Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Anerkennungen: Wie kann ich Studien- und Prüfungsleistungen aus einem anderen Studiengang / aus einem Studium an einer anderen Hochschule für das Geographie-Studium anerkennen lassen?

  • Zunächst ist die Möglichkeit der Anerkennung in der Studienberatung zu klären. Die Anerkennung selber geschieht über ein  Formular (PDF, 26 kB) durch die Zuordnung erbrachter Leistungen zu den geographischen Veranstaltungen/ Modulen. Die Anerkennung kann nur auf der Grundlage einer vorzulegenden Original-Bescheinigung über die erbrachten Leistungen (Leistungsübersicht, Transcript usw.) vorgenommen werden.

Anerkennungen aus dem Ausland: Wie kann ich Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Auslandsaufenthalt für das Geographie-Studium anerkennen lassen?

  • Im Rahmen von ERASMUS-Aufenthalten ist die Vereinbarung eines Learning Agreements im Vorfeld des Aufenthaltes obligatorisch. Auf dieser Grundlage wird die Anerkennung nach dem Vorlegen des Transcripts aus dem Ausland vorgenommen. Auch in allen anderen Fällen ist eine Vorabsprache mit der Studienberatung sinnvoll, die Anerkennung selber wird ebenfalls mit der Studienberatung abgesprochen.

Anmeldung in Veranstaltungen / von Leistungen: Wie, wann, wo muss ich mich für Veranstaltungen anmelden?

  • Sie müssen sich für die Veranstaltungen in Stud.IP anmelden, um an den Veranstaltungen teilnehmen zu können (Dokumentenablage und Upload, Rundmails etc.). Beachten Sie die in Stud.IP hinterlegten Anmeldefristen, die sich je nach Veranstaltung unterscheiden.
  • Für die Prüfungen müssen Sie sich in HISinOne Exa anmelden, auch hierfür gibt es Fristen, die auf der HISinOne Exa-Seite („Prüfungsangebot“) hinterlegt sind. Wenn die Anmeldefristen noch nicht begonnen haben, sind die Anmeldungen noch nicht freigeschaltet. Anmeldefristen für die Klausuren weichen oft von den übrigen Anmeldefristen ab.
     Ausnahme für den M.Sc. GEO-GUZ - Modulhausarbeiten und HISinOne Exa

Ansprechpartner*Innen:
- Fragen zu Prüfungsanmeldungen in Exa: Geo-Sekretariat
- Nicht eingetragene Noten/Leistungen: Geo-Sekretariat
- Fehlerhafte Verbuchung/Umbuchung von Leistungen: Prüfungsämter FB 1
- „Verschwundene“ Anmeldungen oder Noten: HISinOne/virtUOS
 

Ich habe die Anmeldefrist für eine Prüfung oder studienbegleitende Leistung verpasst. Was kann / muss ich jetzt tun?

  • Ist eine Anmeldefrist verstrichen, ist eine Nachmeldung grundsätzlich nicht möglich.
    In begründeten Einzelfällen besteht für Studierende die Möglichkeit, einen Härtefallantrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. In diesem Antrag sind entweder die Gründe darzulegen, die dazu geführt haben, dass die fristgerechte Anmeldung nicht erfolgen konnte oder es ist aufzuzeigen, welche Umstände eine unzumutbare Härte darstellen würden, sollte eine Nachmeldung nicht erfolgen.

    Zusätzlich zum Antrag ist von den Studierenden immer auch die Befürwortung der/des Lehrenden einzureichen. Der Antrag und die Befürwortung sind per E-Mail an die/den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Dr. habil. Roland Lippuner) und in „cc“ an das Prüfungsamt zu übermitteln.

Anwesenheit: Was bedeutet Anwesenheitspflicht und für welche Lehrveranstaltungen gilt sie?

  • In Lehrveranstaltungen, in denen die Inhalte und Kompetenzen nicht ohne Anwesenheit in den Sitzungen angeeignet werden können, besteht Anwesenheitspflicht. Ob dies für eine Lehrveranstaltung der Fall ist, steht in der Modulbeschreibung der entsprechenden Veranstaltung. In der Regel gehören dazu Seminare, Übungen, Geländepraktika etc. Keine Anwesenheitspflicht besteht normalerweise in Vorlesungen. Regelmäßige Anwesenheit setzt die Teilnahme an mindestens 80 % der Termine voraus. Die Lehrenden können im Einzelfall, etwa aufgrund von Krankheit o. ä., weitere Ausnahmen vorsehen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Lehrenden.
  • Für Geländepraktika, Exkursionen, Laborübungen, Studienprojekte (Feldphase) wird eine volle Anwesenheit (100 %) erwartet.

