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Internationale Studieninteressierte aus EU und EWR Ländern

Haben Sie das passende Studienangebot gefunden und die Zugangsvoraussetzungen geprüft? Wenn nicht, gehen Sie zuerst auf unsere Seite zu  Studienangeboten und  Zugangsvoraussetzungen. Dort können Sie sich über unsere Studienangebote und die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen informieren.

Bewerbung

Internationale Bewerbungen und Anträge auf Immatrikulation (Einschreibung) müssen entweder über das  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück oder über  uni-assist gestellt werden.  

  1. Studiengang wählen und Zugangsvoraussetzungen prüfen.
  2. Der Tabelle entnehmen Sie, in welchem Portal Sie Ihren Antrag stellen müssen.
  3. Klicken Sie auf den entsprechenden Link in der Tabelle. Dieser führt Sie zum nächsten Schritt Ihrer Bewerbung.

Bitte beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen zwischen dem Bewerbungsportal der Universität Osnabrück und uni-assist e.V.

uni-assist

Bewerbungsfristen uni-assist:

  • 15. Juni für Wintersemester
  • 15. Dezember für Sommersemester

Die genauen Fristen für jeden einzelnen Studiengang entnehmen Sie bitte der untenstehenden Fristentabelle. 

Bewerbungsportal Universität Osnabrück

Bewerbungsfristen Bewerbungsportal Universität Osnabrück:

  • 15. Juli für Wintersemester
  • 15. Januar für Sommersemester

Die genauen Fristen für jeden einzelnen Studiengang entnehmen Sie bitte der untenstehenden Fristentabelle. 

Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung nicht am Verfahren teilnimmt, wenn Sie diese im falschen Portal stellen!

Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, ein deutsches Abitur oder studieren bereits in Deutschland bzw. an der Universität Osnabrück oder haben ein Studium in Deutschland abgeschlossen? Dann bewerben Sie sich immer über das  Hochschulportal. Auch Personen mit einem DAAD-Stipendium bewerben sich über das Bewerbungsportal der Universität. 

Bewerbung über uni-assist Universität Osnabrück Link zum Bewerbungsverfahren

Mono-Bachelor und Erste juristische Prüfung [Staatsexamen]
(zulassungsbeschränkt)

nein

ja
 

   Hochschulportal

Achtung: Für Psychologie und die erste juristische Prüfung ist eine zusätzliche Bewerbung über  hochschulstart.de nötig!

Bewerbungsfrist Wintersemester:
15. Juli

Mono-Bachelor (zulassungsfrei) nein ja

   Hochschulportal

Bewerbungsfrist Wintersemester:
30. September

2-Fächer-Bachelor (fachwissenschaftlich oder Lehramt an Gymnasien)
(zulassungsbeschränkt)

nein

ja

   Hochschulportal

Bewerbungsfrist Wintersemester:
15. Juli

2-Fächer-Bachelor (fachwissenschaftlich oder Lehramt an Gymnasien)
(zulassungsfrei)
nein ja

   Hochschulportal

Bewerbungsfrist Wintersemester:
30. September

Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht (Lehramt für Grund,- Haupt- und Realschulen)
(zulassungsbeschränkt)
nein ja

   Hochschulportal

Bewerbungsfrist Wintersemester:
15. Juli

Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht (Lehramt für Grund,- Haupt- und Realschulen)
(zulassungsfrei)
nein ja

   Hochschulportal

Bewerbungsfrist Wintersemester:
30. September

Bachelor Berufliche Bildung (Lehramt für berufsbildende Schulen)

(zulassungsbeschränkt)

nein ja

   Hochschulportal

Bewerbungsfrist Wintersemester:
15. Juli

Bachelor Berufliche Bildung (Lehramt für berufsbildende Schulen)

(zulassungsfrei)

nein ja

   Hochschulportal

Bewerbungsfrist Wintersemester:
30. September

Master

(zulassungsbeschränkt und zulassungsfrei)

ja

nein

 uni-assist

Bewerbungsfrist Wintersemester:
15. Juni
Sommersemester:
15. Dezember

Master of Education

(zulassungsbeschränkt und zulassungsfrei)

nein ja

 Hochschulportal

Bewerbungsfrist
Wintersemester:
15. August
Sommersemester:
15. Februar

Studienkolleg

nein

ja

 Hochschulportal

Bewerbungsfrist Wintersemester (zulassungsbeschränkte Fächer)
15. Juli
(zulassungsfreie Fächer)
30. September

