Rechtswissenschaften - Erste Juristische Prüfung (Staatsexamen/Diplom) und Integrierter Bachelor

Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück hat sich bundesweit und international hohe Anerkennung erworben. Hintergrund ist eine klare Profilsetzung in den Bereichen Wirtschafts- und Europarecht sowie der Rechtsvergleichung. Im Mittelpunkt des Studiums stehen die drei großen Rechtsbereiche Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht.

Fakten

Regelstudienzeit:
10 Semester
Unterrichtssprache:
Deutsch
Zulassung:
zulassungsbeschränkt  Numerus Clausus
Studienbeginn:
Wintersemester
Abschluss:
Erste Juristische Prüfung (Staatsexamen/Diplom) und Integrierter Bachelor (LL.B.)

Eine Studentin macht sich Notizen und liest in einem Buch während einer Vorlesung. An ihrem Platz liegt ein weiteres Buch mit dem Titel: "Basistexte Öffentliches Recht".
© Simone Reukauf

Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück hat sich bundesweit und international hohe Anerkennung erworben. Hintergrund ist eine klare Profilsetzung in den Bereichen Wirtschafts- und Europarecht sowie der Rechtsvergleichung.

Im Mittelpunkt des Studiums stehen die drei großen Rechtsbereiche Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Der Spezialisierung und Vertiefung dient die Schwerpunktbereichsausbildung. Der Fachbereich bietet folgende Schwerpunkte an:

  • Europäisches und internationales Privatrecht
  • Unternehmen und Kapitalmärkte
  • Wettbewerb und Geistiges Eigentum
  • Digital Law – Recht in der digitalen Gesellschaft
  • Staat, Verwaltung, Recht in Europa
  • Steuerrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

Obligatorisch sind außerdem drei vierwöchige Praktika während der vorlesungsfreien Zeit. Zur Vorbereitung auf Auslandsaufenthalte werden fachspezifische Fremdsprachenkurse angeboten.

Studienanfänger*innen ab dem Wintersemester 2024/25 erlangen während des Studiums den Hochschulgrad „Bachelor of Laws, LL.B.“, sobald die Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung vorliegen und ein Schwerpunktbereich bestanden wurde. Eine gesonderte Einschreibung für den Bachelor-Abschluss ist nicht erforderlich.

Das Studium schließt mit der Ersten Juristischen Prüfung ab, die sich in eine staatliche Pflichtfachprüfung (70 Prozent) und eine universitäre Schwerpunktprüfung (30 Prozent) unterteilt und den Zugang zum Referendariat ermöglicht. Zudem können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag den Hochschulgrad Diplom-Jurist*in verleihen lassen.

Die wirtschaftsrechtliche Ausrichtung des Fachbereichs trägt einer anhaltend hohen Nachfrage von Unternehmen nach Jurist*innen Rechnung. Aber auch für andere juristische Berufe (Richter*in, Staatsanwalt/Staatsanwältin, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Notar*in und Verwaltungsbeamte*r) werden ökonomische und wirtschaftsrechtliche Kenntnisse immer wichtiger.

Ordnungen

Für jeden Studiengang sind die Regelungen für den Zugang, die Zulassung, die Prüfungen und den Aufbau in Ordnungen festgelegt. Konkrete Informationen zum Aufbau dieses Studiums finden Sie unter:

Studienverlaufsplan

Studienverlaufspläne zeigen einen exemplarischen Aufbau des Studiums.

Exemplarischer Studienverlaufsplan

Exemplarischer Studienverlaufsplan

unter Berücksichtigung der derzeitigen Freiversuchsregelung in der Pflichtfachprüfung (§ 18 NJAG)

Sem. Nebenfächer Privatrecht Öffentliches Recht Strafrecht  
1

Grundlagenveranstaltung1
Klausur

Lehrveranstaltung für
Wirtschafts oder
Sozialwissenschaften

Klausur

Fremdsprachige
rechtswissenschaftliche
Veranstaltung

Klausur

Schlüsselqualifikation
Studienleistung

ZivR I
BGB AT / SchuldR AT
Klausur

ZivR II
Schuldrecht AT/BT
Klausur /
ggf. Hausarbeit

ZivR III/A
Schuldrecht BT II / III

oder

ZivR III/B
Mobiliarsachenrecht
Klausur / ggf. Hausarbeit

ÖffR I
StaatsorganisationsR
Klausur /
ggf. Hausarbeit

ÖffR II/A
Grundrechte
Klausur /
ggf. Hausarbeit

ÖffR II/B
EuropaR
Klausur

oder

ÖffR III
Allg.
Verwaltungsrecht

Klausur

Strafrecht I
StrafR AT
Klausur /
ggf. Hausarbeit

Strafrecht II
StrafR BT I / Nichtver
mögensdelikte

Klausur /
ggf. Hausarbeit

Strafrecht III
StrafR BT II/Ver
mögensdelikte

Klausur

 
2 Optional:
Zusatzzertifikat
Wirtschaft
3 Praktika
jeweils 4 Wochen in der vorlesungsfreien
Zeit
•Verwaltungspraktikum
•Rechtsanwaltspraktikum
•Praktikum an einem Amtsgericht
4
Zwischenprüfung / Kurssystem2 Optional:
Fachspezifische
Fremdsprachen
ausbildung (FFA)
5

Schwerpunktbereichsausbildung3

Seminararbeit
3 Wahlpflichtkurse
Wahlkurse

Übung für
Fortgeschrittene
Zivilrecht
1 Klausur, 1 Hausarbeit
(Dauer: 1-2 Semester)
Übung für
Fortgeschrittene
Öffentliches Recht
1 Klausur, 1 Hausarbeit
(Dauer: 1-2 Semester)
Übung für
Fortgeschrittene
Strafrecht
1 Klausur, 1 Hausarbeit
(Dauer: 1-2 Semester)
 
