Studieren mit Kind(ern)

Die Universität Osnabrück möchte Studierende mit Kindern bei der Vereinbarkeit von Studium und Erziehungs- und Fürsorgeverantwortung unterstützen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um Fragen zu Schwangerschaft, Finanzierung, Kinderbetreuung sowie zu familienfreundlichen Angeboten der Universität.

Die Mitarbeiter*innen des Familienservice unterstützen und beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Studieren mit Kind.

Schwangerschaft und Mutterschutz im Studium

Schwangere und stillende Personen stehen unter einem besonderen Schutz. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der schwangeren Person und des (werdenden) Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Unabhängig vom Begriff des „Mutterschutzes“ gilt das Gesetz für jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Das MuSchG soll der schwangeren Person die Fortführung des Studiums bzw. der Ausbildung oder der Erwerbstätigkeit ermöglichen, soweit dies verantwortbar ist. Zudem soll es insgesamt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegenwirken.

Darüber hinaus regelt es Schutzfristen vor (sechs Wochen) und nach der Entbindung (acht Wochen), in der nicht gearbeitet werden darf. Bei vorzeitiger Entbindung verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung um den Zeitraum der Verkürzung der Schutzfrist vor der Entbindung. Zudem verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung automatisch auf zwölf Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und auf Antrag, wenn innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung des Kindes festgestellt wird.

Arbeitgeber*innen sowie Ausbildungsstätten und Hochschulen sind laut des MuSchG verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Universität Osnabrück verpflichtet sich darüber hinaus, jeder schwangeren oder stillenden Person eine sichere und gesunde Hochschulausbildung zu ermöglichen.

Schwangerschaftsanmeldung

Damit die Universität Ihren Pflichten im Rahmen des Mutterschutzgesetzes nachkommen kann, werden Schwangere gebeten, ihre Schwangerschaft über den Familienservice offiziell mitzuteilen.

 Weitere Informationen zur Anmeldung der Schwangerschaft

Damit die Universität ihrer Fürsorgepflicht nachgehen und entsprechende Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise die Befreiung von Laborpraktika, festlegen kann, ist es wichtig, die Schwangerschaft gegenüber der Universität zu melden. Dies können Sie im Rahmen einer Beratung bei uns im Familienservice tun oder Sie schicken das dazugehörige Formular zur Mitteilung der Schwangerschaft ausgefüllt an den  Familienservice. Für die Bekanntgabe der Schwangerschaft wird ein Nachweis über die bestehende Schwangerschaft (Auszug Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung des voraussichtlichen Entbindungsdatums) benötigt. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen des Meldeverfahrens nach MuSchG genutzt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht nach MuSchG wieder gelöscht.

Grundsätzlich kann während der Schwangerschaft weiter an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilgenommen werden. Dies hängt jedoch davon ab, ob die Teilnahme mit Gefährdungen für die schwangere Person und das werdende Kind einhergeht. Hierzu wird im Anschluss an die Mitteilung der Schwangerschaft eine Gefährdungsbeurteilung von den jeweiligen verantwortlichen Personen in den Fachbereichen erstellt, die gemeinsam mit der schwangeren Person besprochen werden. Bei Gefährdungen werden dann entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen. Dabei sollen keine Nachteile aufgrund von Schwangerschaft, Entbindung oder Stillzeit entstehen. Sofern schwangere Studierende an Prüfungen, studienrelevanten Praktika oder Labortätigkeiten nicht oder nur bedingt teilnehmen können, sollten eine Umgestaltung bzw. Anpassung der Studienleistungen und erforderlichenfalls Ersatzleistungen angeboten werden.

Während der Mutterschutzfristen, die in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach Geburt vorgesehen sind, dürfen schwangere Studierende nur dann an Prüfungen und Lehrveranstaltungen, Exkursionen oder Praktika teilnehmen, wenn sie dies ausdrücklich verlangen und aus gesundheitlichen Gründen nichts dagegenspricht. Dafür ist eine Bereitschaftserklärung beim  Familienservice abzugeben. Diese Erklärung kann jederzeit vollständig oder für einzelne Lehrveranstaltungen oder Prüfungen widerrufen werden, wenn die schwangere Person nicht mehr teilnehmen will oder kann.

