B1 | Die Produktion von (Im-)Mobilität: Das Visum als Grenzinfrastruktur

B1 | Die Produktion von (Im-)Mobilität: Das Visum als Grenzinfrastruktur

Das Teilprojekt analysiert die Funktionsweise des Visums vor dem Hintergrund des deutschen Rechts. Das Visum bildet seit mehr als einhundert Jahren ein zentrales Element der Grenzinfrastruktur. Es ist damit an der Produktion von (Im-)Mobilität in Form einer präventiven Steuerung des Zugangs und Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen beteiligt. Das Visum stellt einen Mobilitätsfilter dar, bei dem die Prüfung einer Aufenthaltsberechtigung bereits in Botschaften und Konsulaten in der Herkunftsregion potenzieller Reisender und Migrant:innen stattfindet. Auf diese Weise wird vor dem Hintergrund der Bedeutungen, die räumlicher Mobilität in komplexen Aushandlungsprozessen gesellschaftlich zugemessen wird, eine Kontrolle und Sortierung von Migration vor der eigentlichen grenzüberschreitenden Bewegung ermöglicht.

Das Teilprojekt untersucht die Rechtsentwicklung in Deutschland aus einer rechtshistorischen, einer rechtssoziologischen sowie einer rechtsdogmatischen Perspektive. Auf diese Weise sollen die hinter den gesetzlichen Vorschriften stehenden Selektionskriterien sowie ihre Anwendungsspielräume herausgearbeitet werden.

Die rechtshistorische Untersuchung umfasst den Zeitraum von 1867 bis 1990, in dem die Visumspflicht zunächst abgeschafft und mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wieder eingeführt wurde. In der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik änderte sich der Charakter des Visums schrittweise von einer Einreiseerlaubnis zu einer umfassenden Kontrolle des Aufenthalts, was noch nicht systematisch erforscht wurde. Die rechtssoziologische Untersuchung soll sich den Wirkungen der rechtlichen Regelungen seit dem Ausländergesetz 1990 widmen, die durch eine schrittweise Öffnung für die Erwerbsmigration gekennzeichnet sind. Die jeweiligen politischen Intentionen werden mit den statistisch nachweisbaren Ergebnissen der administrativen Umsetzung abgeglichen. Außerdem gilt es, die Aushandlungsspielräume bei der Anwendung der Rechtsvorschriften zu analysieren. Die rechtsdogmatische Untersuchung befasst sich mit dem Schengen-Visum als Instrument zur Ermöglichung kurzfristiger Mobilität im Schengen-Raum. Dabei werden die Hintergründe und die Entwicklung des deutschen Kurzaufenthaltsrechts analysiert. Durch den Einfluss von Rechtsprechung, sich verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen und politischen Reformen haben sich die Anforderungen an die Voraussetzungen für die Erteilung sowie die Praxis der Vergabe erheblich gewandelt. In der Kombination dieser Untersuchungen wird die Bedeutung des Visums als selektierende Grenzinfrastruktur herausgearbeitet.


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© Simone Reukauf

Projektleiter : Prof. Dr. Thomas Groß

Rechtswissenschaft
Universität Osnabrück

Wissenschaftliche Mitarbeiterin : Kholoüd Awada

Rechtswissenschaft
Universität Osnabrück

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© Leona Schmidt

Wissenschaftliche Mitarbeiterin : Jennifer-Louise Robinson

Soziologie
Universität Osnabrück

News

Ausschnitt des Filmplakats von "Die Macht des Visums"

›Die Macht des Visums‹ – Film & Diskussion

Der Dokumentarfilm ›Die Macht des Visums‹ beleuchtet die weltweite Ungleichheit bei der Vergabe von Visa. Projekt B1 zeigt den Film am 6.5.2025 in der Lagerhalle und diskutiert ihn mit Expert*innen, die in ihrem Arbeitsalltag mit Visumverfahren zu tun haben.

Teaser: Publication

›Vergangenheit und Zukunft des humanitären Schutzes‹

Groß, Thomas. 2025. Vergangenheit und Zukunft des humanitären Schutzes. Von der Ausdifferenzierung zur Auslagerung? Deutsches Verwaltungsblatt 140 (1): 1–6.

Teaser: Publication

›Entwicklungsetappen des Visums als Grenzinfrastruktur‹

Groß, Thomas. 2024. Entwicklungsetappen des Visums als Grenzinfrastruktur. ZAR 2024 (5–6): 187–191.