Wer kann mir eine Bescheinigung / Einstufung in ein höheres Fachsemester ausstellen?

  • Bitte wenden Sie sich an die Studienberatung. Halten Sie das Formular bereit und legen Sie bitte eine Leistungsübersicht vor, damit eine Einstufung vorgenommen werden kann.

Was hat es mit der Exkursions-Karteikarte auf sich?

  • Zu Beginn des Studiums wird eine Exkursionskarte ausgegeben (bzw. verschickt). Diese ist von Ihnen auszufüllen, mit einem Passfoto zu versehen und ans Sekretariat zu leiten. Die Karte dient zur Dokumentation der Exkursionstage, aber auch zur Organisation der Planungen.

Wie werden die Exkursionen dokumentiert und verbucht?

  • Wenn Sie an einer Exkursion teilgenommen haben, werden die Tage im Sekretariat automatisch auf der Karte eingetragen. Die Verbuchung der Tage für die einzelnen Module erfolgt in der Regel, wenn ALLE erforderlichen Exkursionstage absolviert wurden. Melden Sie sich dann bitte - am besten per Mail - im Sekretariat unter Angabe, in welchen Modulen die Tage angerechnet werden sollen. Bei Studienabbruch bzw. Studienortwechsel können die Tage natürlich auch modulweise verbucht werden.

Welche Alternativen gibt es, zu den verlangten Exkursionstagen zu kommen?

  • Der Natur- und Geopark  TERRA.vita bietet regelmäßig Führungen im Umland von Osnabrück an. Durch die Teilnahme an einigen dieser (kostenpflichtigen) Veranstaltungen im Umfang von mindestens insgesamt 6 Stunden kann eine Tagesexkursion anerkannt und verbucht werden. Bitte verwenden Sie zum Nachweis diesen  Laufzettel (PDF, 125 kB).
    Eine Veranstaltungsübersicht der Exkursionen von TERRA.vita liegt im Institut aus. Die Exkursionen finden sich aber auch auf der  Homepage von TERRA.vita, unter "Erleben/Veranstaltungen". In der Auswahl unter "Kategorien" wählen Sie die "Exkursionen". So gelangen Sie zu geeigneten Führungen für die Anrechnung.
  • Darüber hinaus gibt es - nach Absprache - die Möglichkeit, an Exkursionen oder ähnlichen Veranstaltungen bei (anderen) geographischen/ geographienahen Verbänden und Einrichtungen teilzunehmen und sich dieTeilahme bescheinigen zu lassen.
  • Es empfiehlt sich unbedingt, bei all diesen Fällen die Möglichkeit der Anerkennung im Institut abzuklären, und zwar VOR der Teilnahme (z.B. mit dem Studiengangsmanagement oder der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses).

Ab wann muss man Langzeitstudiengebühren bezahlen?

  • In der Regel werden diese Gebühren fällig, wenn man die Regelstudienzeit um mehr als sechs Semester überschreitet. Im Falle eines sechssemestrigen Bachelor- und eines viersemestrigen Master-Studiums also nach sechzehn Semestern („Studienguthaben“). Ist dieses Studienguthaben aufgebraucht, zahlen Studierende gemäß § 13 NHG für jedes Semester eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500 Euro.

Wer kann mir eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG ausstellen/ unterschreiben?

  • Für die geographischen Leistungen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung. Halten Sie das Formular bereit und legen Sie bitte eine Leistungsübersicht vor.

Warum tauchen in meinem HISinOne Exa-Konto/ auf der Leistungsübersicht einige Leistungspunkte nicht auf?

  • Bei fehlenden/ nicht eingetragenen Leistungspunkten und/ oder Noten wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Geographie.

Warum tauchen in meinem HISinOne Exa-Konto/ auf der Leistungsübersicht einige Leistungspunkte doppelt auf? Warum sind einige Leistungspunkte nicht den richtigen Modulen zugeordnet? Die Modulsummen der Leistungspunkte stimmen nicht.

  • Bei fehlerhaften Buchungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt für die Geographie.

In meinem HISinOne Exa-Konto möchte ich gerne einige Leistungspunkte zu anderen Modulen zuordnen/ umbuchen lassen bzw. für andere Module anrechnen lassen. Geht das?

  • In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung. Halten Sie Ihre Leistungsübersicht bereit und stellen Sie Ihren Vorschlag für eine Umbuchung/ Anerkennung vor.

Rücktritt von der Prüfung, krankheitsbedingt - was ist zu tun?

