Hauptinhalt
Topinformationen
Förderungsmöglichkeiten für Auslandspraktika
Sie suchen eine Förderung für ein Praktikum im Ausland?
Diverse interne und externe Stipendien- und Förderprogramme bieten Studierenden und Graduierten der UOS vielfältige Möglichkeiten für eine finanzielle Unterstützung eines Auslandspraktikums.
Hier finden Sie Informationen über die Stipendien- und Förderprogramme der Universität Osnabrück sowie weiterer ausgewählter Förderorganisationen.
Im Rahmen des ERASMUS-Programms erhalten Studierende und Graduierte (bis 1 Jahr nach Studienabschluss an der Universität Osnabrück) finanzielle und organisatorische Unterstützung, wenn sie ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren wollen. Dabei können sie Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln und Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
-
Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.).
-
Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
-
Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.
Vorteile eines Erasmus+-Praktikums im Ausland
-
EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem (Learning Agreement for Traineeships)
-
akademische Anerkennung des Praktikums, sofern vorgesehen
-
Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
-
ggf. Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
-
Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
Voraussetzungen für ein Erasmus+-Auslandspraktikum
-
reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
-
Praktikum wird in Vollzeit absolviert (30-40 Wochenstunden)
-
Heimathochschule besitzt eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
-
nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
Auswahlkriterien für die Förderung sind:
- Förderfähigkeit des Praktikums (laut Erasmus Förderrichtlinien)
- Sprachkenntnisse,
- Leistung und
- Motivation
Erasmus+ Zuschuss für Praxisaufenthalte
Die Höhe des Erasmus Zuschuss für Praxisaufenthalte für die Projektjahr 2021 und 2022 wurde durch die Erasmus National Agentur in Deutschland (NA DAAD) einheitlich für ganz Deutschland festgelegt.
Die monatlichen Förderraten betragen folgende Höhe:
Gruppe | Länder | Mobilitätszuschuss | |
---|---|---|---|
02-2022 / 2023 | |||
1 – hohe Lebenshaltungskosten | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 750 EUR/Monat 25 EUR/Tag | |
2 – mittlere Lebenshaltungskosten | Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Griechenland, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 690 EUR/Monat 23 EUR/Tag | |
3 – niedrige Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn | 640 EUR/Monat 21,33 EUR/Tag |
Achtung: Neue Länderzuordnung innerhalb der Gruppen ab Projekt 2024 (Förderbeginn voraussichtlich Oktober 2024):
Gruppe | Länder | Mobilitätszuschuss |
---|---|---|
1 – hohe | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 750 EUR/Monat 25 EUR/Tag |
2 – mittlere Lebenshaltungskosten | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 690 EUR/Monat 23 EUR/Tag |
3 – niedrige Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 690 EUR/Monat 23 EUR/Tag |
Änderungen und Neuigkeiten diesbezüglich werden Ihnen sobald wie möglich an dieser Stelle mitgeteilt.
Erasmus+ Sonderförderung: Teilnehmende mit geringeren Chancen
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Zudem können Studierende, die zu einem der folgenden Gruppen gehören, einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus Aufenthalts erhalten (Social Top-up von 250 EUR/Monat):
- Studierende mit Behinderung ab GdB 20
- Studierende mit Kind
- erwerbstätige Studierende (Netto-Einkommen muss mindestens sechs Monate am Stück zwischen 450 Euro und 850 Euro betragen)
- Erstakademiker (beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule)
- Studierende mit einer chronischen Erkrankung
Beratung hierzu erhalten Sie im International Office. Sollten Sie sich für ein Social Top Up qualifizieren, dann reichen Sie bitte bei der Bewerbung für eine Förderung das Dokument „Ehrenwörtliche Erklärung Fewer Opportunities_Green Travel Praktika“ (siehe Vorlage unten) ein.
Teilnehmende mit einem festgestellten Grad der Behinderung ab 20, Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Studierende mit einem oder mehreren Kindern haben alternativ die Möglichkeit Langanträge für ihre „realen Kosten“ stellen, um auslandsbedingte Mehrkosten in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Semester erstattet zu bekommen.
Erasmus+ Sonderförderung für nachhaltiges Reisen
Studierende, die über das Erasmus+ Programm ins europäische Ausland gehen, können einen Aufstockungsbetrag zusätzlich zur individuellen Unterstützung für umweltfreundliches Reisen erhalten („Green Erasmus“). Sie können dabei eine zusätzliche Förderung von bis zu 4 Tage Reisetagen erhalten (Fördersätze siehe oben).
Green Travel ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Sollten Sie sich für ein Green Travel Top Up qualifizieren, dann reichen Sie bitte bei der Bewerbung für eine Förderung das Dokument „Ehrenwörtliche Erklärung Fewer Opportunities_Green Travel Praktika“ (siehe Vorlage unten) ein.
