FAQ Prüfungen
Häufig gestellte Fragen zu Prüfungsleistungen
Es wird unterschieden zwischen
- Studienleistungen (Studiennachweise),
- Studienbegleitenden Prüfungsleistungen und
- Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeit).
In welcher Form Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht werden können, ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen. Zu den Ordnungen und Modulhandbüchern für den jeweiligen Studiengang.
Zu regulären Prüfungs- und Studienleistungen müssen Sie sich verbindlich während des Anmeldezeitraums des jeweiligen Semesters über das Campusmanagement-System HISinOne anmelden.
Bitte beachten Sie die Regelungen für Prüfungsanmeldungen im Fachbereich Mathematik/Informatik/Physik:
- Die Anmeldezeiträume für Seminare, Praktika und andere Veranstaltungen mit semesterbegleitenden Prüfungen beginnen jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit und enden vier Wochen später.
- Die Anmeldezeiträume für Veranstaltungen mit einer Abschlussprüfung (z.B. Klausur oder mündliche Prüfung) beginnen jeweils am 1. Juni für das Sommersemester und am 1. Dezember für das Wintersemester. Sie enden jeweils eine Woche vor dem entsprechenden Prüfungstermin.
- Bezüglich der Anmeldefristen für die zweiten Prüfungstermine/Wiederholungstermine informieren Sie sich bitte rechtzeitig in HISinOne über das Prüfungsangebot des jeweiligen Faches ("Prüfungsangebot (gesamt)").
- Anmeldezeiträume für Modulabschlussprüfungen beginnen in der letzten Vorlesungswoche des laufenden Semesters und enden nach der zweiten Woche der vorlesungsfreien Zeit.
- Bitte beachten Sie, dass es weitere individuelle Anmeldezeiträume gibt/geben kann. Diese finden Sie unter Prüfungstermine und Fristen.
Die Prüfungsordnungen zu ihrem Studiengang.
Bei einem Hochschulwechsel, Auslandssemester oder einem internen Fachwechsel können Sie ihre dort erbrachten Leistungen auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss anrechnen lassen. Die anerkannten Leistungen werden entsprechend verbucht. Zum Antragsformular Anrechnung (auswärtiger) Leistungen (PDF, 155 kB).
Ein Rücktritt von einer Prüfung muss beantragt werden. Beachten Sie dazu die Hinweise zum Prüfungsrücktritt und nutzen Sie den Vordruck zur Feststellung von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit (PDF, 184 kB). Die Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Attest) reicht nicht aus.
Erläuterungen zur Joker-Regelung entnehmen Sie bitte der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) §14 Abs. 3. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nur für Studierende gilt, die nach der Allgemeinen Prüfungsordnung studieren.
Je nach Prüfungsordnung müssen unterschiedliche Voraussetzungen für die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfüllt sein, diese entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Prüfungsordnung. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Antrag auf Zulassung (Meldung) jederzeit schriftlich beim Prüfungsamt gestellt werden.
Bachelor- und Masterarbeiten müssen in gedruckter und gebundener Form in dreifacher Ausführung fristgemäß im zuständigen Prüfungsamt abgegeben werden. Bitte achten Sie darauf, den Abgabezeitpunkt aktenkundig machen zu lassen (Eingangsstempel).
Abschlussarbeiten können nur im Prüfungsamt während der angegebenen Sprechzeiten angenommen werden. Sollten Sie dort niemanden antreffen, können Sie sich alternativ an die Poststelle der Universität wenden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeit auf dem Postweg einzureichen. Die Sendung ist als Einschreiben aufzugeben; es gilt das Datum des Poststempels. Die Adresse lautet:
Universität Osnabrück
Fachbereich Mathematik/Informatik/Physik
Prüfungsamt
Albrechtstr. 28a
49076 Osnabrück