FAQ Promotionen

Die Voraussetzungen für eine Promotion sind in den jeweiligen Promotionsordnungen der Fachbereiche geregelt.

 Allgemein berechtigen folgende Abschlüsse zur Promotion:

  • Abschluss eines Studiengangs an einer deutschen Universität (Master, Staatsexamen, Diplom oder Magister, in einigen Fächern in Ausnahmefällen auch Bachelor)
  • Universitärer Abschluss der Ersten Staatsprüfung für das höhere Lehramt
  • Abgeschlossenes gleichwertiges Studium an einer vergleichbaren ausländischen Hochschule
  • Abschluss eines fachlich einschlägigen Hochschulstudiums

In der Regel wird ein überdurchschnittlicher Studienabschluss als Nachweis der Fähigkeit zum vertieften wissenschaftlichen Arbeiten erwartet. Die genauen Zugangsvoraussetzungen für einzelne Fächer (z.B. Notengrenzen, Einreichung von Exposés oder weitere Nachweise zur Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit) finden Sie in der Promotionsordnung des Fachbereiches, in dem Sie promovieren möchten. Dort sind ebenfalls alle Verfahrensschritte für den Ablauf des gesamten Promotionsverfahrens - von der Betreuungszusage und Annahme als Doktorand*in, der Zulassung zur Promotion (Dissertation und mündliche Prüfung) bis zur Veröffentlichung der Dissertation - festgelegt.

Betreuungszusage

Der erste Schritt für die Aufnahme einer Promotion ist die Zusage eines Hochschullehrers oder einer Hochschullehrerin Ihre Doktorarbeit zu betreuen. Überlegen Sie rechtzeitig, wer für Ihr Thema in Frage kommt. Erkundigen Sie sich über die Forschungsschwerpunkte und überlegen Sie, ob diese in den Bereich Ihres Promotionsthemas fallen, denn Sie sollten inhaltliche Fragen stets mit der künftigen Betreuerin oder dem künftigen Betreuer abstimmen.

Die Zusage zur Betreuung sollte schriftlich im Formular    Betreuungszusage (PDF, 12.81 kB) (PDF, 12.81 kB)festgehalten werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular benötigen Sie für den nächsten Schritt.

Annahme als Doktorand*in

Wenn Sie eine Betreuungszusage erhalten haben, können Sie die  Annahme als Doktorand*in (PDF, 210 kB) beantragen, die der nächste formale Schritt auf dem Weg in die Promotion ist.

Hierfür müssen Sie die unterzeichnete Betreuungszusage dem Promotionsausschussvorsitzenden des Fachbereichs vorlegen, und zwar nebst des Nachweises über den  Abschluss eines   Individuellen Entwicklungsplans zur Promotion (IDP) sowie der Kopie eines Masterzeugnisses (im Falle des Abschlusses an einer externen Universität in beglaubigter Form) und eines ausgefüllten  Fragebogens für die Promovierendenstatistik. (PDF, 126 kB) Mit der Unterschrift des Vorsitzenden sowie mit amtlich versehenem Siegel sind Sie als Doktorand*in am Fachbereich angenommen und können sich nunmehr im  Studierendensekretariat zur Promotion immatrikulieren. 

Individueller Entwicklungsplan zur Promotion (IDP)

Für die Abstimmungen zwischen Promovierenden und Betreuenden gibt es an der Universität Osnabrück den  Individuellen Entwicklungsplan. Der IDP ist eine erweiterte Betreuungsvereinbarung, die zu Beginn der Promotion abgeschlossen werden muss. Die Vereinbarung des IDP wird zusätzlich durch die Bestätigung über den  Abschluss über den Individuellen Entwicklungsplan dokumentiert. Der IDP dient der Klärung der wechselseitigen Erwartungen im Betreuungsverhältnis und bildet die Grundlage für die regelmäßigen Statusgespräche zwischen Promovierenden und Betreuenden.