  • Es gibt zwei Möglichkeiten, krankheitsbedingt von einer Prüfung zurückzutreten bzw. sich den Prüfungsversuch entsprechend zu verbuchen: Entweder reichen Sie ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt ein, in dem die Prüfungsunfähigkeit explizit festgestellt wird (ein "gelber Schein" reicht nicht!). Oder Sie reichen den Vordruck " Krankheitsbedinge Prüfungsunfähigkeit" ein, ausgefüllt und von der Ärztin/ dem Arzt unterschrieben. Wenn mehrere Prüfungen in den Zeitraum der Erkrankung fallen, können auch mehr als eine Prüfung in dem Feld "Titel der Veranstaltung" eingetragen werden. Bitte geben Sie unbedingt auch der/dem Prüfenden Bescheid.

Studienorganisation: Welche Veranstaltungen muss ich noch machen? Wie viele Leistungspunkte fehlen mir noch?

  • In der Regel finden Sie auf den Seiten des Instituts zu allen geographischen Studiengängen sogenannte Studienpläne. Aus diesen Plänen geht hervor, welche Module mit welchen Komponenten mit wie vielen Leistungspunkten zu absolvieren sind. Diese Angaben finden sich auch in den Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen der Studiengänge. Alle Dokumente finden Sie auf den  zentralen Uni-Seiten zu den einzelnen Studiengängen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Studienberatung, halten Sie dafür bitte Ihre Leistungsübersicht bereit.

Studienorganisation: Wo finde ich Informationen zu den Leistungspunkten, Prüfungsanforderungen und Bestehensregelungen zu den einzelnen Veranstaltungen?

  • In der Regel sind die Veranstaltungen bestimmten Modulen zugeordnet. In den Modulbeschreibungen, die sich ebenfalls auf den  zentralen Uni-Seiten zu den einzelnen Studiengängen befinden, sind die oben aufgeführten Angaben enthalten.

Studienplan: Ist der Studienplan verbindlich, muss ich mein Studium danach ausrichten?

  • Der Studienplan ist ein unverbindliches Planungsinstrument, er enthält eine Übersicht sowie Empfehlungen zur bestmöglichen Organisiation des Geographie-Studiums.

Kann ich eine Prüfung wiederholen, wenn ich sie bereits bestanden habe, aber mit der Note unzufrieden bin?

  • Sie können einmalig in einem Studiengang nach §14(3) der APO den sogenannten „Joker“ ziehen, zur Wiederholung einer endgültig nicht bestandenen Prüfung oder einer bestanden Prüfung zur Notenverbesserung. Diesen Joker (bzw. die Zulassung zur erneuten Prüfung) müssen Sie mit Verweis auf die APO beim Prüfungsamt beantragen.

Ansprechpartner*Innen für EXA/ HISinOne:
- Fragen zu Prüfungsanmeldungen in Exa: Geo-Sekretariat
- Nicht eingetragene Noten/Leistungen: Geo-Sekretariat
- Fehlerhafte Verbuchung/Umbuchung von Leistungen: Prüfungsämter FB 1
- „Verschwundene“ Anmeldungen oder Noten: HISinOne/virtUOS

An welchen (und wie vielen) Exkursionen muss ich in der Geographie teilnehmen?

  • Nach alter Prüfungsordnung (2016) sind in zwei Modulen jeweils zwei Exkursionstage zwingend vorgeschrieben (GEO-11, GEO-25), insgesamt also 4 Tage.
    Nach neuer Prüfungsordnung (ab WS 2025/26) müssen Kern- und Nebenfachstudierende zwei Exkursionstage nachweisen, Hauptfachstudierende jedoch sechs Exkursionstage (Modul GEO-IAG-I).
    Diese Tage können durch Tagesexkursionen, aber auch durch Mehrtagesexkursionen erfüllt werden.
    Inhaltliche Einschränkungen für die Exkursionen bestehen  i.d.R. nicht. Die Exkursionen werden auch nicht mit den Vorlesungen oder anderen Veranstaltung gekoppelt, sondern finden separat statt. Sie werden in unregelmäßigen Abständen per E-Mail angekündigt, dabei werden die Verfahren und Fristen zur Vergabe der Plätze bekanntgegeben.

Was ist das Geographische Kolloquium, muss ich mich dafür anmelden? Wo finde ich den Laufzettel für das Kolloquium?