Bewerbungsunterlagen für ERASMUS-Praktika (bitte nur bewerben, wenn Praktikumsplatz vorhanden!)
Hinweise und Checkliste (PDF, 1,44 MB) zur Bewerbung für Erasmus Praktika
Einzureichende Unterlagen:
- Online-Bewerbung
- Immatrikulationsbescheinigungen für den gesamten Praktikumszeitraum bzw. Exmatrikulationsbescheinigung für Graduiertenförderung
- Erklärung zu Immatrikulation/Versicherungsschutz/Graduiertenförderung (PDF, 435 kB)
- tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch
- Motivationsschreiben auf Deutsch (1-2 Seiten)
- Leistungsnachweis (EXA Ausdruck oder Transcript of Records)
- Nachweis über Kenntnisse in der Arbeitssprache (z.B. DAAD Sprachzeugnis (PDF, 257 kB), Ausnahme: Sie studieren die Arbeitssprache, Ihre Arbeitssprache ist Ihre Hauptunterrichts- oder Muttersprache).
- Learning Agreement BEFORE the mobility (DOCX, 74 kB), vollständig ausgefüllt, bevorzugt am PC, und von allen Seiten (Studierende, Fachbereich, Praktikumseinrichtung) unterschrieben (bitte beachten Sie hierzu auch die Guidelines ERASMUS Learning Agreements for Traineeships (PDF, 56 kB))
- Optional (falls zutreffend): Ehrenwörtliche Erklärung Fewer Opportunities_Green Travel Praktika (PDF, 194 kB)
Die Bewerbung gilt erst als vollständig, wenn Online-Bewerbung und die schriftlichen Bewerbungsunterlagen eingereicht wurden!
Organisatorisches rund um den Erasmus Aufenthalt:
Wohnraum: In der Regel kann die aufnehmende Einrichtung erste Unterstützung in Bezug auf Wohnraum bieten - normalerweise in Form von Auskünften über den freien Wohnungsmarkt vor Ort oder in Form von sonstiger Unterstützung (z.B. Unterbringung in unternehmenseigenen Unterkünften, Hilfe bei der Suche nach einer Gastfamilie, etc.). Auch im Ausland gibt es entsprechende Internetportale, die für die Zimmer- oder Wohnungssuche genutzt werden können. Falls Sie Ihr eigenes Zimmer während des Auslandsaufenthaltes zwischenvermieten möchten, kann das International Office ggf. an Incoming Studierende vermitteln.
Einreisebestimmungen und Visa: Erste Informationen zu Einreisebestimmungen und Visa erhalten Sie beim Auswärtigen Amt bzw. bei der Botschaft/konsularischen Vertretung Ihres Gastlandes. Das Visum müssen Sie selbst beantragen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im International Office unterstützen Sie jedoch gerne im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Reise- und Sicherheitshinweise: Bitte informieren Sie sich vor Antritt Ihres Aufenthaltes beim Auswärtigen Amt über die Reise- und Sicherheitshinweise bezüglich Ihres Gastlandes. Ggf. sollten Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes einen Eintrag in die Krisenvorsorgeliste "Elefand" in Erwägung ziehen.
Versicherungsschutz: Als Teilnehmerin oder Teilnehmer des Erasmus Programms verpflichten Sie sich, für die Dauer Ihres Aufenthaltes für ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen. Im Rahmen des europäischen Sozialversicherungsabkommens sind Sie in der Regel im europäischen Ausland krankenversichert, jedoch empfiehlt sich hier ggf. der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung, da zum Teil nicht alle Versicherungsfälle abgedeckt werden. Auch der (eventuell schon bestehende) Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sollte auf Gültigkeit im Ausland überprüft werden und ggf. entsprechend durch den Abschluss einer Zusatzversicherung gewährleistet werden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erasmus Programms haben z.B. die Möglichkeit, die "DAAD Gruppenversicherung" (Kranken-/Unfall-/Haftpflichtversicherungsschutz) auf eigene Kosten abzuschließen.
Probleme während des Aufenthaltes: Bitte kontaktieren Sie uns bei Problemen während Ihres Aufenthaltes (z.B. Wohnraum, Finanzierung, Krankheit, etc.) rechtzeitig. Nur wenn wir früh genug über bestehende Probleme Bescheid wissen, können wir im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen.
Erasmus Online Linguistic Support
Die Europäische Kommission hat einen Online-Sprachtest für die Sprachen Bulgarisch, Deutsch, Dänisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch-Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch zur Verfügung gestellt.
Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler*innen. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmenden als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmenden beim Spracherwerb erfassen zu können. Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Weitere Hinweise zur Teilnahme im Erasmus Programm:
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studentencharta (PDF, 1,58 MB)“ geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt wird.
