenzen) und für die Erstellung von übergreifenden Bescheinigungen, Leistungsübersichten sowie Abschlussdokumenten in den Mehrfächer-Studiengängen.

Die Mitarbeiter:innen prüfen außerdem die Zugangsvoraussetzungen bei Bewerbungen für die Master of Education-Studiengänge, unterstützen bei Einstufungs- und Anerkennungsfragen und bearbeiten BAföG-relevante Leistungspunktangelegenheiten in den Mehrfächer-Studiengängen. Eventuell erforderliche Antragsformulare erhalten Studierende vor Ort und online.

 

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mehrfächer-Prüfungsamtes:

Leitung des Mehrfächer-Prüfungsamtes

BAföG-Angelegenheiten

Thomas Hölscher

  +49 541 969 6010
  +49 541 969 4688
 patmos@uni-osnabrueck.de​​​​

Mehrfächer-Prüfungsamt (PATMOS)
Neuer Graben 27
Raum: 19/312
49074 Osnabrück
Sprechzeiten: Beratung aktuell per E-Mail. Telefonisch nach vorheriger Vereinbarung.

Sachbearbeitung

2-Fächer-Bachelor (Studienperspektive Lehramt)
2-Fächer-Bachelor (Studienperspektive Nicht-Lehramt)
Master of Education Lehramt an Gymnasien
Master of Education Fachbachelor

Monika Scherler

  +49 541 969 4226
  +49 541 969 4688
 patmos@uni-osnabrueck.de

Mehrfächer-Prüfungsamt (PATMOS)
Neuer Graben 27
Raum: 19/314
49074 Osnabrück
​​​​​​​Sprechzeiten: Beratung aktuell per E-Mail. Telefonisch nach vorheriger Vereinbarung.

Sachbearbeitung

Master of Education Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen

Sarah Honervogt

  +49 541 969 4804
  +49 541 969 4688
 patmos@uni-osnabrueck.de

Mehrfächer-Prüfungsamt (PATMOS)
Neuer Graben 27
Raum: 19/313
49074 Osnabrück
Sprechzeiten: Beratung aktuell per E-Mail. Telefonisch nach vorheriger Vereinbarung.
Arbeitszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag: 09:00 - 14:00 Uhr

Sachbearbeitung

Bachelor Berufliche Bildung
Master of Education Lehramt an berufsbildenden Schulen
Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht (BEU)

Ute Weber

  +49 541 969 4690
  +49 541 969 4688
 patmos@uni-osnabrueck.de

Mehrfächer-Prüfungsamt (PATMOS)
Neuer Graben 27
Raum: 19/311
49074 Osnabrück
Sprechzeiten: Beratung aktuell per E-Mail. Telefonisch nach vorheriger Vereinbarung.

Weitere Ansprechpersonen

Die hier zur Verfügung gestellten Listen dienen der ersten Orientierung und werden in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität überprüft. Bitte nutzen Sie auch die Webseiten der jeweiligen Fachbereiche.
 Liste der Prüfungsausschussvorsitzenden (PDF, 183 kB)
 Liste der zuständigen Prüfungsämter (PDF, 277 kB)
 Liste der Fachstudienberater*innen
 Liste der Dekanate

Grundsätzlich gilt:
Bei jeglichen Fragen zur fächerübergreifenden Prüfungsverwaltung kontaktieren Sie bitte die zuständige  Ansprechperson im Mehrfächer-Prüfungsamt.
In allen fachbezogenen Prüfungsangelegenheiten berät und informiert Sie das  zuständige Fachprüfungsamt (PDF, 277 kB) im jeweiligen Fachbereich.

Welche Prüfungsordnung gilt für mich?

Generell gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Studienbeginns gültige  Prüfungsordnung des (Teil-)Studiengangs. Sollte während Ihres Studiums eine neue oder geänderte Prüfungsordnung in Kraft treten, studieren Sie in der Regel nach der aktuell gültigen Prüfungsordnung. Bitte beachten Sie dabei auch immer die Übergangsregelungen.