Bei bereits angemeldeten Abschlussarbeiten besteht die Möglichkeit, den Bearbeitungszeitraum um die Dauer der Mutterschutzfristen zu verlängern. Stellen Sie hierfür einen schriftlichen, formlosen Antrag bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt mit einem Nachweis über den errechneten Entbindungstermin. Sie erhalten daraufhin einen neuen Abgabetermin.

Um Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden, ist es zudem immer ratsam, auf Dozierende zuzugehen und sie frühzeitig über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.

Der Familienservice der UOS unterstützt und berät Sie vertraulich bei allen Fragen rund um das Thema Schwangerschaft und Mutterschutz im Studium. Darüber hinaus gibt es noch weitere Anlaufstellen im Raum Osnabrück, die Ihnen bei Konflikten und Fragen zur Seite stehen:

 ProFamilia (Schwangerschaftskonfliktberatung, Partner*innenschaft und Familienplanung)

  Psychologische Beratungsstelle der Diakonie Osnabrück (Schwangerschaftskonflikt, Familientherapie und Erziehung)

  Sozialdienst katholischer Frauen (Schwangerschaftsberatung, regelmäßige Zusammenkünfte für werdende sowie junge Eltern)

 Katholische Familienbildungsstätte Osnabrück (Kurse für junge und werdende Eltern an, z.B. für (junge) Väter, Kinder- und Babybewegungskurse, Schwangerschaftsyoga und Elterntreffs)

 „Fit für den Start“ (Familienkurs der kath. FaBi für werdende Eltern ab dem vierten Schwangerschaftsmonat; Themen: Anfangszeit mit dem Baby, Familienveränderungen, Interpretation kindlicher Signale, Pflegetechniken, rechtliche Aspekte sowie Elternzeit)

Organisation des Studiums

Studierende können sich bei Schwangerschaft, Mutterschutzfristen oder der Betreuung eines Kindes in Zeiten, bei denen bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf gesetzliche Elternzeit bestünde, beurlauben lassen. Insgesamt sind bis zu sechs Urlaubssemester pro Kind aufgrund von Elternzeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes möglich.

Der Antrag mit entsprechenden Nachweisen (Kopie des Mutterpasses oder der Geburtsurkunde) ist beim Studierendensekretariat einzureichen. Bitte beachten Sie die Antrags- und Rückmeldefristen. In Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung auch noch zwei Monate nach Semesterbeginn möglich. Generell ist eine Beurlaubung nur für gesamte Semester möglich und muss jedes Semester neu beantragt werden. Ein Urlaubssemester im ersten Fachsemester ist nicht möglich.

Während der Beurlaubung behalten die Studierenden ihre Rechte als Mitglied, dürfen jedoch keine Lehrveranstaltungen belegen, keine Studien- und Prüfungsleistungen erbringen sowie Betreuungsleistungen der Universität in Anspruch nehmen. Möchten Studierende im Urlaubssemester weiterhin das Semesterticket und Einrichtungen des Studierendenwerks (Mensen) nutzen, ist ein reduzierter Semesterbeitrag zu entrichten. Bei vollständiger Beitragsbefreiung wird kein Gültigkeitsaufdruck auf der Campuscard für das entsprechende Semester aufgedruckt.

Wichtig zu beachten ist, dass während der Beurlaubung kein Anspruch auf BAföG oder Studienkredite besteht.

Langzeitstudiengebühren sind Gebühren, die an Universitäten und Hochschulen erhoben werden, wenn Studierende ihr Studium über ihr Studienguthaben (Regelstudienzeit plus einmalig sechs sogenannte „Toleranzsemester“) hinaus fortsetzen. Die Kosten pro Semester betragen 500 Euro. Studierende, die sich entweder in einem Urlaubssemester befinden, ein Kind unter 14 Jahren pflegen oder eine nahestehende pflegebedürftige Person (im Sinne des § 7 Absatz 3 Pflegezeitgesetz) pflegen, müssen keine Langzeitstudiengebühren zahlen und können eine Befreiung bei dem Studierendensekretariat beantragen. Der Antrag kann bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsende des jeweiligen Semesters gestellt werden.

Angebote der Schreibwerkstatt

Die Schreibwerkstatt bietet eine breite Palette von Dokumenten, welche die wichtigsten Fragen zum akademischen Schreiben, wie z.B. Informationen zu Zitierregeln, Aufbau wissenschaftlicher Arbeiten oder Plagiatsvermeidung verständlich erklären.