  • Das Geographische Kolloquium findet in der Regel am Montag um 18 Uhr (c.t.) statt. Für das Modul GEO-11 (alte Prüfungsordnung) bzw. GEO-IAG-II (neue Prüfungsordnung) ist der Besuch von mindestens zehn Vorträgen nachzuweisen. Die Besuche der Vorträge können auf mehrere Semester verteilt werden. Der Nachweis erfolgt über einen Laufzettel, den Sie unter den  Dokumenten A-Z finden. Der entsprechend ausgefüllte Laufzettel wird jeweils nach einem Vortrag von einer/einem anwesenden Lehrenden abgezeichnet. Für die Verbuchung ist eine HISinOne Exa-Anmeldung in dem Semester erforderlich, in dem der letzte Vortrag besucht wird. Schicken Sie einen Scan des Laufzettels an  geographie@uos.de oder geben Sie ihn im Sekretariat ab. Dort wird der HISinOne Exa-Eintrag vorgenommen.

Stimmt es, dass das Einführungsmodul (GEO-EINF) nicht bewertet wird?

  • Das ist richtig, alle Veranstaltungen bzw. Leistungen dort müssen zwar bestanden werden, es gibt jedoch keine Noten, da nur Studiennachweise zu erbringen sind. In den anderen Modulen sind unterschiedliche Prüfungsleistungen (je nach Modulbeschreibung) zu leisten, für die es eine Note gibt. 

Warum tauchen Veranstaltungen aus der Geographie in meinem Prüfungskonto unter „Professionalisierungsbereich“ auf?

  • Zum Professionalisierungsbereich zählen zum einen (Ziel Lehrermaster) die Veranstaltungen / Leistungen des Kerncurriculums Lehrerbildung (KCL). Zum anderen (Ziel Fachmaster/Berufstätigkeit) werden dort die vier Schritte sowie das „Plus“ wie auch die fachliche Vertiefung im Professionalisierungsbereich verbucht.

Woraus besteht die fachliche Vertiefung im Professionalisierungsbereich?

  • In der Geographie wird die fachliche Vertiefung im Professionalisierungsbereich durch die Module GEO-35 und GEO-36 (alte Prüfungsordnung) bzw. GEO-FV und GEO-SG (neue Prüfungsordnung) abgebildet. In jedem der beiden Module muss mindestens eine benotete Leistung vorliegen. Die Noten dieser beiden Module gehen nicht in die Fachnote der Geographie ein, sondern in die Note des Professionalisierungsbereiches.

Kann ich mein Studium noch nach der alten Prüfungsordnung zuende studieren?

  • Es wird noch bis Ende SoSe 2028 die Möglichkeit geben, nach der alten Prüfungsordnung zu studieren. Bis dahin werden nicht alle Veranstaltungen und Module wie bisher bekannt angeboten werden, aber es wird immer Kompensationsmöglichkeiten geben. Für individuelle Planungen und Nachfragen wird der Besuch der mindestens jährlich stattfindenden Info-Veranstaltungen oder der Sprechstunden der Studienberatung empfohlen.

Ist der Besuch der Tutorien zu den Vorlesungen verpflichtend?

  • Die Tutorien zu den Vorlesungen sind ein freiwilliges, zusätzliches Angebot zur Vertiefung des Stoffes bzw. zur Vorbereitung auf die Klausuren. Informationen zu den Tutorien werden in der jeweiligen Vorlesung gegeben.

An welchen (und wie vielen) Exkursionen muss ich in der Geographie teilnehmen?

  • In zwei unterschiedlichen Modulen (GEO-IAG-I und GEO-IAG-II) sind zwei bzw. vier Exkursionstage zwingend vorgeschrieben. Diese sechs Exkursionstage können Sie durch Tagesexkursionen, aber auch durch Mehrtagesexkursionen erfüllen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch im Professionalisierungsmodul GEO-PROF bis zu vier Exkursionstage einzubringen. Inhaltliche Einschränkungen für die Exkursionen bestehen i.d.R. nicht. Die Exkursionen werden auch nicht mit den Vorlesungen oder anderen Veranstaltung gekoppelt, sondern finden separat statt. Sie werden in unregelmäßigen Abständen per E-Mail angekündigt, dabei werden die Verfahren und Fristen zur Vergabe der Plätze bekanntgegeben.

Was ist das Geographische Kolloquium, muss ich mich dafür anmelden? Wo finde ich den Laufzettel für das Kolloquium?

  • Das Geographische Kolloquium findet in der Regel am Montag um 18 Uhr (c.t.) statt. Für das Modul GEO-IAG-III ist der Besuch von mindestens zehn Vorträgen nachzuweisen. Die Besuche der Vorträge können auf mehrere Semester verteilt werden. Der Nachweis erfolgt über einen Laufzettel, den Sie unter den  Dokumenten A-Z finden. Der entsprechend ausgefüllte Laufzettel wird jeweils nach einem Vortrag von einer/ einem anwesenden Lehrenden abgezeichnet. Für die Verbuchung ist eine HISinOne-Anmeldung in dem Semester erforderlich, in dem der letzte Vortrag besucht wird. Schicken Sie einen Scan des Laufzettels an  geographie@uos.de oder geben Sie ihn im Sekretariat ab. Dort wird der HISinOne-Eintrag vorgenommen.