Wie kann ich mich zu einer Modulprüfung bzw. Abschlussprüfung anmelden?

Sie können sich auf zwei verschiedene Arten zu einer Modulprüfung oder für einen Studiennachweis anmelden:

  1. Per Online-Anmeldung über  HISinOne der Universität Osnabrück.
    Dort finden Sie alle für Sie online anmeldbaren Prüfungen und Studiennachweise.
  2. Nicht-online anmeldbare Prüfungen melden Sie bitte direkt bei den Prüfenden an.

Die Anmeldung zu einer  Abschlussarbeit (PDF, 225 kB) erfolgt per Antrag über das  zuständige Prüfungsamt (PDF, 277 kB)

Ich habe Probleme bei der Online-Anmeldung zu einer Prüfung. An wen kann ich mich wenden?

Sie können sich generell während des Anmeldezeitraums für den jeweiligen Prüfungstermin online für die Prüfung oder den Studiennachweis an- und abmelden. Wenn hierbei technische Probleme auftreten sollten, können diese verschiedene Ursachen haben. Stellen Sie bitte zunächst sicher, dass Sie das  Uni-Login benutzen, um sich an- oder abzumelden. Wenn das Problem auch bei einem erneuten Versuch auftritt, kontaktieren Sie das HISinOne-Team, damit Sie im konkreten Fall Hilfe erhalten. Sie erreichen die Mitarbeiter*innen unter  +49 541 969 6666 oder per  E-Mail.

Falls eine Prüfung oder ein Studiennachweis, zu der oder dem Sie sich online anmelden möchten, nicht in HISinOne aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte direkt an das  zuständige Prüfungsamt (PDF, 277 kB).

Kann ich von einer Prüfung, für die ich mich angemeldet habe, zurücktreten?

Sie können von Prüfungen, zu denen Sie sich angemeldet haben, nur unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

  • Mit der Angabe und Anerkennung von triftigen Gründen (z.B. Krankheit) ist ein Rücktritt möglich. Die triftigen Gründe müssen nachgewiesen werden (z.B. ärztliches Attest bei Krankheit). Nutzen Sie hierfür bitte den entsprechenden  Antrag (PDF, 298 kB).
  • Die Abmeldung von der Prüfung ohne Gründe ist nur bis spätestens eine Woche vor der Prüfung möglich.

Was muss ich tun, wenn ich am Tag der Prüfung erkranke und die Prüfung nicht antreten kann?

Wenn Sie am Tag einer Prüfung erkrankt sind, müssen Sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen, der die Erkrankung bestätigt. Fügen Sie Ihrer formlosen Krankmeldung das hinterlegte  Formular (PDF, 298 kB) bei. Beides müssen Sie sofort ("unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern") bei Ihrer jeweiligen Sachbearbeitung im  zuständigen Prüfungsamt (PDF, 277 kB) einreichen. Bei individuellen Prüfungen (z. B. mündliche Prüfungen, Referate) setzen Sie außerdem die Prüfenden umgehend in Kenntnis von Ihrer Erkrankung.

Was mache ich, wenn ich während der Abschlussarbeit erkranke?

Reichen Sie beim zuständigen Prüfungsamt (siehe Briefkopf des Zulassungsbescheides zur Bachelor- oder Masterarbeit) ein ärztliches Attest zusammen mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit ein. Die Bearbeitungszeit wird bei dem Vorliegen triftiger Gründe entsprechend verlängert.

Wie kann ich mir Prüfungsleistungen anerkennen lassen?

Beachten Sier hierfür die  Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.

Kann ich während einer Beurlaubung Prüfungsleistungen erbringen?

Nein, das Ablegen einer Prüfungsleistung während einer Beurlaubung ist nicht möglich, da beurlaubte Studierende als „abwesend“ gelten. Wenn Sie während eines beurlaubten Semesters dennoch Prüfungsleistungen ablegen, werden diese nicht anerkannt. Die Leistung gilt als nicht erbracht!

