Rechtswissenschaften - Erste Juristische Prüfung (Staatsexamen/Diplom) und Integrierter Bachelor
Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück hat sich bundesweit und international hohe Anerkennung erworben. Hintergrund ist eine klare Profilsetzung in den Bereichen Wirtschafts- und Europarecht sowie der Rechtsvergleichung. Im Mittelpunkt des Studiums stehen die drei großen Rechtsbereiche Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht.
Fakten
Regelstudienzeit:
10 Semester
Unterrichtssprache:
Deutsch
Zulassung:
zulassungsbeschränkt Numerus Clausus
Studienbeginn:
Wintersemester
Abschluss:
Erste Juristische Prüfung (Staatsexamen/Diplom) und Integrierter Bachelor (LL.B.)
Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück hat sich bundesweit und international hohe Anerkennung erworben. Hintergrund ist eine klare Profilsetzung in den Bereichen Wirtschafts- und Europarecht sowie der Rechtsvergleichung.
Im Mittelpunkt des Studiums stehen die drei großen Rechtsbereiche Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Der Spezialisierung und Vertiefung dient die Schwerpunktbereichsausbildung. Der Fachbereich bietet folgende Schwerpunkte an:
- Europäisches und internationales Privatrecht
- Unternehmen und Kapitalmärkte
- Wettbewerb und Geistiges Eigentum
- Digital Law – Recht in der digitalen Gesellschaft
- Staat, Verwaltung, Recht in Europa
- Steuerrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
Obligatorisch sind außerdem drei vierwöchige Praktika während der vorlesungsfreien Zeit. Zur Vorbereitung auf Auslandsaufenthalte werden fachspezifische Fremdsprachenkurse angeboten.
Studienanfänger*innen ab dem Wintersemester 2024/25 erlangen während des Studiums den Hochschulgrad „Bachelor of Laws, LL.B.“, sobald die Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung vorliegen und ein Schwerpunktbereich bestanden wurde. Eine gesonderte Einschreibung für den Bachelor-Abschluss ist nicht erforderlich.
Das Studium schließt mit der Ersten Juristischen Prüfung ab, die sich in eine staatliche Pflichtfachprüfung (70 Prozent) und eine universitäre Schwerpunktprüfung (30 Prozent) unterteilt und den Zugang zum Referendariat ermöglicht. Zudem können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag den Hochschulgrad Diplom-Jurist*in verleihen lassen.
Die wirtschaftsrechtliche Ausrichtung des Fachbereichs trägt einer anhaltend hohen Nachfrage von Unternehmen nach Jurist*innen Rechnung. Aber auch für andere juristische Berufe (Richter*in, Staatsanwalt/Staatsanwältin, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Notar*in und Verwaltungsbeamte*r) werden ökonomische und wirtschaftsrechtliche Kenntnisse immer wichtiger.
Ordnungen
Für jeden Studiengang sind die Regelungen für den Zugang, die Zulassung, die Prüfungen und den Aufbau in Ordnungen festgelegt. Konkrete Informationen zum Aufbau dieses Studiums finden Sie unter:
Studienverlaufsplan
Studienverlaufspläne zeigen einen exemplarischen Aufbau des Studiums.
Exemplarischer Studienverlaufsplan
Exemplarischer Studienverlaufsplan
unter Berücksichtigung der derzeitigen Freiversuchsregelung in der Pflichtfachprüfung (§ 18 NJAG)
Sem. | Nebenfächer | Privatrecht | Öffentliches Recht | Strafrecht | |
1 | Grundlagenveranstaltung1 Lehrveranstaltung für Fremdsprachige Schlüsselqualifikation | ZivR I ZivR II ZivR III/A oder ZivR III/B | ÖffR I ÖffR II/A ÖffR II/B oder ÖffR III | Strafrecht I Strafrecht II Strafrecht III | |
2 | Optional: Zusatzzertifikat Wirtschaft | ||||
3 | Praktika jeweils 4 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit •Verwaltungspraktikum •Rechtsanwaltspraktikum •Praktikum an einem Amtsgericht | ||||
4 | |||||
Zwischenprüfung / Kurssystem2 | Optional: Fachspezifische Fremdsprachen ausbildung (FFA) | ||||
5 | Schwerpunktbereichsausbildung3 Seminararbeit | Übung für Fortgeschrittene Zivilrecht 1 Klausur, 1 Hausarbeit (Dauer: 1-2 Semester) | Übung für Fortgeschrittene Öffentliches Recht 1 Klausur, 1 Hausarbeit (Dauer: 1-2 Semester) | Übung für Fortgeschrittene Strafrecht 1 Klausur, 1 Hausarbeit (Dauer: 1-2 Semester) | |
6 | |||||
7 | Schwerpunktbereichsprüfung (Teil der 1. juristischen Prüfung) Studienarbeit/Präsentation (50%) Mündliche Prüfung 50% | Examensvorbereitung (z.B. „OsnaRep“) | Examensvorbereitung (z.B. „OsnaRep“) | Examensvorbereitung (z.B. „OsnaRep“) | |
8 | Examensvorbereitung (z.B. „OsnaRep“) | Examensvorbereitung (z.B. „OsnaRep“) | Examensvorbereitung (z.B. „OsnaRep“) | ||
9 | Staatliche Pflichtfachprüfung („Examen“)4 |
1Grundlagenveranstaltung: Europ. Rechtsgeschichte I oder Europ. Rechtsgeschichte II oder Verfassungsgeschichte oder Allgemeine Staatslehre
2Zwischenprüfung: Die Zwischenprüfung ist bis zum Ende des 4. Semesters abzulegen .