Außerdem bietet die Schreibwerkstatt verschiedene Workshops und Seminare an. Die "Lange Nacht der aufgeschobenen Hausarbeiten" ermöglicht es, effektive Techniken zur Strukturierung Ihrer Arbeit kennenzulernen.

Ein weiteres Angebot ist die individuelle Schreibberatung. Von Themen wie Zeitmanagement über Schreibblockaden bis hin zur Themenfindung und der Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten werden Studierende kostenlos beraten.

Angebote des Studierendenwerks

Prüfungen erfolgreich bewältigen: Das Studierendenwerk Osnabrück bietet für Studierende mit Prüfungsangst Workshops an, welche Entspannungstechniken, Vorbereitungen auf Prüfungen, Motivationslöcher und schwierige Prüfungssituationen thematisieren. Die Workshops finden in kleinen Gruppen mit max. zehn Personen statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Jetzt rede ich! - Redeangst: Studierende mit Angst vor Redebeiträgen, Diskussionen in Seminaren und Referaten können an dem zweitägigen Workshop des Studierendenwerks Osnabrück teilnehmen. Der Workshop ist kostenlos und findet in Gruppen von mind. sechs bis max. zehn Teilnehmenden an zwei Tagen statt.

Cool Down – Entspannt durchs Semester: In diesem Kurs des Studierendenwerk Osnabrück lernen Studierende mehrere Entspannungstechniken kennen, um Stress und Angst zu reduzieren: Progressive Muskelentspannung, Autogenes Training, Body Scan und Atementspannung. Die Teilnahme ist für Studierende kostenlos.

Individuelle Beratung: Die psychologische Beratung kann von allen Studierenden in Anspruch genommen werden.

Das Studierendenwerk Osnabrück bietet in drei Wohnanlagen mehrere Möglichkeiten zum Wohnen für Familien und Alleinerziehende mit Kind an. Die Familienwohnungen sind mit Bad und Küche ausgestattet und liegen zentrumsnah, aber ruhig.

Über die Studierendenwohnheime hinaus könnten auch eine private Suche über die Neue Osnabrücker Zeitung sowie ein Inserat am Schwarzen Brett der Universität bzw. der Plattform Stud.IP eine Möglichkeit sein, eine Wohnung zu finden. Unter bestimmten Bedingungen ist auch die Wohngeldstelle der Stadt Osnabrück als Vermittlungseinrichtung für die Angebote des sozialen Wohnungsbaus anzusprechen.

Familienfreundlicher Campus

Die  Mensen und Cafeterien des zuständigen Studierendenwerks bieten für Kinder von Studierenden, Mitarbeiter*innen und anderen Besucher*innen Wickeltische, kindgerechte Stühle und jeweils eine Spielecke für Kinder sowie einen geschützten Bereich zum Stillen.

Innenstadt

  • Familienzimmer in Gebäude 52, Raum E 01
  • Familienzimmer in Gebäude 22, Raum 304a
  • Unibibliothek Alte Münze 16, Raum E 32
  • Familienzimmer in der Unibibliothek Alte Münze 16, Raum E 215
  • Mensa Schlossgarten

Westerberg

  • Mensa Westerberg
  • Familienzimmer in der Bereichsbibliothek Naturwissenschaften/Mathematik, Raum E 12

Innenstadt

  • Gebäude 01, Raum E 06
  • Gebäude 10, Raum E 06
  • Gebäude 16, Mensa
  • Gebäude 19, Raum E 03
  • Gebäude 22, Raum E 06
  • Gebäude 41, Raum B 05
  • Gebäude 43, Raum 119
  • Gebäude 47, Raum E 05
  • Gebäude 52, Raum E 01
  • Mensa Schlossgarten

Westerberg

  • Gebäude 32, Raum 120
  • Gebäude 35, Raum E 27
  • Gebäude 66, Raum E 31
  • Gebäude 69, Raum E 16
  • Mensa Westerberg
  • Bereichsbibliothek Naturwissenschaften/Mathematik, Raum E 10

Sowohl in der Bibliothek „Alte Münze am Innenstadt Campus als auch in der Bereichsbibliothek am Campus Westerberg gibt es Familienzimmer. Diese bieten neben einem Arbeitsplatz und einer Stillecke auch einen Bereich mit Spielzeug und Bilderbüchern für Ihr Kind. Auch Wickelgelegenheiten sind in den Gebäuden vorhanden.