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Über das Erasmus+ Praktikumsprogramm können Sie mit Fördermitteln für ein Praktikum ins Ausland gehen und damit wertvolle Erfahrungen auf internationalem Parkett sammeln. Auch Praktika außerhalb Europas (in den sog. Erasmus-Partnerländern) über das Erasmus+ Programm können gefördert werden. Stipendien werden vorbehaltlich der Zur Verfügung stehenden Mittel vergeben.
Formale Fördervoraussetzungen
- reguläre Immatrikulation an der Universität Osnabrück
- Praktikumsdauer von mindestens zwei bis maximal zwölf Monaten
- Vollzeitpraktika ab 30 Stunden pro Woche
- Freiwillige und Pflichtpraktika
- Reguläre Praktika, Forschungspraktika
- Sinnvoller Zusammenhang mit dem (abgeschlossenen) Studiengang
- Physische Präsenz im Ausland
- Pflichtpraktika sowie Praktika im Bereich der Lehrerausbildung werden priorisiert
- nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
Erasmus+ Zuschüsse und Sonderförderungen:
Ländergruppe | Länder | Mobilitätszuschuss | |
---|---|---|---|
2023-24 | |||
1 – hohe Lebenshaltungskosten | Schweiz*, Großbritannien*, Färöer-Inseln*
| 750 EUR/Monat 25 EUR/Tag | |
2 – mittlere Lebenshaltungskosten | Andorra*, Monaco*, San Marino*, Vatikan Staat*
| 690 EUR/Monat 23 EUR/Tag | |
Weltweite Förderung: Alle anderen Länder weltweit |
| 700 EUR/Monat 23,33 EUR/Tag |
* Diese Länder gehören in Erasmus+ zur weltweiten Mobilität, allerdings berechnen sich hier die Raten nach denen der Ländergruppen für eine Mobilität innerhalb Europas (Erasmus+ mit Programmländern).
Reisekostenzuschüsse
Studierende, die im Rahmen des Erasmus+ Programms (International) ein Praktikum außerhalb des Erasmus+ Raums absolvieren erhalten einen Reisekostenzuschuss**:
Entfernung | Umweltfreundliches Reisen | Nicht umweltfreundliches Reisen | |
---|---|---|---|
2023-24 | |||
10-99km | - | 23 EUR | |
100-499km | 210 EUR | 180 EUR | |
500-1999km | 320 EUR | 275 EUR | |
2000-2999km | 410 EUR | 360 EUR | |
3000-3999km | 610 EUR | 530 EUR | |
4000-7999km | - | 820 EUR | |
8000km oder mehr | - | 1500 EUR |
**Reisekostenzuschüsse werden nicht für Aufenthalte in mit dem Programm assoziierten Drittländer (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat, Schweiz, Großbritannien, Färöer-Inseln) vergeben.
Erasmus+ Sonderförderung: Teilnehmende mit geringeren Chancen
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Zudem können Studierende, die zu einem der folgenden Gruppen gehören, einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus Aufenthalts erhalten (Social Top-up von 250 EUR/Monat):
- Studierende mit Behinderung ab GdB 20
- Studierende mit Kind
- erwerbstätige Studierende (Netto-Einkommen muss mindestens sechs Monate am Stück zwischen 450 Euro und 850 Euro betragen)
- Erstakademiker (beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule)
- Studierende mit einer chronischen Erkrankung
Teilnehmende mit einem festgestellten Grad der Behinderung ab GdB20 sowie Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Studierende, die mit einem oder mehreren Kindern ins Ausland gehen, haben alternativ die Möglichkeit Langanträge für ihre „realen Kosten“ stellen, um auslandsbedingte Mehrkosten in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Semester erstattet zu bekommen.
Weitere Beratung hierzu erhalten Sie im International Office.
Erasmus+ Sonderförderung für nachhaltiges Reisen
(Nur für Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat, Schweiz, Großbritannien, Färöer-Inseln)
Studierende, die über das Erasmus+ Programm ins europäische Ausland gehen, können einen Aufstockungsbetrag für umweltfreundliches Reisen erhalten („Green Erasmus“). Sie erhalten dabei einmalig ein Green Travel Top Up von 50 Euro und können eine zusätzliche Förderung von bis zu 4 Reisetagen erhalten.
Green Travel ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
Beide Top Ups (Grünes Reisen + geringere Chancen) beantragen Sie mit einer Ehrenwörtlichen Erklärung. Diese wird erst bei einer erfolgreichen Entscheidung Ihrer Bewerbung von Ihnen nachgefordert.
Bewerbungsunterlagen
Die Erasmus-Stipendien für weltweite Praktika werden in einem gemeinsamen Bewerbungs- und Auswahlverfahren mit den Mobilitätszuschüssen der Universität Osnabrück und dem PROMOS Stipendium vergeben. Dies bedeutet, dass automatisch alle Bewerbungen für alle Förderprogramme berücksichtigt werden, eine doppelte Bewerbung ist daher nicht erforderlich!
