Deutsches Recht - Master of Laws

Der Masterstudiengang richtet sich an internationale Absolventinnen und Absolventen, die eine Spezialisierung im Deutschen Recht anstreben. Das zweisemestrige Studium hat einen starken europarechtlichen Bezug und unterscheidet sich daher auch von den meisten Masterstudiengängen zum deutschen Recht in Deutschland. Das Europarecht nimmt einen immer wichtigeren Bestandteil in der juristischen Ausbildung ein. Insbesondere im Zivil-, Verfassungs-, und Verwaltungsrecht ist eine isolierte Betrachtung des deutschen Rechts ohne Bezug zum Europarecht kaum mehr möglich.

Fakten

Regelstudienzeit:
2 Semester
Unterrichtssprache:
Deutsch
Zulassung:
zulassungsfrei
Studienbeginn:
Wintersemester
Abschluss:
Master of Laws (LL.M)

Zwei männliche Studenten sitzen in einem Hörsaal und machen sich Notizen auf einem Tablet und Papier. Vor ihnen liegen mehrere Bücher, eines mit dem Titel „Grundlagentexte des öffentlichen Rechts. Verfassungsrecht, Verwaltung und Europarecht“.
© Simone Reukauf

Der Masterstudiengang richtet sich an internationale Absolventinnen und Absolventen, die eine Spezialisierung im Deutschen Recht anstreben. Das zweisemestrige Studium hat einen starken europarechtlichen Bezug und unterscheidet sich daher auch von den meisten Masterstudiengängen zum deutschen Recht in Deutschland. Das Europarecht nimmt einen immer wichtigeren Bestandteil in der juristischen Ausbildung ein. Insbesondere im Zivil-, Verfassungs-, und Verwaltungsrecht ist eine isolierte Betrachtung des deutschen Rechts ohne Bezug zum Europarecht kaum mehr möglich.

Bereits zu Beginn müssen sich die Studierenden entscheiden, ob sie ihr Studium auf das Privat-, Straf- oder Öffentliche Recht ausrichten wollen. Zwei Grundmodule führen in das Deutsche Recht ein, während das 2. Semester ausschließlich der Vertiefung dient. Voraussetzung für das Studium sind unter anderem hinreichende deutsche Sprachkenntnisse, da die Lehrveranstaltungen im, trotz aller europäischen und internationalen Einflüsse, stark national geprägten Fach Rechtswissenschaft nach wie vor nur in deutscher Sprache angeboten werden. Bei erfolgreichem Abschluss verleiht die Universität Osnabrück den Hochschulgrad "Master of Laws (LL.M.) Deutsches Recht".

Der Masterstudiengang Deutsches Recht ist nicht entgeltpflichtig.

Der Masterabschluss ermöglicht insbesondere den Zugang zur Promotion an der Universität Osnabrück, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Ordnungen

Für jeden Studiengang sind die Regelungen für den Zugang, die Zulassung, die Prüfungen und den Aufbau in Ordnungen festgelegt. Konkrete Informationen zum Aufbau dieses Studiums finden Sie unter:

Für das Studium ist ein erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Universität außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nachzuweisen. Weiterhin sind hinreichende  deutsche Sprachkenntnisse Voraussetzung. Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der  Zugangsordnung.

Dieses Fach ist zulassungsfrei.

Internationale Bewerber mit ausländischen Zeugnissen bewerben sich über  uni-assist. Grundlegende Bewerbungsinformationen finden Sie unter  Infos für internationale Bewerbende.

Ein Auslandsaufenthalt ist nicht vorgesehen.

Für das Studium an der Universität Osnabrück fallen Semesterbeiträge an. Je nach Verbrauch Ihres sogenannten Studienguthabens (Regelstudienzeit plus Toleranzsemester) müssen Sie zudem Langzeitstudiengebühren zahlen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter  Kosten des Studiums.

Allgemeine Informationen zum Studium, zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Studienaufbau erhalten Sie bei der  Zentralen Studienberatung.

In der  Fachstudienberatung werden konkrete Fragen zu den Studieninhalten beantwortet.

Der Studiengang ist durch die  Stiftung Akkreditierungsrat akkreditiert.