Der Familienservice empfiehlt eine vorherige Reservierung des Familienzimmers. Bitte wenden Sie sich hierfür an die jeweilige Servicetheke der Bibliothek.

Finanzierung

BAföG ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Studierende in Deutschland, abhängig von Einkommen und Bedarf. Das BAföG bietet spezielle Regelungen für schwangere Student*innen und Studierende mit Kind an. Dazu gehören der Kinderbetreuungszuschlag, die Verlängerung der Förderhöchstdauer, die flexible Leistungsnachweis-Erbringung, erhöhte Freibeträge bei eigenem Einkommen und die Möglichkeit einer Freistellung von Darlehensrückzahlungen bei niedrigem Einkommen.

Wichtig: Während eines Urlaubsemesters gibt es kein BAföG und die Zahlung wird ausgesetzt. Während der Unterbrechung des BAföGs besteht möglichweise ein Anspruch zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II.

Der Familienservice empfiehlt zum Thema Finanzierung die Sozialberatung des Studierendenwerks.

Allgemeine Informationen

Elterngeld unterstützt Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt des Kindes weniger oder gar keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Zudem gibt es Elterngeld auch für Eltern, die kein Einkommen haben. Elterngeld können auch Eltern bekommen, die studieren oder eine Ausbildung machen.

Das Studium oder die Ausbildung muss nicht unterbrochen werden, um Elterngeld zu bekommen. Wie viele Stunden pro Woche für das Studium aufgewendet werden, spielt keine Rolle.

Wenn Studierende vor der Geburt Ihres Kindes kein Einkommen hatten, bekommen sie Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages. Das sind 300 Euro monatlich beim Basiselterngeld und 150 Euro monatlich beim ElterngeldPlus. Wenn es vor der Geburt des Kindes ein Einkommen gab, kann dieses zu einem höheren Elterngeld führen. Neben dem Studium können Studierende bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, wie auch Berufstätige. 

Das Basiselterngeld kann i.d.R. für 12 Monate bezogen werden. Bei Alleinerziehenden oder wenn der*die Partner*in mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht, kann sich die Inanspruchnahme auf 14 Monate verlängern. Das ElterngeldPlus gibt es bis zu 24 Monate, längstens bis zum 32. Lebensmonats des Kindes.

Elterngeld und Stipendium

Stipendiat*innen erhalten, wenn sie vor der Geburt nicht gearbeitet haben, 300 Euro monatlich Basiselterngeld. Während des Bezugs von Elterngeld wird ein Stipendium nicht auf das Elterngeld angerechnet, d.h. Stipendiat*innen können zusätzlich zum Elterngeld ihr Stipendium in voller Höhe bekommen.

Berechtigung und Beantragung

Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mit dem Kind im Haushalt leben und es selbst erziehen und betreuen, können Elterngeld beantragen. Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden.  Rückwirkende Zahlungen werden für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gewährt. Zum Beantragen ist das jeweilige Antragsformular des Bundeslandes zu nutzen.

Bitte lassen Sie sich bei der zuständigen Elterngeldstelle beraten.

Kindergeld

Das Kindergeld soll die grundlegende Versorgung der Kinder ab Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sichern und wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Ist das Kind anschließend arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet, kann bis zum 21. Geburtstag des Kindes Kindergeld bezogen werden. Wenn das Kind in Ausbildung ist, einen anerkannten Freiwilligendienst leistet oder sich in einer Übergangszeit von vier Monaten befindet, ist ein weiterer Bezug bis zum 25. Geburtstag möglich. Ab dem 01. Januar 2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind monatlich 250 Euro.

Das Kindergeld ist bei der Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit schriftlich zu beantragen.

Wichtig: Wenn ein*e Student*in schwanger ist und die Eltern für die Person selbst noch Kindergeld beziehen, sollte die Familienkasse über die Schwangerschaft und bei Beginn des Mutterschutzes unverzüglich informiert werden.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag (kurz KiZ) ist ein Zuschlag für Familien mit kleinem Einkommen. Dieser wird nicht automatisch gewährt, sondern muss ebenfalls bei der Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Der Kinderzuschlag beträgt seit dem 01. Januar 2023 bis zu 250 Euro pro Kind im Monat, abhängig von der finanziellen Situation der Familie. Darin ist der 2022 eingeführte Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro je Kind enthalten. Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, können sich von den Kita-Gebühren befreien lassen.

