Internationale Studieninteressierte - außereuropäische Länder
Haben Sie das passende Studienangebot gefunden und die Zugangsvoraussetzungen geprüft? Wenn nicht, gehen Sie zuerst auf unsere Seite zu Studienangeboten und Zugangsvoraussetzungen. Dort können Sie sich über unsere Studienangebote und die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen informieren.
Bewerbung
Internationale Bewerbungen und Anträge auf Immatrikulation (Einschreibung) müssen entweder über das Bewerbungsportal der Universität Osnabrück oder über uni-assist gestellt werden.
- Studiengang wählen und Zugangsvoraussetzungen prüfen.
- Der Tabelle entnehmen Sie, in welchem Portal Sie Ihren Antrag stellen müssen.
- Klicken Sie auf den entsprechenden Link in der Tabelle. Dieser führt Sie zum nächsten Schritt Ihrer Bewerbung.
Bitte beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen zwischen dem Bewerbungsportal der Universität Osnabrück und uni-assist e.V.
uni-assist
Bewerbungsfristen uni-assist:
- 15. Juni für Wintersemester
- 15. Dezember für Sommersemester
Die genauen Fristen für jeden einzelnen Studiengang entnehmen Sie bitte der untenstehenden Fristentabelle.
Bewerbungsportal Universität Osnabrück
Bewerbungsfristen Bewerbungsportal Universität Osnabrück:
- 15. Juli für Wintersemester
- 15. Januar für Sommersemester
Die genauen Fristen für jeden einzelnen Studiengang entnehmen Sie bitte der untenstehenden Fristentabelle.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung nicht am Verfahren teilnimmt, wenn Sie diese im falschen Portal stellen!
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, ein deutsches Abitur oder studieren bereits in Deutschland bzw. an der Universität Osnabrück oder haben ein Studium in Deutschland abgeschlossen? Dann bewerben Sie sich immer über das Hochschulportal. Auch Personen mit einem DAAD-Stipendium bewerben sich über das Bewerbungsportal der Universität.
Bewerbung über | uni-assist | Universität Osnabrück | Link zum Bewerbungsverfahren |
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Mono-Bachelor und Erste juristische Prüfung [Staatsexamen] (zulassungsbeschränkt) | ja | nein | Bewerbungsfrist Wintersemester: |
Mono-Bachelor (zulassungsfrei) | ja | nein | Bewerbungsfrist Wintersemester: |
2-Fächer-Bachelor (fachwissenschaftlich oder Lehramt an Gymnasien) (zulassungsbeschränkt) | ja | nein | Bewerbungsfrist Wintersemester: |
2-Fächer-Bachelor (fachwissenschaftlich oder Lehramt an Gymnasien) (zulassungsfrei) | ja | nein | Bewerbungsfrist Wintersemester: |
Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht (Lehramt für Grund,- Haupt- und Realschulen) (zulassungsbeschränkt) | ja | nein | Bewerbungsfrist Wintersemester: |
Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht (Lehramt für Grund,- Haupt- und Realschulen) (zulassungsfrei) | ja | nein | Bewerbungsfrist Wintersemester: |
Bachelor Berufliche Bildung (Lehramt für berufsbildende Schulen) (zulassungsbeschränkt) | ja | nein | Bewerbungsfrist Wintersemester: |
Bachelor Berufliche Bildung (Lehramt für berufsbildende Schulen) (zulassungsfrei) | ja | nein | Bewerbungsfrist Wintersemester: |
Master (zulassungsbeschränkt und zulassungsfrei) | ja | nein | Bewerbungsfrist Wintersemester: |
Studienkolleg | ja | nein | Bewerbungsfrist Wintersemester: |
Kurzzeitstudium als Freemover | ja | nein | Bewerbungsfrist Wintersemester: |
Master of Education (zulassungsbeschränkt und zulassungsfrei) | nein | ja | Bewerbungsfrist |
Promotion | nein | ja | Bewerbungsfrist Wintersemester: |
Promotionsstudiengänge (Rechtswissenschaft und Nanoscience) | nein | ja | Bewerbungsfrist Wintersemester: |
Anpassungslehrgang | nein | ja | Bewerbungsfrist Wintersemester: |
Grundständige Studiengänge beginnen nur zum Wintersemester. Eine Bewerbung für das erste Fachsemester ist zum Sommersemester nicht möglich.
Der Verein uni-assist e.V. wird von rund 170 deutschen Hochschulen in Anspruch genommen und ist auf die Vorprüfung internationaler Studienbewerbungen spezialisiert. Die zentrale Aufgabe des Vereins besteht darin, internationale Bildungsnachweise hinsichtlich ihrer Gleichwertigkeit zum deutschen Bildungssystem zu prüfen. Darüber hinaus überprüft uni-assist e.V. spezifische Zugangsvoraussetzungen (z.B. Sprachkenntnisse) der Hochschulen. Durch die langjährige Praxiserfahrung und die Bearbeitung zahlreicher Anträge, hat uni-assist e.V. eine umfassende Expertise in diesem Bereich entwickelt. Die letztendliche inhaltliche Prüfung und die finale Auswahlentscheidung, wer einen Studienplatz angeboten bekommt, finden an der Universität selbst statt.
Die Universität Osnabrück nimmt Studienanfänger*innen in grundständigen Studiengängen nur zum Wintersemester auf. Die Aufnahme von Studierenden in höhere Semester erfolgt daher für ungerade Fachsemester (zum Beispiel drittes oder fünftes Fachsemester) zum Wintersemester und für gerade Fachsemester (zum Beispiel zweites oder viertes Fachsemester) zum Sommersemester. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Seite zum Vergabeverfahren.
Internationale Bewerbungen
Internationale Studierende, die bereits an einer ausländischen Hochschule studieren, können sich grundsätzlich nicht für ein höheres, sondern immer nur für ein erstes Fachsemester bewerben. Erst nach der Zulassung und Einschreibung an der Universität Osnabrück kann beim für zuständigen Prüfungsausschuss unter Vorlage der bisherigen Studienunterlagen ein Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester gestellt werden.
Nicht in allen Fällen werden im Ausland erbrachte Studienleistungen von der Universität Osnabrück anerkannt. Nur der zuständige Prüfungsausschuss des betroffenen Fachbereiches kann über die Anrechnung von Studienleistungen entscheiden und Studierende eventuell in ein höheres Fachsemester einstufen. Die Anrechnung von im Ausland erworbenen Studienleistungen ist jedoch erst möglich, wenn Sie schon an der Universität Osnabrück immatrikuliert sind.
Sie studieren bereits in Deutschland?
Wer bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, kann sich an der Universität Osnabrück im gleichen Studiengang für ein höheres Fachsemester bewerben. Mit den Bewerbungsunterlagen muss eine Immatrikulationsbescheinigung hochgeladen werden, die Auskunft über den Studiengang / die Studienfächer, den angestrebten Studienabschluss und die Fachsemesterzahl gibt. Sofern Studienleistungen aus einem anderen Studiengang angerechnet werden sollen, muss ein entsprechender Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss gerichtet werden. Dazu informiert das Studierendensekretariat.
Maren Grosse-Wördemann
Studierendensekretariat
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Raum: 19/26
Sprechstunde: Beratung per E-Mail. Telefonisch und persönlich nach vorheriger Vereinbarung.
Lara Fahrenbruch
Studierendensekretariat
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Raum: 19/25
Sprechstunde: Beratung per E-Mail. Telefonisch und persönlich nach vorheriger Vereinbarung.