Neben inhaltlichen Fragen zum Promotionsprojekt und zur Betreuung (wie der Frequenz von Statusgesprächen und dem Umfang von Arbeitsberichten), werden auch Fragen der finanziellen Absicherung, des Erwerbs weiterer wissenschaftlicher und überfachlicher Kompetenzen, der Beteiligung in der Lehre, beruflicher Perspektiven nach der Promotion sowie Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis angesprochen.

Einschreibung zur Promotion

Die Einschreibung zur Promotion setzt eine Betreuungszusage sowie die Annahme durch den entsprechenden Fachbereich voraus. Bitte schreiben Sie sich online über das  Bewerbungsportal der Universität Osnabrück bis zum 30. September für das Wintersemester und bis zum 31. März für das Sommersemester ein.

Promotionsstudierende müssen jedes Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Sofern Promotionsstudierende ein aus öffentlichen Mitteln finanziertes Stipendium erhalten, sind sie gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 NHG von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrags, der in dem Semesterbeitrag enthalten ist, ausgenommen.

Zulassung

Dem Antrag auf  Zulassung zur Promotion (PDF, 83 kB) in Form eines Anschreibens mit der Bitte um Eröffnung des Verfahrens an den/die Dekan*in des Fachbereichs Mathematik/Informatik/Physik sind folgende Dokumente beizufügen:
- eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für Promotionsstudierende (über das  Studierendensekretariat), ggf. bei semesterübergreifendem Verfahren eine weitere bis zur Disputation;
- drei Exemplare der Dissertation (bei mehr als zwei Gutachter*innen ggf. ein weiteres Exemplar);
- eine mit der schriftlichen Version übereinstimmende elektronische Version der Arbeit (unter Beifügung eines Sticks oder per E-Mail);
- eine Erklärung über die  Eigenständigkeit (PDF, 8.21 kB)der erbrachten Leistung (möglichst in die Dissertationsexemplare eingebunden);
- Nachweis über die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung für Promovierende;
- ein aktueller Lebenslauf;
- ein (kleines) polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate, sowie
- eine Erklärung über  etwaige frühere Promotionsgesuche (PDF, 8.56 kB).

Nach erfolgter Abgabe aller oben genannten Dokumente wird ein entsprechendes Zulassungsschreiben seitens des Dekanats erstellt und übersandt, sowie das Verfahren auf den Weg gebracht, d. h. die Kommission wird vorgeschlagen und benannt; die Gutachten werden angefordert und nach Eingang nebst Dissertation 10 Tage zur Einsichtnahme für die promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitenden ausgelegt. Sodann wird nach Festsetzung des Disputationstermins die Ladung an den/die Kandidat*in versandt und die Einladung zur Disputation hochschulöffentlich bekannt gemacht.

Ist die Disputation erfolgreich abgeschlossen, kann die Arbeit  veröffentlicht (PDF, 87 kB)werden. I.d.R. geschieht dies elektronisch über die  Universitätsbibliothek
Etwaige Änderungen müssen im Vorfeld mit dem Hauptberichterstatter mittelst eines  Formulars (PDF, 83 kB)abgestimmt und von ihm/ihr sowie dem/der Dekan/*in genehmigt werden. Die Universitätsbibliothek erstellt einen zugehörigen Metadatensatz. Dieser wird vom Hauptbetreuenden genehmigt und nebst Anschreiben der Universitätsbibliothek übersandt. Nach erfolgter Abgabe der Pflichtexemplare (eine entsprechende Mitteilung ergeht an den Fachbereich) kann die Urkunde ausgehändigt werden.

Grundsätzlich sollten Promotionsinteressierte sich die Promotionsordnung des Fachs durchlesen, in dem sie promovieren möchten. Dort finden sich die spezifischen Verfahrensschritte der Promotion in den jeweiligen Fachbereichen, von der Annahme als Doktorand*in bis zur Verleihung des Doktortitels.
 Promotionsordnung der Fachbereiche Biologie/Chemie, Mathematik/Informatik/Physik für die Verleihung des Grades Doktor/in der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) (PDF, 142 kB)