Stimmt es, dass das Einführungsmodul (GEO-EINF) nicht bewertet wird?

  • Das ist richtig, alle Veranstaltungen bzw. Leistungen dort müssen zwar bestanden werden, es gibt jedoch keine Noten, da nur Studiennachweise zu erbringen sind. In den anderen Modulen sind unterschiedliche Prüfungsleistungen (je nach Modulbeschreibung) zu leisten, für die es eine Note gibt. 

Ist der Besuch der Tutorien zu den Vorlesungen verpflichtend?

  • Die Tutorien zu den Vorlesungen sind ein freiwilliges, zusätzliches Angebot zur Vertiefung des Stoffes bzw. zur Vorbereitung auf die Klausuren. Informationen zu den Tutorien werden in der jeweiligen Vorlesung gegeben.

Wie bereite ich mich auf das Basisfachpraktikum (BFP) bzw. das Erweiterungsfachpraktikum (EFP) vor? Welche Veranstaltungen muss dazu belegen?

  • In jedem Semester gibt es eine Veranstaltung „Vorbereitung Schulpraktikum“, die als Vorbereitung auf das BFP vorgeschrieben ist. Wir empfehlen sie auch zur Vorbereitung auf das EFP. Zur Verbuchung der erfolgreichen Teilnahme an dem Seminar ist eine Anmeldung in HISinOne notwendig.

Zu welchen Zeiten kann ich meine Schulpraktika (BFP, EFP) in der Geographie absolvieren? Ist das auch im Sommer möglich?

  • Sowohl das BFP als auch das EFP können in der veranstaltungsfreien Zeit im Wintersemester oder auch im Sommersemester absolviert werden. Zur Organisation, Anmeldung und Zuordnung zu den Schulen wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Lehrerbildung.

Wie sieht die Nachbereitung des Schulpraktikums (EFP und BFP) aus?

  • Die Nachbereitung sowohl des EFPs als auch des BFPs wird in der Geographie in der Regel nicht durch einen Praktikumsbericht geleistet, sondern erfolgt im Rahmen einer Veranstaltung "Nachbereitung Schulpraktikum", die oft zu Semesterbeginn in geblockter Form (Fr/Sa) stattfindet. Bestandteile des Nachbereitungsseminars sind u.a. die Präsentation der Praktika und ein reger Erfahrungsaustausch untereinander. Zur Verbuchung der Veranstaltung ist es notwendig, sich in HISinOne anzumelden. 

Wann findet die Große Exkursion statt, und wie kann man sich dafür anmelden?

  • Die Teilnahme an einer Großen Exkursion ist Pflicht (Modul GEO-MEd-VT bzw. GEO-MEd-Exk), diese findet zusammen mit dem Vorbereitungsseminar in der Regel in jedem Sommersemester statt. Zuvor, meistens im Dezember oder Januar jedes Wintersemesters, werden alle im Studiengang eingeschriebenen Studierenden zur einer Info-Veranstaltung eingeladen. Auf dieser geben die Lehrenden der Großen Exkursionen die möglichen Ziele, die Zeiträume, die Kosten etc. bekannt, zumindest soweit diese zu dem Zeitpunkt schon feststehen oder abzuschätzen sind. Die Anmeldungen starten meistens direkt nach der Info-Veranstaltung, die Exkursionen finden im Sommer nach den Veranstaltungen, möglichst in den Schulferien, statt.

Wann findet das Masterkolloquium statt, wo muss ich mich dafür anmelden?

  • Das Masterkolloquium ist mit den Betreuer*innen der Abschlussarbeit zu vereinbaren. Es soll erst nach Abgabe und Begutachtung der Arbeit durchgeführt werden. In Ausnahmefällen (Übergang zum Referendariat) kann auch ein früherer Termin vereinbart werden. Bis auf Weiteres ist KEINE HISinOne Exa-Anmeldung notwendig. Über das Kolloquium wird ein Protokoll geführt, das ans Prüfungsamt weitergeleitet wird.

Kann ich schon Master-Module „vorstudieren“, auch wenn ich noch nicht im Lehrermaster eingeschrieben bin? Ich habe Geographie schon abgeschlossen, muss aber im Bachelor noch mein zweites Fach beenden.