Bevor Sie den Antrag auf Kinderzuschlag einreichen, empfehlen wir Student*innen, die Sozialberatung des Studierendenwerks Osnabrücks in Anspruch zu nehmen.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Voraussetzungen dafür sind u.a., dass das alleinerziehende Elternteil und das Kind in Deutschland wohnen und der andere Elternteil gar keinen Unterhalt, nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt zahlt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist. Die Höhe des Unterhaltsvorschussbetrags richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt.

Der Unterhaltsvorschuss kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) des Kindes ausgezahlt werden. Für Kinder von 12 bis 17 gibt es zudem einen Anspruch, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder das alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient. Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Falls der Unterhaltsvorschuss nicht den notwendigen Lebensunterhalt des Kindes vollständig deckt, können ergänzend Sozialgeld oder Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld beantragt werden. Wenden Sie sich bei Fragen an den  Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Osnabrück.

In der Regel haben Studierende, deren Ausbildung grundsätzlich durch BAföG unterstützt werden kann, keinen Anspruch auf Bürgergeld. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn die Ausbildung nach dem BAföG nicht förderfähig ist oder bei besonderen Studierendengruppen. Auch bei Unterbrechungen aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder Kindererziehung sowie in besonderen Härtefällen können Ausnahmen gelten.

Das MAWISTA Stipendium fördert Auslandssemester für Studierende mit Kind. Beratung rund um das Thema Auslandsaufenthalt erhalten Sie im International Office.

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ hilft werdenden Müttern unbürokratisch in persönlichen und finanziellen Notlagen. Die Stiftung stellt finanzielle Mittel für die Erstausstattung des Kindes, die Einrichtung des Kinderzimmers sowie die Betreuung des Kindes zur Verfügung.

Der Antrag für eine finanzielle Unterstützung der Bundesstiftung muss über eine Schwangerschaftsberatungsstelle und vor der Geburt gestellt werden.

Der Osnabrück-Pass eröffnet seinen Inhaber*innen vielfältige Vergünstigungen und Ermäßigungen. Studierende, die über begrenztes Einkommen verfügen oder auf Wohngeld und Kindergeldzuschlag angewiesen sind, können von diesem Angebot profitieren.

Inhaber*innen des Osnabrück-Passes genießen eine breite Palette an Vorteilen. Diese umfassen beispielsweise Preisnachlässe für Schwimmbad- und Zoobesuche, vergünstigte Fahrkarten der Stadtwerke Osnabrück sowie einen kostenfreien Ferienpass, welcher eine Vielzahl an Freizeitmöglichkeiten bereithält. Unter anderem ist eine Befreiung von Betreuungskosten in Ferienkindergärten, Ferienhorten und Ferienmaßnahmen möglich.

Um den Osnabrück-Pass zu erhalten, ist ein Antrag bei der Stadt Osnabrück erforderlich.

Familien in Niedersachsen können finanzielle Unterstützung für einen gemeinsamen Urlaub erhalten. Ziel ist es, Familien mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Mehrkindfamilien und Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen zu unterstützen. Der Hauptwohnsitz muss in Niedersachsen liegen und das Familieneinkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Personen, die Sozialleistungen erhalten, können ebenfalls Zuschüsse beantragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 15 Euro pro Person und Übernachtung für Erholungsaufenthalte von mindestens sieben bis höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen in Deutschland.

  • Für Familienangehörige mit Behinderung bis zu 10,00 Euro
  • Je alleinerziehende Familie bis zu 10,00 Euro
  • In einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder Jugendherberge bis 15,00 Euro

In begründeten Fällen können auch die Großeltern in die Förderung miteinbezogen werden.

Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Studierende können für ihre Kinder (bis zum vollendeten 10. Lebensjahr) in Verbindung mit einem studentischen Mittagessen einen kostenlosen Kinderteller in der Mensa erhalten. Der kostenlose Kinderteller ist ein Angebot des Osnabrücker Studierendenwerks. Zur Nutzung des Angebots beantragen Sie bitte vorab einen Ausweis bei der Hochschulgastronomie. Sie benötigen zur Vorlage Ihren Immatrikulationsausweis sowie die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder ein vergleichbares Dokument zum Nachweis der Elternschaft.