Eine Beurlaubung während des Schreibens der Bachelor- oder Masterarbeit ist ebenfalls nicht möglich, da es sich hierbei um Prüfungsleistungen handelt.

Eine Ausnahme kann auf Antrag nur genehmigt werden, wenn  Prüfungsleistungen während eines Auslandsstudiums (PDF, 172 kB) erbracht werden.

Wenn Sie die letzte Prüfungsleistung vor Ablauf von einem Monat nach Veranstaltungsbeginn erbringen, können Sie sich rückwirkend exmatrikulieren (nicht beurlauben lassen). In diesem Fall wird Ihnen Ihr Studienbeitrag erstattet.

Weitere hilfreiche Informationen hierzu finden Sie unter:
 Beurlaubung,
 Semesterbeiträge und Zahlungshinweise und
 Hinweise zur Exmatrikulation auf eigenen Antrag

Kann ich mich exmatrikulieren, wenn ich meine Abschlussarbeit (BA/MA) abgegeben habe?

Ja, eine  Exmatrikulation ist nach der Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit bzw. nach Ablegung der mündlichen Abschlussprüfung möglich, wenn zu diesem Zeitpunkt sämtliche Prüfungsleistungen erbracht wurden.

Für den Zeitraum der Bewertung der Abschlussarbeit durch die Prüfenden brauchen Sie nicht mehr eingeschrieben zu sein.

Können Prüfungen wiederholt werden und was ist der "Joker"?

Informationen zur Wiederholung von Prüfungen und zum "Joker" finden Sie in  § 14 der allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück (PDF, 671 kB).

Wer bestätigt mir meinen studienrelevanten Auslandsaufenthalt in meinem Mehrfächerstudiengang?

Hier stehen sämtliche  Informationen zum Verfahren, Ansprechpersonen und ein Vordruck zur Bescheinigung über die Absolvierung eines studienrelevanten Auslandsaufenthalts beim Studium moderner Sprachen (PDF, 328 kB) bereit. 

Wer füllt für meinen Mehrfächerstudiengang das Formblatt 5 gem. § 48 BAföG aus?

Hier finden Sie  Informationen zum Verfahren (PDF, 492 kB) und das  Formblatt 5 (PDF, 108 kB) zum Download.

Ich studiere den 2-Fächer-Bachelorstudiengang. Welcher Hochschulgrad wird mir nach erfolgreichem Abschluss dieses Studiengangs verliehen?

Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der Hochschulgrad „Bachelor of Science“ ( B.Sc. ) oder „Bachelor of Arts“ (B.A.) verliehen (gem.  § 3 studiengangsspezifische Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang). Der „Bachelor of Science“ ( B.Sc. ) wird verliehen, wenn das Hauptfach oder beide Kernfächer den Naturwissenschaften und bzw. oder der Mathematik oder der Informatik oder der Umweltsystemwissenschaft oder der Geoinformatik oder der Volkswirtschaftslehre entstammen. Im übrigen wird der Grad „Bachelor of Arts“ verliehen.

Ich bin fertig mit dem Studium. Wie bekomme ich meine Abschlussdokumente?

Bitte lassen Sie PATMOS den  Antrag auf Erstellung der endgültigen Abschlussdokumente (PDF, 215 kB) zukommen.
Wir können Ihre Abschlussdokumente erst ausstellen, wenn 180 LP im Bachelor bzw. 120 LP im Master (sowie ggf. weitere Auflagen wie z. B. Sprachnachweise, studienrelevanter Auslandsaufenthalt, berufspraktische Tätigkeiten oder Angleichungsstudien) ordnungsgemäß in HISinOne verbucht sind.

