Ordnungen Philosophie - 2-Fächer-Bachelor (2FB)
Hier finden Sie die Zugangs- und Zulassungsordnungen, die Prüfungsordnungen und die Modulbeschreibungen für Ihr 2-Fächer-Bachelorstudium! Sofern verschiedene Fassungen einer Ordnung vorliegen, gilt für höhere Semester ggf. die ältere Fassung.
Allgemeine Prüfungsordnung (APO)
Allgemeine Prüfungsordnung Bachelor-/Masterstudiengänge (PDF, 671 kB)
(gültig seit 17.03.2020)
Studiengangspezifische Ordnungen
Studiengangspezifische PO 2-Fächer-Bachelor (PDF, 446 kB)
(gültig seit 01.10.2022)
Studiengangspezifische PO 2-Fächer-Bachelor (PDF, 413 kB)
(gültig seit 01.10.2018)
Überfachliche Ordnungen / Modulbeschreibungen (kein Lehramt)
Fachspezifische Ordnungen / Modulbeschreibungen
Fachspezifischer Teil 2FB Philosophie (PDF, 269 kB)
(gültig seit 01.10.2022)
Modulbeschreibungen Philosophie (PDF, 461 kB)
(gültig seit 28.09.2022)
Was ist was?
Eine fachspezifische Zugangsordnung regelt, welche speziellen Voraussetzungen Sie für die Aufnahme eines Bachelor- oder Masterstudiums erfüllen müssen, z. B. Sprachkenntnisse oder fachbezogene Vorkenntnisse. Sofern es keine Zugangsordnung für Ihr Fach gibt, finden Sie alle notwendigen Informationen bei den fachübergreifenden Voraussetzungen für ein Studium.
Eine fachspezifische Zulassungsordnung legt fest, wie die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen vergeben werden.
Die Prüfungsordnungen enthalten rechtlich verbindliche Regelungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des jeweiligen Studiengangs. Dazu zählen unter anderem Informationen über Studieninhalte (Pflicht- und Wahlpflichtmodule) und Prüfungen (Voraussetzungen, Wiederholbarkeit, Freiversuch).
Allgemeine Prüfungsordnung (APO)
Für Studierende fast aller Fächer gilt die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) (PDF, 671 kB). Diese enthält allgemeine und übergreifende Regelungen.
Studiengangspezifische Prüfungsordnung
Eine studiengangspezifische Prüfungsordnung enthält Regelungen, die nur für diesen Studiengang gelten. So legt sie z. B. fest, welcher Hochschulgrad beim Abschluss verliehen wird.
Fachspezifische Teile
Für Mehr-Fächer-Studiengänge (z. B. Zwei-Fächer-Bachelor) gelten zusätzlich zur Allgemeinen Prüfungsordnung und einer studiengangspezifischen Prüfungsordnung noch fachspezifische Teile für die einzelnen Fächer, in denen unter anderem geregelt ist, welche Module des Faches Sie in Ihrem Studiengang studieren müssen.
Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich geschlossene Lehreinheit eines Fachs, in der Kompetenzen und Wissen zu einem bestimmten Themenkomplex vermittelt werden. Es setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungen zusammen (z. B. Seminar, Vorlesung, Praktikum). In den Modulbeschreibungen finden Sie unter anderem auch Angaben zum Arbeitsaufwand, den Studienleistungen und der Benotung.
Welche Module Sie in Ihrem Studienfach absolvieren müssen, ist bei den Ein-Fach-Studiengängen in der studiengangspezifischen Prüfungsordnung und bei Mehr-Fächer-Studiengängen in den jeweiligen fachspezifischen und überfachlichen Teilen geregelt (siehe "Prüfungsordnungen").
Weitere Ordnungen
Alle älteren Prüfungsordnungen finden Sie im Amtlichen Mitteilungsblatt.
Weitere Ordnungen wie z. B. die Grundordnung der Universität, die Immatrikulationsordnung oder die Habilitationsordnung finden Sie unter Ordnungen der Universität.
Die hier abrufbaren Prüfungsordnungen entsprechen der genehmigten und jeweils im Amtlichen Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück veröffentlichten Fassung. Gleichwohl haben nur die im Amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlichten Fassungen rechtsverbindlichen Charakter. Sollten sich abweichende Fassungen über andere Links abrufen lassen, so können hieraus weder Rechte noch Pflichten hergeleitet werden. Im Falle von Studiengängen mit Staatlichem Abschluss wird für die Richtigkeit und insbesondere die Aktualität keine Gewähr übernommen. In Zweifelsfällen ist beim jeweiligen Landesprüfungsamt Auskunft einzuholen.