Kontakt

Hochschulgastronomie

Ritterstraße 10
49074 Osnabrück
 hochschulgastronomie@sw-os.de
Sprechzeiten: Mo- Fr: 8.00 - 12.00 Uhr

Betreuungsmöglichkeiten

Allgemein

Die Anmeldung für Kindertageseinrichtungen in Osnabrück erfolgt hauptsächlich digital über das Online-Portal für Osnabrücker Kitas. Der Anmeldezeitraum für das jeweils folgende Kita-Jahr, das immer im August beginnt, startet im November und endet im Dezember (z.B. lag der Anmeldezeitraum für das Kita-Jahr 2023/2024 zwischen 01.11.2022-31.12.2022). Die Vergabe der Plätze erfolgt erst nach dem Anmeldeschluss und kann bis April dauern. Das Eingangsdatum der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe.

Tagespflege: Die Kindertagespflege ist eine alternative Betreuungsmöglichkeit zur Krippe. Sie umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung in kleineren Gruppen. Es gibt auch eine zeitliche Flexibilität bei der Abstimmung der Betreuungszeit. Bei der Großtagespflege werden die Kinder von mehreren Betreuungspersonen in größeren Gruppen betreut. Die Kosten sind ähnlich wie in der Krippe. Die Anmeldung sollte ca. sechs Monate vor dem gewünschten Starttermin beim zuständigen Kinder- und Familienservicebüro erfolgen.

Das Kinder-und Familienservicebüro der Stadt Osnabrück bzw. die Familienservicebüros der Heimatkommune im Landkreis Osnabrücks stehen Ihnen bei Fragen und für weitere Informationen rund um das Thema Kinderbetreuung beratend, begleitend und vermittelnd zur Verfügung.

Für UOS Angehörige

Folgende Kindertagessstätten berücksichtigen die Uni- und Hochschulzugehörigkeit bei der Aufnahme.

Achtung: Dies ist keine Garantie für einen Betreuungsplatz!

  • Die  CampusKita bietet Raum für die Betreuung von 80 Kindern im Stadtteil Wüste. 70 Prozent der Plätze werden an Angehörige der Universität vergeben; die restlichen 30 Prozent werden frei besetzt. 
  • Der  Kinderbungalow ist eine Großtagespflegestelle der Universität Osnabrück am Campus Westerberg (Gebäude 39), in welcher bis zu 8 Kinder von 12 Monaten bis drei Jahren von drei Tagesmüttern betreut werden.
  • Die  Kita "Die kleinen Strolche" des Elternvereins "UNI-KITA" e. V. bietet für 38 Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren Betreuung an.
  • Die   Kita "Kindervilla" des Elternvereins Kindervilla e. V. bietet 41 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Monaten bis sechs Jahren.
  • Die   Kita "Fingerhut" e. V. ist eine Einrichtung der Hochschule Osnabrück mit 35 Plätzen für Kinder von ein bis sechs Jahren.

Diese Plattform des Familien-Service der Universität ermöglicht es, Betreuungsanbietende und Betreuungssuchende miteinander in Kontakt zu bringen. Dadurch haben Studierende und Beschäftigte, die Kinder haben und Unterstützung suchen, die Möglichkeit, eine passende Kinderbetreuung zu finden.

Anmeldung und Freischaltung: Interessierte tragen sich in die Veranstaltung "Betreuungsbörse" in Stud.IP ein und beantragen eine Freischaltung beim  Familienservice.

Für Betreuungssuchende: Nach der Freischaltung in Stud.IP sind die Betreuungspersonen nach Stadtteilen aufgelistet. Persönliche Ordner mit Kontaktdaten und Nachweisen sind einsehbar. Bei Interesse kann die entsprechende Person kontaktiert werden.

Für Betreuungsanbietende: Nach der Freischaltung per E-Mail an den Familienservice bekommen Sie Zugriff auf die „Betreuungsbörse“. Ein ausgefüllter Fragebogen vom Familien-Service und Nachweise sind notwendig. Es wird ein persönlicher Ordner erstellt, auf welchen alle Mitglieder der Veranstaltung Zugriff haben. Um die Daten auf dem aktuellen Stand zu halten, bitten wir Sie, mögliche Änderungen schnellstmöglich dem Familien-Service mitzuteilen.

