Versicherungen für internationale Studierende

Wer in Deutschland studiert, muss krankenversichert sein. Informieren Sie sich daher über die verpflichtende Krankenversicherung und weitere Versicherungen wie die empfohlene Haftpflichtversicherung bevor Sie ihr Studium an der Universität Osnabrück antreten.

Krankenversicherung

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankversicherungspflicht. Alle Studierenden der Universität müssen ihren Versicherungsstatus nachweisen. Ohne Nachweis können Sie nicht an einer deutschen Universität eingeschrieben werden. Sie müssen daher spätestens zur Immatrikulation den Nachweis über Ihren Krankenversicherungsstatus erbringen.

Eine Gesundheitskarte liegt auf einem 50-Euro-Schein und einem 100-Euro-Schein. Oben drauf liegt ein ein Ein-Euro-Stück und eine Zwei-Euro-Münze.
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Die Universität Osnabrück benötigt spätestens zur Einschreibung einen Nachweis über ihren Versicherungsstatus von einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne diesen Nachweis dürfen wir Sie nicht einschreiben.

Mit einer Reihe von Ländern hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen getroffen. Dies gilt beispielsweise für die meisten EU- und EWR-Länder. Mit einigen Ländern außerhalb der EU bestehen zurzeit ebenfalls solche Abkommen. Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie einen  Überblick der bilateralen Sozialversicherungsabkommen, ob mit Ihrem Land ein Abkommen besteht und ob die Krankenversicherung abgedeckt ist. Wenn das der Fall ist, gilt Ihre Krankenversicherung in der Regel auch in Deutschland.

Liegt ein Sozialversicherungsabkommen vor, kann ihre Krankenversicherung von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland anerkannt werden. Dafür benötigen Sie aus der EU/EWR meist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Alle anderen erhalten die erforderlichen Dokumente für die Anerkennung bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland.

Ausländische private Krankenversicherungen werden manchmal anerkannt. Wenden Sie sich deswegen an eine gesetzliche Krankenkasse.

Wir weisen Sie darauf hin, dass in Ihrem Versicherungsland nicht immer eine volle Kostenübernahme für Leistungen, die in Deutschland in Anspruch genommen werden, stattfindet! Informieren Sie sich deshalb bei Ihrer ausländischen Krankenkasse, ob und welche Leistungen in Deutschland übernommen werden!

Wenn ihre Krankenversicherung aus dem Ausland in Deutschland nicht anerkannt wird, schließen Sie direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland eine Krankenversicherung ab. Dazu legen Sie den Zulassungsbescheid bei der Krankenkasse Ihrer Wahl vor.

Sie können auch während der  Welcome Week eine deutsche Krankenversicherung abschließen.

Studentische Krankenversicherung

Es gibt eine spezielle studentische Kranken- und Pflegeversicherung, die besonders günstig ist. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten für Studierende bis zum 30. Lebensjahr einen Tarif von ca. 125-145 Euro monatlich an. Die gesetzlichen Krankassen sind verpflichtet Ihnen den günstigen Tarif anzubieten.

Wer bereits 30 Jahre alt ist, kann in der Regel nicht mehr über den günstigen Tarif für Studierende versichert werden. Trotzdem gilt auch in diesem Fall die allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle mit Wohnsitz in Deutschland. Sie müssen sich entweder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder Sie wählen eine private Krankenversicherung. Ihren Versicherungsstatus müssen Sie der Universität in jedem Fall vor der Einschreibung mitteilen.

Für den Nachweis Ihres Versicherungsstatus bei der Universität stellen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen „Antrag auf Versicherungsbestätigung“. Geben Sie bei der Krankenkasse die Nummer H0001356 und die Betriebsnummer der Universität Osnabrück 28739476 an. Das ist der Absender der Universität Osnabrück.

Die gesetzliche Krankenversicherung teilt der Universität dann automatisch und digital in einer sogenannten M10 mit, ob Sie versichert sind oder von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind (über 30 / Ihre Krankversicherung aus dem Ausland wurde anerkannt).

Sie erhalten zusätzlich von der Krankenversicherung einen Brief. Dieser informiert Sie, was die Krankenkasse der Universität Osnabrück mitgeteilt hat.

Auch internationale Studierende aus EU-/EWR-Staaten / der Schweiz, die neben dem Studium in Deutschland einen Job ausüben oder ein bezahltes Praktikum absolvieren, müssen bei einer deutschen Krankenversicherung versichert sein. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist in diesem Fall nicht länger gültig, wobei es wenige Ausnahmen gibt. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse und im  Informationsblatt Jobben für internationale Studierende des Deutschen Studierendenwerks.

Haftpflichtversicherung

Studierende sind im Rahmen ihrer Immatrikulation nicht haftpflichtversichert. Die Universität kommt für eventuelle Haftpflichtschäden, z. B. aus Fahrradunfällen oder bei Diebstahl und Schäden an ausgeliehenen Geräten nicht auf. Es wird daher allen Studierenden empfohlen, für diese Fälle eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.