6  
7 Schwerpunktbereichsprüfung
(Teil der 1. juristischen Prüfung)
Studienarbeit/Präsentation (50%)
Mündliche Prüfung 50%
Examensvorbereitung
(z.B. „OsnaRep“)
Examensvorbereitung
(z.B. „OsnaRep“)
Examensvorbereitung
(z.B. „OsnaRep“)
 
8   Examensvorbereitung
(z.B. „OsnaRep“)
Examensvorbereitung
(z.B. „OsnaRep“)
Examensvorbereitung
(z.B. „OsnaRep“)
 
9 Staatliche Pflichtfachprüfung („Examen“)4  

1Grundlagenveranstaltung:  Europ. Rechtsgeschichte I oder Europ. Rechtsgeschichte II oder Verfassungsgeschichte oder Allgemeine Staatslehre

 

2Zwischenprüfung: Die Zwischenprüfung ist bis zum Ende des 4. Semesters abzulegen .

Inhalt:

1 Klausur aus einer Grundlagenveranstaltung

2 Klausuren aus der Fachsäule Privatrecht

1 Klausur aus der Fachsäule Öffentliches Recht

1 Klausur aus der Fachsäule Strafrecht

2 Hausarbeiten aus unterschiedlichen Fachsäulen

 

Kurssystem: Das Kurssystem ist nicht fristgebunden. Das vollständige Ablegen ist jedoch zur Meldung zur Pflichtfachprüfung sowie zur Studienarbeit erforderlich.

Inhalt:

3 Klausuren aus der Fachsäule Privatrecht (ZivR I, ZivR II und ZivR III/A oder ZivR III/B)

3 Klausuren aus der Fachsäule Öffentliches Recht (ÖffR I, ÖffR II /A und  ÖffR II/B oder ÖffR III)

3 Klausuren aus der Fachsäule Strafrecht (StrafR I, StrafR II und StrafR III)

2 Hausarbeiten aus unterschiedlichen Fachsäulen

 

3Schwerpunktbereichsausbildung: 2 Semester, insgesamt 16 Semesterwochenstunden (SWS)

 An der Universität Osnabrück werden folgende Schwerpunktbereiche angeboten:

  1. Europäisches und Internationales Privatrecht und seine historischen Grundlagen
    1. Teilschwerpunkt: Europäisches und Internationales Privatrecht
    2. Teilschwerpunkt: Rechtsgeschichte
  2. Deutsches und Europäisches Unternehmens- und Kapitalmarktrecht
    1. Teilschwerpunkt: Deutsches und Europäisches Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
    2. Teilschwerpunkt: Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht
  3. Deutsches und Europäisches Recht des Wettbewerbs und des Geistigen Eigentums
  4. Digital Law
  5. Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht
  6. Deutsches und Europäisches Steuerrecht
  7. Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht

An der Universität Osnabrück werden im Rahmen der Schwerpunktausbildung und/oder -prüfung keine Klausuren geschrieben. Der schriftliche Teil der Prüfung (Studienarbeit) kann ggf. auch noch im 9. Semester nach den Pflichtfachklausuren angefertigt werden.

 

4Die Prüfungsgesamtnote (Erste Juristischen Prüfung) ergibt sich zu 30 % aus der Schwerpunktbereichsprüfung und zu 70 % aus der staatlichen Pflichtfachprüfung.

Grundsätzliche Informationen zum Hochschulzugang finden Sie unter  Zugangsvoraussetzungen. Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt uneingeschränkt zum grundständigen Studium an der Universität Osnabrück. Als „grundständig“ wird ein Studium bezeichnet, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt (Bachelor oder Erste Juristische Prüfung). Informationen dazu, unter welchen Voraussetzungen Sie auch ohne die allgemeine Hochschulreife ein grundständiges Studium aufnehmen können, finden Sie unter  Studieren ohne Abitur.

Studienbewerberinnen und -bewerber mit internationalen Zeugnissen müssen über  ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Dieses Fach ist zulassungsbeschränkt. Grundlegende Informationen über das Auswahlverfahren finden Sie unter  Vergabe der Studienplätze. Einen Überblick über den Numerus Clausus der Vorjahre bietet die Übersicht der  Auswahlgrenzen.

Sie finden alle Infos zur Bewerbung und die Bewerbungsfrist für das gewünschte Semester unter  Erste juristische Prüfung - zulassungsbeschränkt.

Achtung: Für  Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Zeugnissen gelten zum Teil abweichende Bewerbungskonditionen und Fristen!

Allgemeine Informationen zum Ablauf finden Sie unter  Bewerbung, Zulassung und Einschreibung.

Die Prüfungsordnung schreibt keinen obligatorischen Auslandsaufenthalt vor. Dennoch sind  Auslandsaufenthalte im Rahmen verschiedener Austauschprogramme möglich. Über Einzelheiten informiert das  International Office.

Für das Studium an der Universität Osnabrück fallen Semesterbeiträge an. Je nach Verbrauch Ihres sogenannten Studienguthabens (Regelstudienzeit plus Toleranzsemester) müssen Sie zudem Langzeitstudiengebühren zahlen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter  Kosten des Studiums.

Allgemeine Informationen zum Studium, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Studienaufbau erhalten Sie bei der  Zentralen Studienberatung.

In der  Fachstudienberatung werden konkrete Fragen zu den Studieninhalten beantwortet.