Eigenverantwortlichkeit: Die Betreuungsbörse soll die Kontaktaufnahme erleichtern. Das Kennenlernen sowie die Aushandlungsprozesse erfolgen selbstständig und eigenverantwortlich. Der Familienservice übernimmt keine Verantwortung oder Haftung.

Die  Notfallbetreuung ist ein kostenloses Angebot für berufstätige und/oder studierende Eltern, die aufgrund von kurzfristigen und nicht planbaren Situationen, Betreuungsengpässen oder unerwartetem Ausfall der regulären Kinderbetreuung auf eine schnelle und professionelle Kinderbetreuung angewiesen sind. Für die Notfallbetreuung kommt eine qualifizierte Fachkraft zu Ihnen nach Hause und betreut das Kind/die Kinder im gewohnten Umfeld.

Das Angebot steht sowohl den Mitarbeitenden als auch den Studierenden der Universität offen. Studentische Eltern können es beispielsweise in folgenden Situationen in Anspruch nehmen:

  • Ihr Kind erkrankt und Sie haben eine Veranstaltung oder ein Seminar
  • Sie haben ein Blockseminar am Wochenende und die Kindertagesstätte ist geschlossen

Die Notfallbetreuung ist eine Initiative von Unternehmen und Einrichtungen im Familienbündnis der Region Osnabrück und der evangelischen Familien-Bildungsstätte Osnabrück.


Registrierung

Für die Notfallbetreuung müssen Sie sich beim  Familienservice registrieren lassen. Dafür benötigen Sie Ihre Personalnummer/Matrikelnummer, Adresse und Telefonnummer. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsnummer. Anschließend können Sie sich dann bei der Vermittlungshotline (0800-5886927) von montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr und sonntags von 15 bis 20 Uhr melden. Sie können sich frühestens zwei Tage vor dem gewünschten Termin melden und die voraussichtliche Betreuungsdauer angeben. Die Verfügbarkeit einer Betreuungsperson wird Ihnen umgehend mitgeteilt.

Ferienkindergarten

In den Sommerferien können Kindergartenkinder einen Ferienkindergarten besuchen. Ausgewählte Einrichtungen in Osnabrück bieten während der Schließzeit der Kindertagesstätten Betreuung für Kinder an, deren Eltern keinen ausreichenden Urlaub haben oder aus anderen Gründen die Betreuung nicht übernehmen können.

Ferienangebote für Grundschulkinder

Für Grundschulkinder gibt es verschiedene Ferienangebote, wie z.B. bei der katholischen Familienbildungsstätte (FABI). Diese bietet während der Oster-, Sommer- und Herbstferien eine Ferienfreizeit mit einem abwechslungsreichen Programm für Schulkinder von 6 bis 11 Jahren an. Die Betreuungszeiten sind flexibel zwischen 8:00 und 9:00 Uhr morgens und bis 16:00 Uhr möglich. Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular. Informationen zum Angebot und zur Buchung finden Sie auf der Homepage der katholischen Familienbildungsstätte.

Eine Übersicht über weitere Angebote finden Sie auf der Website Ferienangebote der Stadt Osnabrück sowie auf der Seite des „Und Tschüss“ Programms, in dessen Rahmen Freizeitfahrten, Erlebniswochenenden und Tagesausflüge für Kinder, Jugendliche und Familien organisiert werden werden.

Seit August 2016 wird das „Osnabrücker Modell“ für Ganztagsschulen im Primarbereich umgesetzt. Damit wurden die Angebote der Nachmittagsbetreuung im Rahmen des schulischen Ganztags und die Horte zum kooperativen Hort zusammengeführt.

Ansprechpersonen

Servicezeiten

montags und mittwochs, 08:00 - 15:00 Uhr; freitags, 09:00 - 12:00 Uhr
Keine offene Sprechstunde, Termine nach Vereinbarung.

Lena Lorenz, M.A. (sie/ihr)

Tel.: +49 541 969-4686
 familienservice@uos.de

Raum: 52/509
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück

 Kurzvita: Lena Lorenz

Annkatrin Kalas, M.A. (sie/ihr)

Portraitfoto einer Frau mit Brille und hochgestecktem Haar
© Stephan Schute

Tel.: +49 541 969-4686
 familienservice@uos.de

Raum: 52/505
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück

 

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