  • Sie können VOR Beginn des Semesters einen Antrag auf Vorziehen von konkret benannten Masterleistungen beim Prüfungsamt stellen. Dazu muss die Bachelorarbeit bereits angemeldet sein, zudem müssen Sie im Bachelor bereits mindestens 150 Leistungspunkte verbucht haben. Die Anerkennung der Master-Leistungen können Sie erst dann beantragen, wenn Sie im Lehrermaster eingeschrieben sind. Achtung: Sie haben keinen Anspruch auf Anerkennung (z.B. für den Fall, dass sich die Prüfungsordnung ändert).

Anmeldung in Veranstaltungen / von Leistungen: Ausnahme für den M.Sc. GEO-GUZ - Modulhausarbeiten und HISinOne/ Exa

  • KEINE Anmeldung in HISinOne Exa für Modulhausarbeiten für die Module GEO-GUZ-Zu1 und GEO-GUZ-Pr1. Für die erfolgreiche Ableistung einer Modulhausarbeit in diesem Modulen füllen Sie bitte eine "Modulbescheinigung" aus, die dann von der / dem Lehrenden unterschrieben wird. Anschließend lassen Sie das Formular im im Sekretariat siegeln und geben es beim Prüfungsamt zur Verbuchung ab.
  • Rollenspiel und Verteidigung der Masterarbeit werden aufgrund eines Protokolls (ohne Anmeldung) verbucht, Exkursionstage über die Anmeldung in Stud.IP (in der Regel) und Eintrag in die Karteikarte (s. auch FAQs: 2-Fächer-Bachelor/ Geographie).

Muss ich mich in den Haupt- bzw. Masterseminaren in EXA für eine Studien- oder eine Prüfungsleistung anmelden?

  • Das hängt zum einen vom Modul ab, in dem Sie die Leistung verbuchen lassen wollen. Im Modul GEO-GUZ-Pr1 sollte eine Anmeldung nur für eine Studienleistung möglich sein. Die Prüfungsleistung besteht hier aus der Modulhausarbeit, für die ein gesondertes Anmeldeverfahren erfolgen muss (s.o.). Im Modul GEO-GUZ-Pr2 muss eine (benotete) Prüfungsleistung vorliegen, daher sollte hier nur die Anmeldung einer Prüfungsleistung möglich sein. Die Entscheidung für das jeweilige Modul und damit der Art der Leistung, die Sie anmelden, ist mit dem Ende des Anmeldezeitraums verbindlich, bitte beachten Sie dies.

An welchen (und wie vielen) Exkursionen muss ich teilnehmen?

  • Im Modul „Berufspraxis I“ (GEO-GUZ-BP1) sind vier Exkursionstage zwingend vorgeschrieben. Diese vier Tage können Sie durch Tagesexkursionen, aber auch durch Mehrtagesexkursionen erfüllen. Bitte beachten Sie: Nicht alle in der Geographie angekündigten Exkursionen sind für den Fachmaster geeignet, es gibt auch Tage vorzugsweise für den Bachlor- oder den lehramtsbezogenen Bereich.

Was ist das Geographische Kolloquium, muss ich mich dafür anmelden? Wo finde ich den Laufzettel für das Kolloquium?

  • Das Geographische Kolloquium findet in der Regel am Montag um 18 (c.t.), gelegentlich auch am Mittwoch um 16 Uhr (c.t.) statt. Für das Modul GEO-GUZ-Zu1 ist der Besuch von mindestens acht Vorträgen und die positive Bewertung eines Essays nachzuweisen. Die Besuche der Vorträge können auf mehrere Semester verteilt werden. Der Nachweis erfolgt über einen Laufzettel, den Sie unter den  Dokumenten A-Z finden. Der entsprechend ausgefüllte Laufzettel wird jeweils nach einem Vortrag von einer/ einem anwesenden Lehrenden abgezeichnet. Die positive Bewertung des Essays erfolgt ebenfalls auf dem Laufzettel. Für die Verbuchung ist eine HISinOne Exa-Anmeldung in dem Semester erforderlich, in dem das Essay bewertet wird. Schicken Sie einen Scan des Laufzettels an  geographie@uos.de oder geben Sie ihn im Sekretariat ab. Dort wird der HISinOne/ Exa-Eintrag vorgenommen.

Was muss ich tun, wenn ich mich zum Rollenspiel anmelden möchte?

  • Sie müssen sich zwei Dozent*innen suchen und sich mit ihnen auf einen Termin verständigen. Beide Dozent*innen stellen jeweils ein Thema, so dass Sie aus zwei Themen auswählen können.
  • Es gibt keine Anmeldefristen o.ä., die Prüfungs- und Terminabsprache können Sie im Prinzip jederzeit im Semester organisieren (natürlich abhänging von den beteiligten Personen).
  • Sie erhalten die zwei möglichen Aufgabenstellungen eine Woche vor dem Rollenspieltermin und müssen sich für eine der beiden Aufgaben entscheiden. Ihre Entscheidung teilen Sie den Dozent*innen je nach Absprache mit.
  • Sie haben eine Woche Zeit, sich auf das Rollenspiel vorzubereiten.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um meine Masterarbeit anmelden zu können?