Für die Bewerbung auf Erasmus+ Stipendien für Praktika weltweit nutzen Sie bitte die PROMOS-Bewerbungsunterlagen.
Sollten Sie für eine Förderung durch das Erasmus+ Programm ausgewählt werden, werden weitere Unterlagen nachgefordert.
Bewerbungsfristen
Bewerbungsfrist für ein Praktikum außerhalb Europas: 30. April und 30. November jeden Jahres. Die Bewerbungsunterlagen reichen Sie bei Beate Teutloff in Papierform ein.
Auswahlkriterien:
- bisherige Studienleistungen
- die Qualität des geplanten Vorhabens und dessen Begründung
- die Qualität des einzureichenden Gutachtens
- das ehrenamtliche Engagement der/des Studierenden
- die Sprachkenntnisse der Bewerberin/des Bewerbers
Achtung: Visum / Arbeitserlaubnis:
Im außereuropäischen Ausland ist in der Regel ein Visum und evtl. eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Für die Organisation eines Visums sind Studierende selbst verantwortlich.
Sie sollten sich rechtzeitig bei der jeweiligen Botschaft des Ziellandes über die jeweils geltenden Visabestimmungen und – Bedingungen informieren. Die Auszahlung eines Erasmus+ Zuschusses erfolgt nur mit einem gültigen Visum.
Dank der großzügigen finanziellen Unterstützung durch die Felicitas und Werner Egerland-Stiftung, der Sievert-Stiftung und der Universitätsgesellschaft Osnabrück e. V. konnte ein Mobilitätsfonds eingerichtet werden, aus dem Auslandsaufenthalte von Studierenden und Doktoranden der Universität Osnabrück gefördert werden können.
Mehr lesen
Das Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert. Es richtet sich an alle deutschen Studierenden (auch ausländische Studierende, die voll immatrikuliert sind, können sich bewerben) und soll die Durchführung kürzerer Auslandsaufenthalte ermöglichen. Dazu zählen sowohl Studien- und Praxisaufenthalte als auch Sprach- und Fachkurse.
Auslandspraktika für Lehramtsstudierende: Lehramtsstudierende ab dem ersten Fachsemester können sich in diesem Programm auf Stipendien für 1-6 monatige, selbstorganisierte Praktika an schulischen Einrichtungen und Hochschuleinrichtungen im Ausland bewerben. Sowohl zum Zeitpunkt der Bewerbung als auch während des gesamten Praktikumszeitraumes müssen die BewerberInnen eingeschrieben sein. Es kann sich um ein Pflichtpraktikum oder um ein freiwilliges Praktikum handeln.
Auslandspraktika für LehramtsabsolventInnen: Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudiengängen können sich in diesem Programm auf Stipendien für 3-12 monatige, selbstorganisierte Praktika an schulischen Einrichtungen und Hochschuleinrichtungen im Ausland bewerben. Das Praktikum muss vor dem Ausbildungsteil Referendariat, d.h. nach dem Masterabschluss stattfinden.
Fahrtkostenzuschüsse für Auslandspraktika in Übersee. Die Mittel sind vornehmlich für Studierende bestimmt, die direkt über den DAAD oder über eine der nachstehenden Austauschorganisationen vermittelt werden: IAESTE, AIESEC und ZAD
Kurzstipendien für Praktika im Rahmen von auslandsbezogenen Studiengängen/Förderung von selbstbeschafften Praktika in internationalen Organisationen/ Praktika in deutschen Außenvertretungen und deutschen Schulen
Carlo-Schmid-Programm für Praktika in internationalen Organisationen und EU-Institutionen
Fachpraktika IAESTE für Studierende aller naturwissenschaftlichen Fachrichtungen (Bewerbungsunterlagen erhalten Sie auch im International Office)
Kurzstipendien für junge deutsche Studierende der Natur- und Ingenieurwissenschaften in Taiwan (Taiwan Summer Institute Programme)
NRF- Kurzstipendien für deutsche Graduierte
Rise weltweit Forschungspraktika für Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Geowissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Medizin, Cognitive Science oder verwandter Disziplinen
Mehr Informationen
Chancen auf Auslands-BAföG haben auch Studierende, die bislang knapp an den Einkommensgrenzen gescheitert sind. Denn für eine Ausbildung im Ausland können höhere Kosten geltend gemacht werden.
Wichtig zu wissen ist, dass nicht das BAföG-Amt in Osnabrück, sondern je nach Zielland verschiedene Landesämter für Ausbildungsförderung zuständig sind. Adressen und Ansprechpartner finden Sie im Faltblatt Auslands-BAföG, das im International Office ausliegt.