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Vergabeverfahren in Masterstudiengängen
Studienplätze in Masterstudiengängen werden nach in der Zugangs- und Zulassungsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs geregelten Kriterien vergeben.
Voraussetzung für die Zulassung in einen Masterstudiengang ist der Abschluss eines ersten fachlich einschlägigen berufsqualifizierenden akademischen Abschlusses (in der Regel: Bachelor).
Die Zulassung für einen Masterstudiengang ist unter bestimmten Voraussetzungen auch dann möglich, wenn der erste Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, aber zu erwarten ist, dass der Abschluss im Laufe des ersten Mastersemesters erzielt wird. In diesem Fall sind spezielle Fristen zu beachten und es ist eine besonders sorgfältige Planung erforderlich. Informationen zum vorläufigen Masterstudium finden Sie hier (PDF, 405 kB).
Die Bewerbung auf einen Masterstudienplatz erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal der Universität Osnabrück. Welche Unterlagen hochzuladen sind, können Sie sowohl der jeweiligen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen – Sie finden dazu aber auch im Bewerbungsportal nochmal entsprechende Informationen.
Bewerbungen für Masterstudiengänge werden nach formeller Vorprüfung durch das Studierendensekretariat durch die jeweils zuständige Auswahlkommission der Fachbereiche auf Vorliegen der fachlichen Zugangsvoraussetzungen hin überprüft. Die Auswahlkommission erstellt im Falle eines zulassungsbeschränkten Masterstudiengangs eine Rangliste, anhand derer die Studienplatzvergabe erfolgt. Bewerbende die aufgrund ihres Rangplatzes nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid, auf dem der Rangplatz und der Rang des oder der Letztzugelassenen (Grenzrang) ausgewiesen werden. Sofern nach Abschluss des Hauptverfahrens noch nicht alle Studienplätze vergeben worden sind, würden die Rangnächsten im Rahmen eines Nachrückverfahrens eine Zulassung erhalten, sofern sie die Teilnahme am Nachrückverfahren im Bewerbungsportal ausdrücklich erklärt haben.
Wenn das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiums durch die Auswahlkommission nicht festgestellt werden konnte, erhalten die Bewerbenden einen Ablehnungsbescheid.