Das Gesamtpaket der Abschlussdokumente umfasst das Original der Urkunde, das Original des Zeugnisses, das Diploma Supplement, das Transcript of Records sowie je drei beglaubigte Kopien von Urkunde und Zeugnis.
Bei den kooperativen Studiengängen umfasst das Gesamtpaket der Abschlussdokumente das Original der Urkunde, das Original des Zeugnisses, das Transcript of Records von Universität und Hochschule sowie je drei beglaubigte Kopien von Urkunde und Zeugnis.

Wie lange dauert die Erstellung der Abschlussdokumente?

Sie müssen 5 Wochen für den Erstellungsprozess einplanen.

Warum ist das so?
Wenn sich Ihr Abschluss in HISinOne generiert hat, werden Ihre Abschlussdokumente umgehend von PATMOS vorbereitet und per Hauspost an den Fachbereich gesendet, in welchem die Abschlussarbeit verfasst wurde. Dekan*innen und Prüfungsausschussvorsitzende unterschreiben die Originale von Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement und Transcript of Records. Dann werden diese Dokumente per Hauspost zurück ans PATMOS gesendet. Wir fertigen die Beglaubigungen an und drucken ggf. weitere Leistungsübersichten. Sie werden von uns sofort per E-Mail informiert, sobald Ihre Abschlussdokumente abholbereit sind. Derzeit werden die Abschlussdokumente jedoch ausschließlich per Post verschickt.

Hinweise für Absolvent*innen der kooperativen Studiengängen:
Auf Ihren Abschlussdokumenten müssen Vertreter*innen von Universität und Hochschule unterschreiben, insgesamt vier Personen. Die fünf Wochen Bearbeitungszeit werden daher üblicherweise voll ausgeschöpft.

Kann ich meine Abschlussdokumente schneller bekommen?

Nein, eine Beschleunigung dieses Prozesses ist nicht möglich. Alle Arbeiten in Bezug auf Abschlussdokumente werden von PATMOS umgehend erledigt. Die Hauspost wird jeden Tag verteilt. Dekan*innen und Prüfungsausschussvorsitzende müssen jedoch vor Ort sein, um die Unterschriften zu leisten. Auf diesen Teil des Erstellungsprozesses haben wir keinen Einfluss. Bei längeren Abwesenheiten ist die Vertretung gesichert. Bitte sehen Sie davon ab nachzufragen, wie lange es noch dauert, bis die Abschlussdokumente abholbereit sind. Wir können dazu keine Aussage treffen und informieren Sie umgehend, sobald die Dokumente abholbereit sind.

Achtung: Derzeit kann es zu Verzögerungen durch und auf dem Postweg kommen.

Ich möchte mich für einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang (Master of Education) bewerben. Was habe ich zu beachten?

Die Bewerbung für den Masterstudiengang erfolgt online über das  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück.

Die Studienplätze in Masterstudiengängen werden nach unterschiedlichen Kriterien vergeben, die in der  Zugangs- und Zulassungsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs geregelt sind. Voraussetzung für die Zulassung in einen Masterstudiengang ist der Abschluss eines fachlich einschlägigen berufsqualifizierenden akademischen Abschlusses (in der Regel: Bachelor) sowie der Nachweis der besonderen Eignung. Die Bewerbung für einen Masterstudiengang ist auch möglich, wenn der Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, aber im Laufe des ersten Mastersemesters zu erwarten ist. In diesem Fall sind spezielle Fristen zu beachten und eine besonders sorgfältige Planung ist erforderlich. Bitte beachten Sie daher die  Informationen zum vorläufigen Masterstudium.

Welche Unterlagen zusammen mit dem ausgedruckten Zulassungsantrag einzureichen sind, können Sie ebenfalls der jeweiligen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.

Wenn alle Kriterien nach der Zugangs- und Zulassungsordnung erfüllt sind und Ihre Bewerbung erfolgreich war, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid (bei erfolgter Zustimmung digital im Postfach des Bewebrungsportals, ansonsten postalisch). Bitte lesen Sie diesen aufmerksam und beachten Sie die Hinweise zur Immatrikulation und eventuellen Auflagen.