Kurzzeitstudium als Freemover nein ja

 Hochschulportal

Bewerbungsfrist Wintersemester:
30. September
Bewerbungsfrist Sommersemester:
31. März

Promotion

nein

ja

 Hochschulportal

Bewerbungsfrist Wintersemester:
30. September
Bewerbungsfrist Sommersemester:
31. März

Promotionsstudiengänge
(Rechtswissenschaft und Nanoscience)
nein ja

 Hochschulportal

Bewerbungsfrist Wintersemester:
15. Juli
Bewerbungsfrist Sommersemester:
15. Januar

Anpassungslehrgang nein ja

 Hochschulportal

Bewerbungsfrist Wintersemester:
30. September
Bewerbungsfrist Sommersemester:
31. März

Grundständige Studiengänge beginnen nur zum Wintersemester. Eine Bewerbung für das erste Fachsemester ist zum Sommersemester nicht möglich.

Der Verein uni-assist e.V. wird von rund 170 deutschen Hochschulen in Anspruch genommen und ist auf die Vorprüfung internationaler Studienbewerbungen spezialisiert. Die zentrale Aufgabe des Vereins besteht darin, internationale Bildungsnachweise hinsichtlich ihrer Gleichwertigkeit zum deutschen Bildungssystem zu prüfen. Darüber hinaus überprüft uni-assist e.V. spezifische Zugangsvoraussetzungen (z.B. Sprachkenntnisse) der Hochschulen. Durch die langjährige Praxiserfahrung und die Bearbeitung zahlreicher Anträge, hat uni-assist e.V. eine umfassende Expertise in diesem Bereich entwickelt. Die letztendliche inhaltliche Prüfung und die finale Auswahlentscheidung, wer einen Studienplatz angeboten bekommt, finden an der Universität selbst statt.

Die Universität Osnabrück nimmt Studienanfänger*innen in grundständigen Studiengängen nur zum Wintersemester auf. Die Aufnahme von Studierenden in höhere Semester erfolgt daher für ungerade Fachsemester (zum Beispiel drittes oder fünftes Fachsemester) zum Wintersemester und für gerade Fachsemester (zum Beispiel zweites oder viertes Fachsemester) zum Sommersemester. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter  Vergabeverfahren

Internationale Bewerbungen

Internationale Studierende, die bereits an einer ausländischen Hochschule studieren, können sich grundsätzlich nicht für ein höheres, sondern immer nur für ein erstes Fachsemester bewerben. Erst nach der Zulassung und Einschreibung an der Universität Osnabrück kann beim für zuständigen Prüfungsausschuss unter Vorlage der bisherigen Studienunterlagen ein Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester gestellt werden.

Nicht in allen Fällen werden im Ausland erbrachte Studienleistungen von der Universität Osnabrück anerkannt. Nur der zuständige Prüfungsausschuss des betroffenen Fachbereiches kann über die Anrechnung von Studienleistungen entscheiden und Studierende eventuell in ein höheres Fachsemester einstufen. Die Anrechnung von im Ausland erworbenen Studienleistungen ist jedoch erst möglich, wenn Sie schon an der Universität Osnabrück immatrikuliert sind.

Sie studieren bereits in Deutschland?

Wer bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, kann sich an der Universität Osnabrück im gleichen Studiengang für ein höheres Fachsemester bewerben. Mit den Bewerbungsunterlagen muss eine Immatrikulationsbescheinigung hochgeladen werden, die Auskunft über den Studiengang / die Studienfächer, den angestrebten Studienabschluss und die Fachsemesterzahl gibt. Sofern Studienleistungen aus einem anderen Studiengang angerechnet werden sollen, muss ein entsprechender Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss gerichtet werden. Dazu informiert das  Studierendensekretariat.

Maren Grosse-Wördemann

Studierendensekretariat

Neuer Graben 27
49074 Osnabrück

Raum: 19/26
Sprechstunde: Beratung per E-Mail. Telefonisch und persönlich nach vorheriger Vereinbarung.

 +49 541 969-4009
  studentsoffice@uni-osnabrueck.de

Lara Fahrenbruch

Studierendensekretariat

Neuer Graben 27
49074 Osnabrück

Raum: 19/25
Sprechstunde: Beratung per E-Mail. Telefonisch und persönlich nach vorheriger Vereinbarung.

 +49 541 969-4301
  studentsoffice@uni-osnabrueck.de