  • Diese Angaben finden Sie in der Prüfungsordnung des Studiengangs. Es kommt vor allem (aber nicht nur) auf den Nachweis von mindestens 76 Leistungspunkten an.

Wie finde ich einen Praktikumplatz, und wie wird das Praktikum verbucht?

  • Die Praktikumplätze werden durch eigene Recherche gefunden. Eine Hilfe kann die Access-Datenbank auf dem PC in der Geo-Bibliothek (C4) sein, wo Angaben über die Praktika in den letzten Jahren hinterlegt sind. Dort kann nach Branchen, Regionen, Tätigkeitsbereiche, Dauer und anderen Indikatoren gesucht werden.
  • Sprechen Sie das Praktikum mit einer/ einem Lehrenden des Studiengangs ab (vgl. Modulbeschreibung GEO-GUZ-BP2). Das Praktikum muss inhaltliche Bezüge zum Studium haben und sollte mindestens einer Halbtagsstelle entsprechen (Kombinationen aus Halb- und Ganztagsbeschäftigungen sind möglich). Bei Aufteilung der zwei Monate auf zwei Stellen mit jeweils einem Monat (oder auf ähnliche Konstruktionen) werden die Absprachen mit der/ dem gleichen Lehrenden getroffen. Zur Anmeldung des Praktikums bei der/ dem Betreuer*in benutzen Sie bitte das Formular unter "Dokumente A-Z" auf unserer Homepage, im Unterpunkt des Studiengangs.
  • An gleicher Stelle finden Sie einen Vordruck für den Tätigkeitsnachweis (bitte von der Praktikumstelle bestätigen lassen) und ein Deckblatt für den Praktikumbericht. Dieser soll einen Umfang von 6.000 bis 8.000 Zeichen haben, beide Dokumente werden bei der/ dem Betreuer*in abgegeben. Melden Sie sich gleichzeitg zum Praktikum in HISinOne an. Dann kann nach der Sichtung der Unterlagen die Verbuchung durch die/ den Betreuer*in erfolgen.

Was ist das „4-Schritte +“-Modell, und wo finde ich Informationen dazu?

  • Das „4-Schritte +“-Modell ist Teil des Professionalisierungsbereichs im 2-Fächer-Bachelor-Studiengang in den Profilen 2 und 3. Federführend ist die Koordinationsstelle Professionalisierungsbereich“ ( KoPro). Die beteiligten Fächer im 2-Fächer-Bachelor halten für die vier Schritte fachspezifische Angebote vor. Das „Plus“ wird durch Veranstaltungen in Verantwortung der KoPro abgedeckt.

In der fachlichen Vertiefung im Professionalisierungsbereich sind 14 LP zu erbringen. Wie setzen sich diese zusammen, wie werden sie verbucht?

  • Sollten Sie zwei Kernfächer studieren, können Sie die LP der fachlichen Vertiefung auf die beiden Fächer aufteilen. Im Falle eines Hauptfaches sind die 14 LP hier zu erbringen. In der Geographie besteht die fachliche Vertiefung aus den Modulen GEO-35 bzw. neu GEO-FV (6 LP aus dem Angebot der Geographie) und GEO-36 bzw. neu GEO-SG (8 LP „Studium Generale“).

Gibt es besondere Vorgaben für die beiden Module der fachlichen Vertiefung?

  • Im Modul GEO-35/ GEO-FV können alle geographischen Leistungen eingebracht werden, die nicht schon im Pflicht- oder Wahlpflichtbereich verbucht werden müssen. Die Anzahl der Exkursionstage ist auf vier beschränkt. Im Modul GEO-36/ GEO-SG können alle fachwissenschaftlichen Leistungen der Universität Osnabrück eingebracht werden. Auch hier ist die Zahl der Exkursionstage auf 4 beschränkt, zudem sind nicht-fachliche Veranstaltungen ausgeschlossen (z.B. reine Sprachkurse). In beiden Modulen muss mindestens eine benotete Leistung vorliegen.

In welchen Modulen kann ich mir die Einführung in Studium und wissenschaftliches Arbeiten anrechnen lassen? Wie wird die Veranstaltung verbucht?