Ich bin vorläufig im Masterstudiengang eingeschrieben. Was habe ich zu beachten?

Informationen finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid zum jeweiligen Masterstudiengang und in den  Informationen zum vorläufigen Masterstudium.

Wie erhalte ich eine amtliche Beglaubigung von universitären Dokumenten?

PATMOS beglaubigt derzeit leider keine universitären Zeugnisse und weitere Dokumente. Fragen Sie für eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten bitte zwischenzeitlich beim Bürgeramt Ihrer Kommune nach.

Bitte lesen Sie die Hinweise auf den jeweiligen Dokumenten aufmerksam durch und beachten Sie, dass einige Antragsformulare nur in den jeweiligen  Fach-Prüfungsämtern (PDF, 277 kB) erhältlich sind. Detaillierte Informationen zu Prüfungen und Prüfungsverfahren entnehmen Sie bitte den allgemeinen und spezifischen Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge.

Die Antragsformulare können online ausgefüllt und per E-Mail an   patmos@uni-osnabrueck.de im Mehrfächer-Prüfungsamt eingereicht oder per Post an die folgende Adresse gesandt werden:

Universität Osnabrück
Mehrfächer-Prüfungsamt (PATMOS)
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück

Verfahrenshinweise zum Übergang von der Universität Osnabrück in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt

 Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie das Lehramt an Gymnasien (PDF, 464 kB)
 Lehramt an berufsbildenden Schulen (PDF, 463 kB)​​​​​​​

Leistungsbescheinigung und Zeugnis

Ein vorläufiger Notenspiegel kann ab einer Anzahl von 150 Leistungspunkten ausgestellt werden. Sollten in Ihrem Fall weniger als 150 Leistungspunkte vorliegen, ist zuvor die zuständige  Ansprechperson im PATMOS zu kontaktieren.

Ein endgültiges Zeugnis kann beantragt werden, sobald die endgültige Gesamtnote für die studierende Person selbst in HISinOne sichtbar ist. Das endgültige Zeugnis wird zusammen mit dem Diploma Supplement ausgestellt, welches eine komplette Leistungsübersicht (Transcript of Records) enthält.

Bitte beachten Sie:
Notenspiegel und Leistungsbescheinigungen werden in der Regel nur zweimal pro Semester ausgestellt. Wählen Sie den Beantragungszeitpunkt daher mit Bedacht. Sollte kein gesiegeltes Dokument erforderlich sein, holen Sie sich Leistungsübersichten auch jederzeit und in beliebigem Umfang selbstständig aus HISinOne.

Bachelorstudierende, die sich für den Studiengang Master of Education an der Universität Osnabrück bewerben, benötigen keinen vorläufigen Notenspiegel mehr. Es reicht aus, wenn Sie Ihrer Bewerbung eine aktuelle Leistungsübersicht (pdf), aus der Ihre bislang erbrachten Leistungen und Leistungspunkte hervorgehen, beifügen. Diese Übersicht muss nicht behördlich beglaubigt sein.

 Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Notenspiegels / einer Leistungsübersicht (PDF, 239 kB)
 Antrag auf Ausstellung der endgültigen Abschlussdokumente (PDF, 215 kB)

Grundsätzlich gilt:

In allen fachbezogenen Anerkennungs- und Einstufungsangelegenheiten (auch Fachdidaktiken) berät und informiert Sie die  zuständige fachvertretende Person im Fachbereich.

Bei jeglichen Fragen zur Anerkennung und Einstufung fächerübergreifender Studienleistungen in lehramtsbezogenen Mehrfächerstudiengängen (Bildungswissenschaften, wie z.B. Erziehungswissenschaft oder Psychologie) kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle des Studiendekanats Lehramt per Mail an  studiendekanat.lehramt@uos.de.

Die Koordinationsstelle Professionalisierungsbereich (KoPro) entscheidet im Übrigen über die Anerkennung der fächerübergreifenden Schlüsselkompetenzen. Kontaktieren Sie die KoPro auch gerne per Mail an  kopro@uos.de.