Inhalt:
1 Klausur aus einer Grundlagenveranstaltung
2 Klausuren aus der Fachsäule Privatrecht
1 Klausur aus der Fachsäule Öffentliches Recht
1 Klausur aus der Fachsäule Strafrecht
2 Hausarbeiten aus unterschiedlichen Fachsäulen
Kurssystem: Das Kurssystem ist nicht fristgebunden. Das vollständige Ablegen ist jedoch zur Meldung zur Pflichtfachprüfung sowie zur Studienarbeit erforderlich.
Inhalt:
3 Klausuren aus der Fachsäule Privatrecht (ZivR I, ZivR II und ZivR III/A oder ZivR III/B)
3 Klausuren aus der Fachsäule Öffentliches Recht (ÖffR I, ÖffR II /A und ÖffR II/B oder ÖffR III)
3 Klausuren aus der Fachsäule Strafrecht (StrafR I, StrafR II und StrafR III)
2 Hausarbeiten aus unterschiedlichen Fachsäulen
3Schwerpunktbereichsausbildung: 2 Semester, insgesamt 16 Semesterwochenstunden (SWS)
An der Universität Osnabrück werden folgende Schwerpunktbereiche angeboten:
- Europäisches und Internationales Privatrecht und seine historischen Grundlagen
- Teilschwerpunkt: Europäisches und Internationales Privatrecht
- Teilschwerpunkt: Rechtsgeschichte
- Deutsches und Europäisches Unternehmens- und Kapitalmarktrecht
- Teilschwerpunkt: Deutsches und Europäisches Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
- Teilschwerpunkt: Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht
- Deutsches und Europäisches Recht des Wettbewerbs und des Geistigen Eigentums
- Digital Law
- Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht
- Deutsches und Europäisches Steuerrecht
- Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht
An der Universität Osnabrück werden im Rahmen der Schwerpunktausbildung und/oder -prüfung keine Klausuren geschrieben. Der schriftliche Teil der Prüfung (Studienarbeit) kann ggf. auch noch im 9. Semester nach den Pflichtfachklausuren angefertigt werden.
4Die Prüfungsgesamtnote (Erste Juristischen Prüfung) ergibt sich zu 30 % aus der Schwerpunktbereichsprüfung und zu 70 % aus der staatlichen Pflichtfachprüfung.
Grundsätzliche Informationen zum Hochschulzugang finden Sie unter Zugangsvoraussetzungen. Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt uneingeschränkt zum grundständigen Studium an der Universität Osnabrück. Als „grundständig“ wird ein Studium bezeichnet, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt (Bachelor oder Erste Juristische Prüfung). Informationen dazu, unter welchen Voraussetzungen Sie auch ohne die allgemeine Hochschulreife ein grundständiges Studium aufnehmen können, finden Sie unter Studieren ohne Abitur.
Studienbewerberinnen und -bewerber mit internationalen Zeugnissen müssen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
Dieses Fach ist zulassungsbeschränkt. Grundlegende Informationen über das Auswahlverfahren finden Sie unter Vergabe der Studienplätze. Einen Überblick über den Numerus Clausus der Vorjahre bietet die Übersicht der Auswahlgrenzen.
Sie finden alle Infos zur Bewerbung und die Bewerbungsfrist für das gewünschte Semester unter Erste juristische Prüfung - zulassungsbeschränkt.
Achtung: Für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Zeugnissen gelten zum Teil abweichende Bewerbungskonditionen und Fristen!
Allgemeine Informationen zum Ablauf finden Sie unter Bewerbung, Zulassung und Einschreibung.
Die Prüfungsordnung schreibt keinen obligatorischen Auslandsaufenthalt vor. Dennoch sind Auslandsaufenthalte im Rahmen verschiedener Austauschprogramme möglich. Über Einzelheiten informiert das International Office.
Für das Studium an der Universität Osnabrück fallen Semesterbeiträge an. Je nach Verbrauch Ihres sogenannten Studienguthabens (Regelstudienzeit plus Toleranzsemester) müssen Sie zudem Langzeitstudiengebühren zahlen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter Kosten des Studiums.
Allgemeine Informationen zum Studium, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Studienaufbau erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.
In der Fachstudienberatung werden konkrete Fragen zu den Studieninhalten beantwortet.