  • Die Veranstaltung "Einführung in Studium und wissenschaftliches Arbeiten" ist in einer 2 LP-Version ein Pflichtbestandteil des Geographie-Colloquiums (im Haupt- und Kernfach Geographie). Durch Erfüllung von Zusatzaufgaben können hier zwei zusätzliche Leistungspunkte für den ersten Schritt erlangt werden.

Welches sind die weiteren Schritte im „4-Schritte-+“-Modell der Geographie?

  • Der zweite Schritt wird durch die Teilnahme an einer der Übungen im Modul GEO-METH-I "Statistik" erlangt. Hier gilt ebenso wie für den ersten Schritt: Eine Teilnahme macht nur im 1. Semester Sinn, parallel zum Besuch der Vorlesung. 
    Der dritte Schritt ist eine Projektarbeit, der vierte Schritt die erfolgreiche Teilnahme an einem Angewandten Seminar. Beide Schritte empfehlen sich erst ab dem vierten Semester.
    Übrigens: Die vier Schritte können Sie beliebig auf Ihre beiden Fächer verteilen. Dabei ist auch die Kombination egal, KF-KF oder HF-NF.
    Weitere Informationen finden Sie auf der   Homepage des Instituts.

Was ist das Plus (+) im „4-Schritte-+“-Modell? Was kann ich dafür alles machen?

  • Hierbei handelt es sich um fächerübergreifende und / oder zusätzliche fachbezogene Schlüsselkompetenzen. Eine große Auswahl an Veranstaltungen lassen sich unter dem Stichwort „Fächerübergreifende Schlüsselkompetenzen“ im Bereich „Professionalisierungsbereich / Schlüsselkompetenzen“ in Stud.IP finden. Hier lassen sich auch oft z.B. Sprachkurse, Mentor*innen- oder Tutor*innen-Tätigkeiten im fächerübergreifenden Bereich, im „Plus", durch die KoPro anrechnen.

Studiengangspezifische Hinweise zum Praktikum im M.Sc. „Geographie: Gesellschaft - Umwelt - Zukunft“ siehe oben, unter den FAQs zum Studiengang.

Wie soll ich vorgehen bei der Suche nach einem Praktikum?

  • In der virtuellen Stud.IP-Veranstaltung „Infoplattform Geographie“ (in die sich alle Geographie-Studierenden eintragen können) gibt es einen Dokumentenordner  mit aktuellen und ehemaligen Angeboten von Praktikumplätzen. Einige sind mit einer Bewerbungsfrist versehen, andere sind Dauer-Angebote.
    Darüber hinaus befindet sich in der Standortbibliothek C4 (im Gebäude 02) auf einem PC eine einsehbare Access-Datenbank mit den Praktikumsplätzen der letzten Jahre. Archivierte Praktikumberichte können - sofern freigegeben - beim Praktikumbeauftragten/ Studiengangsmanagement eingesehen werden.
    Außerdem werden gelegentlich über das Institut für Geographie in unregelmäßigen Abständen Ausschreibungen und Angebote per Mail versendet und auf einer Pinnwand in der zweiten Etage ausgehängt (alte Aushänge können beim Praktikumbeauftragten/ Studiengangsmanagement eingesehen werden).
    Des Weiteren hat sich oftmals die Suche über Spontanbewerbungen oder über die Kontakte zu Lehrbeauftragten und Kooperationspartner in den Studiengängen bewährt.

Die Praktikumstelle verlangt eine Bescheinigung darüber, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Wo bekomme ich diese?

  • Oftmals reicht die Vorlage der jeweiligen Prüfungsordnung, in der die Pflicht-Praktika aufgeführt werden. Falls das nicht der Fall ist, kann eine individuelle Bescheinigung ausgestellt werden. Dazu wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

Welche Unterlagen muss ich nach der Absolvierung des Praktikums abgeben?

  • Bitte reichen Sie einen Ausdruck des Berichts, eine Bescheinigung der Praktikumstelle sowie einen ausgefüllten Fragebogen ein. Mehr Infos finden Sie  hier.

Kann ich die Unterlagen auch digital einreichen?

  • Bitte geben Sie alle Unterlagen in ausgedruckter Form ab, über die Hauspost der Uni (Poststelle im Gebäude 15, EW) oder direkt ins Postfach des Studiengangmanagements.

Kann ich im 2-Fach-Bachelor-Studium auch die Praktika durch andere Leistungen ersetzen?

  • Eines der beiden Praktika kann durch ein (gegebenenfalls zusätzliches) „Kleines Studienprojekt“ (GEO-31) ersetzt werden. Bei Vorliegen von fachlich relevanten Ausbildungen oder beruflichen Tätigkeiten kann unter Umständen ebenfalls eines der beiden Praktika anerkannt werden. Absprachen erfolgen über die Studienberatung.