Wenn Sie

  • an der Universität Osnabrück immatrikuliert sind und die Fächerkombination bzw. den Studiengang wechseln möchten,
  • von einem anderen Studienort an die Universität Osnabrück gewechselt haben,
  • an einer Universität im Ausland studiert haben oder
  • beruflich erworbene Kompetenzen mitbringen,

können Sie einen Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten bzw. Anerkennung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen stellen.
Ein Antrag auf Anerkennung kann erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn Sie an der Universität Osnabrück immatrikuliert sind.

Anpassungslehrgang bei im Ausland absolvierter abgeschlossener Lehrerausbildung

Wie gehe ich vor?

Über die Anrechnung von Studienzeiten sowie Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der  zuständige Prüfungsausschuss (PDF, 183 kB). Zuvor geben die jeweiligen  Fachvertreter*innen eine Stellungnahme ab, ob die mitgebrachten Studienleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen wesentliche Unterschiede aufweisen.

Für eine Anerkennung gehen Sie wie folgt vor:

  • Einen (formlosen) Anerkennungsantrag sowie die entsprechenden Nachweise über die erbrachten Studienleistungen legen Sie der  zuständigen fachvertretenden Person mit der Bitte um Prüfung bzw. Bestätigung vor.
  • Die von der Fachvertretung unterschriebene Anerkennungsbescheinigung wird bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen im Prüfungsamt eingereicht. Über die Anerkennung werden Sie dann vom Prüfungsamt bzw. über  HISinOne informiert.

Für eine Einstufung in ein höheres Semester gehen Sie wie folgt vor:

  • Das  Einstufungsformular (PDF, 129 kB) sowie die entsprechenden Nachweise über die erbrachten Studienleistungen legen Sie der zuständigen fachvertretenden Person mit der Bitte um Prüfung bzw. Bestätigung vor. Die zuständige fachvertretende Person wird Ihnen in zulassungsbeschränkten Fächerkombinationen in Ihrem Zulassungsbescheid mitgeteilt und in zulassungsfreien Fächerkombinationen per Mail oder direkt im  Bewerbungsportal.
  • Das von der Fachvertretung unterschriebene Einstufungsformular wird mit den weiteren Einschreibeunterlagen im  Studierendensekretariat eingereicht.

Beachten Sie gerne die weiteren Hinweise zu den Einstufungen:
 Hinweise zur Einstufung für Bachelorstudierende
 Hinweise zur Einstufung für Masterstudierende

Allgemeine Informationen zur Prüfung für den Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung "Hochschulzugangsprüfung"

Die Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung bietet neben dem Abitur, der Fachhochschulreife oder der beruflichen Weiterbildung eine weitere Zugangsmöglichkeit zum Studium an einer niedersächsischen Hochschule.

Die rechtlichen Vorgaben werden durch das dem Kultusministerium zugeordnete Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung (angebunden beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung [NLQ], Keßlerstraße 52, 31134 Hildesheim) bestimmt.

Ansprechpersonen im NLQ sind für Sie:

Informieren Sie sich gerne auch über  weiteres Wissenswertes zum Thema Studieren ohne Abitur.

Anmeldung zur Immaturenprüfung

Die  Anmeldung zur Immaturenprüfung erfolgt ausschließlich über das NLQ.

Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis, mit dem Sie sich - wie mit einem Abiturzeugnis - für das Studienfach bewerben können, für das Sie die Prüfung abgelegt haben.

Die Prüfungen des besonderen Teils finden von Mai bis Ende Juni des jeweiligen Jahres an der Universität Osnabrück statt, sodass Sie sich nach erfolgreichem Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) auf einen Studienplatz für das Wintersemester bewerben können. Für nähere Informationen zum besonderen Teil der Immaturenprüfung wenden Sie sich bitte an  Thomas Hölscher.